Hi Tinkabella,
ich weiß nicht, ob ich das darf, aber ich habe Dir hier mal einen Text von der Homepage der AOK Baden-Württemberg kopiert...
Zitat:
Mutterschaftsaufwendungen (U2)
Alle privaten und öffentlichen Arbeitgeber profitieren – ohne Rücksicht auf die Anzahl ihrer Beschäftigten – von der Erstattung ihrer Aufwendungen bei Mutterschaft im Rahmen der Entgeltfortzahlungsversicherung U2. Die Erstattung umfasst zu 100 %
den vom Arbeitgeber gezahlten Zuschuss zum Mutterschaftsgeld (Differenz von 13 Euro zum kalendertäglichen Nettoentgelt),
das vom Arbeitgeber bei Beschäftigungsverboten gezahlten Arbeitsentgelt,
den Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für das während des Beschäftigungsverbots fortgezahlte Arbeitsentgelt.
Zu den erstattungsfähigen Aufwendungen gehört auch das während eines Beschäftigungsverbots in der Schwangerschaft fortzuzahlende Brutto-Arbeitsentgelt. Erkrankt die Arbeitnehmerin während dieser Zeit, besteht grundsätzlich kein Anspruch auf eine Erstattung aus U2.
Zitat Ende
Aber nochmal, es ist nicht Deine Aufgabe, Dich um die Finanzierung Deines Arbeitgebers zu kümmern - nur: laß Dir kein schlechtes Gewissen machen. Du bist durch Gesetze geschützt und er hat nicht wirklich einen finanziellen Schaden!!!