Wie funktioniert das mit der Beurkundung des KU?

  • Hallo!


    Habe mal wieder ne Frage.......... :rotwerd Kurz zur Vorgeschichte:


    Scheidungstermin war am 21. April 09, vorher deutete sich ein kleiner Rosenkrieg an, wobei mein Ex meinte, mit mit einem Betrag, den er freiwillig zum KU dazu zahlt, erpressen zu können. Um ihn dazu zu bewegen, sich auf einen genauen Betrag festzulegen, habe ich dann vor der Scheidung angedeutet, ich würde unter Umständen noch den mir zustehenden Trennungsunterhalt einfordern. Frei nach dem Motto "Fordere mehr- bekomme das was Du erreichen wolltest". Und ganz ehrlich wollte ich ihm dabei auch nen Schuss vor den Bug geben, um ihm zu zeigen, das ich nicht unendlich lange die Füsse still halte :rotwerd
    Lange Rede, kurzer Sinn: beim Scheidungstermin haben wir uns darauf geeinigt, das ich auf Unterhalt für mich verzichte (wollte ich eh nicht wirklich haben), und er dafür den KU beim Jugendamt beurkunden lässt. Ich habe meine Zusage gehalten, auch in Bezug auf den Umgang etc. Das ist jetzt knapp 5 Monate her und es hat sich mit der Beurkundung nix getan. Wenn ich nachfrage, heisst es, die beim Jugendamt wollen dieses und jenes noch sehen und haben. Erst war es die Geburtsurkunde, die er sofort in beglaubigter Kopie von mir bekommen hat, jetzt ist es angeblich der Stuerbescheid, den die haben wollen von ihm, der aber noch nicht da ist.


    Daher meine Frage:


    Wie läuft das ab mit der Beurkundung- was wollen die sehen/ haben beim Amt und vor allen Dingen warum? Rechnen die den KU selber nochmal aus, obwohl wir uns doch schon geeinigt haben? Kann ihm nämlich nicht so wirklich glauben, das er sich wirklich schon gekümmert hat.

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Hi Stephie,


    Mir wurde damals beim zuständigen Ju-Amt mitgeteilt, dass die Beurkundung beim Ju-Amt eine freiwillige Sache
    des Vaters ist. Unterschreibt er, ist es gut, wenn nicht hab ich Pech gehabt (es sei denn ich würde den Titel gerichtlich festlegen lassen).


    Gibt es etwas schriftliches über die Einigung der Höhe des Unterhalts?


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


    * Lass los, dass Du nicht ändern kannst*


    *Träume sind wichtig, sie gestalten Dein Leben u. Dein Handeln*



  • Gibt es etwas schriftliches über die Einigung der Höhe des Unterhalts?


    Jein. Es gibt Schriftstücke, in denen seine RA den KU ausgerechnet hat - dabei hat sie ihn "arm" gerechnet, um mich auf Kosten seines Kindes "übern Tisch zu ziehen". Heißt de facto, das er laut seiner RA den niedrigsten KU zahlen müsste (202€)- ist für mich auch soweit okay. Der Knackpunkt ist aber, das er freiwillig 57€ mehr zahlt (das wird bei der Überweisung aber nicht als KU betitelt), und meint mich damit "erpressen" zu können (wenn Du dieses oder jenes machst zahle ich die 57€ nicht mehr). Er soll halt den KU über die gesamte Summe beurkunden lassen (259€), damit er mich nicht mehr erpressen kann. Letztlich soll er sich festlegen, und dann auch nur das überweisen. Und wenn er seinem Kind gerne mehr zahlen will, dann er das machen aber halt verbindlich.

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Heißt de facto, das er laut seiner RA den niedrigsten KU zahlen müsste (202€)- ist für mich auch soweit okay.


    Er soll halt den KU über die gesamte Summe beurkunden lassen (259€).


    Ich denke mal, genau daran wird diese Unterschrift scheitern denke ich mal. Aus seiner Sicht gewissermaßen verständlich, wenn der errechnete KU nur 202 Euro beträgt. Darum will er sich sicherlich nicht festlegen lassen.


    Ich würde es rein taktisch schon so belassen und in Erwägung ziehen dass er nur diese 202 Euro.- bezahlt.
    (wenn er Dir dann wirklich mehr überweist, ist das doch auch okay). Denn letztlich, würde Dir - wenn die Ausrechnung der RA so stimmt - auch nicht mehr zustehen. WEißt wie ich meine?


    *Viele Grüße Susayk*



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  • also ich stimme meiner Vorrednerin zu las dir die Summe die der Ra ausgerechnet hat beurkunden .Das dauert rein theoretisch nur ein besuch auf dem JA ,weil wenn du pech hast bekommst du für ne andere Summe die unterschrift nie und so hättest du wenigstens etwas.
    Sehe ich bei mir und ich bin froh das ich wenigstens die Unterschrift habe und den rest lasse ich nur noch per anwalt und gericht regeln
    LG

  • Versteh schon wie Ihr das meint. Und ist im Prinzip auch richtig. Ich möchte halt nur Verbindlichkeit. Heißt wenn er nur 202€ beurkunden lassen will, soll er auch nur diesen Betrag zahlen. Habe ich ihm auch schon gesagt. Wenn er mehr bezahlen will, dann soll er halt auch das verbindlich machen. Mir geht es letztendlich nicht darum, dieses 57€ mehr zu bekommen, sondern darum, ihm Druckmittel aus der Hand zu nehmen.
    Diese 57€ zahlt er nämlich ganz gönnerhaft weiter, obwohl ich ihm gesagt habe, das ich darauf verzichte, wenn er sie nicht verbindlich zahlen will. Auch wenn es schwer zu glauben ist- mir geht es nicht in erster Linie ums Geld, denn das was er mehr bezahlt hat bisher (seit ich gesagt habe ich will es nicht) habe ich nicht angetastet bzw davon habe ich für ihn und seine neue Familie die Gästewohnung bezahlt als die hier waren.


    Im Grunde soll er nur endlich den Unterhalt beurkunden lassen, über die Höhe die er mir dann auch tatsächlich zahlt.


    Versteht ihr wie ich da ticke?

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Das verstehe ich schon Stephie....

    Letztlich aber nimmst Du ihm den Druck und auch Dir - m.E. - wenn Du es bei den 202.-Euro belässt.



    Aber wie dem auch sei, es bleibt Dir dann nur eins übrig: Setzt Euch nochmals zusammen!
    Lege ihm dies nochmals klar wie Deine Vorstellungen sind und er möge seine Bedenken auch darlegen.
    Nur so kommt ihr weiter....


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • Hi,


    ihr könnt auch zusammen zu einem Notar gehen, und den KU beurkunden lassen. Nimmt vlt. die "heiße Luft" raus.
    Kostet auch nicht die Welt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Muss gerade ein bischen grinsen, denn so schnell kommt man selbst als TS vom eigentlichen Thema ab......... :lach


    Daher meine Frage:


    Wie läuft das ab mit der Beurkundung- was wollen die sehen/ haben beim Amt und vor allen Dingen warum? Rechnen die den KU selber nochmal aus, obwohl wir uns doch schon geeinigt haben? Kann ihm nämlich nicht so wirklich glauben, das er sich wirklich schon gekümmert hat.


    Wie geht das ganze denn jetzt? Will ja erst einmal abwägen, ob ich glauben kann, das er sich schon gekümmert hat, oder ob er mir da was vom Pferd erzählt. Was ich dann letztendlich mit diesem Wissen mache, wird dann das nächste "Problem" sein.............

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.

  • Entschuldige bitte :rotwerd so kann es gehen.... :D



    Diese Unterlagen sind erforderlich:


    # Personalausweis oder Reisepass
    # Schriftstück über die Höhe des festzusetzenden Unterhaltes (ausgestellt durch den anderen Elternteil, den gegnerischen Rechtsanwalt, das Jugendamt
    oder durch eine andere Behörde
    # ggf. Geburtsurkunde


    *Viele Grüße Susayk*



    _____


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  • upps,bin aus versehen auf den bedanken "knopf" gekommen



    hallo stephi,
    soweit ich informiert bin ,musst du!!! -im namen des kindes-zum jugendamt gehen und dort bitten,dass der
    kindesunterhalt tituliert/berechnet wird.
    zumindest solltest du beim jugendamt mal anrufen und erfragen ,ob er wirklich schon dort war um den unterhalt berechnen und titulieren
    zu lassen.
    bei einigung über die höhe müsste es schnell gehen ,bzw. kann auch beim notar gemacht werden.
    ruf da mal an!
    herzliche grüße
    juwi

  • hallo ,




    normal wird dein mann von deinem anwalt aufgefordert den KU zu beurkunden . es geht aber auch freiwillig.




    er muss dazu nur die lohnabrechnungen ( bei selbständigkeit den jahres steuerbescheid) des letzten jahres komplett mitnehmen. das JA errechnet dann anhand der tabellen ,die gesetzlich vorgegeben sind ,den KU aus .




    das alles wird in einer urkunde zusammen erfast und die muss er unterschreiben .




    das ganze dauert ca 20m inclusive beratung.




    kleiner tipp die tabellen ändern sich ständig darum sollest du zum jahresanfang ruhig mal nachhaken beim JA.




    ich hoffe ich konnte dir helfen




    mfg


    besorgter Vater

  • Danke für Eure Antworten- hilft mir schon mal weiter, die Lage einzuschätzen- also ob er mich angelogen hat oder nicht. :blume


    Werde dann "nur noch" das Problem haben, wie ich ihn dazu bringe, sich endlich drum zu kümmern, ohne das es wieder in einen "Krieg" ausartet, denn das letzte Mal als ich was von ihm wollte (vor der Scheidung, Verdienstbescheinigungen usw, um Unterhalt nachzurechnen), musste ich ihm mit Klage drohen, bis er aktiv geworden ist, und natürlich ist daraus ein kleiner "Krieg" dann entstanden. Und das will ich dieses Mal vermeiden, da wir uns ja wieder ganz gut verstehen. :rolleyes2: Aber ich denke, da wird sich sicher auch ein Weg finden lassen- vielleicht..............


    Aber trotzdem erstmal Danke für Eure Antworten.

    Man sollte aufhören, seine Zeit mit der Suche nach Problemen zu verschwenden- es könnten mal keine da sein.