Zweideutige Androhungen - was würdet IHR tun??? :-(

  • Hallo!


    Zur Zeit gehts mal wieder heftig ab zwischen mir und dem KV :( Er will die ganze Zeit mehr durchdrücken, als vor dem JA erst vor einem halben Jahr abgemacht wurde und auch schriftlich fixiert wurde, was den Umgang betrifft.


    Und ich weiß ja, wie das endet bei ihm: gibt man ihm den kleinen Finger, reißt er einem den ganzen Arm aus :kopf Ich habe leider den Fehler gemacht, ihn vor kurzem wieder ins Haus zu lassen... mit dem Resultat, daß er nicht mehr gehen wollte, und ich nun einen Bluterguss am Arm habe :flenn


    Jetzt versucht er jeden Tag mich per allen Medien die es gibt dazu zu bewegen, ihm die Kinder außerhalb der Vereinbarung zu übergeben. Ich ließ mich nicht drauf ein, weil ich wieder befürchten muß, daß wenn ich nicht endlich die strikte Linie fahre, NIE meine Ruhe vor ihm haben werde!


    Morgen wäre nun Umgangstag. Nun hat er per sms gemeint, da ich ja so stur sei, soll ich den Kindern gleich einen großen Koffer Kleider mitgeben :hm...


    Ich bin nicht drauf eingegangen... aber Angst hab ich jetzt natürlich schon! :flenn


    Was soll ich tun???? :bet


    LG, 3xSonnenschein

    "Wenn man nicht weiß was man will,
    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Was soll ich tun????


    Nix...


    Was willst du jetzt tun?
    Was auf so eine SMS..damit kannst du rein gar nichts anfangen..


    Aber so wie du das schilderst, würd ich mir eher über was anderes Gedanken machen..wie Stalking, oder auch das Thema Gewalt evtl. .. aber eher klingt es ein wenig nach ein Form von Stalking..


    Das er mehr Umgagn dennoch jetzt möchte, kann man noch nachvollziehen..u auch das ihm das evtl. nie genug sein wird..ist ja ansich positiv, aber alles andere erweckt doch eher einen seltsamen Eindruck bei ihm...
    Klare Fronten sind da immer hilfreich u gut..aber wenn es dennoch überhand wird, sollte man auch irgendwann klar u konsequent einschreiten.


    Aber jetzt direkt seh ich ehrlich gesagt keinen wirklichen Handlungsbedarf aufgrund einer solchen SMS..

  • Ja.... Stalking ist nichts Neues bei ihm :kopf
    Was sein Wunsch nach mehr Umgang betrifft, dem ich nie im Wege gestanden habe, ist es leider allerdings nur ein "Mittel" für ihn, über die Kinder an MICH ran zu kommen :schiel


    Bleibt mir wohl nichts anderes übrig, als ihm die Kinder zu übergeben, und zu hoffen, daß ich sie wieder zurück bekomme :anbet


    Danke für die Antwort!

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    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Er weiß, wie er seine Andeutungen plazieren muss. Er spielt mit Deiner Angst.
    Bisher konnte er seine Ziele auf diese Art wohl erreichen?

  • Hallo Sonnenschein!
    Für mich hört sich das auch eher wie eine Drohung an, bestimmt bringt er die Kinder zurück.
    Außerdem machen Kinder ja Arbeit und würden ihm sicher auch bald die Ohren volljammern das sie zu Mama wollen, oder?
    Wohnt er weit weg?
    Liebe Grüße...

    Die Tugend wäre eine verhältnismäßig einfache Sache, wenn man sie nicht dauernd üben müßte. Sharon Stone

  • Bei solchen Typen hilft nur Klarheit


    Anzeige wegen deiner Prellung
    Hausverbot
    Handy aus
    Keine Briefe, mails, sms beantworten
    strikte regeleinhaltung


    im Zweifel zum Stalkingbeauftragten der Polizei gehen


    bei der Übergabe der Kinder nicht allein sein.


    wenn er sie nicht zurückbringt: Polizei



    Jedes Wort das du wechselst mit ihm, gibt ihm das Gefühl, einen Punktsieg erreicht zu haben

  • Er weiß, wie er seine Andeutungen plazieren muss. Er spielt mit Deiner Angst.
    Bisher konnte er seine Ziele auf diese Art wohl erreichen?


    Jaaaaaa :batsch


    Wohnt er weit weg?


    Nein, er wohnt nicht weit weg... aber er kommt ursprünglich von weiters weg her. Und mit zu sich kann er sie ja nicht nehmen, weil er nur ein Zimmer hat... aber viell. zu seinen Eltern, wo er her kommt? :frag Oder was weiß ich wohin - er hatte schon immer viele Geheimnisse und Heimlichkeiten vor mir. Notorischer Lügner sag ich nur :angry


    Anzeige wegen deiner Prellung


    Polizei wurde unmittelbar eingeschaltet, sie haben es notiert, aber mir angeraten noch 'ne Nacht drüber zu schlafen (war Sonntag abend) Und ich hatte eh vor wegen etwas anderem am Montag morgen zum Hausarzt zu gehn. Dort wurde es auch attestiert. DER hat mir wiederrum gesagt, daß ich es besser NICHT zur Anzeige bringen sollte, weil es wahrscheinlich eher wegen Nichtigkeit fallen gelassen wird (da gibts ja ganz andere Sachen leider, die Frauen schon erleiden mußten), und ich hätte den KV damit nur gereizt :schiel Ich solle lieber einen Rechtsbeistand mir zulegen...


    Hausverbot


    Wie erwirkt man das? Er hätte ja am selbigen Abend des letzten Vorfalls einen Platzverweis bekommen, wenn er nicht ein paar Minuten vorher abgerauscht wäre...


    im Zweifel zum Stalkingbeauftragten der Polizei gehen


    Da war ich auch schon! Wollte Anzeige wegen Stalking aufgeben. Der Polizeibeamte hat auf mich eingeredet, daß das weniger bringen würde, als daß er sich den mal zur Brust nehme... er hat mit ihm gesprochen, und ihn verwarnt. Das ist jetzt aber auch schon ein paar Monate her. Solange hat er sich zusammen gerissen. Jetzt sind wir wieder beim Alten! :kopf


    bei der Übergabe der Kinder nicht allein sein.


    Bekomm ich nicht arrangiert :flenn


    wenn er sie nicht zurückbringt: Polizei


    Keine Frage! Auf JEDEN Fall!

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    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Beantrage das ABR (Aufenthaltsbestimmungsrecht)!


    Was würde das ändern/verbessern?


    Ich habe auch das Alleinige Sorgerecht, nur zur Info. Ich weiß, daß das nicht das Selbe ist ;)


    Aber das mit dem ABR ist mir nicht ganz klar :Hm

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    muß man nehmen was kommt!"


    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Wenn Du die alleinige Sorge hast, hast du auch das ABR (ist ein Teil vom Sorgerecht).


    Das ändert aber nichts am Umgangsrecht. Und darum geht es hier.

  • Wenn Du die alleinige Sorge hast, hast du auch das ABR (ist ein Teil vom Sorgerecht).


    Das ändert aber nichts am Umgangsrecht. Und darum geht es hier.


    Ah, danke für die Erklärung :-)


    Ja, es geht um den Umgang. Den ich ihm NIE verwehren wollte. Und auch jetzt nicht vorhabe... nur diese ewige Angsmacherei, wenn ich nicht so springe, wie es der Herr gerne hätte... die :kotz mich an! Und ich habe Angst, daß er halt DOCH mal durchdreht, und weiß Gott was tut :kopf Aber da bleibt mir wohl nur, abzuwarten, BIS was passiert :heul


    Oder hoffentlich eben nicht! :bet

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Die Polizei hat halt ihre Erfahrungen mit Frauen, die ihre Anzeige am nächsten Tag wieder zurücknehmen.... deswegen raten da manche zu so einem Unsinn.
    Körperverletzung ist Körperverletzung und Basta. Selbst wenn es nicht ernsthaft geahndet wird, es sammelt sich dann eben mit der Zeit was zusammen.


    Auch Dein Arzt hat anscheinend keine wirkliche Ahnung, das ist ja übelstes Mittelalter, nach dem Motto, wenn Frauen Gewalt angetan wird, dann ham sie halt vorher provoziert... :kopf:kopf:kopf



    Allerdings geb ich deinem Arzt recht, dass du dir einen Anwalt suchen solltest, der ihm mal schreibt (wie das formuliert gehört weiß der sicher besser als ich)


    Und den Stalking-Polizisten würd ich nochmal aufsuchen - du sagst es hat ein paar Monate angehalten, gut, dann eben nochmal ein paar Monate (besser als nix)


    guck mal hier http://www.no-stalking.de/

  • Auch Dein Arzt hat anscheinend keine wirkliche Ahnung, das ist ja übelstes Mittelalter, nach dem Motto, wenn Frauen Gewalt angetan wird, dann ham sie halt vorher provoziert...


    So hat er das glaube ich aber nicht gemeint. Sondern so, daß wenn ich Anzeige erstatte, eh nix bei rum kommt, außer daß ich den KV damit zu noch mehr Aggressionen reize...
    Die Polizisten haben gemeint, sie schreiben auf jeden Fall einen Bericht, daß es "aktenkundig" ist! Das ist ja nun schon der 2. Vorfall... beim 1. war ich auch zu zögerlich, so daß es erst zu einer Anhörung vor Gericht kam, bei der er allerdings dann das Wohnrecht zumindest verlor in unsrer damals gemeinsamen Wohnung.


    Allerdings geb ich deinem Arzt recht, dass du dir einen Anwalt suchen solltest, der ihm mal schreibt (wie das formuliert gehört weiß der sicher besser als ich)


    Was sollte mir denn der Anwalt formulieren? Bitte fassen sie Frau X nicht mehr an, sonst....?



    :thanks: Schlotterlotte für alles! :-)

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  • Hat man Dir auch gesagt, daß der betreute Umgang nur für eine gewisse Zeit läuft? Es soll dabei daraufhin gearbeitet werden, daß der KV das Kind danach allein mitnehmen kann. Wäre das für Dich ok?


    Wie kommst du auf betreuten Umgang?? Es gibt keinen betreuten Umgang. Sollte ich den lieber mal beantragen, nach den Androhungen? Aber ich denke, das reicht nicht aus... :hae: Und ist wie gesagt ja nur für ne bestimmte Zeit...

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    Glückskeksweisheit - Verfasser unbekannt :D

  • Siehst Du...und schon kannst Du wieder Lachen.. :brille


    Wünsche Dir aber ganz viel Kraft. Er will seine Macht ausspielen. Leider musste ich da auch durch, durch eine Entführungsandrohung ins Ausland. Leider bleibt Dir nicht viel ausser Umgang weiterhin zulassen wie bisher und hoffen, es war nur eine Drohung, um Dich einzuschüchtern. Oder erstmal betreuter Umgang mit demselben Resultat.

  • Wie erwirkt man das? Er hätte ja am selbigen Abend des letzten Vorfalls einen Platzverweis bekommen, wenn er nicht ein paar Minuten vorher abgerauscht wäre...


    Das Hausverbot brauchst Du nicht erwirken. Ich nehme mal an, dass es Du im Mietvertrag stehst. Damit hast Du dort das Hausrecht. Es ist also vollkommen ausreichend, wenn Du ihm sagst: "Du darfst meine Wohnung nicht betreten, ich erteile Dir Hausverbot." Jedes weitere Betreten der Wohnung ist Hausfriedensbruch und kann von Dir angezeigt werden. M. E. fällt darunter auch, dass er die Wohnung nach Aufforderung nicht verlassen wollte.


    Sinnvoll ist es, das Hausverbot schriftlich zu fixieren, so dass er es im Nachhinein nicht abstreiten kann.


    Mein Ex hat bei mir auch Hausverbot.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Betreuenden Umgang brauchst du nicht beantragen. Den wird er nicht bekommen. Er ist ja nicht kriminelle aufgefallen.
    Sollte er die Kinder nicht zurück bringen dann Polizei. Da Du alleiniges Sorgerecht hast ist dies möglich. Solltest aber davon absehen und in dem Fall selbst drohen wenn er sie nicht sofort bringt das es eben die Polizei gibt.
    Er wird sicher einlenken denn dann kann er den betreuenden Umgang bekommen oder noch schlimmer.