Was machen mit dem Haus?

  • Hallo!


    In drei Wochen bezieh ich ja nun endlich meine eigene Wohnung.


    Heute hatte ich mit meinem Noch-Mann ein äußerst seltsames Gespräch. Er zeigte sich total ruhig und entgegenkommend, würde mir sogar beim Umzug helfen und auch finanziell würde er mir entgegenkommen und schlug vor, dass ich solange wir noch verheiratet sind Lohnsteuerklasse 3 behalten solle.
    Ich könne dies und jenes mitnehmen, auch die Waschmaschine hätte er mir gegeben, obwohl er die schon hatte, bevor wir uns überhaupt kennengelernt hatten. Wenn ich Möbel bräuchte solle ich es ihm sagen (er ist Schreiner mit eigener Werkstatt).


    Dann ging es ums Haus. Er würde versuchen, das Haus zu halten. Ich kann das definitiv nicht, da ich weder die monatlichen Raten, noch die ganzen Nebenkosten bezahlen könnte. Ich meinte, wenn er das Haus behalten wolle, dann werden wir schon irgendeine Lösung finden.
    Klar will er nicht weiterabzahlen und ich bin immer noch eingetragen. Er kann mich allerdings auch nicht sofort auszahlen. Ich werde das Haus auf keinen Fall ihm überschreiben, solange nichts stichfestes mit einem Anwalt festgehalten wurde.


    Mein Problem ist, dass ich von alldem mal überhaupt keine Ahnung habe und sich immer mein Mann um die Finanzen bezüglich Haus gekümmert hat. Er meint, der Immobilienmarkt sei gerade schlecht, das Haus zu verkaufen, wir würden Verlust machen und beide mit Schulden rauskommen wegen der Vorfälligkeitszinsen.
    Er spricht von 7 Jahren. Kann das wirklich sein, dass das 40 000 € ausmacht, so wie er behauptet?


    Ich weiß nicht warum er gerade so auf "Schmusekurs" ist. Klar ist, wenn er möchte, kann er mich gnadenlos über den Tisch ziehen, weil ich von Tuten und Blasen keine Ahnung habe :rotwerd


    Kann ich ihm wirklich trauen?
    Wie soll ich das mit dem Haus machen?
    Wie könnte das mit dem Auszahlen geregelt werden?
    Wäre es eine Alternative, meine Hälfte auf unseren Sohn umschreiben zu lassen?

  • Die Vorfälligkeit kannst Du hiermal ganz grob berechnen.


    Anonsten bringt es tatsächlich meist Verluste, ein Haus zu verkaufen.


    Normalerweise muss er Dir die Hälfte dessen zahlen, was innerhalb der Ehe am Haus bezahlt wurde (investiertes Eigenkapital plus Tilgung).
    Das ist aber Verhandlungssache.


    Pauschal sagen, wie man das handhaben könnte ist schwer, dazu müsste man schon die ganz genaue Situation kennen.


    LG


    vanilla

    Wer andere erkennt, ist gelehrt.
    Wer sich selbst erkennt, ist weise.
    Wer andere besiegt, hat Muskelkräfte.
    Wer sich selbst besiegt, ist stark.
    Wer zufrieden ist, ist reich.
    Wer seine Mitte nicht verliert, ist unbezwingbar.
    (Laotse)

  • Hallo Marion,


    leider hat er recht.


    Meinem Bruder ist das letzte Jahr passiert und da kamen auch so viel zusammen.
    Es ist aber immer davon abhängig wieviel Schulden noch drauf sind.
    Das muß dir die Bank genau auflisten. Niemals auf treu und galuben was unterschreiben.


    Wenn du aus dem Grundbuch ausgetragen werden willst, da arbeiten Notare und Banken zusammen.
    Wenn du aus dem Darlehensvertrag ausgetragen bist dann stellt der Notar analog dazu den entsprechenden Grundbuchaustrag her.


    Auf keinen Fall im sogenannten Innenverhältnis, dh einen notariellen Vertrag mit deinem Ex, der dich aus der Haftung der Zahlungen entlässt, unterschreiben.
    Wenn du das Baudarlehen mitunterschrieben hast, dann interessiert sich die Bank in keinem Fall dafür, was du für Verträge mit deinem Ex hast.


    Bleib solange im Grundbuch, wie du für das Darlehen mitbürgst. Das ist die einzige Sicherheit, die du hast.


    Vielleicht solltet ihr euch überlegen, das Haus zu vermieten.


    LG

    Als der liebe Gott die Ehemänner kreierte,
    versprach er den Frauen,
    dass ideale Ehemänner
    an jeder Ecke der Erde zu finden sein werden.
    Und dann machte Gott die Erde rund.

  • Wenn du das Baudarlehen mitunterschrieben hast, dann interessiert sich die Bank in keinem Fall dafür, was du für Verträge mit deinem Ex hast.


    Gut zu wissen! :thanks:


    Kann auch nur vom Verkauf abraten, habe dieses leidige Kapitel ja auch noch vor mir und werde versuchen, das mein "Noch" zustimmt das Haus zu vermieten oder ich finde über Nacht den Mann und bleibe selbst im Haus :lach . Da dies aber eher unwahrscheinlich ist, nehme ich mal die Variante mit dem vermieten und hoffe, das Exelein es auch so sieht!


    Dir Marion, ganz viel Glück und toi, toi, toi

  • Du, mit diesem Thema beschäftige ich mich gerade zu genügend.


    Ganz einfach! Im Trennungsjahr muss er nur eine für sich übliche Miete zahlen. Der Rest der Hauskosten wird auf Euch aufgeteilt.


    Bei uns sieht das ziemlich sch... aus.


    Hauskosten sind etwa 1000 EUR im Monat, übliche Miete für Ihn 350 EUR. Die Differenz geteilt durch 2 mußt Du zahlen. Dass heißt. ich zahle die Differenz zwar nicht, bekomme aber keinen Ehegattenunterhalt mehr, solange er das Haus "alleine" hält.


    Ist doch schön für Ihn oder??


    Ich könnte da ko.....


    Bis zum Scheidungsantrag kann man da auch nichts machen. Im Trennungsjahr sind beide für´s Haus verantwortlich! Du "musst" ja nicht ausziehen! Meiner hatte leider den längeren Atem. Er hält sich das Haus warm, bis die Neue sich entscheidet zu ihm zu ziehen.


    Wir pokern zur Zeit eine Auszahlung für mich aus. Er kommt da kaum entgegen! Wenn wir das Haus verkaufen würden, würden wir große Verluste machen und hohe Vorschusszinsen zahlen. Dies rechnet er natürlich der Auszahlung für mich an!


    Laut Anwältin kann ich im Trennungsjahr wohl nichts machen außer die Backen zusammenkneifen und darauf achten, dass die Next hier nicht einzieht. Dann sieht das mit der üblichen Miete nämlich ganz anders aus.


    Lass Dich beim Anwalt beraten!!! Ich könnte da jetzt einen Roman drüber schreiben!


    Viel Glück!!!

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

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  • Hallo Marion 77,


    also mein Ex und ich hatten auch ein Haus, wo wir beide im Grundbuch eingetragen waren.
    Wenn mein Ex das Haus hätte behalten wollen, so hätte er mich auszahlen müssen.
    Vorfälligkeitszinsen können sehr hoch sein, es kommt aber auch noch auf die Gesamtschuld an. Wie viel wurde bisher abgetragen, wie ist die Tilgungsrate ? Es wäre schon zum Vorteil, du würdest dir mal die Unterlagen anschauen, damit du weißt von welchen Zahlen dein Noch-Mann spricht.


    Jede Änderung im Grundbuch muß über einen Notar (ist günstiger als ein RA) laufen, der Anträge stellt und die Beglaubigungen schreibt, z.b. Austragung aus dem Grundbuch etc.


    Wenn ihr euch scheiden lassen wollt und das Haus ist noch vorhanden, so zählt es mit zum Grundvermögen und die Scheidung wird teurer.


    Wir konnten unser Haus gut verkaufen, so dass jeder von uns ein Plus hatte.


    Danach haben wir uns scheiden lassen.


    VG seni :wink

  • Die Vorfälligkeit kannst Du hiermal ganz grob berechnen.


    Oh je, jetzt steh ich da wie der Ochs vorm Berg :nixwieweg
    Ich weiß leider die ganzen Daten nicht und der Ordner befindet sich im Geschäft meines Mannes.


    Hallo Marion,
    Auf keinen Fall im sogenannten Innenverhältnis, dh einen notariellen Vertrag mit deinem Ex, der dich aus der Haftung der Zahlungen entlässt, unterschreiben.


    :hae: ???: Lieber kaza-dum, das war chinesisch...



    Wenn du das Baudarlehen mitunterschrieben hast, dann interessiert sich die Bank in keinem Fall dafür, was du für Verträge mit deinem Ex hast.
    Bleib solange im Grundbuch, wie du für das Darlehen mitbürgst. Das ist die einzige Sicherheit, die du hast.


    Wir haben das Haus gekauft. Und alles was unterschrieben werden musste haben wir beide unterschrieben. Wenn er also nicht mehr zahlen könnte und die Bank das Geld einfordern würde, wäre ich dann mit dran!?
    Es ist also nicht so, dass ich automatisch nicht mehr mitbürge, sobald ich aus dem Grundbuch ausgetragen bin? Was muss ich tun, um nicht mehr zu bürgen?


    Vielleicht solltet ihr euch überlegen, das Haus zu vermieten..


    Hm, das Haus ist noch nicht verputzt und noch kein Garten gemacht. Wer will so was mieten??? Im Moment kein Geld da, um diese Dinge zu erledigen.


    Aber schonmal vielen Dank an euch beide!

  • Ganz einfach! Im Trennungsjahr muss er nur eine für sich übliche Miete zahlen. Der Rest der Hauskosten wird auf Euch aufgeteilt.


    Mensch, was ich da heute alles so erfahre, wozu angagiere ich da eigentlich einen AW? ;)


    Sollte diese Berechung so stimmen, könnte ich vielleicht ja doch selbst im Haus bleiben, weil bei mir Exelein von Heute auf Morgen ausgezogen ist und so wohnen meine Tochter und ich eben alleine in unserem Haus...


    Aber es ist schon schwer, so eine Entscheidung zu treffen, hängt ja so vieles daran! Was richtig ist und was nicht, werden sicherlich unter anderm die AW klären (müssen) und wir selbst (aufs Herz hören nicht vergessen)!


  • Mensch, was ich da heute alles so erfahre, wozu angagiere ich da eigentlich einen AW? ;)


    Sollte diese Berechung so stimmen, könnte ich vielleicht ja doch selbst im Haus bleiben, weil bei mir Exelein von Heute auf Morgen ausgezogen ist und so wohnen meine Tochter und ich eben alleine in unserem Haus...


    Aber es ist schon schwer, so eine Entscheidung zu treffen, hängt ja so vieles daran! Was richtig ist und was nicht, werden sicherlich unter anderm die AW klären (müssen) und wir selbst (aufs Herz hören nicht vergessen)!


    Ja, nur bei 2 Personen sieht´s wieder etwas anders aus! Aber auf jeden Fall musst Du im Trennungsjahr nicht alleine für´s Haus aufkommen. Dir wird nur die ortsübliche Miete einer Dreizimmerwohnung angerechnet. Eben das, was Du und die Kleine bräuchstest. Die Differenz wird dann geteilt durch 2 und das so lange, bis er auf den Mindestsatz kommt.


    Das wußte meiner allerdings auch! Und war hier nicht rauszukriegen! :angry

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

    Einmal editiert, zuletzt von Meeresstern ()

  • Marion,


    aus dieser Bürgschaft kommst du nur raus, wenn dein EX ihn allein übernehmen kann oder ein anderer Vertragspartner, den die Bank akzeptiert, deinen Platz einimmt.
    Das chinesisch :rotwerd entschuldige bitte.
    Ich meine, wenn dir dein Ex anbietet, dass er die Schulden übernimmt und er dir das notariell bestätigt, dass du dich dann aus dem Grundbuch austragen lässt.
    Leider interessiert sich die Bank nur für ihre Vertragspartner. Du und EX.


    ER kann dich gar nicht aus der Bürgschaft entlassen.


    Wenn er nicht zahlt, dann kommt die Bank zu dir. Ist da auch nichts zu holen, dann gibts ne Zwangsversteigerung.


    Das ist sehr teuer für euch beide. Leider

    Als der liebe Gott die Ehemänner kreierte,
    versprach er den Frauen,
    dass ideale Ehemänner
    an jeder Ecke der Erde zu finden sein werden.
    Und dann machte Gott die Erde rund.

  • Ganz einfach! Im Trennungsjahr muss er nur eine für sich übliche Miete zahlen. Der Rest der Hauskosten wird auf Euch aufgeteilt.


    Oh, das weiß er glaub zum Glück (noch?) nicht...


    Bis zum Scheidungsantrag kann man da auch nichts machen. Im Trennungsjahr sind beide für´s Haus verantwortlich! Du "musst" ja nicht ausziehen!


    Ich weiß. Aber ich möchte hier ausziehen!!!


    Laut Anwältin kann ich im Trennungsjahr wohl nichts machen außer die Backen zusammenkneifen und darauf achten, dass die Next hier nicht einzieht. Dann sieht das mit der üblichen Miete nämlich ganz anders aus.


    Weil die sich dann halbiert und die Differenz zwischen Dir und Ex noch größer wäre?


    Viel Glück!!! [/quote]


    Vielen Dank!!!


    Ist hier kein Anwalt im Forum unterwegs, der günstig bis kostenlos berät ??? :D:nixwieweg

  • Weil die sich dann halbiert und die Differenz zwischen Dir und Ex noch größer wäre?


    Nein, dann würde er wieder Geld für mich zahlen müssen. Ihm wird dann die Miete für 4 Personen angerechnet. Die Next hat ja auch 2 Kinder. Und ich würde aus der Pflicht rauskommen!

    Meeresstern


    Ich weiss nicht, ob es besser wird, wenn es anders wird.
    Aber es muss anders werden, wenn es besser werden soll.

  • Ja, nur bei 2 Personen sieht´s wieder etwas anders aus! Aber auf jeden Fall musst Du im Trennungsjahr nicht alleine für´s Haus aufkommen. Dir wird nur die ortsübliche Miete einer Dreizimmerwohnung angerechnet. Eben das, was Du und die Kleine bräuchstest. Die Differenz wird dann geteilt durch 2 und das so lange, bis er auf den Mindestsatz kommt.


    :thanks:
    Nun weiß ich gleich ein bisschen mehr, hoffe, das hilft auch unserer Thredstarterin weiter!


    Puh, bei so einem Mann würde ich auch :angry , aber meiner ist nicht besser, warte mal ab, wird nicht lange dauern, dann muss auch ich mal wieder schreiben, weil ich sonst :amok::angry explodiere!



    Never Surrender - Niemals aufgeben!!!

  • Ähem -------
    Ich würde zuerst mal Versuchen die Anwälte gleich von vornherein aus dem Spiel zu lassen, denn diese Verdienen daran Prozentual, und da kommen hübsche Sümmchen zusammen....... Wenn ihr euch gut einigen könnt, dann spart ihr jede Menge an Geld. Verkauf ist zur Zeit ein absolutes Verlustgeschäft, und keiner kann sagen wenn es besser wird. Ich würde Versuchen eine einigung ohne Anwälte zu schaffen.
    LG
    breisgauer

  • Laut Anwältin kann ich im Trennungsjahr wohl nichts machen außer die Backen zusammenkneifen und darauf achten, dass die Next hier nicht einzieht. Dann sieht das mit der üblichen Miete nämlich ganz anders aus.


    :Hm verwirrend... weil du geschrieben hast, dass du drauf achten musst, dass Next NICHT einzieht!?

  • Ich würde Versuchen eine einigung ohne Anwälte zu schaffen.


    Habe es im Guten versucht, auch mit einer Mediatorin, aber irgendwann gings nicht mehr, wenn ein Teil immer nur lügt, betrügt und sich als super hinstellt, muss man agieren um nicht auf der Strecke zu bleiben!


    Sicherlich ist die Variante mit den AW scheiße (sorry), aber wie sonst soll man zu seinem Recht kommen (und ich rede hier nicht nur vom Haus)!

  • Den Mediator zahlst du selbst (Hälfte/Hälfte), meiner hatte einen Stundensatz von 90 €!


    War am Anfang glücklich damit, wie gesagt am Anfang...


    Bei einer Mediation müssen beide Parteien mit offenen, ehrlichen Karten spielen, tut dies einer nicht, kannst du es vergessen!

    Einmal editiert, zuletzt von ANLEMA ()

  • Hi,

    Anwälte gleich von vornherein aus dem Spiel zu lassen, denn diese Verdienen daran Prozentual,

    die RA verdienen nach der Tabelle (ich weiß grad nicht wie die heißt), der sich nach dem Streitwert richtet, aber hier sind hohe Kosten zu erwarten.
    Streitwert dürfte der Hauswert sein.


    @TS wenn einer nicht mitzieht, dann geht´s rund.
    Du stehst mit im GB. Das ist schonmal gut.


    Du bist Gesamtschuldner, und an dich kann die Bank auch gehen. Wenn dein EX den gesamten Kredit trägt, so kann er im Innenverhältnis die Hälfte wieder bei dir holen.
    Ihr laßt das Haus begutachten...GA kostet um die 1800 Mücken.
    Dann zieht ihr den Kredit ab, und die Hälfte von dem was übrig bleibt bekommst du, EX zahlt den Kredit weiter, dafür läßt du dich aus dem GB austragen.
    Dies macht man, wie oben schon erwähnt, am besten beim Notar. Kosten um die 700 €.
    Nennt sich Auseinandersetzungsvertrag.
    Wenn er durch die U-Zahlungen das Haus nicht halten kann, dann müßtet ihr leider (sehr wahrscheinlich) unter Wert verkaufen.


    Wenn du nimmst was dir evtl. zusteht, wie Ehegattenunterhalt, geht ihr beide den Bach runter, und es wird ein harter Kampf.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

    Einmal editiert, zuletzt von babbedeckel ()

  • die RA verdienen nach der Tabelle (ich weiß grad nicht wie die heißt), der sich nach dem Streitwert richtet, aber hier sind hohe Kosten zu erwarten.
    Streitwert dürfte der Hauswert sein.


    Ich hab mal gehört, dass man das umgehen kann und das Haus nicht zum Streitwert zählt!? Weißt Du zufällig wie?


    Wenn du nimmst was dir evtl. zusteht, wie Ehegattenunterhalt, geht ihr beide den Bach runter, und es wird ein harter Kampf.


    Mein Mann muss lediglich den KU zahlen, auf Ehegattenunterhalt habe ich keinen Anspruch.


    Vielen Dank!!!