Erbanteil nach der Scheidung

  • Hallo an Alle,
    ich bin total entsetzt, dass das was mein Noch-Mann in der Ehe geerbt hat nur ihm und nicht gemeinsam aufgeteilt wird. Wir hatten damals sein Erbe als Grundstock zum Haubau verwendet und jetzt dieses Erbe nur auf der Seite von ihm gutgeschrieben nach Auskunft meines Anwaltes und ich habe dadurch keine Schanze das Haus in dem ich noch mit meinen Kindern lebe zu halten, da ich ihn ja somit unmöglich ausgezahlen kann. Wer hat ähnliche Erfahrungen mit dem Erbrecht und kann mir Tipps geben?
    Lg. Manuela

  • Hallo Manu


    Was in der Ehe geerbt wird fällt dem Anfangsvermögen zu. Das ist auch richtig so. Stell dir den Fall doch mal umgekehrt vor.
    Du hast in der Ehe geerbt und steckst das Geld in euer Haus rein. Bei einer Trennung wird alles 50/50 geteilt und dein Ex bekommt die Hälfte deines Erbes....


    LG

  • Mein Ex-Mann war in etwa so schockiert über diese Sache wie Du--an der Tatsache ändert der Schock nichts: Erben tut nur der Erbberechtigte und nicht der Ehegatte. Bei der Auseinandersetztung des ehelichen Vermögens werden Erbschaften dem Anfangsvermögen des jeweiligen Ehegatten zugerechnet und ausgesondert. Selbst wenn Du als 50% Eigentümer des Hauses im Grundbuch stehst, der Betrag wird Deinem Mann angerechnet, denn es ist egal, wo hinein das geerbte Geld geflossen ist! Sogar im Falle wenn das Erbe aus eben diesem Haus bestand, bei dem Du jetzt zu 50% im Grundbuch stehst, wird er immer noch den entsprechenden Entschädigungsbetrag einfordern können.


    Wie mein Vorredner schon sagte: Stell Dir mal vor, der Fall läge andersherum--dann würdest Du diese Frage auch nicht stellen!!

  • Danke für eure Hinweise,
    hab also tatsächlich den geringeren Anspruch am Haus. Muss also meine Kinder darauf vorbereiten das wir ausziehen müssen, da er mich und ich ihn aufgrund seines höheren Anspruchs nicht ausbezahlen kann und somit das Haus verkauft werden muss.
    Danke euch trotzem
    lg Manuela

  • Nur so als Tipp: Man kann sich auch untereinander einigen! Wohnen bleiben und Miete zahlen für den Eigentumsanteil des anderen z.B., spezielle Ratenvereinbarungen zur Auszahlung etc. Sprecht doch mal miteinander, wenn die gesamte finanzielle Tragweite der Sache ausgerechnet ist! Vielleicht findet ihr eine Lösung, das Haus für die Kinder zu erhalten, wenn schon nicht für einen von euch beiden?

  • Ganz pragmatisch: Wenn Ihr derzeitdas Haus verkaufen müsst, macht Ihr beide wahrscheinlich einen großen Verlust. Ein Abkommen zu treffen, das einen späteren Hausverkauf oder eine spätere Übernahme des Hauses durch einen der bisherigen Eigner ermöglicht, bringt letztlich mehr. Oft muss man einzig über den "Schatten des Rosenkriegs" springen. Und das ist leider verflixt schwer.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo zusammen,
    mein Mann kommt morgen zu einer Besprechung zu uns nach Hause, werde im mal Vorschlagen auf den Untrhalt zu verzichten und die Restschulden zu übernehmen. Mal schauen ob wir uns der Kinder zuliebe so einigen können.
    lg Manuela