KM läßt Tochter nicht wieder nach Hause zum KV

  • - Die Schulleiterin hier vor Ort wurde gestern informiert, sie hält einen Schulwechsel für unsere Tochter für nicht ratsam.
    Sie habe solch eine Situation in 35 Berufsjahren noch nicht erlebt und weiß auch nicht, inwiefern im Schulgesetz oder sonstigen Bestimmungen verankert ist, ob die Schule bei einer Ummeldung auf beide Unterschriften bei gemeinsamen Sorgerecht und ABR zu achten hat bzw. wie die Schule zu reagieren habe, wenn sie wisse, daß ein Elternteil nicht damit einverstanden ist...


    - Laut Aussagen der KM ist unsere Tochter bereits in der neuen Schule angemeldet, was mich nicht wundern würde. Anscheinend ist es tatsächlich gängige Praxis von den Schulen.
    Ich werde aber morgen die Schule ausfindig machen und sie darüber informieren, wie die Sachlage ist und ich nicht mit einer Ummeldung einverstanden bin.
    Sollte die Schule dann dennoch sich nicht dafür interressieren, werde ich in meinen Rechten beschnitten, und zwar ganz offensichtlich. Dann würde ich das Schulgesetz bzw. die Umsetzung dessen nicht verstehen.


    - Wir wohnen in Schleswig-Holstein, somit fängt die Schule erst am Donnerstag, 8. Januar, an.


    Wo ist das zuständige Gericht? Am Meldeort des Kindes oder dort, wo es zur Zeit in Obhut ist?

  • Zitat

    das kind hat das recht sich umzuentscheiden


    Aber das mit 7 Jahren? Das kann ich mir nicht vorstellen. Es ist ja nicht so, daß sie einen liebt und den anderen haßt.
    Also würde sie am liebsten bei beiden wohnen. Kein Gericht kann verlangen, einem fast 7 jährigen Kind diese Entscheidung abzunehmen!?

  • Ich auch, bzw. da wäre ich letzte Woche längst gewesen.


    Kein Kind in dem Alter sollte entscheiden müssen, bei wem es leben will und einfach so nach Laune und von-jetzt-auf-sofort kann sowieso keiner umentscheiden - weder einer von den Eltern, noch das Kind. Ein eventueller Umzug gehört ausfühlich besprochen und vorbereitet.



    Ich würde alles, wirklich alles in Bewegung setzen, mein Kind wieder heimzuholen und das schnell!

  • Wenn die jetzige Schule wider allen Erwartens der Umschulung zustimmt und die neue Schule auch, kannst du gegen beide Schulleiter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen. Sie sind beide verpflichtet, bei gemeinsamem Sorgerecht und ABR die Unterschrift beider Elternteile zu verlangen.
    Wenn du morgen mit der neuen Schule telefonierst, sag es auch direkt so.
    Tu, was grinsekatze geschrieben hat. Morgen bei Gericht die Tür einrennen und nicht eher gehen, als bis du etwas in der Hand hast.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Wenn Du willst, kann ich Dir mal einen Antragsentwurf schreiben
    und dann kannst Du damit direkt zur Geschäftsstelle des Familien-
    gerichtes gehen.


    Übrigens ... jedes Gericht hat einen Richternotdienst. Da hättest
    Du über die Feiertage einen Antrag stellen können, allerdings sind
    das dann nicht unbedingt Familienrichter!


    Also Morgen früh um 8.00!!


    Gruß


    Der Kater :D

  • Euren Worten emma, Kaj und Grinsekatze ist nichts mehr hinzuzufügen.


    Gedanken über das danach kann man sich dann immer noch machen.
    Zuerst einmal ist es wichtig dass das Kind wieder in seiner gewohnten Umgebung ist.


    Und um das mit der Schule noch mal zu erwähnen. Die Schulen brauchen eine Bestätigung wegen dem SR. Machen sie das nicht ist eine Ummeldung nicht gültig.

    Es hört doch jeder nur, was er versteht.


    Johann Wolfgang von Goethe

  • Hey PapaRR09


    Verzeih, ich vermag deinen Beitrag in mancher Hinsicht inhaltlich und in seiner Art nicht recht ernst gemeint sehen.


    Mußt du auch nicht tun, ihn ernst gemeint sehen...allerdings ist er das...
    Mir bewußt, das du Kritik an dir u deinen Äusserungen nicht zulässt.



    Obgleich du mir ja letztlich wiederholt, bevorzugt in relevanten Punkten zustimmst.


    Ahja..tue ich das?!?!
    Na dann...



    dass ich aufgrund einiger Aussagen davon ausgehe, dass der Threaderstellende Vater in einem Bundesland lebt welches bereits ab Montag wieder Schulbeginn erlebt.


    Willst jetzt nicht fest behaupten, aber kann gern nochmal alles lesen, denn ich meine es wurde erwähnt, das ab Mittwoch dann die Schule wieder beginnt..


    Selbstverständlich unterstützt die Schule ihn.


    So tut sie das also..in Familiensachen unterstützt also die Schule hier mit..
    Woher haste das denn???
    Und was soll da die Schule tun?!


    Mal ehrlich, die werden sich da gepflegt aus so einer Sache raushalten, auch weil sie da eh nichts tun können..



    Spätestens der Streit zwischen den Eltern eskaliert, zumal es hier um Schulfrage geht, wird die aktuelle Schule bezüglich der Tochter, bezüglich schulischer Leistung, usw. einbezogen. Ebenso bezügl. sozialer Basis i.b. des Verhaltens in der Schule usw. Muss ich einem Vater wie dir, welcher sich doch eigentlich glaubhaft dergleich informiert zu präsentierten vermag zu diesem Thema tatsächlich weiter ausführen


    Hier geht es auérdem wohl auch nicht um die Schulfrage, es geht hier wohl eindeutig um den Aufenthalt des Kindes!!!!! ..und in der Sache wird die Schule nicht einbezogen...es ist eine Familiensache..


    Ne du, mir mußt du das nicht klar machen, vielmehr müßte man dir erstmal klar machen, oder du dir selber, wie das Hase hier wohl läuft..
    Es geht hier um den Aufenthalt des kindes...u das ist ein Thema zwischen den Eltern u da hat am wenigsten die Schule etwas dazwischen zu suchen..


    Die hier wenn denn involvierten Institutionen sind das Familiengericht u das Jugendamt und das wars dann schon!




    Nun du suchst ja recht mit Fleiß nach kritikwürdigen Äußerungen meinerseits und kommentierst, zeitweise meine Äußerungen gar umgehend bestätigend mit gleichen Inhalten wie meinen.


    Ahja, wüßte nicht wo ich mit gleichem Inhalt deiner Beiträge dich bestätige.


    Ich hatte nur versucht dir aufzuzeigen, das deine Aussagen so nicht ganz stimmen.



    bitte lasse weder Jugendamt noch Beratungsstellen noch FachAnwalt als "Amtsintitution aus".


    Das Jugendamt ist eine Amtsinstitution..blöd irgendwie oder?! Wenn nicht die wer denn z.B. sonst?


    Beratungsastellen sind es nicht i.d.R. ... auch ein Ra nicht...da hast du wohl Recht..womit ich jetzt einen Teil deiner Aussage bestätige :lach



    Selbstverständlich überlasse ich es dir nun, die Definition "von Amts wegen" auszuweiten oder einzugrenzen


    Brauchst du mir nicht überlassen...die Definition ist eindeutig klar..



    Im nächsten Abschnitt "Gewohnheitsrecht" bestätigst du wiederholt den Inhalt meines Beitrags. Zugegeben, mein Beitrag war recht lang geraten und die Kontinuität greife ich, lediglich anders formuliert, weiter unten auf.


    Du sprachst davon das es kein "Gewohnheitsrecht bei GSR hier gäbe..ist aber nunmal falsch...



    Was magst du MIR denn nun mitteilen? Das du der Ansicht bist "Parolen lösen Probleme", oder mag es ein allgemeiner Aufruf sein wie "jetzt oder nie", daher pflegt eure Panik, eure verständlichen Ängste? Oder, die Art deiner Kommentierung betrachtend, magst du mir gar mitteilen, dass dir meine Ausführungen aus anderen Gründen nicht gefallen. Somit mag ich mich bei dir entschuldigen, sofern es dir "störend" erscheint.


    Ne nicht Parolen, aber falsche Aussagen lösen es ebenfalls nicht..


    E geht auch nicht darum das mir was nicht gefällt, es geht schlicht und ergreifend darum, das du etwas aussagst was nunmal nicht stimmt..
    Brauchst dich also absolut nicht entschuldigen..


    Nur ist es nunmal so, das du scheinbar eher ein Problem damit hast, wenn man gegen deine Worte spricht..u einiges stimmt nunmal nicht ganz an deinen Aussagen..
    Du magst dir eingies zwar gern schön malen wollen und denken es läuft alles so einfach, u alle mischen da mit u unterstützen den Vater, das mag zwar eine schöne Traumwelt sein, die Realität ist aber nunmal anders..



    Auch bin ich unbedingt offen für Hinweise inhaltlich falscher Äußerungen meinerseits.


    Tja, scheinbar bist du das nicht wirklich..offen für die Hinweise...



    dass Behutsamkeit in seiner Situation durchaus noch viel bewirken kann.



    Tja, man kann auch behutsam sein u die anderen schaffen währenddessen Fakten die dann für denjenigen sprechen...behutsam vorgehen ist zwar gut, aber ab einem gewissen Moment muß man dann auch anfangen faktisch zu handeln..u der Zeitpunkt dürfte hier erreicht sein.



    Zumal es gilt sowohl: Für die Tochter, Vater und die Mutter unbedingt zur gemeinsamen, fruchtenden Kommunikation zu bewegen. Der Zeitpunkt scheint noch geeignet.


    Ich glaub hier macht kommunikation zwischen den eltern keinen Sinn. da hier eine Seite wohl schon völlig verbohrt uüberzogen falsch reagiert..



    Anstelle Ausführungen verweise ich DICH schlicht an enstprechend psychologisch basierende Lektüre oder besser: an das Leben selbst welches wir nicht immer nur aus unserer Geschlechtsspezifischen Sicht sehen sollten!!!


    Dr ist gut..dann beschäftige du dich mal mit der entsprechenden Lektüre..u lasse dich vom Leben lehren wie die Realität wirklich ist.





    curly1677


    das kind hat das recht sich umzuentscheiden und sowas wird vom ja und gericht auch anerkannt.


    Mit 18 hat es das Recht...


    Hier ist da sKind aber mal grad 7 Jahre..da entscheiden die Eltern, es wird evtl auch vor Gericht angehört..eine Gewichtung wird dieser Aussage dann meist erst ab ca. 12/14 J gegeben, allerdings auch bei einem Kind von 7 Jahren..aber entscheiden wird sie das wohl absolut nicht..denn ein Kind mit 7 Jahren wird sich wohl kaum wirklich Gedanken über die Tragweite dieser Entscheidung machen können..



    Gruß
    Jens

  • Axo ... wg der Schule!


    Du kannst die Schule darauf hinweisen, dass die Mutter das
    Kind widerrechtlich bei sich behält und dass Du einen gericht-
    lichen Antrag stellst. Du regst an, das Kind (sollte es bis zum
    8.01.09 noch nicht bei Dir sein) nicht zu beschulen, da ´häufige
    Schulwechsel ein Kind in dem Alter belasten können.


    Gruß


    Der Kater :D

  • Ich denke, es ist immer zweiseitig... mir persönlich gefällt es im Alltag besser, dass ich nicht bei jeder Aktion die Unterschrift meines Ex einholen muss (ich bekäme sie allerdings jederzeit)
    Eine solche Aktion wird die beteiligten Schulen für alle solchen Aktionen sehr empfindlich machen :(


    Natürlich ist es für die Elternteile mit gemeinsamen Sorgerecht aber sehr unterschiedlichen Interessen wieder etwas ganz anderes - da wäre es dann sinnvoller, dem Gesetz genau zu folgen.

  • Vielen lieben Dank Euch allen!!!


    Morgen früh stehe ich dort bei Gericht vor der Tür wegen der einstweiligen Verfügung.
    Was dann passiert und was ich erreicht habe, werde ich Euch berichten.


    Sorry, wenn ich jetzt nicht mehr auf alle Aussagen und Hilfestellungen von Euch eingegangen bin, sie helfen mir auf jedenfall weiter!


    Grinsekatze:
    Ja, das wäre super!!! Meine email kannst Du, glaub ich, einsehen, sonst halt als PM.


    lg
    PapaL


    EDIT
    Jens und PapaRR09: Auch Euch Danke für Eure Beiträge, aus denen ich mir auch Hilfreiches herausfilter, aber es wäre schön, wenn jetzt hier nicht ein "Kampfwortwechsel" zwischen Euch stattfindet. Meine momentanen Sorgen und Streitigkeiten reichen mir!!

  • Hey


    - Laut Aussagen der KM ist unsere Tochter bereits in der neuen Schule angemeldet, was mich nicht wundern würde. Anscheinend ist es tatsächlich gängige Praxis von den Schulen.


    Ja das ist es leider..wie so oft..u i.d.R. geht das leider bei Müttern nur so, bei Vätern sieht das dann meist schon wieder völlig anders aus...



    Sollte die Schule dann dennoch sich nicht dafür interressieren, werde ich in meinen Rechten beschnitten, und zwar ganz offensichtlich. Dann würde ich das Schulgesetz bzw. die Umsetzung dessen nicht verstehen.


    Das hat nicht nur was mit dem Schulgesetz zu tun (ich würd gar sagen fast gar nichts) denn das ist eine Sache des Sorgerechts.
    Nimmt man dort also die Anmeldung wahr u weiß davon das GSR besteht u nimmt das Kind dennoch in die Schule auf, wird hier eindeutig gegen geltendes Recht verstoßen.


    Wo ist das zuständige Gericht? Am Meldeort des Kindes oder dort, wo es zur Zeit in Obhut ist?


    Ist das AG deinem Wohnort..da das Kind auch bei dir gemeldet ist...
    (drum ist es auch wichtig, das die Mutter hier nicht so eben mal das Kind bei dir abmeldet, denn schlimmstenfalles schafft sie auch das, auch wenn es ansich nicht sein dürfte..)


    Also umgehend zum Gericht/RA !!


    Gruß
    Jens

  • ich war damals auch 7 - ok war vielleicht falsch von mir geschrieben bzw. falsche wortwahl gewählt - ab 6 jahre wird die entscheidung oder der wortlaut des kindes berücksichtigt und dann vom gericht bzw. aufgenommen und es wird darauf eingegangen


    ich wäre schon längst beim anwalt gewesen.


    und kann auch abc mutter nur zustimmen, bin froh das ich das alleinige sorgerecht habe und kein einverständniss vom kv
    brauche!!!
    wenn ich das nicht hätte, würde ich darum kämpfen das ich es bekomme!!!

    So wie man in den Wald hinein
    schreit, so schallt es auch wieder
    herraus

  • Hey


    ab 6 jahre


    Nicht nur erst ab 6, das geht auch mit 3 Jahren...das Kids gehört werden vor Gericht zu dem Thema..



    wenn ich das nicht hätte, würde ich darum kämpfen das ich es bekomme!!!


    Dafür bedarf es aber Gründe, u die müssen schon gewichtig sein, um das ASR zu bekommen u das ist oftmals auch gut so, das es so ist...ohne wirklichen Grund wird es kein ASR geben..
    (letztendlich ist da das alleinigeABR schon sehr hilfreich u recht gewichtig auch in solchen Dingen)



    Gruß
    Jens

  • Hier mein Vorschlag:


    Papa L
    Engelgasse 7
    15173 Pusemuckel Pusemuckel, den 4.01.2009
    Tel: .................





    Amtsgericht Pusemuckel
    Familiengericht
    Gerichtsgasse 123


    15173 Pusemuckel



    Antrag auf ABR für meine Tochter .............. geb. am ................, zunächst im Wege einstweiliger Anordnung sowie
    Antrag Erstellung einer Herausgabeverfügung

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    die Mutter meiner Tochter und ich haben uns am ....... getrennt, wobei wir und im Rahmen der Trennung einvernehmlich
    darauf geeinigt haben, dass meine Tochter ....... fortan bei mir lebt. Meine Tochter lebt seitdem bei mir.


    Die Mutter, Frau Mama L, wohnhaft Teufelsgasse 666 in .... Diabolotown sieht unsere Tochter .... regelmäßig. Zuletzt
    hat sie sie am .... .12.2008 abgeholt. Es war vereinbart, dass sie sie am ...12.2008 zu mir zurückbringt. Stattdessen teilte
    sie mir am ....12.2008 lapidar mit, dass meine Tochter fortan bei ihr leben soll.


    Ich habe am .... versucht, bei der Polizei ..... vorzusprechen, damit man mir dabei hilft, das Kind wieder zu holen. Da ich
    allerdings nicht das Alleinige Sorgerecht, bzw. das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe, konnte man mir nicht helfen.


    Wir haben zwar als Eltern das gemeinsame Sorgerecht, weshalb sie aber aus meiner Sicht nicht einfach das Kind gegen meinen
    Willen (einfach aus einer Laune heraus) das Kind behalten kann. Irgendwelche besonderen Gründe für ihr Handeln hat sie
    nicht angegeben (oder schreib hier, welche Gründe sie angegeben hat).


    Meiner Tochter geht es bei mir gut, sie besucht die .. Klasse der Grundschule in .... Dort geht sie gerne zur Schule und
    fühlt sich auch recht wohl. Sie hat feste freundschaftliche Kontakte, die ihr und ihrer Entwicklung sehr wichtig sind.


    Meine geschieden Frau/frühere Lebensgefährtin beabsichtigt, unser Kind in der Schule vor Ort anzumelden.


    Ich beantrage weiterhin, der Mutter bis zur Entscheidung des Familiengerichtes aufzuerlegen, unsere Tochter täglich in die Grund-
    schule ..... zu bringen, damit das Kind nicht hin- und hergerissen wird.


    Das Verhalten der Mutter ist mir völlig unverständlich. Wenn sie tatsächlich der Auffassung ist, dass unsere Tochter
    schlecht bei mir aufgehoben ist oder es sonstige wichtige Gründe gibt, hätte sie eine reguläre persönliche Klärung mit mir
    oder eine gerichtliche Klärung herbeiführen können. Das Kind einfach anlässlich eines Umgangskontaktes zu behalten
    ist einfach nicht im Interesse des Kindes.


    Die einstweilige Anordnung ist erforderlich, damit die Mutter nicht die Zeit nutzt um das Kind wieder in seine normale
    Umgebung zu geben und um ihr häufige Schulwechsel (gerade zu Beginn ihrer Schulzeit) zu ersparen.


    Mit freundlichem Gruß


    Unterschrift


    (Papa L.)



    Eidesstattliche Versicherung:


    Den oben geschilderten Sachverhalt schildere ich an Eides statt. Ich bin mir bewußt,
    dass die Abgabe einer falschen Eidesstattlichen Versicherung strafbar ist.


    Pusemuckel, den 04.01.2009


    Unterschrift
    (Papa L.)

  • @JensB2001



    Hi!


    mein Zitat:

    Zitat


    "bitte lasse weder Jugendamt noch Beratungsstellen noch FachAnwalt als "Amtsintitution aus"."

    bedeutet in prägnanteres, klares Deutsch übersetzt: Bitte beachte: Sowohl Jugenamt als auch Beratungsstellen als auch Fachanwalt zählen zu den Amtsinstitutionen. - Anmerkung: Wir gehen in unserer Ansicht ein weiteres mal konform :-)

    Bezogen auf rot markierten Text: Du siehst die Situation nicht ganz korrekt. Jedoch wurde diese Thematik auf diesem Portal, gleichzeitig ansatzweise innerhalb dieses Threads bereits erörtert. Es wurden ebenso Hinweise gegeben inwieweit beide Elternteile in solcher Situation zustimmen sollten bzw. müssen.


    Ich mag nicht davon ausgehen, du seist der deutschen Sprache nicht mächtig, genauso wenig mag ich spekulieren in wie weit du persönlichen Frust an dir unbekannten Personen ausleben möchtest.
    So mag es wohl mein Schreibstil sein welcher dich zu dergleich persönlicher Aversion, entsprechenden Aussagen gegen mich bewegt. Wirkt dieser in deinen Augen befremdlich, gar arrogant so gestehe ich: Befremdlich und ungewohnt mag mein Schreibstil sein. Hieraus jedoch mich betreffend weitere Rückschlüsse , u.a. charakterlicher Art gar weiterer Wesenszüge zu ziehen vermag nur deiner subjektiven Interpretation, deinen Wesenszügen unterliegen. Letzteres bleibt selbstverständlich dir überlassen.



    Und um dem Wunsch von PapaL zu entsprechen mag ich diesen unglücklicher Weise eher persönlichen Wortwechsel an dieser Stelle, zumal in letztlicher Form dem Thema kaum dienlich, lediglich den Thread unleserlich gestaltend, beenden.


    Ich wünsche dir, selbstverständlich dir mit deinen 2 Kindern noch einen
    angenehmen Sonntag, verbunden mit aufrichtig netten Grüßen.


    @ PapaL Ich bitte dich um Entschuldigung, dass ich mich habe derart hinreißen lassen!

    So viele Menschen reden von >Liebe< - leben jedoch all zu häufig erkennbar: "die >Liebe< selbst ist ihnen unbekannt"

    -

    Schon Sigmund Freud rief die Menschen auf sich des eigenen Verstandes zu bedienen - nicht blind irgendwelchen Anführern / Mehrheiten zu folgen

    4 Mal editiert, zuletzt von PapaRR09 ()

  • das kind hat das recht sich umzuentscheiden und sowas wird vom ja und gericht auch anerkannt.

    ich war damals auch 7 - ok war vielleicht falsch von mir geschrieben bzw. falsche wortwahl gewählt - ab 6 jahre wird die entscheidung oder der wortlaut des kindes berücksichtigt und dann vom gericht bzw. aufgenommen und es wird darauf eingegangen

    @ curley





    Ein Recht haben und vom Gericht angehört zu werden sind zwei völlig unterschiedliche Paar Stiefel.




    Ein so kleines Kind kann man
    sowas doch nicht entscheiden lassen! Es ist doch heillos überfordert
    damit, denn es hieße ja, FÜR den einen und GEGEN den anderen sein! Für
    so ein Kleines heißt das: Mama lieben und Papa nicht lieben, bzw. nicht
    lieben dürfen, aber doch auch lieben wollen... Oder umgekehrt.


    Und ein 7-jähriges Kind ist noch klein, egal wie vernünftig es schon zu sein scheint!


    Ein Kind zu schützen und zu lieben heißt auch, es NICHT in die Streitereien der Eltern hineinzuziehen.


    Übrigens sind die Altersangaben egal, denn nach meiner Erfahrung entscheiden Richter ganz individuell, ob sie ein Kind hören oder nicht. Viele richten sich eher nach der Empfehlung des JAs. Ob ein Kind gehört wird und ab welchem Alter hängt sehr vom einzelnen Kind und seinem Reifegrad ab, bzw. auch von den äußeren Umständen.
    Auf den Willen eines Kindes wird der Richter außerdem nur eingehen, wenn er den Eindruck hat, das Kind kann seinen Willen nicht nur vernünftig begründen, sondern auch die Konsequenzen aus diesem seinem Willen überblicken...





    Und dir, Papa L, wünsche ich viel Erfolg! Laß nicht locker - Zeit ist jetzt genug verstrichen!

  • Eine Anhörung von Kindern vor Gericht ist i.d.R. ab einem Alter von 6 Jahren üblich. Das Wort des Kindes hat aber erst ab einem Alter von 12 Jahren ein Gewicht auf den Gerichtsentscheid.


    Alles unter 12 Jahren dient lediglich dazu um dem Gericht einen Eindruck über den geistigen Zustand des Kindes zu verschaffen. In Härtefällen entscheiden Gutachter ob das Kind dessen persönliche Ansicht wiedergegeben hat.


    Gerichtsentscheidungen, die explizit auf den Willen der Kinder gefällt wurden, obwohl deren Alter unter 12 Jahre liegt, sind verfassungsrechtlich bedenklich und gibt es nach meinen Erfahrungen auch nicht.

  • PapaRR09




    bitte lasse weder Jugendamt noch Beratungsstellen noch FachAnwalt als "Amtsintitution aus"."
    bedeutet in prägnanteres, klares Deutsch übersetzt: Bitte beachte: Sowohl Jugenamt als auch Beratungsstellen als auch Fachanwalt zählen zu den Amtsinstitutionen. - Anmerkung: Wir gehen in unserer Ansicht ein weiteres mal konform



    Ein RA noch eine Beratngsstelle ist eine "Amtsinstitution" !! ..und hat noch weniger etwas mit Am,tshilfe zu tun.


    Eine Amtsinstitution ist das JA, eine Behörde, die Verwaltungsakte erlassen kann, oder auch andere Behörden um Amtshilfe erbitten kann.


    Das kann kein RA oder eine Beratungsstelle. Die können zwar mit Behörden kommunizieren, sie aber kaum um amtshilfe erbitten.





    Mal ehrlich, ich schreibe auf die Antwort eines anderen Users, und du fühlst dich angesprochenm, u erzählst was von Fruast ablassen, oder von persönlicher Aversion???
    Das weil ich auf die Antwort eines Users reagiere, da fühlst du dich dann angesprochen, u redest von Aversion gegen dich??
    Sorry, aber irgendwie ist das doch etwas neben der Spur oder??


    Ums mal pregnant zu sagen, ich habe weder Frust, noch eine Aversion gegen dich!!


    Allerdings finde ich deine Antworten eher als leeres Geschwafel ohne Blick auf die Realität u ohne viel Wissen über das ganze Thema...aber das ist nur meine bescheidene Meinung.


    U wie du selber schon in einer deiner Antworten erwähntest, Hinweise auf Fehler..die scheinst du aber nicht hören zu wollen..das mag dir auch behalten bleiben...dennoch wenig zielführend für den Hilfesuchenden wenn er Hinweise bekommt, die nicht stimmen.
    Man kann viel schreiben, u auch schwafeln u sich versuchen gekonnt auszudrücken, dennoch dabei nichts aussagen... ;)
    Der Schreibstil ist heirbei völlig irrelevant...



    Und der von dir hervorgehobene Text, in rot..denke das seh ich koerrekter als scheinbar du..du darfst natürlich in deiner unwirklichen Welt verbleiben...dennoch ist es so das ein Kind die Entscheidung nicht fällen kann...u das noch weniger mit 7 Jahren..vielleicht ließt du alles was so von allen geschrieben wird..



    Ich wünsche dir, selbstverständlich dir mit deinen 2 Kindern noch einen angenehmen Sonntag, verbunden mit aufrichtig netten Grüßen.


    Wie nett von dir..wäre nicht nötig gewesen, dennoch danke..gleiches wünsche ich dir auch..u das völlig aversionsfrei.





    Hey Grinsekatze


    Ich beantrage weiterhin, der Mutter bis zur Entscheidung des Familiengerichtes aufzuerlegen, unsere Tochter täglich in die Grund-
    schule ..... zu bringen, damit das Kind nicht hin- und hergerissen wird.


    Das würde ich so nicht schreiben, damit erklärt er sich ja schon einverstanden damit, das das Kind so lange bei ihr verbleibt...


    Ich denke es ist eindeutig besser wenn er sich einen guten Fachanwalt sucht!!!


    Gruß
    Jens

    Einmal editiert, zuletzt von JensB2001 ()