- Die Schulleiterin hier vor Ort wurde gestern informiert, sie hält einen Schulwechsel für unsere Tochter für nicht ratsam.
Sie habe solch eine Situation in 35 Berufsjahren noch nicht erlebt und weiß auch nicht, inwiefern im Schulgesetz oder sonstigen Bestimmungen verankert ist, ob die Schule bei einer Ummeldung auf beide Unterschriften bei gemeinsamen Sorgerecht und ABR zu achten hat bzw. wie die Schule zu reagieren habe, wenn sie wisse, daß ein Elternteil nicht damit einverstanden ist...
- Laut Aussagen der KM ist unsere Tochter bereits in der neuen Schule angemeldet, was mich nicht wundern würde. Anscheinend ist es tatsächlich gängige Praxis von den Schulen.
Ich werde aber morgen die Schule ausfindig machen und sie darüber informieren, wie die Sachlage ist und ich nicht mit einer Ummeldung einverstanden bin.
Sollte die Schule dann dennoch sich nicht dafür interressieren, werde ich in meinen Rechten beschnitten, und zwar ganz offensichtlich. Dann würde ich das Schulgesetz bzw. die Umsetzung dessen nicht verstehen.
- Wir wohnen in Schleswig-Holstein, somit fängt die Schule erst am Donnerstag, 8. Januar, an.
Wo ist das zuständige Gericht? Am Meldeort des Kindes oder dort, wo es zur Zeit in Obhut ist?