Sorgerecht - Welches Gesetz gilt?

  • Hallo,


    wie schon bei meiner Vorstellung gesagt, ziehe ich als Deutsche mit meiner Tochter (3 Staatsbürgerschaften) wieder nach Deutschland. Der Vater, Amerikaner, (wir sind unverheiratet) ist einverstanden jedoch verstehe ich nicht, ob wir beide das Sorgerecht haben und welches Gesetz wohl angewendet wird wenn wir wieder in Deutschland sind.


    Hier ist meine Tochter von uns beiden anerkannt worden und nach franz. Gesetz haben wir dementsprechend beide das Sorgerecht. Jedoch nach deutschem Gesetz hat es der Vater nicht. Welches der beiden Gesetze wird denn angewandt? Auch das Jugendamt konnte mir keine Auskunft geben und ich habe kein Geld für einen Anwalt. Ich möchte gern das alleinige Sorgerecht (nicht um ihm sein Kind zu entziehen sondern um besser hier alles bewältigen zu können - sonst muss ich bei jeder Kleinigkeit sein Einverständnis einholen, was schwierig wird) denn ihr Vater gedenkt, nach Amerika zurückzugehen.


    Dazu kommt, dass er unsere Tochter in den nächsten Jahren mehrmals für ein Jahr nach Amerika holen möchte. Aber da bin ich natürlich nicht einverstanden. Urlaub ja, Leben nein. Oder Leben ja, wenn ich auch vor Ort bin. Inwiefern hilft da das deutsche Gesetz ?


    Gibt es jemanden hier, der mir vielleicht weiterhelfen könnte?

  • Wenn der KV einverstanden ist, daß Ihr (Du und Euer Kind) nach Deutschland zieht, frage ihn, ob er auch damit einverstanden ist, daß Du das ASR bekommst. Falls ja, laß es Dir schriftlich geben.


    Wenn Du in Deutschland lebst, bin ich der Meinung, gilt für Dich auch das Deutsche Gesetz! Meine spontane Idee wäre, auf die Botschaft zu gehen und dort zu fragen.


    Welche Staatsbürgerschaft hast denn Du? Aber mal davon abgesehen, jeder "Ausländer" der in Deutschland lebt, muß sich auch nach deutschen Gesetzen verhalten. Logisch oder nicht?

  • Ich habe doppelte Staatsbürgerschaft, die französische hatte ich automatisch ohne Wissen durch die Ehe meiner Mutter mit einem Franzosen erhalten obwohl ich zu dieser Zeit noch in Deutschland lebte.


    Aber die Botschaft, das ist keine schlechte Idee. Dank

  • Hallo


    Zum Thema Anwalt:
    Ich hatte auch kein Geld für nen Anwalt.
    Bin dan zum Amtsgericht mußte ne EV ablegen darüber das ich über kein Bargeld in Höhe von ??? € verfüge.
    Darauf hin bekam ich einen Schein mit dem ich gegen eine kleine Gebühr von 10€ zu einem Beratungsgespräch gehen durfte.
    Da ich meine Anwälte auch in Zukunft brauche bekomme ich bald auf Antrag Prozesskostenbeihielfe.


    Hoffe die Info hilft dir weiter.
    Liebe Grüße von mir

  • Mit deutscher Staatsbürgerschaft in Deutschland wird in Deutschland nach deutschem Recht verfahren (werden). Theoretisch könnte der Kindsvater in Frankreich oder USA ein anderes Verfahren einleiten und es käme dort ggfls. zu einem anderen Urteil.


    Du kennst sicherlich manche Geschichten, die durch die Medien gingen. (Meist) Vater entführt Kind in sein Heimatland. Dort wird das Kind aufgrund anderer Gesetzeslage ihm zugesprochen (zB Mamouhdi: Nicht ohne meine Tochter u.ä.).


    Sprich: Du kannst in D Rechtssicherheit erlangen, müsstest Dich bei Auslandsaufenthalten entsprechend absichern. Das könnte zB, wenn Du in D das alleinige Sorgerecht hast, ein Verzicht auf die anderen Staatsbürgerschaften sein. Da Ihr unverheiratet seid, müsste er KV Schwierigkeiten haben, vor US-Gerichten sein Klagerecht ohne US-Staatsbürgerschaft der Tochter durchsetzen zu können. Anders ist es beim Aufenthalt in den USA. Man denke an die "Becker-Scheidung" und die Auseinandersetzung um die Kinder.


    So gesehen sollte Deine Tochter frühestens dann in die USA gehen (dürfen), wenn sie alt genug ist, ggfls. vor Gericht gehört zu werden und dort kundzutun, sie wolle zwar mal ein Jahr beim Vater leben und in die Schule gehen, danach aber auf jeden Fall zurück...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi


    Ich denke auch, wenn du und dein Kind in Deutschland lebst, daß es dann nach dem deutschen Gesetz geht. In Deutschland hast du das alleinige Sorgerecht, also auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Dann darf er nur mit deiner Zustimmung das Land mit deiner Tochter verlassen. Verbietest du es ihm und er macht es trotzdem, macht er sich strafbar.


    LG Xela

  • Habt vielen Dank für Eure Antworten. Mir geht's auf einmal viel besser.


    Jetzt kommen aber noch mehr Fragen auf. Welches Amt kann mir das alleinige Sorgerecht bestätigen?


    Was die Staatsbürgerschaften betrifft, kann ich die französische abgeben (mit grösstem Vergnügen sogar), aber habe ich das Recht, die meiner Tochter abzugeben ?

  • Solange Deine Tochter minderjährig ist, kannst Du alles was auch sie betrifft, bestimmen.


    Also auch die Staatsbürgerschaft. Aber warum möchtest Du ihre Staatsbürgerschaften aufgeben? Sie könnte evtl. mal davon profitieren. Aber das mußt Du entscheiden, wie es sich für Dich besser anfühlt. Blöd ausgedrückt.


    Ähm, beim Jugendamt in Deutschland, in der Stadt, in der Ihr dann wohnen werdet, holst Du Dir ein "Negativattest". So nennt sich der Wisch, der bestätigt, daß Du das alleinige Sorgerecht inne hast.


    Auch auf der Gemeine würde ich an Deiner Stelle schon eine Haushaltsbescheinigung holen, kostet nix und wirst Du bei diversen Anträgen benötigen. Besser, Du machst davon gleich ein paar Kopien.



    Edit sagt:


    Auch das Negativattest mehrmals kopieren, denn das mußt Du vorlegen, wenn Du z.B. ein Sparbuch für die Tochter einrichten möchtest.

  • Da ihr unverheiratet seid, hätte er nur das (Mit-)Sorgerecht, wenn Ihr es vor der deutschen Behörde (oder halt im Ausland) ausdrücklich vereinbart hättet.
    Eine Rückfrage würde ich ggfls. beim Jugendamt nehmen.
    Wichtig ist, wo das Kind "passmäßig" eingetragen ist. Wie kommt es über die Grenze und womit... mit deutschem, franz. oder US-amerk. Pass/Reisedokument...


    Da Du für Deine Tochter allein Sorgeberechtigt bist, kannst Du natürlich auch in diesem Bereich Deiner Sorgeberechtigung nachgehen. "Damit meine Tochter sich besser und eindeutig mit ihrem Heimatland Deutschland identifizieren kann, gebe ich die XY-Staatsbürgerschaft hiermit zurück...", wäre ein Ansatz. Es wird über die Botschaften des jeweiligen Landes hier in D laufen.
    Das hat aber Zeit.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Also, es ist nicht möglich, sich schlauer zu machen, auch nicht bei der Botschaft.


    Ich habe nun dem Jugendamt einen Fax geschickt und ganz einfach das negativattest beantragt mit der Angabe, ich bin deutsch, ledig, mein Kind ist demnach auch deutsch auch wenn in Frankreich geboren und unser Wohnsitz ist Berlin. Demnach habe ich das alleinige Sorgerecht (deutsches Gesetz angewendet). Da mir keiner schlaue Antworten geben kann, stelle ich mich halt dumm.


    Ich werde sehen, ob ich diesen Bescheid erhalte.


    Dank jedenfalls noch an Euch.

  • Um alle Eventualitäten auch bezüglich der Staatsbürgerschaft abzuklären - ich glaube nämlich nicht, dass du einfach entscheiden darfst, welche Staatsbürgerschaft dein Kind hat, sonder dein Kind kann es mit 18 selber entscheiden -, schau mal in die Foren von http://www.info4alien.de. Dort kann man dir vielleicht eher helfen.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Bonjour adelhei07!


    Wenn ihr nach franz. Recht die gemeinsame Sorge für euer Kind habt, dann gilt diese auch in Deutschland. Nach einer EU-Verordnung ist das vor 3 Jahren zwischen fast allen EU-Mitgliedsstaaten so vereinbart worden. Du kannst aber vor einem deutschen Gericht das Alleinige Sorgerecht beantragen, wenn der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes auf deutschem Rechtsgebiet liegt. Allerdings wird es genauso schwer es zu bekommen wie in Frankreich. Weiterhin haben dann deutsche Gerichte ein großes Augenmerk auf das franz. Recht zulegen um bi-nationale Rechtskonflike zu verhindern. Eine Rolle spielt ebenfalls das Haagener Minderjährigenschutzabkommen (MSA).


    Suche einfach ein wenig im Internet. Da findet sich einiges über die Abkommen und Verordnungen.


    Viel Erfolg und Au revoir :wink

  • Nehmen wir mal an, dem ist so und wir haben das gem. Sorgerecht. Was ist, wenn mal eine OP ansteht und ihr Vater aber in Amerika ist und ich aber sein EInverständnis brauche und dies dringend? Wird mein Kind dann einfach nicht operiert? Ich stelle mir das alles sehr schwierig vor. Beide haben wir nicht das Geld um mehrmals pro Jahr hin und her zu fliegen.

  • Hallo.


    Da du sagst, deine Tochter hat drei Staatsbürgerschaften, gehe ich davon aus, dass ihr beim Amerikanischen Konsulat in Frankreich oder in Deutschland eine amerikanische Geburtsurkunde beantragt habt (sie wurde in Frankreich geboren, oder? Hoffe, ich habe das richtig gelesen). Was die Einreise in die USA betrifft: Ohne Pass, keine Einreise. Und einen amerikanischen Pass für das Kind muss extra beantragt werden. Dieser wird für ein minderjähriges Kind nur dann ausgestellt, wenn entweder BEIDE Eltern unterschreiben, oder wenn eine Bestätigung des ASR von einem Elternteil vorgelegt wird. Bei unterschiedlichen Pässen (z.B. Elternteil amerikanisch, Kind deutsch), wird bei der Einreise (meist) eine schriftliche Einverständniserklärung verlangt (dass der nicht-mitreisenden Elternteil mit der Reise einverstanden ist), oder eben einen Nachweis des ASR. Ergo - das Kind mal so für ein Jahr in die USA zu holen ist gar nicht so einfach.


    Schwieriger ist es mit dem Sorgerecht. Wenn ihr in den USA wohnen würde, gilt es: solange beide Elternteile in der Geburtsurkunde eingetragen sind und zusammen mit dem Kind leben, haben beide die gleichen Rechte, auch wenn sie nicht verheiratet sind. Die Frage des Sorgerechts wird erst interessant, wenn ihr euch trennt. Sofern das Kind bei dir lebt, behälts du alle diesbezüglichen Rechte. Um dies zu ändern, müsste der Vater eine gerichtliche Entscheidung wegen "sole custody" (alleiniges Sorgerecht) oder "joint custody" (gemeinsames Sorgerecht) beantragen.


    SO ... ihr wohnt aber nicht gemeinsam in den USA, also greift diese Rechtsform nicht. Ihr habt nach französischem Recht das gemeinsame Sorgerecht und nun gilt dieses auch für Deutschland. Du kannst erstmal hier so tun, als ob du das alleinige Sorgerecht hast, wirst dieses jedoch gegebenenfalls beweisen müssen, bei der Bank, der Schulanmeldung, einer OP, etc.
    Wenn ihr noch gut miteinander reden könnt, versuche dies auch mit dem Vater zu regeln. Falls nichts gegen Umgang spricht (und du hast ja nix erwähnt), fände ich es auch nicht nachteilig, wenn die Tochter auch Zeit mit ihm im Ausland verbringen würde. Es soll auch m.E. nicht ein ganzes Jahr sein, aber 4 Wochen im Sommer, beispielsweise, sind super für die Sprachentwicklung, und stärken ein wenig die Vater-Tochter Beziehung. Wenn ihr so weit auseinander wohnt, ist ein regelmäßiger Umgang (besonders bei den Spritpreisen), nun gar nicht mehr möglich.


    Blue

  • Noch ein letztes Wort um mich bei Euch zu bedanken für alle hilfreichen Ratschläge. Es hat sich gelohnt, sich kundig zu machen aber ebenfalls, sich dumm zu stellen.
    Ich habe nun das Negativattest erhalten. Eine Sorge weniger. Jetzt kann ich ohne Probleme meinen Kitagutschein beantragen. In der Hoffnung, der Platz ist noch frei, sonst kommt das nächste Problem auf mich zu.


    Dank nochmals und
    LG