Habe bis jetzt Elterngeld bezogen, was jetzt ausläuft. Der KV hat sich finanziell nicht gänzlich bis jetzt erklärt und meine RAin hat nun Klage eingereicht wegen Betreuungsunterhalt. Bis das geklärt ist, muss ich jetzt ALG2 beantragen.
Ich habe den Sachbearbeiter angerufen und der meinte, dass wir nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, damit ich diese beziehen kann und mir somit auf meinen Antrag einen ablehnenden Bescheid geben würde. Wir hätten einen Antrag auf Einstweilige Verfügung erwirken müssen (Eilverfahren), in dem das Gericht innerhalb kürzester Zeit erst mal festsetzt, was der KV mir an BU zu zahlen hätte (trotz fehlender Auskünfte). :hae:
Wird das von den Sachbearbeitern immer so gehandhabt? Laut meiner RAin nicht, die vor Wut schäumte, als ich ihr das erzählte. Sie sagte mir nun, ich soll ALG2 auf alle Fälle beantragen und wenn der ablehnende Bescheid kommt, reicht sie dagegen Eilklage ein...
Wie ist das bei Euch gelaufen? Brauche mal Erfahrungswerte... :frag:frag:frag