Umgang mit manisch-depressivem Vater

  • Seit Dezember 2008 bin ich vom Kindesvater getrennt. Die letzten zwei Jahre waren die Hölle. Mein (Noch-)Mann leidet an einer manisch-depressiven Erkrankung (bipolare Störung) und weigert sich, eine Therapie zu machen. Depressive Phasen mit absolutem zurück ziehen seinerseits wechselten sich ab mit aggressiven Ausbrüchen, in denen er auch schon mal mit dem Hammer ein Loch ins Bücherregal geschlagen (eigentlich wollte er die geschlossene Kinderzimmertür demolieren, aber da stand ich davor), seinen Sohn übelst beschimpft, rumgebrüllt, das Spielzeug seines Sohnes durch die Gegend getreten hat. Auslöser der Trennung war letztendlich ein gefülltes Sparschwein, was er nach uns geworfen hat und was nur 2 cm neben meinem Kopf am Türrahmen zerschellt ist. Um seinen Sohn hat er sich während unserer Ehe kaum gekümmert, gemeinsame Unternehmungen gab es nicht.


    Seit unserem Umzug in eine eigene Wohnung (wir haben 10 Wochen bei meinen Eltern gewohnt), sieht er seinen Sohn mindestens einmal die Woche. Er kommt her, ißt mit uns zu Abend und bringt dann mit mir unser Kind ins Bett.


    Seit Janaur lebt er mit einer Frau zusammen, die körperlich stark eingeschränkt ist (200 kg) und die Borderlinerin ist. Angeblich ist sie "nur" seine Mitbewohnerin. Er hat sie in einem Suizidforum kennen gelernt. Da diese Frau nicht alleine sein kann (sie leidet unter massiven Verlustängsten), muss er sie natürlich überall mit hinnehmen. Gemeinsame Aktivitäten als Eltern mit unserem Sohn gibt es nicht, weil ich sie aufgrund ihrer physischen und psychischen Verfassung nicht für den geeigneten Umgang für unseren Sohn halte und sie nun einfach mal kein Elternteil ist.


    Eine gerichtliche Besuchsregelung gibt es nicht und die will er auch nicht, weil es ja ihm oder ihr auch mal so schlecht gehen könnte, dass er Besuchstermine nicht wahrnehmen könnte. Wir haben vereinbart, dass er ihn immer sehen darf, wenn er möchte und sich dafür fit fühlt.


    Jetzt will er seinen Sohn mit zu einem dreitägigen Besuch bei seinen Eltern mit nehmen. Diese wohnen über 200 km weit weg. Sie muss natürlich auch mit, weil sie nicht alleine bleiben kann. Ich habe große Bedenken ihm den Kleinen mit zu geben. Einerseits ist da natürlich mein Wunsch, dass er seine Großeltern wieder sieht (ich hoffe nur, sie können sich zusammen reißen und reden nicht schlecht über mich, wenn der Kleine dabei ist, ich bin nämlich an allem Schuld), andererseits ist da die Angst, dass was passieren könnte. Er kennt seinen Sohn nicht wirklich und wird sich auch kaum um ihn kümmern können, weil seine Mitbewohnerin seine ganze Aufmerksamkeit braucht. Ich bin echt hin- und hergerissen. Als ich ihm meine Bedenken gegenüber geäußert habe, meinte er nur, wenn ich ihm unseren Sohn nicht mitgebe, wird er ihn mit der Polizei abholen lassen und das Sorgerecht beantragen.


    Ich hab wirklich Angst, dass er versucht, mir unseren Sohn weg zu nehmen oder ihn mir gar nach diese Wochenende gar nicht erst wieder bringt.

  • Ich werde mir hier jetzt wahrscheinlich einige Kritik einfangen.


    Mein Mann hat die selbe Störung. Zum Glück etwas gedämpfter, weil er wenigstens in Behandlung ist. Aber dennoch... in akuten Phasen würde ich ihm unseren Sohn NICHT über längere Zeit mitgeben, wenn ich nicht jederzeit die Möglichkeit habe ihn wieder abzuholen, wenn unser Kind mich anruft und sagt, dass es nicht erträglich ist. Und jetzt ist er 12. Als er jünger war, hätte ich mir wahrscheinlich selbst das gut überlegt.
    Und dann noch jemand mit Borderline dabei? Da ist meine persönliche Schmerzgrenze eindeutig überschritten - Umgangsrecht hin oder her, hier wäre mir der Schutz des Kindes wichtiger.

  • Hallo Muckelmama,


    es könnte sein, dass Dein Ex-Mann an Eurem Kind zwar anders, aber genauso emotional hängt wie Du. Da Ihr nichts geklärt habt und nichts abgesprochen habt, kann er jederzeit das Kind für sich beanspruchen, wie Du es für Dich beanspruchst. Im Streitfall muss dann das Gericht klären, wo das Kind bei zwei gleich erziehungsfähigen Eltern letztlich hinkommt.


    Das Gericht interessiert sich nicht für irgendwelche Erkrankungen (wenn sie nicht durch wasserdichte Gutachten belegt und entscheidend sind) oder irgendwelche Trennungsgeschichten. Das Gericht guckt zum Kindswohl einzig nach vorne. Und es guckt, welches Elternteil dem Kind den Kontakt zum anderen Elternteil ermöglicht. Den Kontakt sollenund müssen beide Eltern gegenseitig fördern, sagt das Gesetz.


    In diesem Rahmen bewegst Du Dich derzeit. Fürs Kind wäre es gut, wenn Du eine Einigung mit dem Vater herbeiführst. Ohne großen Streit.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Entschuldige die Frage aber wie bitte ist es zu verstehen wenn du sagst, dass du der Meinung bist die Dame sei sowohl physisch als auch psychisch kein guter Umgang für das Kind?



    Mein erster Gedanke ging erstmal dahin, dass es auf eine gewisse Weise positiv anzurechnen ist, dass du über ihr Borderline informiert wurdest, was nicht selbstverständlich ist.



    Das Kind einfach so wegnehmen wird dein Ex Mann nicht schaffen , nur weil du Ängste bezüglich des Umgangs hast wird dir nicht das Sorgerecht entzogen.

  • .
    Und dann noch jemand mit Borderline dabei? Da ist meine persönliche Schmerzgrenze eindeutig überschritten - Umgangsrecht hin oder her, hier wäre mir der Schutz des Kindes wichtiger.

    Also manchmal frage ich mich ernsthaft, was sich der ein oder andere unter einem Borderline vorstellt, dass hier vom Schutz des Kindes geschrieben wird.
    Frag mich ernsthaft warum man bei Borderline automatisch Gefahr fürs Kind sieht.

  • Er wäre fast überfahren worden, weil sie aufgrund ihrers hohen Gewichts nicht hinter ihm her gekommen ist, als er mal alleine mit ihr unterwegs war. Ausserdem erzählt sie ihm ständig, dass sie seine neue Mama ist, wenn er da ist und ich ihm gar nichts zu sagen habe.


    Eine Freundin von mir hat Borderline und ihr würde ich mein Kind definitiv nicht anvertrauen.

  • Es geht nicht nur um das Borderline. Es geht um die Kombination: Psychisch instabiler Vater (zumindest mein Mann), weite Entfernung und längerer Zeitraum und dazu eine Partnerin mit Borderline. Mir wären mein Partner alleine in einer akuten Phase und die Entfernung schon unheimlich, weil ich weiß, was für Situationen entstehen können.
    Sicher gibt es verschiedene Formen von Borderline. Hier fände ich es jedoch erstmal angebracht, wenn die Kontakte in einem zeitlich geringeren Rahmen bzw. in der Nähe stattfinden würden. In der Kombination ist das alles meiner Meinung nach recht ungut.

  • Ich würde meine Kids nicht mitgeben-


    Allerdings würde ich versuchen, den Grosseltern mehrmals im Jahr auf anderem Wege (indem ich z.B. die Kids morgens bringe, und nachmittags wieder abhole) zu sehen...


    und damit wäre mein Gewissenskonflikt ok-


    Deinem Ex würde ich zur Auflage machen, dass er sich in Therapie begibt.


    :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Mein Exmann hat auch eine bipolare Störung (bekannt seit Ende 2006), da er momentan in so ne Art Gesundheitswahn sämtliche Medikamente von unserm Kleinen (chronisch krank und behindert) boykottiert und ne wichtige OP versucht hat zu boykottieren, bekommt er den Kleinen nur noch stundenweise. Nach 1-2 Stunden kann man ihm anmerken, daß er ausgelastet ist und nicht mehr ind er Lage ist, auf unsern Kleinen zu achten. Über Nacht würde ich ihm den Kleinen so nicht geben, da er zum Schlafen diverse Substanzen einnimmt und im Ernstfall einen Anfall nicht mitbekommen würde. Bisher hat Ex nichts gegen meine Umgangseinschränkung unternommen, entweder merkt er selber, daß er mehr nicht schafft oder es ist die Ruhe vor dem Sturm.

  • Eine Freundin von mir hat Borderline und ihr würde ich mein Kind definitiv nicht anvertrauen.

    Das ist EINE Freundin von dir die Borderline hat oftmals scheint aber oft vergessen zu werden , dass Borderline eine Persönlichkeitsstörung ist die massenhaft viele Facetten hat und es ist nicht jeder Borderline wie der Andere.


    Es gibt welche die ein Selbst-Verletzendes-Verhalten zeigen aber auch welche die das in keinster Weise haben.
    Man kann Verlustängste habe aber eben auch das genaue Gegenteil nämlich Bindungsängste.
    Und so weiter und sofort....


    Es gibt nicht DEN Borderliner und an Hand einer Freundin sollte man nicht Rückschlüsse auf alle anderen ziehen.


    Klar macht man sich als Mutter sorgen aber vielleicht solltet ihr euch mal ohne Kind zusammen setzen und das Gespräch suchen und dann auch klären das Sie eben dem Kind nicht solche Hirngespinste einredet sie wäre nun die Mutter aber auch mal abklären wie geht sie mit ihrem Borderline um..

  • Ein solches Gespräch habe ich versucht zu führen. Leider nicht mit viel Erfolg. Sie macht ebenfalls keine Therapie. Sie steht auch auf dem Standpunkt, dass sie ihm das ruhig sagen darf, weil sie ja Mutterstelle an ihm vertritt, wenn er dort ist.


    Ich möchte unserem Sohn auf keinen Fall den Papa vorenthalten, er soll schon Umgang mit seinem Vater haben. Ich denke, dass ist Wichtig. Ich hab nur ein großes Problem mit diesen drei Tagen, der Entfernung und der Kombination.

  • Hi,


    bei mir in meinem direkten persönlichen Umfeld:


    KM manisch depressiv, belegt durch GA.
    KV ABR für Kids beantragt .... "durchgefallen" ...Kinder bleiben bei der Mutter.
    Soviel dazu ...




    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Ja da kenn ich auch einige Fälle, ist teilweise echt der Hammer, wer alles dennoch das Sorgerecht bekommt, ich hoffe da ändert sich mal irgendwann was und zwar im Interesse des Kindes (der Kinder) !
    In dem geschilderten Fall würde sich selbstverständlich auch nicht das Kind heraus geben.

  • Solange eine Erkrankung nicht bedingt, dem Erkrankten einen Vormund zu bestellen, ist er vor dem Gesetz in der Lage, sein Kind zu betreuen.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Die Lage ist noch nicht ganz klar.


    War das ein Gerichtsgutachten zu Feststellung der Erziehungsfähigkeit? Gab es gerichtliche Konsequenzen aus dem Gutachten?


    Eine Diagnose sagt noch nichts darüber aus, ob ein Vater/eine Mutter Kontakt haben kann. Ist er gewalttätig gegenüber dem Kind gewesen?


    Selbst wenn gutachterlich durch ein Gerichtsgutachten festgestellt worden ist, dass er nicht erziehungsfähig ist, heißt das nicht, dass er nicht Umgang haben kann.


    Was soll passieren, wenn das Kind mit ihm zu den Großeltern fährt? Warum hast du Angst vor der Frau?

  • Was soll passieren, wenn das Kind mit ihm zu den Großeltern fährt?


    Sorry, aber wenn ich überlege, dass der Vater in einem Wahnanfall eine Tür bzw. ein Regal mit einem Hammer einschlägt oder die eigene Familie mit einem gefüllten Sparschwein bewirft, ist die Frage was passieren kann doch schnell erklärt.....



    Gruß


    der Frosch

  • Unter der Prämisse sind alle Rotsünder beim Fußball nicht erziehungsfähig und allen geschwindigkeitsüberschreitenden Autofahrern sollte man die Kids wegnehmen.
    Wie gut, dass keiner weiß, dass wir schon Bundeskanzler hatten, die alkoholabhängig waren.

    Liebe Grüße



    Bap



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