Beiträge von celestine1972

    Hallo,


    "Normalerweise" ist Reisen nach Griechenland kein Problem, da es zum Schengengebiet gehört. Da Touristen Geld ins Land bringen, kann ich mir auch nicht vorstellen, dass die ihre Einreisekriterien zeitnah unnötig strenger gestalten als in der Vergangenheit.
    Um den Urlaub unbeschwert starten zu können, würde ICH mir trotzdem eine kurze formlose Bestätigung vom Ex unterschreiben lassen. Textlaut: >>Hiermit bestätige ich, ....., Personalausweisnummer........, als gesamtsorgeberechtigter Elternteil für Kind ........, dass ich über die Urlaubsreise des Kindes zusammen mit dem zweiten Elternteil, ........., Personalausweisnr........... nach ....... im Zeitraum von ......bis...... informiert wurde und mein Einverständnis dazu gebe. Datum, Unterschrift<<
    Erfahrungsgemäß fragt nämlich nicht erst der Zoll nach solchen Zetteln, sondern ein/e Mitarbeiter/in am Check-in. Sollte dort dann der Verdacht entstehen, dass irgendeine Unregelmäßigkeit vorliegt, beginnt ein Spießrutenlauf, wilde Telefonate mit Vorgesetzten, der Bundespolizei oder dem Konsulat und schlimmstenfalls die Beförderungsverweigerung (denn immerhin möchte die griechischer Botschaft.

    Zitat

    Für den Fall, dass Minderjährige allein oder in Begleitung von Personen, die nicht die Eltern sind, nach Griechenland reisen, oder falls nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil gereist wird und der nicht mitreisende sorgeberechtigte Elternteil Grieche/in ist, ist eine formlose schriftliche - möglichst in englischer oder griechischer Sprache abgefasste - Einverständnis­erklärung der Eltern mitzuführen. Es ist zu empfeh­len, diese Erlaubnis durch ein griechisches Konsulat beglaubigen zu lassen. Quelle: http://www.griechische-botscha…hes/einreisebestimmungen/

    Was ja heißen würde, dass du entweder die Einverständniserklärung dabei hast oder den Nachweis, dass der andere sorgeberechtigte Elternteil kein Grieche ist.....


    Die Airlines müssten im schlimmsten Fall (Einreiseverweigerung bei Ankunft und sofortige Rückreise) für die entstehenden Kosten aufkommen und handeln im Zweifelsfalle dementsprechend rigoros.


    Mit dem Zettel in der Tasche bist du dann auf jedem Fall auf der sicheren Seite.... und ungefragt vorzeigen musst du ihn ja nicht :-) WENN dann aber danach gefragt wird, kannst du ganz entspannt weiteratmen!


    Lg Celestine1972 (die fast ein Jahrzehnt auf dem Flughafen gearbeitet hat und leider schon viele kurzfristig geplatzte Urlaubsbeginne miterleben musste)

    Hallo zusammen,




    mal wieder was zum Thema ;) :irgendwer hat zu Anfang mal gefragt woher die Info stammt, dass man den von UG abgezogenen Kb beim Amt nachfordern kann.....


    In der Süddeutschen Zeitung stand am 16.3. die entsprechende Aussage drin.


    Da ich nicht weiß, wie ihr es hier mit eingestellten Links haltet: einfach mit dem fettgeprinteten Zitatteilen googeln :-)




    Folgendes Zitat dort trifft es meiner Meinung nach sehr gut:



    Zitat

    Und wenn Männer zu wenig überweisen oder gar nicht zahlen können, müssen die fünfzig Euro auf den Rückstand verrechnet werden. Grotesk wird es bei den alleinerziehenden Müttern, die von HartzIV leben: Überweist ihnen der Ex-Mann im April fünfzig Euro weniger, ist das korrekt - doch dann können diese Frauen bei den Sozialbehörden die gleiche Summe nachfordern. Das "Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität" erfüllt damit seinen Zweck: Es sichert Beschäftigung in den Ämtern.


    lg


    Celestine1972