kinderbonus !wichtig lesen! danke...amt ist zum ausgleich verpflichtet !

  • Also ich blick nun gar nix mehr :rolleyes:


    Muss man nun als Hartz4-ler das per kontoauszug nachweisen Ja oder Nein? (beim Kontoauszug soll man es durch die höhere Summe vom KG nachweisen können, und nen § konnte die Dame mir nicht nennen)


    Wer hat denn nun Recht die ARGE die Familienkasse oder gar der Leihe??? :frag


    Ich wette das wenn man es nicht nachweist beim Amt bin ich die Erste die den tritt bekommt, wie immer..... :ohnmacht::crazy

  • Hallo Dolphin



    google mal, es gibt ein ganz tolles Hartz 4 Forum. Da wird Dir aufjedenfall geholfen , auch mit Paragraphen und allem drum und dran. Da kannst du auch Vorlagen für Wiedersprüche und solches nutzen.

    ♥♫ Die Musik drückt das aus, was nicht gesagt werden kann und worüber zu schweigen unmöglich ist.“ ♫♥
    ☜❤☞ i still haven´t found what i´m looking for ☜❤☞
    LG Jennylee

  • Hallo zusammen,




    mal wieder was zum Thema ;) :irgendwer hat zu Anfang mal gefragt woher die Info stammt, dass man den von UG abgezogenen Kb beim Amt nachfordern kann.....


    In der Süddeutschen Zeitung stand am 16.3. die entsprechende Aussage drin.


    Da ich nicht weiß, wie ihr es hier mit eingestellten Links haltet: einfach mit dem fettgeprinteten Zitatteilen googeln :-)




    Folgendes Zitat dort trifft es meiner Meinung nach sehr gut:



    Zitat

    Und wenn Männer zu wenig überweisen oder gar nicht zahlen können, müssen die fünfzig Euro auf den Rückstand verrechnet werden. Grotesk wird es bei den alleinerziehenden Müttern, die von HartzIV leben: Überweist ihnen der Ex-Mann im April fünfzig Euro weniger, ist das korrekt - doch dann können diese Frauen bei den Sozialbehörden die gleiche Summe nachfordern. Das "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität" erfüllt damit seinen Zweck: Es sichert Beschäftigung in den Ämtern.


    lg


    Celestine1972

  • Hallo zusammen :winken:


    ich bitte Euch zum Thema zurückzukehren. Es geht hier nicht darum wer wie oder überhaupt arbeitet und ob dies nun gut oder schlecht ist. Das Thema ist Kinderbonus. Vielen Dank. Czeltik.



    nö du führst lieber ein leben auf kosten der gesellschaft. wenn tima nicht arbeiten gehen würde dann könntest du hier keine klugen reden schwingen. du lebst lieber auf kosten deiner kinder als ihnen ein ordentliches vorbild vorzuleben...wie a.....is denn die einstellung. wenn du so überfordert bst - dann frag i warum du überhaupt kinder bekommen hast. warst du überhaupt schon mal arbeiten in deinem leben...bezweifel ich...


    Mod-Mitteilung: Hallo Chang, genau im Posting vor Dir ist deutlich vom Moderator aufgerufen worden, zum Thema zurückzukehren und bestimmte Dinge hier nicht zu diskutieren. Kann es wirklich sein, dass Du das einfach nicht siehst oder sehen willst? Um dann auch noch in persönlichen, herabsetzenden Angriffen an einen User heranzugehen?
    Ich bitte also dringend, die freundlichen und verständlichen Mitteilungen der Moderatoren in Zukunft absolut zu beachten sowie unsere Nettiquette zu befolgen. Wohl gemerkt, dringend.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ich hab heute folgende Antwort erhalten in einem Hartz4-Forum:
    Verfahrensmäßig macht man (bzw. frau, sind ja meistens die Mütter) es so, daß sie der ARGE mitteilt:


    "Am .... April 2009 habe ich von der Familienkasse den sog. "Kinderbonus" in Höhe von 100 Euro erhalten, der nach dem Gesetz zur Nichtanrechnung des Kinderbonus vom 2.3.2009 (BGBl I 416, 417) keinen Einfluß auf die Leistungsberechnung nach dem SGB II hat. Herr ...., der Vater meines Kindes ...., kürzte deshalb gem. § 1612b BGB die Unterhaltszahlung vom .... 2009 von sonst (x) Euro auf (x minus 50) Euro. Da Sie als Einkommen meines Kindes .... regelmäßig Unterhalt in Höhe von (x) Euro anrechnen, ist die Berechnung für April 2009 fehlerhaft und ich beantrage namens meines Kindes eine Neuberechnung für diesen Monat. Als Nachweis füge ich den Kontoauszug vom .... mit der gekürzten Unterhaltszahlung bei."


    Diese Formulierung - "ich beantrage" - hat zur Folge, daß die ARGE darauf mit einem Bescheid antworten muß. Wenn dieser Bescheid tatsächlich besagt, daß der geminderte Unterhalt nicht berücksichtigt wird, kann man dagegen Rechtsbehelfe (erst Widerspruch, danach Klage) einlegen. Aber so weit wird es nur selten kommen, die Rechtslage ist eigentlich klar.


    LG Darleena-Mama

  • Hey


    Muss man nun als Hartz4-ler das per kontoauszug nachweisen Ja oder Nein?


    Wozu sollte man???
    Der KB darf nicht auf ALG2 Leistungen angerechnet werden, wozu also Nachweisen das man ihn erhalten hat?...erhalten tut ihn wenn dann ein jeder... (weißt du auch der ARGE nach wenn du 2 € auf dem Strasse gefunden hast? ;) Nein, also ;) )


    Wird der KU gekürzt vom Unterhaltspflichtigen, dann sollte man schon die gekürzte KU-Zahlung nachweisen u evtl. auch den Eingang des KB .. sonst wird das dann eh sinnigerweise nachgefordert, denn dann muß schon ein Nacheis her.. (u beides, der Eingang des KB u die Kürzung des KU müssen dann schon im selben Monat sein, ansonsten wird die ARGE ablehnen, u das wäre rechtens)



    die Rechtslage ist eigentlich klar.


    ..so ist es..glasklar..glasklarer gehts gar nicht mehr ;)


    Gruß
    Jens

  • Das versteh ich jetzt nicht ganz, weshalb haben alle anderen eh die vollen 100 Euro? Ich habe 2 Kinder, arbeite und beziehe keine Sozialleistungen und der Vater kann sich die Hälfte abziehen. Das heißt dann wohl ich muss das einfach so hinnehmen - oder kann ich auch 100 Euro bei irgendeinem Amt "einfordern"? :hae:

  • Hey


    Das versteh ich jetzt nicht ganz, weshalb haben alle anderen eh die vollen 100 Euro? Ich habe 2 Kinder, arbeite und beziehe keine Sozialleistungen und der Vater kann sich die Hälfte abziehen. Das heißt dann wohl ich muss das einfach so hinnehmen - oder kann ich auch 100 Euro bei irgendeinem Amt "einfordern"?


    Öhm, ja, das stimmt wohl so, bzw. meine Aussage ansich nicht zu 100%..
    Stimmt, da haben dann letztendlich nicht alle anderen die vollen 100€ .. geb ich dir recht..


    Aber theoretsich könnte man da dann auch sagen, der Vater zahlt KU u zieht das vom KU ab u gibt es dann wenn das Kind bei ihm ist extra aus.. *lol .. (ich weiß vermutlich eher unwahrscheinlich)


    Aber wie sagte Frau v.d.L so nett, es wird wohl keine Eltern geben die so verantwortungslos sind u da den KU kürzen ... blabla, kann man dazu nur sagen..


    Aber wie gesagt, da haste wohl recht ..


    Und nein, da wird kein Amt dir das erstatten, ausser du fällst dadurch unter den Regelsatz.


    Gruß
    Jens


    P.S. um sich auf einen Satz zu beziehen ist ein Vollquoting nicht grad hilfreich..auch nicht wenn dann deine Frage/Meinung/Antwort in einem Quoting steht, das den Text als Zitat eines User darstellt .. verwirrt etwas ;)

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()

  • Zitat

    oder kann ich auch 100 Euro bei irgendeinem Amt "einfordern"?


    Sowie du aufgrund des einbehaltenen hälftigen Kinderbonus unter den Regelsatz von Hartz4 fällst, kannst du selbstverständlich eine Aufstockung seitens der Arge beantragen.Das kann man auch für einen einzigen Monat.
    LG Darleena-Mama

  • ... danke für Deine rasche Antwort, und ich hatte schon Hoffnung ;) , na ja vielleicht bekomme ich den Papa dazu die 100 Euro mit den Kindern zu "verprassen" .... somit wäre der Sinn ja dann auch erfüllt! :thanks:

  • Hilfe, je mehr ich lese umso undurchsichtiger wird das für mich. Wenn der Kinderbonus kommt (mit Kindergeld von derselben Stelle?) darf das Amt da was von anrechnen? Da ich weder UVG noch Unterhalt vom KV kriege, müssten die 100€ doch komplett für meine Tochter genutzt werden dürfen oder?


    LG Doris

  • Dankeschön, dann kann meine Tochter ihr Fahrrad für den Sommer kriegen. Das könnte ich mir sonst nicht so schnell erlauben

  • Hallo,
    ich habe meinem Ex gestern netter Weise mitgeteilt das evtl. im April der KB gezahlt wird.Hab aber direkt gesagt vlt. auch erst im Mai (wer weiß es schon wann).
    Hab auch dem KV gesagt das seine 3 Söhne unbediengt neue Klamotten brauchen und der Große hat ja auch im Mai seine Abschlußfahrt und Feier und ich das Geld dafür verwenden möchte.


    Naja,der KV will seinen Anteil von 150,-€ haben. Wahrscheinlich investiert er es lieber in die Netten Damen vom "Privtclub" als in seine Kinder.


    Soviel zu v.d.L. "verantwortungsvollen" Eltern :kotz


    Was wäre eigentlich wenn ichs ihm nicht gebe???Sondern ihm statt desen nur die Quittungen vorlege was ich mit dem Geld gemacht habe ???


    Ist schon seltsam ,wie schnell aus "unseren" Kindern auf einmal nur noch "meine"Kinder geworden sind.


    LG
    Tilda


  • Naja,der KV will seinen Anteil von 150,-€ haben. Wahrscheinlich investiert er es lieber in die Netten Damen vom "Privtclub" als in seine Kinder.


    Soviel zu v.d.L. "verantwortungsvollen" Eltern :kotz


    :daumen So´n Ex hab ich auch! Vor allem der wird sich noch freuen was er den Monat gespart hat und somit versaufen kann in der Disko! :amok:

  • Hey


    Letztendlich gibts da ja nur zwei Agregatzustände:


    - Beistandschaft besteht
    - Beistandschaft besteht nicht/ist gekündigt/bestand nie


    Also da alles mit dem Ku läuft mußt die Beistandschaft nichts tun, is sozusagen "arbeitslos" aber sie besteht.. (evtl läuft der KU auch direkt übers JA an dich?!)


    Was die nun tun ist eine andere Frage, es steht zumindest nirgends geschrieben das man dem Unterhaltspflichtigen mitteilen muß, das er den KU kürzen kann (kann wohlgemerkt, er muß ja nicht).


    Eine Userin hatte hier z.B. erwähnt, das die Beistandschaft den Unterhaltspflichtigen angeschrieben hat u er darauf hin kürzen wird.


    Da also die Beistandschaft besteht, kann es passieren das sie ihn informieren, muß aber nicht..


    Sicher verhindern hätte man das nur können wenn es keine Beistandschaft besteht, oder sie gekündigt worden wäre.
    Verbieten kannst u dem Beistand es nicht, den Unterhaltspflichtigen zu informieren..wobei wie gesagt, ist irgendwie (in meinen Augen) unsinnig ihn zu informieren, aber wenn sie es tun ist es rechtens.


    Gruß
    Jens