Misshandelte Kinder zum Umgang zwingen !?

  • Hi,

    das Sie das Urteil des AG nicht befolgen muss,... nicht gültig ist ?

    Ein Urteil ist rechtskräftig, 4 Wochen(?)(bin ich mir nicht sicher) nach Zustellung.
    Eine Berufung unterbricht diese Rechtskraft, es sei denn der Revision wird nicht stattgegeben.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Klar. Das Urteil ist zur Rechtskraft terminiert. Wenn rechtzeitig Revision eingelegt wird , dann hat es keine Rechtskraft erlangt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich bin mir nicht sicher, dass Eure Ausführungen zutreffend sind. Ich denke, dass Umgangs- und Sorgebeschlüsse des Amtsgerichts auch vorläufig (sofort) gelten. Sicherheitshalber müsste der Antrag gestellt werden, den Beschluss des Amtsgerichts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens außer Vollzug zu setzen.


    Der Kater :brille

  • Dann soll Sie wohl am besten einen neuen RA suchen und sich dort mal erkundigen ?






    E. Umgang gegen den Willen des Kindes


    In erster Linie sollte aber der Wille des Kindes ausreichende Beachtung finden.


    Umgang gegen den Willen des Kindes dient nicht dem Kindeswohl. Sachverständige weisen


    unter Bezugnahme auf Langzeitstudien aus den USA darauf hin, dass ein gegen den Willen


    des Kindes erzwungener Umgang in aller Regel in späteren Jahren zu einem endgültigen


    Abbruch der Beziehung führt

  • So:

    Ich denke, dass Umgangs- und Sorgebeschlüsse des Amtsgerichts auch vorläufig (sofort) gelten. Sicherheitshalber müsste der Antrag gestellt werden, den Beschluss des Amtsgerichts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens außer Vollzug zu setzen.

    ist m. Erfahrung nach richtig.


    Ja. Einen anderen Anwalt suchen. Insbesondere für den Gang ans OLG braucht sie einen erfahrenen und engagierten Anwalt.

  • Ich bin mir nicht sicher, dass Eure Ausführungen zutreffend sind. Ich denke, dass Umgangs- und Sorgebeschlüsse des Amtsgerichts auch vorläufig (sofort) gelten. Sicherheitshalber müsste der Antrag gestellt werden, den Beschluss des Amtsgerichts für die Dauer des Beschwerdeverfahrens außer Vollzug zu setzen.


    Der Kater :brille


    Das ist dann aber im Urteil normalerweise ausformuliert.
    Wie immer: Der Rechtsanwalt weiß, was er machen muss.
    Was mich interessieren würde: Was sagt denn der bisherige Rechtsanwalt zu dem Urteil? Findet der den Richter und dessen Begründung auch völlig Banane?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Er findet das auch absolut daneben-ungaulblich, hat aber gar kein biss mehr, wir habe von Euch auch einiges erfahren, was er meiner freundin so nie erzählt hat. bzw. schon garnicht über die Möglichkeiten aufklärte.
    Meinte zu Ihr, na dann mal schauen und hoffentlich schreien dann die Kinder, das der betreuer das auch sieht,......häää,.... also Sie sagte, er hat da gar kein so interesse mehr....... und dann gehen wir als nächstes ans OLG, weil das kann so nicht weitergehen.
    Obwohl auf seinen Schreibtisch beweise, Atteste etc. über die ganzen Jahre liegen, aktuelle Vorfälle, die er nur vorbringen müsste.

  • Das deutet nun allerdings darauf hin, dass der eigene Anwalt, wie der Richter, die Gewichtung der Atteste und Fallbeschreibungen nicht so hoch ansetzt. Einen Anwalt, der gegen gutes Geld vors OLG geht, findet man bestimmt. Aber die Erfolgschancen sollte man genau prüfen.
    Von außen betrachtet: Wenn das Gericht ein eindeutiges Urteil gesprochen hat, wenn der eigene Anwalt kaum Chancen sieht - dann ist das zwar in amerikanischen Filmen ein netter Plot, in der zweiten Instanz den glorreichen Sieg davonzutragen. Aber im wirklichen Leben ist das meist ganz anders.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Guten Morgen,


    nein das ist nicht so, er sieht ehr kein gelingen beim AG, da dieses dafür bekannt ist alles zu Ignorieren.
    Es würde warsch. erst reagieren wenn da zwei tote Kinder liegen würden!!!
    Da gibts Berichte von anderen Frauen, die einfach unglaublich sind.


    Gibt es eigentlich noch keine Statistiken über zwanghaften Umgang und deren folgen wie in anderen Ländern,
    ich kenn bis jetzt zwei mittlerweile erwachsene die sowas die ganzen Jahre mitmachen mussten,
    Zwangsumgang mit Täter unter Aufsicht gegen deren Willen, beide sind darüber Heute nicht erfreut.

  • Als Pflegemutter habe ich viel erlebt.


    Ich würde versuchen schnellstmöglich, mit einem erfahrernen Anwalt - ich würde mir auf einer Pflegeelternseite eine Empfehlung und Hilfe geben lassen - gegen das Urteil Beschwerde einlegen, denn auf das OLG würde ich mich keinesfalls verlassen wollen, denn die stellen das Elternwohl noch oftmals sehr viel häufiger über das Kindeswohl, als die Amtsgerichte.


    Ich glaube nicht mehr an die absolute Unfehlbarkeit und Gerechtigkeit der Gerichte, denn selbst eine SB vom JA hat einmal gesagt, seien sie über ihren Buchstaben froh, andere haben nicht so viel Glück .... es ist unglaublich .. aber manchmal kommt es tatsächlich darauf an, welchen Buchstaben/Richter man hat. Mit manchen können die Jugendämter und Vormünder einfach im Vorfeld alles regeln, vor anderen zitteren sie geradezu und geben den leiblichen Eltern sehr viel mehr Zugeständnisse, wider jeglichem besserem Wissen, denn es wäre sehr viel gefährlicher es auf einen Gerichtstermin ankommen zu lassen.


    Man darf sein Kind vergewaltigen, misshandeln etc., wenn man seine Strafe dafür abgesessen hat, dann hat der gewaltätige Elternteil ein Anrecht auf Umgang mit seinem Kind, wenn er es wünscht. Die einzige Möglichkeit die man hat ist zum Beispiel einen begleiteten Umgang zu erwirken und einen längeren Abstand zwischen den Terminen. Und das fatalste ist in sovielen Fällen, man kann die Tat nicht einer bestimmten Person nachweisen, auch wenn offensichtlich ist, das dem Kind schlimmes angetan wurde und somit kann man überhaupt nichts verhindern und so wirkt es für mich in diesem Fall ein wenig.


    Was ich auf jeden Fall versuchen würde - mit Hilfe des Jugendamtes - das es nur begleitete Kontakte geben darf. Man darf niemals vergessen, wenn das Jugendamt involviert ist, dann haftet die zuständige SA für das Wohl des Kindes, das sollte man ihnen klar machen, in Form von schriftlichen Stellungnahmen von möglichst vielen Menschen, die z. B. das Verhalten des Vaters oder vielleicht sogar Gewalt mitbekommen haben.


    Im Zweifel für den Beschuldigten. Eigentlich eine gute Sache, aber in einigen Fällen müssen dann die Schwächsten unserer Geesellschaft - die Kinder - die Rechnung bezahlen.


    Wir wurden von einem tollen Jugendamt begleitet, hatten eine taffe Vormündin und eine tolle Richterin! Ich habe jetzt schon Bauchgrummeln, das jetzt durch unseren Umzug die Zuständigkeit gewechselt wurde und ich hoffe für mein Kind, das wir weiterhin eine so tolle Betreuung genießen dürfen.


    Außerdem hat meine Tochter eine super verständige Mutter, die zwar anfangs alles tat, um ihr Kind zurück zuerhalten, aber als sie selbst merkte, sie schafft es einfach nicht, sich aus ihrem alten Leben zu befreien, hat sie ihrem Kind die Erlaubnis gegeben, sich in ihrer neuen Familien anschließen zu dürfen. Dafür werde ich ihr immer dankbar sein. Es gibt keinen direkten Kontakt, aber wir halten über die erwachsenen Geschwister regelm. Kontakt und so hat die Mutter immer Anteil am Leben ihres Kindes und wir wissen, wie es ihr geht.


    Ich wünschte mir sooft, das andere Eltern diese gleiche Größe zeigen könnten und ich hoffe sehr für die beiden Kinder, das eine Lösung zu ihren Gunsten gefunden wird.


    LG, XXLMami

    Liebe ist die stärkste Macht der Welt, und doch ist sie die demütigste, die man sich vorstellen kann


    Mahatma Gandhi

  • Das hat eigentlich nichts mehr mit Recht zu tun.
    Ein Erwachsener Mensch der misshandelt etc. wurde von seinem Partner, wird nicht dazu gezwungen weiterhin den Kontakt zu pflegen,
    weder wäre er bereit den Täter weiter sehen zu wollen, noch ähnliches.
    Da gibt es beim Recht dann ganz klaren Linien Urteile, nicht aber so bei Kindern.


    Die daraus resultierenden Entscheidungen, haben nicht mal gefestigte Grundlagen,
    der Gesetzesgeber sollte sich da mal an der Forschung orientieren bzw. gesunden Menschenverstand nutzen.


    So sieht die Forschung aus:


    E. Umgang gegen den Willen des Kindes


    In erster Linie sollte aber der Wille des Kindes ausreichende Beachtung finden.
    Umgang gegen den Willen des Kindes dient nicht dem Kindeswohl. Sachverständige weisen
    unter Bezugnahme auf Langzeitstudien aus den USA darauf hin, dass ein gegen den Willen
    des Kindes erzwungener Umgang in aller Regel in späteren Jahren zu einem endgültigen
    Abbruch der Beziehung führt.



    weiteres:


    Die Begründung des Gesetzgebers,
    dass bei Ausschluss des Umgangs wegen Kindesmissbrauchs und/oder Kindesmisshandlung eine Entfremdung zwischen Kind und Umgangsberechtigtem eintreten würde,
    ist hier nicht nachzuvollziehen. Der Gesetzgeber sollte sich einmal vergegenwärtigen,
    dass eine Entfremdung zwischen Gewalttäter und Kind mit der Tat eintritt und nicht erst beim hierauf beruhenden Umgangsausschluss.
    Kein Erwachsener würde ernsthaft erwägen, einen regelmäßigen Umgang mit einem Täter zu pflegen, der ihn missbraucht oder misshandelt hat.



    ???Grundrechte sowohl der Kinder wie auch des betreuenden Elternteils???



    Kein bisher mir unter die Finger gekommenes Buch,
    Artikel von Professoren etc. befürworten die Entscheidungen der Gerichte,
    erzwungener Umgang.
    Vielleicht dann ein langsames heranführen in Jahren,
    wenn das Kind es wünscht aber kein zwang.


    Und das nächste Problem ist, wenn der Betr. Elternteil dazu gezwungen wird,
    durch Zwangsmittel o.ä das Kind zum Umgang zu zwingen,
    erfährt das Kind eine Ohnmachtlosigkeit-Hilflosigkeit des betreuenden Elternteils,
    er sieht das auch der nicht in der Lage ist Ihn zu beschützen.
    Was für die Bindung, Kind-Betreuer, sehr schädigend ist.



    Auch frag ich mich immer, warum werden keine Studien etc. angefertigt um zu prüfen,
    ist das eigentlich so OK, wie in den Gerichten entschieden wird, bei Misshandlungen !



    Meiner Meinung nach sollte man gemeinsam auftstehen und dagegen vorgehen.



    LG Sun

  • Ich grübel immer noch über die Frage, warum der bisherige Anwalt nicht vors OLG ziehen will - wenn das Amtsgericht dauernd Urteile produziert, die dann von der nächsten Instanz alle kassiert werden. Oder ist dem letztlich gar nicht so?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Na wie es das Gesetz eben vorschreibt Umgang um jeden Preis auch gegen die Gesundheit, Willen der Kinder und wenn es sein muss auch durch Zwangsmittel, Geld bzw. Gefängnis.