Brief von Ausländerbehörde!

  • Ich sitze hier vor einem Schrieb der Ausländerbehörde,welcher mich doch jetzt stark ins grübeln bringt!


    Es geht darum, das meinem Ex noch ein Stempel in seinem Pass fehlt. Nun wird der Aufenthaltsstatus für diesen Stempel neu geprüft.


    Ich soll Angaben über das Vater-Kind-Verhältnis machen z.B. Kümmert er sich um die Betreuung, zahlt er Unterhalt/ Wenn ja regelmässig?


    Insgesamt sind es 4 Fragen.



    Würde ich hier ehrlich antworten - käme 3x Nein/ 1x Ja raus. Was wohl für den Aufenthaltstitel nicht reicht. Er wäre zwar durch seine Lehre, die er gerade macht, abgesichert für das nächste Jahr. Aber was ist dann? Abschiebung?



    Nun könnte ich aber auch für ihn und das Kind lügen, dann hätte er seinen Stempel und somit Unbefristeter Aufenthalt.



    Da kommt mir aber wieder die Frage auf, warum soll ich immer für ihn Lügen!? Er ist doch ein erwachsener Mann und müsste selbst wissen, was für ihn gut ist und sich darum kümmern. Auf der anderen Seite, wenn es wirklich zur Abschiebung kommen würde, hätte das Kind nichts mehr von seinem Vater.



    Ich komme irgendwie auf keinen grünen Zweig :hae: Wie würdet ihr es machen?

    Jeder Mensch ist ein eigenes Land!!!

  • Hallole,


    wer sieht denn äußerst blöd aus, wenn heraus kommt, dass Du gelogen hast?


    LG Cobra

  • kümmert r sich ums kind?


    wenn ja: würde ich vielleicht zugunsten des kindes lügene


    ansonsten NEVER

  • Ich habe fuer meinen Ex gelogen (in einer anderen Sache), aber auch bei einer Behoerde. Wollte ihn schuetzen um des Kindes willen. Tu es nicht. Der Mann ist fuer sich selbst verantwortlich. Und er kuemmert sich ja (genau wie meiner) scheinbar nicht mal. Du bist nicht verantwortlich, wenn er abgeschoben wird. DAs hat er sich dann selbst zuzuschreiben. Beantworte die Fragen nach allerbestem Gewissen. Bei mir hat die Luegerei dazu gefuehrt, dass ich mich nicht mal mehr im Spiegel sehen wollte. :(

  • Also mal nebenher bemerkt: Du würdest dich doch sicher strafbar machen...
    Ist dir das wirklich bewußt? Ich denke nicht, daß das ein Kavaliersdelikt ist...


    LG
    Friday, die dir einen kühlen Kopf wünscht


    Edit: Ein smily hatte sich eingeschlichen...Wo kam der denn her? ?(
    Edit: Bei drei Zeilen vertipselt ...man,man,man

  • Ich schließe mich den anderen an. Antworte ehrlich: Es geht nur darum, zu bestätigen, wie es nun mal ist. Dass es so ist wie es ist, ist nicht in Deiner Verantwortung.


    Wenn er durch seine Lehre noch eine Weile abgesichert ist, wird er Zeit und Gelegenheit haben, sich zu ändern.

  • Frag doch mal nach bei den Ausländerbehörde nach, was die Konsequenzen sind. Du könntest dann das Problem mit der Beziehung zum Kind darlegen, und nachhören, was sie dazu meinen. Dann antworte die Fragen ehrlich, setze ein Stern irgendwo und erkläre, daß wie wichtig es für dein Kind ist, daß der Vater die Möglichkeit eingeräumt wird, der Vater-Kind Beziehung aufzubauen. :frag

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • die konsequenzen sind abschiebung mit oder ohne sorgerecht. die fragen würde ich ehrlich beantworten, die garantierst du ja mit deiner unterschrift. wenn er sich nicht kümmert hat er pech gehabt.

  • hi,
    beantworte die fragen ehrlich!ich kenne fälle(unter anderem bei mir)da wurden die angaben überprüft-ohne voranmeldung.also setz dich nicht in die nesseln.
    so wie du schreibst,liegt die vermutung nahe, dass kv sich weder kümmert noch zahlt...also was hat das kind dann davon-wo ist der unterschied ob sich kv hier nicht kümmert oder in seinem heimatland ist und sich nicht kümmert?


    ausserdem gibt es die möglichkeit-sollte kv wieder in seiner heimat sein(welcher landsmann ist er eigentlich?)dass er ein besuchsvisum bekommt.sprichh,du(oder seine angehörigen,falls er hier welche hat)laden ihn offiziell zu einem besuch ein(max dauer sind da glaube ich 2 monate).dazu muss man allerdings versichern,dass dem staat keine kosten entstehen.d.h.du müsstest für die dauer des besuches eine krankenversicherung für ihn abschliessen und ihn polizeilich für die dauer des aufenthaltes bei dir (oder seinen angehörigen)melden.
    so lief das jedenfalls bei besuchen von familienmitgliedern meines ex ab.
    wenn du dich darüber erkundigen willst mach das am besten über catitas/diakonisches werk flüchtlingsberatung.bei der ausländerbehörde ist das nicht immer so einfach ne"gute"aussage zu bekommen...


    aber wie gesagt-nicht lügen-könnte überprüft werden und dann hast du den schwarzen peter.

    :Flowers Wo Gott dich hingesät hat,da sollst du blühen. (afrikanisches Sprichwort)

  • Ich würde auf gar keinen Fall lügen. Kümmert er sich jetzt nicht und/oder zahlt nicht, wo er doch garantiert wusste, dass er evtl. abgeschoben werden könnte - dann wird er sein Verhalten auch nicht ändern, wenn er dauerhaft hier bleiben darf - sein Verhalten hat ja keine Konsequenzen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • aber wie gesagt-nicht lügen-könnte überprüft werden und dann hast du den schwarzen peter.

    Sehe ich genau so. Wenn heraus kommt das Du gelogen hast, wird er abgeschoben und Du bekommst jede Menge Ärger, das lohnt sich nicht, schließlich musst Du Dich um Dein Kind kümmern!

  • Mir ist heute morgen unterwegs noch was eingefallen. Wie sieht's aus mit den Unterhaltszahlungen? Wenn er fleissig zahlt und dann abgeschoben wird, wäre dies eine bedeutende Nachteil für dein Kind bedeuten. Dann hast du den zusätzlichen Aufwand, das Geld vom Ausland einzutreiben. Gegebenfalls muß du Unterhaltsvorschuß beantragen, und dann ist der Staat damit belastet. Wäre vielleicht beim Ausländeramt erwähnenswert.

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Terri??


    Solch persönlichen Überlegungen ("wo wäre mein Vorteil?") dürfen doch bei einem guten Staatsbürger nicht beeinflussen, was Wahrheit ist und was nicht?

  • Terri??


    Solch persönlichen Überlegungen ("wo wäre mein Vorteil?") dürfen doch bei einem guten Staatsbürger nicht beeinflussen, was Wahrheit ist und was nicht?

    Sie soll nicht lügen. Punkt. Sie soll das Ausländeramt aber nahelegen, was für Nachteile für das Kind und ggf. den Staat entsteht - darunter finanzielle - wenn der Vater abgeschoben wird.
    Edit sagt, es sind halt weitere Überlegungen -ergänzend zu den vier Fragen - für den Ermessensspielraum des Sachbearbeiters, falls überhaupt Ermessensspielraum in dieser Frage besteht.

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

    3 Mal editiert, zuletzt von terrilein ()

  • Ich gehe davon aus, dass das ja nicht der erste Fall ist den die bearbeiten.


    Ja klar ehrlich antworten. Vielleicht noch eine kleine persönliche Notiz - aber mehr würde ich nicht tun. Die machen ja ihren Job nicht erst seit gestern und könnten dann empfindlich werden? :frag

  • Naja, meine Erfahrungen mit dem Ausländeramt ist beinahe vergleichbar mit der ARGE. Ich habe einmal einen netten Bearbeiter gehabt. Die anderen . . . :kopf

    Think in the morning. Act in the noon. Eat in the evening. Sleep in the night. - William Blake

  • Gute Überlegung, seid Ihr verheiratet gewesen?


    Wobei, wo bestehe dennn dann der Sinn? Die schicken was und sie benatwortet das dann nicht? Keine Antwort wäre bestimmt da dem SB auch ´ne Antwort!

  • ... was tut er für sein Kind?
    ... ändert sich was. würdest du lügen? JA... du stellst dich neben das Gesetz und man kriegt DICH an den Hammelbeinen. Das kann sehr teuer und böse werden. Würde sich dein Ex ändern, wenn du lügen würdest, ne, oder?


    Bist du für ihn und seine Handlungen verantwortlich? Nein!!!


    Du würdest dich doch selber schädigen, wenn du das nächste Mal zur ARGE müsstest. Die guggen nach und finden dann den Schwindel, weisen dir nach, dass DU gelogen hast. Und dann? Grosse K....cke.


    Also: Ehrlich antworten. Damit kommst du am weitesten und der KV soll seine Suppe selber auslöffeln, das ist NUR sein Ding, auch die Konsequenz für die Kinder, wenn die anders wäre, als bisher, ist leider nur sein Ding und das der Kinder. Du kannst die Kids da nur begleiten und ihnen helfen damit klar zukommen.


    PS: ... was ja auch nix neues ist, weil du das sowieso schon immer musst und machst, oder?

    Ich kann, weil ich will, was ich muss.

    Einmal editiert, zuletzt von Loewenherz ()