Was machen mit dem Haus?

  • Hi,


    Ich hab mal gehört, dass man das umgehen kann und das Haus nicht zum Streitwert zählt!? Weißt Du zufällig wie?

    Zugewinn und gemeinsames Vermögen(Haus etc.) kann man aus einer Scheidung rausnehmen. Dies sind sogenannte Folgesachen.
    Dadurch wird der Gesamtstreitwert der Scheidung erheblich niedriger.
    Wenn ihr den sog. Auseinandersetzungsvertrag notariell macht, dann geht diese Sache nicht in die Scheidung mit ein.
    Dies könnt ihr auch nach der Scheidung machen, denn wenn während der Scheidung keinen Antrag auf Teilung des Vermögens stellt, so geht das Gericht davon aus, dass ihr das regelt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Hallo Marion!


    Mensch, den Beitrag hätte ich schreiben können. Ich bin zu 90% in der gleichen Lage wie du! Auch ich hab keine Ahnung von den ganzen finanziellen Dingen( inzwischen ein wenig mehr), will ausziehen und er will das Haus alleine weiter finazieren. Mein Göttergatte hätte mich am liebsten aus dem GB gestrichen, im Gegenzug dazu dürfte ich denn aus dem Haus mitnehmen was ich möchte - jippididu!! :laber
    Dass die Anwälte reichlich gut verdienen musste auch ich schon feststellen. Hab gerade heute ne Rechnung bekommen für ein Schreiben, was an meinen Mann gerichtet war! 127 Euro. darin sind der Streitwert , Telefon und Postwegkosten enthalten :wand ICH wollte NUR ein Beratungsgespräch. Nachdem mein Mann angeboten hatte, einen Mediator aufzusuchen, hatte ich ihr (der Anwaltsgehilfin) mitgeteilt, dass sie die Akte ersteinmal ruhen lassen soll, der Vorgang aber nicht abgebrochen werden soll. Tja, heute nun das liebe Schreiben. Angeblich eine Endabrechnung, da das Ganze mit einem Mediator geklärt werden soll. :wand
    Das ist eine bodenlose Frechheit!!! Endabrechnung? Ich hatte darum gebeten, dass Ganze ruhen zu lassen und nicht BEENDEN!!! Ich bin so sauer! Zu dem ganzen Streß den ich eh schon hab auch noch das!
    Vorhin noch schrieb ich, dass ich um den Schritt des Anwalts wohl nicht umhinkommen. Aber wenn - dann sicherlich nicht mit der! Frechheit, soviel Geld zu verlangen, für ein Gespräch, was gerade mal eine halbe Stunde dauerte, ein kurzes Gespräch am Telefon und einen Brief! Insgesamt 290,84! Anwalt müsste man sein!


    Wenn ich das alles hier so lese, dann stell ich fest, dass ich weiterhin Ahnung von 15% hab und mein Mann wahrscheinlich zu 70%. Ich weiß aber auch nicht, wo ich mir die Infos holen soll! Jeder Fall ist individuell, mein Mann unterschlägt gewisse Unterlagen, ich weiß nicht, was er definitiv Unterhalt an die Kinder zahlen müsste (ich bekomme auch keinen von ihm), ich find keine Wohnung, bekomme keinen Mietvertrag unter diesen Bedingungen. es ist alles zum :kotz
    Ich weiß nicht mehr, was ich machen soll. Die Kinder leiden immer mehr, aber ich KOMME HIER NICHT RAUS!!! Der Wohnungsmarkt ist dermassen beschissen hier, dass ich eh schon ein Problem damit hab eine einigermassen Passende zu finden. Doch da mein Mann seine Einkunftsbescheinigungen von 2009 hat verschwinden lassen, weiß ich auch nicht, WAS er an die Kinder zahlen müsste. Auch das Amt möchte genau DIESES Jahr haben.


    Was soll ich noch machen? Ausziehen mit dem Unterhalt, der meinen Kindern zusteht. DAS will ich - aber WIE???? :wand
    Ich kann auch nicht mal eben für ne Weile zu einer Freundin ziehen mit den Kindern. Wenn ich wüsste, dass in 3,4 Wochen alles geregelt wäre, ok - aber SO??? Scheisse!!!!!

    Wer keine Träume mehr hat, hat aufgehört zu leben!

  • merlin72


    Das hört sich ja echt fast wie ein und dieselbe Geschichte an!!!


    Gestern habe ich mit meinem Mann gesprochen und dann ging´s die ganze Zeit "das kannst du mitnehmen", " wenn du das noch möchtest...", "ich kann mir auch was neues kaufen",... der würde mich fast das ganze Haus leerräumen lassen. wahrscheinlich denkt er, dass ich dann problemlos das Haus auf ihn schreiben lass :nanana


    was den Unterhalt angeht, mit 200 € kannst du ja mal rechnen, die stehen dir fürs kind ja auf jeden fall zu.
    Bist du denn selbst berufstätig?
    Wo wohnst Du denn?


    Diese Probleme hatte ich zum Glück nicht. Ob ich alleinerziehend bin oder nicht war den Vermietern egal, ich brauchte auch keine Lohnbescheinigung oder sonstige Nachweise. Im Prinzip hätte alles erstunken und erlogen sein können was ich denen erzähle.


    Ich hab diese Sch...-Phase auch hinter mir. Hab Ewigkeiten nach einer Wohnung gesucht und nix gefunden. Nachdem ich selbst ne Suchanzeige aufgegeben hab ging das plötzlich von heut auf morgen. 2 wochen später hab ich angefangen zu tapezieren und nach weiteren 3 Wochen zieh ich schon ein :tanz

  • Grundsätzlich wäre ein jetziger Hausverkauf mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit ein Minusgeschäft. Die Zeit ist wirklich schlecht, Vorfälligkeitszinsen heftig, das sieht dein Ex schon realistisch.


    Andererseits: Wir haben es gerade geschafft, trotz dem allem unser Haus schuldenfrei zu verkaufen, allerdings hatten wir nur Vorfälligkeitszinsen für 1,5 Jahre, keine 7. Einen Versuch ist es auf jeden Fall wert, solange ihr nicht unter Druck steht, schnell verkaufen zu müssen. Findet sich innerhalb z.B. eines Jahres kein Käufer, der den Preis zahlen will, den ihr bräuchtet, könnt ihr euch immer noch was anderes überlegen.


    Ich hab mir mal von einem Experten sagen lassen, dass man, wenn man relativ kurz nach Kauf/Bau verkaufen muss, noch ganz gut wegkommt. Am blödesten ist es, nach 10 Jahren oder so verkaufen zu müssen, da die Häuser schnell an Wert verlieren, die Abzahlung aber fast nur aus Zinsen besteht in den ersten Jahren.


    Vielleicht kannst du mit ihm diesen Vorschlag des befristeten Verkaufsversuch ja mal machen. In der Zwischenzeit bleibt alles, wie es ist, ihm wird der Mietvorteil angerechnet (weil er ja da wohnt und du nicht), von Rest zahlst du die Hälfte (kannst du das?). Blöd ist, dass du solange auch mit haftest.


    Kreditvertrag und Grundbucheintrag sind, wie schon erwähnt, zwei paar Schuhe.


    Ein anderes Problem könnte auf euch beide zukommen: Die Bank entlässt nicht unbedingt auf Wunsch einen Kreditpartner aus dem Vertrag und überträgt den Kredit auf 1 Person. Es kann also sein, dass die Bank deinem Ex nicht erlaubt, den Kredit alleine zu finanzieren, wenn denen sein Einkommen dazu nicht als Sicherheit genügt. Das wird ziemlich gut geprüft. Er sollte sich erstmal bei der Bank versichern, ob das überhaupt möglich wäre, den Kredit auf seine Person alleine zu übertragen. Desweiteren müsst ihr euch auch bei der Bank die Erlaubnis für einen evtl. Verkauf holen.


    Was du auch bedenken solltest: Mal angenommen, es geht dahin, dass ihr euch doch intern einigt, dass du nicht mehr mitbezahlst (er dich z.B. auf diese Weise in Raten auszahlt und du, solange die Summe nicht komplett ist, im Grundbuch bleibst. Dein Risiko wieder: du haftest, wenn er nicht zahlen kann), sind die Hausschulden offiziell gemeinsame Schulden, heißt, sie werden vor der Kindesunterhaltsberechnung von seinem Nettoeinkommen abgezogen, und der Kindesunterhalt sinkt dadurch evtl. Rechtlich gesehen schätze ich, hättest du da keine Handhabe.


    Edit


    Noch was: Solange du Miteigentümer bist, musst du auch Hausversicherung, Grundsteuer und evtl. anfallende Straßensanierungen und solche Nettigkeiten hälftig zahlen. Desweiteren wird es in der Regel so gehandhabt werden, dass ihr im Grunde wie Mieter/Vermieter eingeschätzt werdet. Geht also z.B. im Haus etwas kaputt, das in einem Mietverhältnis Vermietersache wäre, bist du mit der Hälfte des Betrages dabei (er ist der "Mieter", weil er dort wohnt, und gleichzeitig sein eigener Vermieter). Auch Arbeiten wie Fenster außen streichen, Dach reparieren, neue Heizung etc. sind hälftig deine Kosten, solange du hälftig Eigentümer bist.


    Will gut überlegt sein alles.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von varecia ()

  • Puh, bei so einem Mann würde ich auch :angry , aber meiner ist nicht besser, warte mal ab, wird nicht lange dauern, dann muss auch ich mal wieder schreiben, weil ich sonst :amok: :angry explodiere!


    Frau ist da nicht besser :tuedelue

    Probiers mal mit Gemütlichkeit mit Ruhe und Gemütlichkeit

    jagst du den Alltag und die Sorgen weg

  • Hi,

    wahrscheinlich denkt er, dass ich dann problemlos das Haus auf ihn schreiben lass :nanana

    bei solchen Aussagen muß man vorsichtig sein. Denn es gibt auch noch die Möglichkeit der Teilungsversteigerung .... jedenfalls habe ich mit dieser Möglichkeit gedankenmäßig gespielt.
    Meine EX forderte 120K ... das sah ich nicht ein, u.a. wegen Zugewinn, also habe ich mit dieser Fahne gewedelt.
    Eine TV lohnt sich evtl. mehr ... wie den/die EX auszuzahlen .... kommt natürlich drauf an, wieviel Belastungen noch auf der Hütte sind.


    Wollte ich nur mal zu Bedenken geben ;)


    Gruß
    babbedeckel

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  • Hi,

    Babbe, kannst du vielleicht bissel mehr dazu sagen? Interessiert mich sehr, und bei Wiki versteh ich nur Bahnhof :rolleyes2:

    TV ist so eine Art Zwangsversteigerung, nur das diese von einem Miteigentümer initiiert wird.
    ich kann jetzt nicht das ganze Verfahren erklären, aber es gibt (speziell i.d. heutigen Zeit) schon Charmantes ;)


    Einmal sind potentielle Mitbieter nich unbedingt dran interessiert, eine Hütte zu übernehmen, i.d. noch ein(e) geschiedene(r) Frau/Mann mit Kind wohnt.
    Denn hier gibt es eine Art Gesetzeslücke... nach der Art "Kauf bricht nicht Miete" ;)
    Wurde nämlich bspw. ein EU vom FG ermittelt, ist hier auch der Mietvorteil mit ermittelt worden, ergo ist man im Prinzip auch Mieter.
    Ein potentieller (fremder) Mitsteigerer hat aber garantiert kein Interesse in seinem erworbenen Einfamilienhaus einen Mieter sitzen zu haben, der möchte da selbst einziehen.
    Also steigert der nicht mit.
    Dann muß ein Zuschlag nicht erteilt werden, wenn nicht die 5/10 - Grenze erreicht wird....nach der Bietzeit. Auch interessant.
    Aber nur beim ersten Mal.
    Danach wäre ein Zuschlag auf ein Gebot in Höhe des festgesetzten geringsten Gebotes möglich. ABER hier muß das Gericht darauf hinweisen, daß die/der andere Miteigentümer den Zuschlag versagen kann.
    Aber er 7/10 - Grenze gilt dies nicht mehr.


    Letztendlich ist es wie pokern, ist aber durchaus eine Überlegung wert.


    Zu beachten ist, daß GA-Kosten, Gerichtskosten (5000.-) und nochmal Grunderwerbssteuer fällig werden.
    Mit der Bank, bei der man die Kredite hat, sollte unbedingt vorher geredet werden, was man vor hat.
    Ein versierter RA, sollte beim Versteigerungstermin auch zugegen sein.


    Du kannst aber auch mal als zuschauer beiwohnen ;) ....um ein Gefühl zu bekommen.


    Gruß
    babbedeckel

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  • Tilgt er in der Zeit weiterhin das Darlehen? Hält er das Haus weiter instand?
    Wenn ich mal den üblichen Finanzierungsverlauf betrachte hast Du in 10-20 Jahren ein 50% Haus.


    Ist die Miete nicht was gering? 5-8€/m² ?

  • :thanks: Babbe, aber kapiert hab ich immer noch nix :frag .


    Heißt das, es ist mit etwas Geschick und Glück eine elegante Art, einen aus dem Grundbuch zu kicken? Man ersteigert sein eigenes Haus?

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Hi,

    Heißt das, es ist mit etwas Geschick und Glück eine elegante Art, einen aus dem Grundbuch zu kicken? Man ersteigert sein eigenes Haus?

    Ja. So kann man´s auch sagen ;)


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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  • Dann muß ein Zuschlag nicht erteilt werden, wenn nicht die 5/10 - Grenze erreicht wird....nach der Bietzeit. Auch interessant.
    Aber nur beim ersten Mal.
    Danach wäre ein Zuschlag auf ein Gebot in Höhe des festgesetzten geringsten Gebotes möglich. ABER hier muß das Gericht darauf hinweisen, daß die/der andere Miteigentümer den Zuschlag versagen kann.
    Aber er 7/10 - Grenze gilt dies nicht mehr.

    Das kannte ich noch gar nicht. Hier lerne ich jeden Tag was neues. Die 5/10 und 7/10 beziehen sich auf den geschätzten Wert?
    Wer pokert kommt dann ja günstig an die andere Hälfte der Immobilie.


    Läuft das ähnlich wie die Zwangsversteigeungen ab?

  • Hi,

    Die 5/10 und 7/10 beziehen sich auf den geschätzten Wert?

    ja, auf den Verkehrswert. Weißt du was noch lusdisch ist :D ...wenn du in der Hütte selber wohnst, so mußt du den GA nicht reinlassen...
    Es kann dich keiner zwingen :brille

    Wer pokert kommt dann ja günstig an die andere Hälfte der Immobilie

    YEP

    Läuft das ähnlich wie die Zwangsversteigeungen ab?

    JA



    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


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  • Jetzt weiß ich auch, was mein NEM gemeint hat... fiese Sache diese Teilungsversteigerung...


    Und was ist mit demjenigen, der noch in der Wohnung/Haus wohnt? Kann der sich irgendwie gegen diese TV wehren? Oder kann der nur dumm rumsitzen und warten was das so kommt?

  • Jetzt weiß ich auch, was mein NEM gemeint hat... fiese Sache diese Teilungsversteigerung...


    Und was ist mit demjenigen, der noch in der Wohnung/Haus wohnt? Kann der sich irgendwie gegen diese TV wehren? Oder kann der nur dumm rumsitzen und warten was das so kommt?

    Ich denke mal für den der in dem Objekt sitzt ist die Sache das beste was es gibt.

  • Ich meinte eher, was kann jemand machen, wenn er im Haus ist und der andere strebt die TV an.


    So was hatte mein NEM mal angedeutet - ich bin in der Wohnung, er draußen und er meinte, er hätte ja auch die TV anstreben können. Hätte ich mich dagegen wehren können? Oder hätte ich tatenlos zusehen müssen?

    LG sumsil


    :strahlen

    Einmal editiert, zuletzt von sumsil ()


  • So was hatte mein NEM mal angedeutet - ich bin in der Wohnung, er draußen und er meinte, er hätte ja auch die TV anstreben können. Hätte ich mich dagegen wehren können? Oder hätte ich tatenlos zusehen müssen?


    Du musst nur dem Verfahren beitreten, dann hast du dieselben Rechte wie der Antragsteller, heißt z. B. für den Zuschlag musst auch Du zustimmen. Und ob du die bei einem Gebot von 50 % des Verkehrswerts gibst, ist dann letztendlich Deine Entscheidung ;) .


    Allerdings sind bei diesem Beitritt Fristen zu beachten. Weitere Einzelheiten kannst du hier - hier insbesondere Seite 8 -lesen.


    Du siehst, ganz so einfach wie babbedeckel es darstellt, ist es also nicht.


    Allerdings, ohne einen Anwalt, der fundierte Ahnung in diesem Rechtsgebiet hat, würde ich mich auf dieses Verfahren nicht einlassen.


    Also, NICHT tatenlos zusehen, sondern SOFORT zum Anwalt, wenn der NEM tatsächlich einen Antrag auf TV stellen sollte.

  • Hi,

    Und was ist mit demjenigen, der noch in der Wohnung/Haus wohnt? Kann der sich irgendwie gegen diese TV wehren?

    ja er kann dagegen angehen, wenn sehr gute gewichtige Gründe vorliegen. Z.B. wenn das Kindeswohl gefährdet wird.

    Du siehst, ganz so einfach wie babbedeckel es darstellt, ist es also nicht.

    Doch es ist einfach, wenn man selber im Haus wohnt und eben keine gewichtige Gründe vorliegen.
    Dann muß man ja auch noch die dazu nötige Liquidität inne haben, um überhaupt der TV entgegen treten zu können.


    Außerdem, wenn ich nicht im Haus wohne und die Schulden alleine zahle, würde ruckzuck ein Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich beim Gericht liegen.
    Parallel würde ich dann die TV beantragen, wenn schon EX in der Hütte wohnen bleibt.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
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    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • :winken: babbedeckel, meinen link hast du dir nicht angeschaut :hae:


    :tuschelZum Beitritt hast Du dich auch nicht geäußert, dazu braucht man keine Gründe, denn das ist ein Recht als Miteigentümer :rainbow:

  • Hi,

    :tuschel Zum Beitritt hast Du dich auch nicht geäußert, dazu braucht man keine Gründe, denn das ist ein Recht als Miteigentüme

    den Beitritt sollte der Antragsgegner machen.
    Als Antragssteller sowieso....ist doch klar.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.