Hallo,
bin zwar noch im Urlaub, ich habe aber eine Frage, die ich aus finanziellen Gründen (Einschulug/ Betreuungskosten und zu wenig Geld) nachfrgen wollte. Lt. D'dorfer Tabelle erhöht sich der Kindesunterhalt ab dem 6. Lebensjahr. Sie wird zur Berechnung des Unterhaltes als Grundlage berechnet, das Kindergeld zur Hälfte abgezogen? Da ich ja das Kindergeld erhalte und nicht mein Ex. Ist sie rechtlich bindend? Also abgesehen mal davon, dass wenn der Vater nicht bezahlen würde, (was GsD nicht der Fall ist)? Habe meinem Ex gesagt, dass der mehr bezahlen müsste (43 €) lt. Tabelle -aus mehreren Gründen... könnte ich finanziell darauf verzichten würde ich es tun
er hat den vom Anwalt vorher berechneten Unterhalt bezahlt, obwohl unsere Tochter vergangenen Monat 6 geworden ist. Jetzt meine Fragen:
Haben wir anrecht auf die Erhöhung?
Ich denke er wir die Zahlung nicht erhöhen, solange er nichts schriftliches vorliegen hat (auch irgendwo nachvollziehbar)
Wir haben einen gemeinsamen Anwalt, mit dem ich bisher nie in Kontakt getreten bin (hab nur den Brief zur Unterhaltszahlung gesehen... und die Abschrift erhalten (zum Scheidungsantrag)
Soll ich den Anwalt fragen wg. dem erhöhten Unterhalt oder das JA?
Können die mir da auch weiterhelfen?
Ich weiss nicht ob und an wen ich mich da jetzt wenden soll, wie gesagt, durch die Einschulung und die Nachmittagsbetreuung bin ich finanziell total angespannt und die 43 € wären schonmal die Hälfte der OGS-Betreuungskosten...
Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin ratlos...
lg und einen schönen Sontag wünscht euch
diana