Hi,
Ich hab mal gehört, dass man das umgehen kann und das Haus nicht zum Streitwert zählt!? Weißt Du zufällig wie?
Zugewinn und gemeinsames Vermögen(Haus etc.) kann man aus einer Scheidung rausnehmen. Dies sind sogenannte Folgesachen.
Dadurch wird der Gesamtstreitwert der Scheidung erheblich niedriger.
Wenn ihr den sog. Auseinandersetzungsvertrag notariell macht, dann geht diese Sache nicht in die Scheidung mit ein.
Dies könnt ihr auch nach der Scheidung machen, denn wenn während der Scheidung keinen Antrag auf Teilung des Vermögens stellt, so geht das Gericht davon aus, dass ihr das regelt.
Gruß
babbedeckel