ALG2-Sachbearbeiter will ablehnenden Bescheid erstellen, da meine RAin nur die "reguläre Klage" wegen BU eingereicht hat

  • Habe bis jetzt Elterngeld bezogen, was jetzt ausläuft. Der KV hat sich finanziell nicht gänzlich bis jetzt erklärt und meine RAin hat nun Klage eingereicht wegen Betreuungsunterhalt. Bis das geklärt ist, muss ich jetzt ALG2 beantragen.
    Ich habe den Sachbearbeiter angerufen und der meinte, dass wir nicht alle rechtlichen Möglichkeiten ausgeschöpft hätten, damit ich diese beziehen kann und mir somit auf meinen Antrag einen ablehnenden Bescheid geben würde. Wir hätten einen Antrag auf Einstweilige Verfügung erwirken müssen (Eilverfahren), in dem das Gericht innerhalb kürzester Zeit erst mal festsetzt, was der KV mir an BU zu zahlen hätte (trotz fehlender Auskünfte). :hae:


    Wird das von den Sachbearbeitern immer so gehandhabt? Laut meiner RAin nicht, die vor Wut schäumte, als ich ihr das erzählte. Sie sagte mir nun, ich soll ALG2 auf alle Fälle beantragen und wenn der ablehnende Bescheid kommt, reicht sie dagegen Eilklage ein...


    Wie ist das bei Euch gelaufen? Brauche mal Erfahrungswerte... :frag:frag:frag

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Hallo Cata,


    hatte zwar nicht das gleiche Problem wegen Betreuungsunterhalt, aber auch ständig Kämpfe mit meiner SB.


    Nicht wirklich okay finde ich den Rat Deiner RA.....(bist Du ihr einziger Klient, das sie nur von Deinen Klagen lebt?)


    Du könntest ALG2 beantragen, und darum "bitten" das das Amt in Vorausleistung tritt....heißt, solltest Du Ansprüche auf BU für diesen Zeitraum haben, was sich nachträglich dann herausstellt, zahlst Du das ALG2 zurück.


    Wäre doch für alle der entspanntere Weg, oder? Nur verdient Deine RA dann nix dran.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Soweit ich das verstehe, ist die Sachbearbeiterin das Problem , nicht die Anwältin.


    Den Vorschlag von Iceshine finde ich ganz gut. Vielleicht kannst du der SB das so mal vorbringen?

  • Du schreibst, der Unterhaltspflichtige habe sich "nicht gänzlich" erklärt. Du hast also etwas in der Hand, ob etwas fehlt, ist eine Vermutung. Und es sind ja lange Zeiträume verstrichen (Elterngeld läuft bereits aus...). Da kann man die ARGE schon verstehen... Müsste der Unterhaltspflichtige anhand der jetzigen Unterlagen bereits BU leisten? Dann ist der Entscheid der ARGE zu verstehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Müsste der Unterhaltspflichtige anhand der jetzigen Unterlagen bereits BU leisten? Dann ist der Entscheid der ARGE zu verstehen.


    Da hast Du sicherlich recht.....und trotzdem darf die ARGE sie nicht im Regen stehen lassen, und muß zumindest in Vorausleistung treten.

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • Anhand von den Unterlagen, die er bisher kleckerweise hat sichten lassen, kann er wohl BU leisten. Der Umfang ist hier strittig. Und wenn er nur eine Gehaltsbescheinigung vorlegt von ja nun insgesamt 12 Monaten, wirds schwierig, das so zu berechnen. Es ist keine Vermutung, das hier noch einiges aussteht. Seine RAin und er ziehen das ganze vollkommen in die Länge. Warum auch immer. Entweder wollen sie mich weichkochen, spekulieren auf meine Nerven, ich weiss es nicht.


    Fakt ist, dass ich bald in ganz kurzem Hemd darstehe. Und ob die ARGE das so vorschreiben kann, weiss ich auch nicht...


    Ich hab ja kein Problem damit, das ALG 2 dann zurückzuzahlen. Warum auch. Bin ja froh, wenn ich mit denen nix zu tun habe!


    Danke für den Tip, Iceshine.

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Dann ist die Forderung der ARGE nach einem Eilantrag sogar ganz hilfreich. Den bekommst Du durch bei Vorlage der einen Verdienstbescheinigung. Ist der Richter cool, legt er noch was drauf ("Nehmen wir noch Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld an") und schwubs kommt es zu einem Urteil. Ist es hoch, wird der Unterhaltspflichtige sich ganz schnell bemühen, ihn finanziell Entlastendes vorzulegen bzw. alle Unterlagen. Fahre also zweigleisig. Eilantrag stellen und mit dem Antrag zur ARGE und sagen: Da ist er. Noch nicht entschieden. Solange zahlen Sie ...


    Und die ARGE kann Dich schon in den Senkel stellen und die berühmte "Mitwirkungspflicht" einfordern...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • hmm ich guck gerade etwas verwudnert entweder ich habd a was nicht richtig verstanden oder die ganze sache ist komisch!


    mein ex müste auch bu zahlen tut er aber nicht! da kann ich nichts für also zahlt arge udn holt sich das geld von ihm wieder!
    da war nichst das ich da was vorweisen muste! ich würde der arge mal ganz shcnell die tele nummer der anwältin geben udn umgekehrt! hat bei mir auch geholfen als ichd an mal sagte stop wieso immer über dritte? da kanne s zuviele missverständnisse geben rufen sie doch direkt da aan bringt sicher mehr als wenn ich als leie die rpückfargen nicht beantworten kann postbote spiele!


    ich würde stur antrag stellen bei ablehnung wiederspruch!


    manchmal hab ich den eindruck wollen die alles nur nicht arbeiten!
    (wobei ich gleich dazu sage mein sb ist klasse da klappt das auch mal twischendrin beim einkaufen auf zuruf)


    args sorry ich habs bemerkt kann wieder kaum einer lesen! wieder besserung versprech das kommt davon wenn man noch schnell bevor man arbeiten muss senfen will :rotwerd

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken

    Einmal editiert, zuletzt von jea ()

  • Wenn du bedürftig bist, dann steht die Alg2 zu, ohne wenn und aber. Bei uns besteht die Arge nichtmal auf eine Unterhaltsklage, sondern schreibt den Unterhaltsverpflichteten selbst an wegen Offenlegung des Einkommens und errechnet den Unterhalt, solange gibts dann eben Alg2 und der aufgelaufene Unterhalt für die Zeit muß vom Unterhaltsverpflichteten an die Arge erstattet werden.
    .
    Unabhängig davon kommts doch auch häufig vor, daß Unterhalt mal ausbleibt, in dem Fall muß die Arge ja auch in Vorleistung treten, da der Regelsatz das Existenzminimum ist.

  • "Wenn du bedürftig bist", genau das ist der entscheidende Satz. Wenn Du von anderer Stelle Geld zu bekommen hast, bist Du ganz schnell nicht mehr bedürftig in des Sachbearbeiters Augen. Darauf zieht sich die ARGE zurück. Darum geht es hier im Thread.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Das ist eben nicht so. Es zählt das Einkommen in dem Monat. Wenn das unterhalb des Regelsatzes war, dann ist sie bedürftig ohne wenn und aber. Ob da nun noch eine Zahlung ansteht, ist eine andere Sache, da kann sie eine Abtretung an die Arge unterschreiben, dann wird der aufgelaufene Unterhalt direkt vom Unterhaltsverpflichteten eingefordert, dazu brauchts aber keinen Eilantrag ans Gericht, welches eben auch weiß, daß die Arge bei Bedürftigkeit in Vorleistung treten muß. Es wäre nichtmal sicher, daß sie dafür PKH bekommt, weil ein normales Verfahren auch ausreichend wäre, weil wie gesagt, der Unterhaltsverpflichtete ja dann den aufgelaufenen Unterhalt an die Arge zahlen muß. Wenn sämtliche bedürftige Alleinerziehende nun Eilanträge ans Gericht senden würden, dann wär der Teufel los. Die Arge muß sich damit begnügen, daß ein Verfahren läuft und in Vorleistung treten.

  • Fahre also zweigleisig. Eilantrag stellen und mit dem Antrag zur ARGE und sagen: Da ist er. Noch nicht entschieden. Solange zahlen Sie ...


    Über den PKH-Antrag vom regulären Verfahren ist ja noch nicht mal entschieden. Meine RAin hat arge Zweifel, dass der PKH-Antrag für ein Eilverfahren genehmigt wird. Und ich mich somit noch weiter verschulde.


    Und das ich "bedürftig" bin, dürfte hier langsam auch keine Frage mehr sein. Da der KV bisher keinen BU gezahlt hat. Mehr als klagen etc. kann ich auch nicht machen. Und halt abwarten. :wuetend

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Natürlich ist es so. Genau das macht ja der Sachbearbeiter. Mit Begründung. Und sicher Einzelfallentscheid. Aber er macht es. Da muss im Widerspruch schon mehr kommen als: "Die ARGE muss aber ..." Das hilft niemand weiter.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Die Arge muß, ohne wenn und aber. Und eine Eilklage gegen die Arge hätte PKH-mäßig mit Sicherheit mehr Erfolg als eine Eilklage wegen BU. Auch wenn durch eine Eilklage auf BU ein Betrag feststehn würde, ist dieser ja noch lange nicht gezahlt worden und es kann auch keiner garantieren, daß dieser Betrag dann auch regelmäßig gezahlt wird.

  • Werde ich ja jetzt sehen, werde jetzt den Antrag stellen und abwarten... Und dann reagieren, sollte er ablehnen.


    Hab irgendwie das Gefühl, ich gehe hier bald in diesem ganzen Behördenwahnsinn unter... :wand

    Ich bin und bleibe - hoffentlich - eine Kämpfernatur. Dazwischen bin ich mal schwach... :bigkiss

  • Zu meiner Zeit war das damals so. In meiner Elernzeit lebte ich auch vom, damals noch, Harz IV.
    Ich musste alle kompletten Unterlagen einreichen, aber er sagte mir auch bei dem ersten Termin was er alles braucht.
    Die Bearbeitung hatte ca 4 Wochen leider gedauert. Hatte zum Glück vom arbeiten noch Rücklagen. Aber die vom waren hinterher ziemlich mies.
    Kamen wirklich regelmässig bei mir um Kontoauszüge zu schauen. Ich wurde echt behandelt als ob ich bescheissen will. Man hat mich bei Gesprächen nicht mal mit dem A.... angeschaut. War ganz schlimm.
    Für Dich hoffe ich dass das alles bald positiv und schnell über die Bühne geht.


    LG :winken:

    Gelassenheit ist zur Zeit meine Stärke ;)

  • Nein. Die ARGE muss nicht jedem Antrag auf Unterstützung stattgeben. Und es bringt nichts, stereotyp auf irgendwelchen vermeintlichen Rechtspositionen zu beharren, wenn in der Praxis anders entschieden wird/worden ist. Der Sachbearbeiter HAT mündlich abgelehnt. Mit einer Begründung. Nach Schilderung des Falles und gewiss nach Nachfrage durch den Sachbearbeiter. Jetzt geht es darum, WIE die Kuh vom Eis kommt. Das kommt sie nicht, indem man dem Sachbearbeiter die zuletzt genannten Argumente aufzählt. Der ist ja kein Volltrottel. Die Sachen weiß er auch. Das Problem liegt an anderer Stelle. Die hat er genannt. Da muss abgeholfen werden. Der Sachbearbeiter will die Einreichung der Eilklage. Das geht innerhalb von zwei Tagen.
    Frage ist, ob es Alternativen gibt. Oben stehen schon erste. Den Topf aufzutun und die ARGE zu verklagen (und das, bevor man Widerspruch eingelegt hat), ist da sicherlich wenig sinnstiftend. Des Übels Kern ist wer anders. An den anscheinend unwilligen Unterhaltspflichtigen muss man ran ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Über den PKH-Antrag vom regulären Verfahren ist ja noch nicht mal entschieden. Meine RAin hat arge Zweifel, dass der PKH-Antrag für ein Eilverfahren genehmigt wird. Und ich mich somit noch weiter verschulde.


    Deine Anwältin kann den Eilantrag zusammen mit dem Antrag auf PKH stellen. Wird die PKH abgelehnt, wird auch die Klage nicht eingereicht. Mit der schriftlichen Aufforderung der ARGE, eine Eilklage einzureichen, kann die PKH kaum abgelehnt werden. Die Dringlichkeit ist gegeben durch die ARGE, die Erfolgsaussichten sind vorhanden, da der Unterhaltspflichtige laut bereits vorhandenen Unterlagen zahlungsfähig sein müsste. Es sei denn, das Gericht ist der Meinung, Du hättest Dich viel früher um die Sache kümmern müssen. Das kann man von hier aus nicht beurteilen. Vielleicht zögert deshalb Deine Anwältin ... Einzig die Bedürftigkeit muss dann noch nachgewiesen werden. Und das kannst Du ja ...
    Sprich: Einer der Ämter und Gerichte muss zucken ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.