Du hast es entweder nicht kapiert oder WILLST es so lesen, wie du es tust.
Mein Ex fungiert hier nur als EIN Beispiel.
Es gibt genug ETs, die in D vom Kind getrennt leben und viele wohnen nur einen Steinwurf entfernt. Trotzdem kümmern sie sich nicht und keinen Richter schert das, obwohl das Recht auf Umgang mit beiden ETs im BGB verankert ist.
Du hast von Ausland geschrieben, darauf hab ich Dir `ne Antwort gegeben.
Was das Inland angeht, hat das Verfassungsgericht letztes Jahr entschieden, daß Elternteile nicht zum Umgang gezwungen werden können:
http://www.welt.de/politik/art…Kindes_den_Gerichten.html