KM wurde gestern von mir angezeigt wegen Unterhaltspflichtverletzung

  • Nachdem die KM mich nun schon seit einiger Zeit verarscht und absichtlich oder nicht absichtlich keinen KU bezahlt, habe ich gestern nun endlich Strafanzeige gestellt wegen Unterhaltspflichtverletzung.
    Die Beistandsschaftsstelle kommt ja wohl nicht aus der Hüfte und wird offensichtlich von sich aus nicht aktiv, trotz Informationen meinerseits, dass die KM ein Grundstück hat, also Vermögen, welches sie zur Deckung eines Teiles des KU einsetzen könnte.
    Ich frage mich wozu wir eigentlich so eine Beistandsschaftsstelle haben.
    Hat da sonst noch jemand Erfahrungen mit der Beistandsstelle?
    LG
    buddhiston

  • Zitat

    Original von buddhiston
    dass die KM ein Grundstück hat, also Vermögen, welches sie zur Deckung eines Teiles des KU einsetzen könnte.
    I
    buddhiston



    Hallo Buddhiston,


    KU ist aber nur aus laufendem Einkommen/laufenden Einnahmen (z.b. Zinsen) zu leisten.


    Das Grundstück und das Vermögen an sich muß die KM nicht für Unterhaltsleistungen verbrauchen.


    Wenn Du einen Titel hast, dann kannst Du diese Dinge pfänden, aber ansonsten kommst Du da nicht ran

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • hallo,


    bist du nicht derjenige, dessen ex ein grundstück in thailand (oder irgendwo im asiatischen raum) hat? da kommst du dann sowieso nicht ran.


    ansonsten ist es schon so wie iceshine sagt: der ku muß nur durch laufende einnahmen geleistet werden, nicht durch einen (erzwungenen) verkauf eines grundstückes.


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Davon abgesehen, wolltest Du nicht schon längst Deutschland verlassen haben?


    Aber egal, ich weiß zwar nicht, ob das dasselbe war/ist, wie bei Dir, aber ein ehemaliger Arbeitskollege hatte auch ein Grundstück. Dieses mußte er verkaufen. Ist allerdings auch schon ca. 10 Jahre her. Dieses Grundstück wurde bewertet, als stünde dort ein Einfamilienhaus. Den "Erlös" mußte er seiner Ex abtreten für nicht gezahlten Ehegattenunterhalt.


    Ob das noch so ist, weiß ich nicht.

  • Also mein Anwalt meinte dass Unterhaltes das Grundstück wohl zur Deckung des Unterhaltes verkauft werden müsse, zumal sie das bei der Frage nach Vermögen nicht angegeben hatte.
    Ich glaube da unterscheiden sich die Angaben der Beistandsschaftstelle und des Anwaltes. Ich informiere euch sobald ich ein Schreiben das Staatsanwaltes bekommen habe.
    Und zu Casha: ich will ja nicht mehr an das Grundstück ran, ich will ja nur noch etwas vom Erlös für den KU haben.
    Aber selbst das scheint mir ja nicht gegönnt. Iss aber egal, ich zieh das trotzdem durch, schließlich haben meine Kids und sogar der Anwalt gesagt, dass ich viel zu gutmütig sei......
    LG
    buddhiston

  • hallo nochmal,


    naja, ehegattenunterhalt ist ja was anderes als kindsunterhalt. letzterer wird aus dem vorhandenen einkommen berechnet, nicht aus den grundstücken, die man evtl in noch intakter beziehung gekauft hat.


    daß ein ehepartner den anderen auszahlen muß, wenn ein grundstück vorhanden ist, klingt plausibel und logisch. daß ein vorhandenes grundstück im ausland für den ku mit einberechnet wird, kann ich mir nicht vorstellen. es sei denn, deine ex ist im verzug und du erhältst unterhalt im sinne des uvg. das ist dann was anderes....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Zitat

    Original von casha
    es sei denn, deine ex ist im verzug und du erhältst unterhalt im sinne des uvg. das ist dann was anderes....


    lg casha


    Wie oben schon erwähnt, wäre dafür aber ein Titel nötig ;-), bzw. zumindest erstmal ein "InVerzugsetzen"


    @Laternchen


    Ehegattenunterhalt, und Dein oben genanntes Beispiel haben mit Kindsunterhalt so viel meinsam, wie ein Schnitzel mit einer Kartoffel ;-)


    Mehr als 2 Paar verschiedene Schuhe. Meiner Meinung auch gut so. Sonst gäbe es ja noch mehr Gründe, sich als Ex(Hexen)) fertig zu machen ;-)

    [font='Comic Sans MS, sans-serif']Vergiß die Welt, aus der Du kommst, akzeptiere die Welt, in der Du nun lebst

  • lt. Anwalt ist meine Ex schon im Verzug seit ich die Beistandsschaftstelle beauftragt habe. Laut Beistandsschaftstelle ist sie nicht im Verzug da sie ja nix hat. Und meiner Meinung nach, die auch der Meinung des Anwaltes entspricht, muß sie alles dafür tun KU zu zahlen, und wenn sie dafür das Grundstück verkaufen muß.
    Noch gebe ich die Hoffnung nicht auf dass sich da vielleicht doch etwas Gerechtigkeit zeigt in diesem Lande. :wand
    Mal sehen was der Staatsanwalt und das Gericht dazu sagen. :anbet

  • Hi,


    Zitat

    Original von Mederano
    Für mich hört sich das ganz einfach nach Rache aus gekränkter Eitelkeit an!


    hää ... hier geht´s um KU !
    ...er kämpft dafür, wie viele andere auch ... hier !


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • also es wird dann auch gleich mal der staatsanwalt eingeschaltete...... :pfeif??


    sag mal, das grundstück um das es sich handelt befindet sich doch im ausland, oder? und das hast du ihr doch -wenn ich mich recht erinnere- sogar überschrieben?


    ich tippe da auch eher auf gekränkte eitelkeit anstelle von gerechtigkeit....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Ich wundere mich nur, dass er erst jetzt das Grundstück erwähnt.
    Die Trennung war vor 4 Jahren und erst jetzt ist das mit dem KU ein so großes Problem, dass er sie gleich anzeigt?
    Vor wenigen Wochen hat er noch von einem Wegzug aus Deutschland gesprochen, mit dem seine EX vermutlich nicht einverstanden ist.


    Klar soll er um den KU kämpfen für die Kinder. Aber so?

  • Zitat

    Original von Mederano
    Ich wundere mich nur, dass er erst jetzt das Grundstück erwähnt.
    Die Trennung war vor 4 Jahren und erst jetzt ist das mit dem KU ein so großes Problem, dass er sie gleich anzeigt?
    Vor wenigen Wochen hat er noch von einem Wegzug aus Deutschland gesprochen, mit dem seine EX vermutlich nicht einverstanden ist.


    Klar soll er um den KU kämpfen für die Kinder. Aber so?


    Vielleicht noch mal zur Erklärung: Wegzug und Grundstück sind zwei völlig verschiedene Angelegenheiten.
    Das Grundstück kommt erst jetzt ins Spiel, weil ich der ganzen Zeit der Meinung war, und es eigentlich immer noch bin, auch wenn die Rechtslage anders aussieht, dass es mein Grundstück sei. Schließlich hatte ich es ja vor der damaligen Eheschließung gekauft und aus dortigen rechtlichen Gründen (Ausländer dürfen dort offiziell keinen Grundbesitz haben) auf sie überschrieben habe
    Inzwischen stellt sie sich aber auf den Standpunkt dass es ihr Grundstück ist und bezahlt trotzdem keinen KU.
    Verletzte Eitelkeit ist das sicherlich nicht, ich fühle mich einfach verarscht.
    Ich denke wenn ich eine AE-Mutter wäre, dann würde das Thema hier anders behandelt werden. Aber das hatten wir ja schon..........

  • Zitat

    Original von buddhiston
    Das Grundstück kommt erst jetzt ins Spiel, weil ich der ganzen Zeit der Meinung war, und es eigentlich immer noch bin, auch wenn die Rechtslage anders aussieht, dass es mein Grundstück sei. Schließlich hatte ich es ja vor der damaligen Eheschließung gekauft und aus dortigen rechtlichen Gründen (Ausländer dürfen dort offiziell keinen Grundbesitz haben) auf sie überschrieben habe
    Inzwischen stellt sie sich aber auf den Standpunkt dass es ihr Grundstück ist .......


    na, da haben wir es ja: du hast das grundstück auf sie überschrieben, egal warum und weshalb. im grundbuch steht ihr name, deshalb ist es auch ihr grundstück. wie du das siehst, ist deine sache, fakt ist das grundbuch! es ist nicht deins sondern ihres. und da bist jetzt eifersüchtig bzw. neidisch drauf..... :kopf


    und ob das thema nun so oder so behandelt wird, hat nichts, aber auch gar nichts mit dem geschlecht des themenstarters zu tun.....


    lg casha

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hallo Zusammen,


    mein KV zahlt auch öfter einen Unterhalt und da er in den Niederlanden wohnt habe ich gerichtlich keine Chance. Das finde ich einen Skandal, wo doch jedes Knöllchen bezahlt werden muss!

  • Hi,


    Zitat

    Original von casha
    na, da haben wir es ja: du hast das grundstück auf sie überschrieben, egal warum und weshalb. im grundbuch steht ihr name, deshalb ist es auch ihr grundstück. wie du das siehst, ist deine sache, fakt ist das grundbuch! es ist nicht deins sondern ihres. und da bist jetzt eifersüchtig bzw. neidisch drauf..... :kopf


    Mooooment:
    So einfach is es nicht ... gelle ... :hm...
    Ich sehe mal vom moralischen Aspekt ab ....


    Ich gehe einfach mal davon aus, daß sie verheiratet waren.
    Dann, ist es nämlich so, daß grundsätzlich, Schenkungen unter Eheleuten als Zuwendung gesehen werden. Oder eine sogenannte ehebedingte ioder unbenannte Zuwendung. Hier ist von Bedeutung, ob das "Zuwendungsgeschäft" nach der Vorstellung der Eheleute -damals- vom Bestand der ehelichen Lebensgemeinschaft abhängen soll.
    Dann kann sogar erfolgen, daß das Objekt rückübertragen werden muß !
    Es sei denn die Zuwendung hatte war unendgeldlich und ohne Erwartung des Fortbestandes der Ehe, dann hat die Zuwendung de3n Charakter der Freigiebigkeit ;)
    Bißchen komplex das Ganze, wobei ich ihr die Hölle heißmachen würde :D


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • casha


    das Grundstück war eigentlich nur treuhänderisch überschrieben worde und dann ist das eine andere Rechtslage, aber du hast deine Meinung über mich und damit kann ich leben. Und ich bin weder neidisch noch eifersüchtig in diesem Fall, ich will mich bloß nicht über den Leisten ziehen lassen. Aber vielleicht willst Du das auch nicht verstehen



    babbedeckel
    danke dass ich hier wenigstens etwas zuspruch erhalte

  • babbedeckel


    schau mal was er schreibt.....also nix mit zuwendung in der ehe usw....


    Zitat

    Original von buddhiston
    Schließlich hatte ich es ja vor der damaligen Eheschließung gekauft und aus dortigen rechtlichen Gründen (Ausländer dürfen dort offiziell keinen Grundbesitz haben) auf sie überschrieben habe
    Inzwischen stellt sie sich aber auf den Standpunkt dass es ihr Grundstück ist und bezahlt trotzdem keinen KU.

    *that makes me nobody so fast after*

  • Hi,


    Zitat

    Original von buddhiston
    vor der ehe gekauft und während der ehe zugewendet


    na also ... bei dir gilt m.E. dann deutsches Recht, auch wenn das Objekt in Tibuktu steht ;)
    Hat aber alles nix mit KU zu tun.


    Gruß
    babbedeckel

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