Rechtl. Handhabe beim Packen pers. Dinge

  • Hallo,


    wie einige wissen, bin ich vor ca. 6 Wochen bei meinem Noch-Mann ausgezogen (mit einer Sportttasche, nem Wäschekorb und Laptoptasche). Fehlten also noch Möbel und andere Dinge, Haushaltskram etc. Er hat damals vorgeschlagen, dass er mir beim Packen hilft. Was ich strickt abgelehnt habe!


    Lt. BGB habe ich 6 Monate Zeit, um aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen (§ 1361 Abs. 4). Jedoch packt er trotzdem munter weiter, stellt Möbel in den Keller, etc. ICH WILL DAS NICHT! Er weiß, dass ich Mitte August meine Sachen abholen komme. Zu nem gemeinsamen Freund sagte er, er wüsste ja nicht wann ich käme, daher macht er alles mal weg.


    Ich könnte platzen!!! :angry :angry


    Meine Frage jetzt: habe ich irgendeine rechtliche Handhabe dagegen? Ich muss doch das Recht haben, 1. in die Wohnung zu dürfen und 2. meine Sachen binnen angemessener Frist (6 Monate) selbst zu packen!


    Als ich das letzte mal da war, hab ich schon gesehen, dass einige Sachen kaputt waren. Außerdem habe ich persönliche Dinge wie Fotos, Tagebücher etc., die ich mir selbst einpacken will! Und ich will mich auch vergewissern, dass alles eingepackt ist! Wie soll das gehen, wenn ich das nicht selbst mache?


    Ich hab grad nen tierischen Hals und reg mich auch furchtbar auf...


    Und ja ich weiß ich arbeite beim Anwalt, aber 1. ist FamilienR nicht unser Spezialgebiet (solche schwierigen Sachen eh nicht) und 2. stehe ich z.Zt. im Beschäftigungsverbot, da kann ich auch schlecht meine Chefin fragen.


    Wenn irgendjemand ne Idee hat wäre ich äußerst dankbar!


    LG
    Melanie

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

    Einmal editiert, zuletzt von Schmetterli ()

  • Das rechtliche weiß ich leider nicht.
    Verwehrt er dir den Zugang zur Wohnung bzw. hast du ihm den Schlüssel schon gegeben? Stehst du im Mietvertrag?
    Warum packst du nicht sofort deine Sachen und stellst sie irgendwo unter.
    Mir würde es auch nicht gefallen, wenn mein Ex meine Sachen packt. Aber wie willst du es verhindern? Durch einen Antrag bei Gericht?


    Viele Grüße aus Berlin

  • Hallo,


    ich kann dir nur von meiner Erfahrung berichten...Bin vor 6 jahren bei meinem Ex Mann meinen drei Kindern ausgezogen. Jeder hatte ein Koffer mit Kleider.
    Mehr nicht.


    Als ich dann in den nächsten Tagen die Kinderzimmer abholen wollte, verweigerte er mir dies. Hab gewartet bis er arbeiten war. Fenster eingeschlagen und rein. Hab alles mitgenommen was ich gebrauchen konnte.
    Einer der Nachbarn hat mein Ex angerufen, dieser wieder die Polizei.


    Bekamm eine Anzeige wegen schweren Diebstahls und Einbruch. Hab die Angelegenheit direkt mein Anwalt übergeben.


    Nach einem halben Jahr wurde das Verfahren eingestellt. Aber um Sachen die fehlen habe ich lange gekämpft per Gericht.. bei uns z.b. ein Pferd was plötzlich über Nacht abhanden kommt. Leider sind diese Sachen nicht wieder aufgetaucht... Hat nur ein Haufen Nerven und wie bei dir auch Wut gekostet.


    Also wenn möglich hole die Sachen so schnell möglich raus und stell sie irgendwo solange unter.


    Gruss chantal

  • Hi, danke für die schnelle Antwort.


    ja, er verwehrt mir den Zugang. Schlüssel habe ich noch, aber am Abend meines Auszuges haben meine werten Schwiegereltern die Schlösser ausgetauscht... Total Banane, aber anderes Thema.


    Als ich letztens mit ner Freundin da war, war das alles garkein Problem, es eile ja nicht... hat er gesagt, der Dummschwätzer. Irgendwo unterstellen ist nicht möglich, da ich einfach keinen Platz habe bzw. keinen kenne der Platz hat. Und meine finanziellen Mittel sind arg begrenzt, dass ich mir also net mal was mieten könnte.


    Nein, im Mietvertrag stehe ich nicht, es gibt nämlich keinen. Aber das spielt auch keine Rolle, da es die gemeinsame Ehewohnung war. Das weiß ich vom Anwalt. Er hat auch gesagt dass ich meine Sachen selbst packen darf, aber leider keinen rechtl. Hintergrund genannt.


    Ich weiß eben nicht, ob ich mit ner einstweiligen Verfügung o. ä. was erreichen kann. Oder ob ich ihn wegen irgendwas bei der Polizei anzeigen kann... daher frag ich ja... hab im Internet irgendwie nichts gefunden, was mir weiterhilft. Google ist heut nicht mein Freund.

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • Hallo,


    ich weiss nur das du sobald du auf der Adresse deines Ex nicht mehr gemeldet bist und unerlaubt in die Wohnung gehst. Das es einbruch ist.....


    Mehr weiss ich auch nicht.



    gruss Chantal

  • Tja, ja... Wir standen beide im Mietvertrag, er drohte mir aber massivst wen ich die Wohnung betrete! Ich habe dank Anwältin einen Tag erwirkt an dem ich meine Sachen heraus holen dürfe. Als ich die Wohnung betrat war sie fast leer... Alles was ihm wertvoll erschien nahm er mit, den Rest hatte er in Kisten gepackt. Trotz Klage mußte ich auf viele Sachen nun verzichten, er wisse nicht wo die sind und blablabla... :radab


    Mein Rat, versuch günstig eine Garage zu mieten oder sonstwie irgendwie Platz für die Sachen zu bekommen! Was du jetzt hast kann dir keiner mehr nehmen! Je länger Zeit vergeht, desto schwieriger wird es für dich! Und gerade der Verlust sehr privater Sachen, Sachen an denen man hängt, ist unwahrscheinlich schmerzhaft! :angry

  • Zitat

    Original von Schmetterli


    Lt. BGB habe ich 6 Monate Zeit, um aus der gemeinsamen Ehewohnung auszuziehen (§ 1361 Abs. 4). Jedoch packt er trotzdem munter weiter, stellt Möbel in den Keller, etc. ICH WILL DAS NICHT! Er weiß, dass ich Mitte August meine Sachen abholen komme. Zu nem gemeinsamen Freund sagte er, er wüsste ja nicht wann ich käme, daher macht er alles mal weg.


    :Hm Bist du dir sicher, dass du das BGB richtig verstehst und zutreffend anwendest :frag


    In diesem Absatz steht folgendes:


    ((4) 1Der laufende Unterhalt ist durch Zahlung einer Geldrente zu gewähren. 2Die Rente ist monatlich im Voraus zu zahlen. 3Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt. 4§ 1360a Abs. 3, 4 und die §§ 1360b, 1605 sind entsprechend anzuwenden.


    Kann mir nicht vorstellen, dass dir dieser absatz bei deinem problem wirklich weiter hilft.


    Höchstwahrscheinlich meinst du § 1361 b Absatz 4 BGB.


    Der lautet:


    (4) Ist nach der Trennung der Ehegatten im Sinne des § 1567 Abs. 1 ein Ehegatte aus der Ehewohnung ausgezogen und hat er binnen sechs Monaten nach seinem Auszug eine ernstliche Rückkehrabsicht dem anderen Ehegatten gegenüber nicht bekundet, so wird unwiderleglich vermutet, dass er dem in der Ehewohnung verbliebenen Ehegatten das alleinige Nutzungsrecht überlassen hat.


    Der besagt aber nicht, dass der ausziehende Ehegatte ein halbes Jahr Zeit hat, seine Habseligkeiten abzuholen, sondern nur, dass der in der Ehewohnung verbliebende Ehegatte nach 6 Monaten das alleinige Nutzungsrecht an dieser Wohnung hat.


    Insoweit kann ich mich meinen Vorrednern nur anschließen. Sieh zu, dass du deine Sachen so schnell wie möglich heraus holst und beharre nicht auf die Einhaltung von Fristen, die evtl gar nicht gelten. Denn bei Gegenständen, die in deinem Eigentum sind, behälst du immer einen Herausgabeanspruch gegenüber Demjenigen, der sie in Besitz hat. Nur je später du diesen Anspruch geltend machst, wird die Feststellung dieses Eigentums schwieriger, schließlich könntest du die Gegenstände bei deinem Auszug ja auch an deinen EX verschenkt haben :crazy.


    Im übrigen kann ich rein menschlich deinen Ex auch verstehen, dass er deine Sachen wegpackt, damit er nicht immer an deine Existenz erinnert wird.

  • Ich kann auch nur raten: hol alles raus, was dir gehört, miete eine garage an, frage irgendwelche Leute, ob die dir helfen können....
    Ich habe es auch nicht gemacht und FAzit: ein Haufen Dinge von mir sind "verschwunden"...


    Ich brauche auch nicht versuchen, sie wiederzubekommen...

    Wir Frauen sind Engel...


    ...Und wenn man uns die Flügel bricht, fliegen wir eben weiter...
    ...auf einem Besen!!! Wir sind ja schließlich flexibel...

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard


    Im übrigen kann ich rein menschlich deinen Ex auch verstehen, dass er deine Sachen wegpackt, damit er nicht immer an deine Existenz erinnert wird.


    Er mir aber - unter Zeugen - zugesagt, dass er die Finger von meinen Sachen lässt, und ich alles zur abgemachten Zeit abholen kann! Sonst würde ich mich nicht so ärgern.
    Ich werd mir was mieten, alles andere hat auch keinen Sinn.


    Ich dank euch für eure Antworten, auch wenn ich noch stinkesauer bin :wand
    Ich werd mich am Montag trotzdem noch bei nem RA erkundigen, ob ich mir das gefallen lassen muss... ich hasse es einfach, wenn man Absprachen nicht einhält. Aber irgendwann will er auch mal was von mir...


    Gute n8 und danke nochmal


    Melanie

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • Zitat

    Original von Schmetterli
    Ich werd mich am Montag trotzdem noch bei nem RA erkundigen, ob ich mir das gefallen lassen muss... ich hasse es einfach, wenn man Absprachen nicht einhält. Aber irgendwann will er auch mal was von mir...


    Gute n8 und danke nochmal


    Melanie


    Wird nur teuer und bringt nix



    Gute n8
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.

  • Wie willst du es verhindern? Selbst ein Urteil kann dir da nicht helfen. Also nutze morgen den Tag und packe selbst. Kannst du die Sachen nicht bei Freunden unterstellen, ist doch nicht für lange?

  • ich werd mir montag was zum mieten suchen... das prob ist, dass ich halt leute brauche und auch ein großes auto... mal sehen wie ich das hinbiege... ich bin froh wenn das vorbei ist :radab total bescheuert alles!

    Die meisten Menschen sind unglücklich, weil sie, wenn sie glücklich sind, noch glücklicher werden wollen (Ingrid Bergmann).
    Das Schwierigste am Leben ist, Herz und Kopf dazu zu bringen, zusammenzuarbeiten. In meinem Fall verkehren sie nicht mal auf freundschaftlicher Basis.

  • Hallo Schmetterli,


    ich würde folgendes machen:


    Virtuell nochmals in die Wohnung gehen. Zimmer für Zimmer durchgehen. Alles was Dir gehört (wichtig: Papierkram! Quittungen f. Möbel u.ä) aufschreiben (weiss das ist bestimmt net einfach, es sammelt sich halt oft ein "Kram-Berg" an). Termin mit Deinem Ex ausmachen. Wohnung mit ihm begehen. Rest (den er bereits gepackt hat, aus dem Keller holen). Freunde organisieren und wie bereits von anderen vorgeschlagen, eine Garage, Keller oä mieten.


    Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, den Keller deines Ex komplett zu nutzen bis Mitte August. Sprich da mal mit ihm. Vielleicht rückt er den Schlüssel dazu raus (ist ja nur vorübergehend). Ihm wird jetzt nur wichtig sein, Deine Sachen aus der Wohnung zu haben.


    Frage: wo wohnst Du denn jetzt gerade? Bist Du bei Freunden untergekommen, weil Du die Möbel derzeit nicht bei Dir aufstellen kannst? Falls Du das eine oder andere gar nicht mehr benötigen solltest, schlage Deinem Ex doch dann einen Verkauf vor.


    Auf jeden Fall würde ich darauf bestehen, mit ihm zusammen nochmals die Wohnung zu besichtigen. Ich glaube, das muss er Dir schon noch zugestehen.


    Als ich damals ausgezogen bin, wollte mein Ex auch sofort den Schlüssel haben (habe ich ihm aber nicht gegeben), obwohl meine Sachen noch drin waren. Stand aber auch im Mietvertrag. D.h. wenn er das Schloss ausgetauscht hätte und mir keinen Zugang (mit ihm zusammen oder alleine) gewährt hätte, hätte ich es aufbrechen lassen. Ob das rechtlich iO gewesen wäre, keine Ahnung. Aber immerhin sind meine Sachen noch dringewesen, das hätte ich als Diebstahl empfunden.


    Rede mal mit ihm. Aber in jedem Falle solltest Du Deine Sachen so schnell wie möglich abholen.


    Alles Gute

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Rein nach meinem Bauch - also ohne Gesetzbücher zu wälzen - würde ich sagen, dass du kein Recht hast, die Wohnung weiterhin so ohne weiteres zu betreten. Du bist ausgezogen.
    Auf die Herausgabe deiner Dinge besteht schon einen Anspruch, aber ob du sie zusammensuchen kannst oder ob nicht tatsächlich dein Ex das Recht dazu hat da bin ich mir nicht sicher.
    Spring über deinen Schatten und rede mit ihm, nicht über einen Freund.

  • Zitat

    Original von Schmetterli
    Er mir aber - unter Zeugen - zugesagt, dass er die Finger von meinen Sachen lässt, und ich alles zur abgemachten Zeit abholen kann! Sonst würde ich mich nicht so ärgern.
    Ich werd mir was mieten, alles andere hat auch keinen Sinn.


    :wand An irgendwelche Äußerungen die er irgendwann mal geäüßert hat, selbst wenn es unter Zeugen war, kannste nen ganz großen Haken machen und ihm vor die Tür stellen! :muede Mein Ex-emplar hat mir einst auch mal soviel erzählt, im Fall einer Trennung zum Besipiel wollte er mir ALLES überlassen. Ja, nee, klar- deshalb war die Wohung auch leer geräumt!


    Und eine Klage bringt letztendlich auch nicht was! Was soll ein Richter auch tun wenn keinerlei Rechnungen mehr bestehen (ich hatte kaum eine, er findet keine), wenn der Gegenüber nicht weiß von welchen Sachen die Rede ist, wo sie sind und überhaupt und blablabla...!? :hm...


    Da ist es dann sogar egal ob die Sachen dem Kind gehören!!!!! :wand
    Weg ist weg und wird von dir nie wieder gefunden! :flenn

  • Hallo,


    ich kann cath nur recht geben. Mein Anwalt sagte damals gehen sie das Risiko einer Anzeige ein, aber was sie haben kann nicht mehr verschwinden.


    Bin froh das ich in mein eigenes Haus eingebrochen bin und es leer geräumt habe. Obwohl die Zeit dannach schon nervig war.... Anzeige wegen Einbruch und Diebstahls. Aber nach einiger Zeit wurde das Verfahren eingestellt.


    Meine Kids und ich waren bzw. sind froh das wir so unsere erste eigene Wohnung einrichten konnten. Leider sind auch sachen verschwunden wie z.b. Wäschetrockner, Spülmaschine. Die er angeblich nicht hat und ich auch nicht. Aber das grösste Teil hab ich in Sicherheit bringen können.


    Es gehört nur leider viel Mut dazu so eine Aktion zu starten.


    Wünsch dir viel Glück


    Chantal

  • So, ich versuch es mal... :D


    Also, wenn er Sachen von dir in der wohnung hat und sie nicht herausgibt, ist dass verbotene Eigenmacht, §858 BGB.


    Du hast einen Herausgabeanspruch nach §985 BGB. Nach § 859 BGB steht dem Besitzer ein Selbsthilferecht zu, nach dem er sich der verbotenen Eigenmacht mit Gewalt erwehren darf.


    Einbruch... Schwachsinn, maximal Hausfriedensbruch, die Sachen gehören ihr ja!!!


    Wie das mit dem betreten ist weiss ich auch nicht, im FamR kenne ich mich jetzt auch nicht so aus...


    Mietswohnung, Eigentum von ihm oder euch beiden???


    Liebe Grüße JaLa

    Lächele den Tag an und er lächelt zurück :sonne

  • Kann sie es beweisen, dass ihr die Sachen gehören? Wenn nicht, kann es schwierig werden.
    Die Wohnung liegt wohl im Haus der Eltern.

  • Hallo Jala,


    kann dir gerne Kopien der Anzeigen per mail senden. Hab es leider aus eigener Erfahrung mitgemacht.


    Es war Schwerer Diebstahl und Einbruch...


    Was trotzdem nicht heisst das ich bereue was ich getan habe...(In diesem Fall )


    Gruss Chantal