Hallo,
wie schon bei meiner Vorstellung gesagt, ziehe ich als Deutsche mit meiner Tochter (3 Staatsbürgerschaften) wieder nach Deutschland. Der Vater, Amerikaner, (wir sind unverheiratet) ist einverstanden jedoch verstehe ich nicht, ob wir beide das Sorgerecht haben und welches Gesetz wohl angewendet wird wenn wir wieder in Deutschland sind.
Hier ist meine Tochter von uns beiden anerkannt worden und nach franz. Gesetz haben wir dementsprechend beide das Sorgerecht. Jedoch nach deutschem Gesetz hat es der Vater nicht. Welches der beiden Gesetze wird denn angewandt? Auch das Jugendamt konnte mir keine Auskunft geben und ich habe kein Geld für einen Anwalt. Ich möchte gern das alleinige Sorgerecht (nicht um ihm sein Kind zu entziehen sondern um besser hier alles bewältigen zu können - sonst muss ich bei jeder Kleinigkeit sein Einverständnis einholen, was schwierig wird) denn ihr Vater gedenkt, nach Amerika zurückzugehen.
Dazu kommt, dass er unsere Tochter in den nächsten Jahren mehrmals für ein Jahr nach Amerika holen möchte. Aber da bin ich natürlich nicht einverstanden. Urlaub ja, Leben nein. Oder Leben ja, wenn ich auch vor Ort bin. Inwiefern hilft da das deutsche Gesetz ?
Gibt es jemanden hier, der mir vielleicht weiterhelfen könnte?