@Erleuchter
Ja, auf diese Weise kann der andere Miteigentümer auf billige Art und Weise die andere Hälfte ersteigern. Wenn dann das Gebot sehr niedrig ausfällt und es sind noch Schulden auf dem Haus, bleibt der Verkäufer auf den Schulden sitzen! Mit diesen Gedanken habe ich auch schon gespielt. Aber ich weiß auch, dass mein Ex - der A.... - das für ein Appel und Ei ersteigern täte. Er könnte sogar jemand vorschicken zu den Bietterminen, so dass dieser in seinen Namen die Haushälfte ersteigert. Solange Schulden noch auf dem Haus lasten, täte ich das nie machen!!!!
Ich habe genau das gleiche Problem. Mein Ex hat letztes Jahr erklärt (leider nur mündlich), dass er meine Haushälfte übernehmen täte und die Bank wäre einverstanden, mich aus der Haftung zu entlassen, so dass er das alleine finanziert. Vor zwei Wochen habe ich von ihm eine Mail bekommen, dass ich mich sofort in den 800 km entfernten Ort, wo das Haus steht, zu begeben habe, um Verträge wegen Haus zu unterzeichnen. Da kann der lange darauf warten. :nawarte: Solange die Sache mit der Übernahme meiner Haushälfte und Kredit usw. nicht geklärt ist, werde ich nirgendwo hinfahren. Und außerdem kann er die Papiere auch hier nach Norddeutschland senden, so dass diese dann von einem hiesigen Notar geprüft werden. Ist letztendlich auch billiger. Aber er hat wohl gedacht, wenn er pfeift, kommt Frauchen schon angesprungen. Und er könnte mich dann mal so einfach über den Tisch ziehen.
Übrigens: Hausrat und Haus sind zwei grundverschiedene Dinge. Das kann der Ex nicht so einfach mal mit einer Auszahlung von der Hälfte des Hauses verrechnen! Grundsätzlich ist es so, dass die Dinge, die man in die Ehe mit hineingebracht hat, auch nach der Trennung einem gehören. Alles andere geht durch 2. D. h., man sich verständigen, wer was mitnimmt oder mitnehmen will. Kommt keine Einigung zustande, muss/kann man ein Hausratsverfahren beim FG stellen. Nun, wenn man sich halt um den Eichenschrank, der im Wohnzimmer steht, vor dem Richter fetzen wil, ist das ziemlich dumm (ich habe das damals während meiner Ausbildung zur Justizfachangestellten mal mitbekommen, da war das mittlerweile der 10.!!! Termin wg. Hausratsverteilung und der 3.!!! Termin wegen diesen Schrankes).
Ansonsten ist es auch möglich, sich beim Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichtes (in dem Bezirk, wo das Haus liegt und im Grundbuch eingetragen ist) beraten zu lassen wg. Teilungsversteigerung und Kosten, die auf einem dann zukommen. Und wie das im Moment aussieht.
Auf dem Wohnungsmarkt sieht es ja - dank der Wirtschaftskrise - bescheiden aus. Wird sich wohl auch in nächster Zeit nicht viel ändern. Aber ich würde meinem Exmann nie für lau meine Haushälfte übertragen; da bei mir das so war, dass wir das Haus erst kaufen konnte, weil ich Eigenkapital hineingebracht habe. Mit dem Zugewinn wird das wohl nichts, aber es gibt die Möglichkeit zu klagen auf "Treu und Glauben". D.h., da man Eigenkapital beim Kauf des Hauses eingebracht hat und damals auch gedacht hat, dass man bis zu seinem Lebensende dort verbleibt, kann man den Ex verklagen. Weil man auf "Treu und Glauben" gedacht hat, dass das wohl für immer hält. Das ist sehr vereinfacht dargestellt.