• Hallo,


    bin zwar noch im Urlaub, ich habe aber eine Frage, die ich aus finanziellen Gründen (Einschulug/ Betreuungskosten und zu wenig Geld) nachfrgen wollte. Lt. D'dorfer Tabelle erhöht sich der Kindesunterhalt ab dem 6. Lebensjahr. Sie wird zur Berechnung des Unterhaltes als Grundlage berechnet, das Kindergeld zur Hälfte abgezogen? Da ich ja das Kindergeld erhalte und nicht mein Ex. Ist sie rechtlich bindend? Also abgesehen mal davon, dass wenn der Vater nicht bezahlen würde, (was GsD nicht der Fall ist)? Habe meinem Ex gesagt, dass der mehr bezahlen müsste (43 €) lt. Tabelle -aus mehreren Gründen... könnte ich finanziell darauf verzichten würde ich es tun :(
    er hat den vom Anwalt vorher berechneten Unterhalt bezahlt, obwohl unsere Tochter vergangenen Monat 6 geworden ist. Jetzt meine Fragen:


    Haben wir anrecht auf die Erhöhung?


    Ich denke er wir die Zahlung nicht erhöhen, solange er nichts schriftliches vorliegen hat (auch irgendwo nachvollziehbar)


    Wir haben einen gemeinsamen Anwalt, mit dem ich bisher nie in Kontakt getreten bin (hab nur den Brief zur Unterhaltszahlung gesehen... und die Abschrift erhalten (zum Scheidungsantrag)


    Soll ich den Anwalt fragen wg. dem erhöhten Unterhalt oder das JA?


    Können die mir da auch weiterhelfen?
    Ich weiss nicht ob und an wen ich mich da jetzt wenden soll, wie gesagt, durch die Einschulung und die Nachmittagsbetreuung bin ich finanziell total angespannt und die 43 € wären schonmal die Hälfte der OGS-Betreuungskosten...


    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen, bin ratlos...


    lg und einen schönen Sontag wünscht euch
    diana

  • Besteht ein Titel?


    Wenn ja, und dieser dynamisch ist (ist aber so üblich), ist der KV verpflichtet, die 43,- mehr zu zahlen. Dies muss er von sich aus tun und du musst ihn noch nichtmal dazu auffordern.


    Wenn kein Titel besteht, richte beim JA eine Beistandsschaft ein und die kümmern sich dann um den Titel.
    Du kannst dich natürlich auch an euren Anwalt wenden, damit er deinen Ex darauf hinweist.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Hallo Kaj,


    es besteht kein Titel. Wie läuft das denn ab. Ihr Vater zahlt egeläßig, was hat der Titel für Vorteile. Ich war bis dato so naiv und dachte es geht so, und habe daher so wenig Ahnung in Bezug auf dieses Thema und keinerlei Erfahrung. Gott, ich werde noch tausend mal auf die F.... fallen, bis ich endlich nicht mehr so gutgläubig bin. :(


    LG
    Diana

  • Ich würde mich erstmal an den Anwalt wenden. Der hat ja euch beide als Mandanten und kann deinem Ex genau erklären, wie es sich mit dem KU verhält.
    Den Titel kannst du im Scheidungsverfahren erwirken oder eben jetzt schon beim JA. Aber damit würde ich nicht sofort kommen, wenn dein Ex sich einsichtig zeigt.


    Inwieweit der Anwalt den Titel aufsetzen kann und das JA stellt ihn dann nur noch aus, weiß ich leider nicht.

    „Alles, was ihr tut, geschehe in Liebe." (1. Korinther 16,14) - Jahreslosung 2024


    „Mach‘s wie Gott - werde Mensch.“ (Franz Kamphaus)

  • Mit einem "Titel" kannst Du den Unterhalt nötigenfalls auch ohne den vorherigen Umweg über Klage beim Gericht einfordern, bzw. ggf. pfänden lassen.
    Das mit dem gemeinsamen RA ist zwar so gesehen schön und spart Geld, ist aber vom rechtlichen her so, dass er im Streitfall nur einen von euch beiden vertreten wird!
    Für den Unterhalt - das Jugendamt wäre eine gute Adresse, denn sie vertreten das Recht des gemeinsamen Kindes auf Unterhalt gegenüber dem Unterhaltspflichtigen, ohne dass dabei immense RA-Kosten entstehen, und Du Dir womöglich den Zorn des Ex zuziehst, weil ja für die Berechnung seine Einkommensverhältnisse bis ins letzte blank gelegt werden müssen (mein Ex hat sich da immer furchtbar geziert, obwohl ich ja eigentlich wusste, was er verdient)


    Wenn die nächste Stufe auf der D.-Tabelle erreicht ist, müsste er die eigentlich automatisch zahlen, ohne dass Du da von einer Seite neu berechnen lässt. Ansonsten wird das, soweit ich weiß, alle 2 Jahre erneut berechnet bzw. angepasst - es sei denn, Du erfährst, dass er plötzlich erheblich mehr verdient. Seinerseits würde er ja auch sofort ein geringeres Einkommen geltend machen!

  • Danke für eure Antworten,


    vor einem halben Jahr, als er die Scheidung eingereicht hat, wurden seine Finanzen bereits gesichtet und der Unterhalt errechnet. Allerdings hatte sie vergangenen Monat ihren 6. Geburtstag und ich weiß nicht, ob er von seiten seines RA bescheid bekommt (denke nicht) und ich habe ihn ja darauf aufmerksam gemacht, denke allerdings, er glaubt mir nicht?! Keine Ahnung, möchte ihm da auch nicht direkt mit Drohung kommen, (kommen soweit ja gut aus miteinander) andererseits nimmt er seine Rechte und Pflichen auch 100% (nicht mehr als nötig), und ich will meine Rechten und Pflichten ebenfalls wahrnehmen, da mir finanziell ja auch nichts anderes übrig bleibt. Daher denke ich, sollte ich unsere da auch verfolgen, bin aber zu gutmütig - gläubig (bis dato :( , hoffe ich) um mich (unsere Rechte) durchzuboxen.

  • Liebe Diana,


    ich kann Deine Zweifel und Fragen gut verstehen. Nur bitte lese Deine Texte nochmals Korrektur.
    Teilweise schreibst Du so wirr, daß ich nicht ganz genau verstehe, was Du meinst.


    Also, die Beistandschaft beim JA würde ich einrichten, denn dann hast nicht Du den schwarzen Peter, falls Dein Ex damit Probleme hat.


    Ich habe bis jetzt auch noch nicht von einem Elternteil gehört, der freiwillig mehr bezahlt, auch wenn er/sie es müßte.


    Deshalb kläre das so schnell wie möglich.


    Andererseits lese ich heraus, bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege, daß Du auf die Erhöhung nicht angewiesen wärest. Das ist schön für Dich, aber hier geht es nicht um Geld für Dich sondern für Euer Kind.
    Heißt letztendlich, Du verzichtest auf Geld, daß dem Kind gehört und das "darfst" Du nicht.


    Ich hoffe, daß es sich "gütlich" regeln wird. Trotzdem, bei Geld hört die Freundschaft auf......

  • OJEOJE,
    wenn ich das hier so lese,glaube ich,dass ich wohl Scheidungsblond bin.Ich bin echt so naiv... :kopf
    Sorry Diana&Sarah ich kann dir leider keinen Tip geben...aber werde diesen Thread weiter aufmerksam verfolgen. :kicher
    Gruss HOPPALA :wink

  • Hallo Laternchen,


    ich/wir sind defintiv darauf angewiesen, das Geld zu erhalten, da ich sonst echt mit den Betreuungskosten nicht fertig werde. Sorry wenn es wirr geschrieben ist, war nur vor den Kopf gestossen und ein wenig perplex :) (über meine eigene blödheit)
    aber man gewöhnt sich ja daran, immer umplanen zu müssen.


    Wenn ich auf den Unterhalt nicht angewiesen wäre würde ich das Geld auf ihr Sparbuch tun, nicht darauf verzichten, es ist ja ihr Geld


    lg
    diana

  • Hallo Diana,


    ein paar Punkte vorweg, vielleicht ordnet sich dann einiges.


    1. Ihr habt KEINEN gemeinsamen Anwalt. Denn ein Anwalt darf in Konfliktsituationen (Scheidung ist ja eine Klage) nicht beide Parteien vertreten. Der Anwalt ist von Deinem Mann, von ihm beauftragt, von ihm bezahlt. Er ist deshalb ihm verpflichtet, nicht Dir.
    Im Scheidungsrecht gibt es, aus Kostengründen, die Möglichkeit, mit einem Anwalt zu arbeiten. Die eine Partei nimmt den Anwalt (hier: Dein Mann). Der erarbeitet Vorschläge im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten. Denen trittst Du dann jeweils bei.


    Knackpunkt: Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten heißt nicht, dass der Anwalt für jeden das bestmögliche macht. Er ist der Anwalt Deines Mannes und handelt einzig zu Deinem Vorteil, wenn Dein Mann ihm diesen Auftrag expressis verbis gibt. Dass der Unterhalt mit dem 6. Geburtstag in der Vereinbarung nicht automatisch nach oben gegangen ist (dynamische Formel), ist ein Beleg dafür, dass der Anwalt diese Aufgabe nicht hatte. Der ist ja nicht doof, er weiß, was üblich ist...


    Nun ist die Düsseldorfer Tabelle nicht verbindlich, wird aber überall als Maßstab (im Westen) genommen (im Osten: Berliner Tabelle). So gesehen kannst Du hoffen, in einer juristischen Auseinandersetzung mehr Geld zu bekommen. Mit diesem Wissen würde ich an Deinen Ex herantreten und an den Anwalt. Und sagen: Du willst keinen Streit, aber faire Vereinbarungen. Ansonsten würdest Du über JA oder eigenen Anwalt gehen...


    Bei allen weiteren Vereinbarungen musst Du genau im Hinterkopf halten: Der Anwalt ist nicht Dein Rechtsvertreter, sondern der vom Mann... Also alles prüfen...


    Grüße


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo Bap,


    danke. Was du mit dem Anwalt sagtest, war mir einerseits klar (dass er im Grunde der Anwalt meines Ex ist) aber dennoch war ich nicht sooo weitsichtig, da ich, glaub ich, manchmal doch ein wenig zu gutglaübig bin und nie vom worst-cae ausgehe...


    ich werde deinen Rat beherzigen und mehr nachharken, ob es auch fair zugeht und mich mit meinem Mann und evtl. JA zusammensetzen.


    Wenn ich euch hier nicht hätte...
    manchmal hab ich das Gefühl ich hab den Knall nicht gehört...


    obwohl ich im Grunde weiss, wies läuft bin ich blind...


    lg
    diana