BGH stärkt alleinerziehende Mütter

  • Kommentar vom Admin


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    Quelle: www.die-topnews.de

  • Kann das sein, dass die da oben, die das Sagen haben, tatsächlich mal anfangen, lebenswürdige Bedingungen für Alleinerziehende und deren Kinder zu schaffen?? :anbet
    Gut, dass sie dabei die Billigkeit im Auge behalten. Es sollte immer noch gelten: Leben und leben LASSEN, für beide Seiten.

    :strahlen Je größer der Dachschaden, umso schöner der Ausblick in den Himmel! :strahlen

  • Zitat

    Original von varecia
    Kann das sein, dass die da oben, die das Sagen haben, tatsächlich mal anfangen, lebenswürdige Bedingungen für Alleinerziehende und deren Kinder zu schaffen?? :anbet
    Gut, dass sie dabei die Billigkeit im Auge behalten. Es sollte immer noch gelten: Leben und leben LASSEN, für beide Seiten.


    Nein, das nennt man Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen. Das BVerG forderte das neue Unterhaltsrecht, der Gesetzgeber hat es umgesetzt und nun hat der BGH es faktisch wieder ausser Kraft gesetzt.


    Zitat aus dem Artikel: "Eine Verlängerung des Betreuungsunterhalts für die Mutter eines nichtehelichen Kindes werde immer wahrscheinlicher, je mehr die Beziehung «einer Ehe vergleichbar war». Dies könne bei «längerem Zusammenleben» der Fall sein oder, wenn ein gemeinsamer Kinderwunsch bestanden hatte."


    Bin mal gespannt wann dieser Absatz beim BVerG verhandelt wird. Kind bleibt nämlich Kind, ob Wunschkind oder nicht, ob 5 Jahre zusammen oder 3 Wochen! Riecht nach Verletzung des Grundgesetzes :party!


    Und schon haben Richter wieder was zutun! Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen eben :laber!

  • :wink meziel, vielleicht solltest du mit deiner Nase mal zum Arzt ;).


    Hier habe ich einen Artikel aus der Zeit


    Dass die Klägerin nie mit dem Beklagten verheiratet war, spielt keine Rolle. Die Stellung der geschiedenen Frau gleicht sich nach dem neuen Recht der Stellung der nicht verheirateten Mutter an – und nicht umgekehrt. Was die Betreuung der Kinder betrifft, kann es keinen Unterschied geben, ob das Kind ehelich oder nichtehelich geboren ist. Darauf wies auch das Bundesverfassungsgericht hin, zuletzt in seinem Urteil vom Mai vergangenen Jahres. Artikel 6 Absatz 5 des Grundgesetzes verpflichtet den Staat, nicht ehelichen Kindern „die gleichen Bedingungen für ihre leibliche und seelische Entwicklung“ zu schaffen wie den in einer Ehe geborenen. Wenn die geschiedene Frau sich also den ganzen Tag um ihr Kind kümmern könnte, die unverheiratete dagegen erst am Abend, weil sie voll arbeiten muss, kann von gleichen Bedingungen nicht die Rede sein.


    Wobei ich den letzten Absatz im Artikel


    Auch wenn der Richterspruch für Alleinerziehende positiv ausfällt, macht das Urteil klar: Die persönliche Eigenverantwortung steht im Vordergrund, die klassische Hausfrauenehe hat ausgedient. Ob verheiratet oder nicht spielt nur in zweiter Hinsicht eine Rolle – Frauen können sich einen langen Abschied aus dem Job nicht leisten. Wer sich anders entscheiden will, sollte sich mit individuellen Vereinbarungen absichern.


    für den wirklich zukunftsweisenden wichtigsten halte. Denn die Frage, wieviel BU tatsächlich gezahlt wird, orientiert sich nunmal am Einkommen des Unterhaltspflichtigen bei Vorrangigkeit des Kindesunterhaltes und des Selbstbehaltes. Und da wird immer weniger für den Betreuenden übrig sein, zumindestens im Normalfall.

  • schätzecken,


    der BGH sieht es anders. Siehe Zitat (wird so auch auf allen Nachrichtensendern so wiedergegeben) !


    Sobald die ersten OLG´s nach "Wunschkind" oder "Beziehungsdauer" entscheiden, hat der BverG wieder watt zutun.


    Ergo: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme!


    Frei nach dem Motto: Watt interessiert mich datt Geschwätz von gestern!

  • Wonneproppen


    :hä hast du den von mir eingestellten Artikel überhaupt gelesen?
    :hm... Oder bist du mal wieder auf deinem autistisch oppositionellen Trip :kopf


    :tuschel Edith fragt: und auch verstanden :frag, da du wohl offensichtlich noch nicht gemerkt hast, das der Zeit-Artikel auch über das BGH-Urteil schreibt :aetsch

  • Zitat

    Original von mclaneindiehard
    Wonneproppen


    :hä hast du den von mir eingestellten Artikel überhaupt gelesen?
    :hm... Oder bist du mal wieder auf deinem autistisch oppositionellen Trip :kopf


    Aber sicher datt Schnecke,


    Du übergehst aber knallhart das Urteil von heute!


    Nochmal, der BGH meint, das die Pflicht zum BU auch an den Faktoren zu messen ist, ob es sich im ein "Wunschkind" handelt oder wie lange denn die Beziehung bestanden hat!


    Das ist fakt, Baby! Das sollte man nicht einfach so überlesen :blume!


    Und wenn ich Deine Rechtsauffassung richtig in Erinnerung habe, dann wäre eine solche Entscheidung verfassungswidrig, richtig? Das scheint aber das BGH überhaupt nicht zu jucken, oder?

  • Wenn ich das Urteil richtig verstehe, dann geht es hier um eine mögliche Ausnahmeregelung: Der Betreuungsunterhalt kann bei besonderen Bedingungen über die bisherigen drei Jahre hinaus eingefordert werden.


    Das BGH räumt damit den Gerichten die Möglichkeit ein, auf besondere Situationen Rücksicht zu nehmen. Schwierig werden weiterhin die "Randfälle" sein. Aber da, wo ein Kind krank ist, wo viele Kinder sind, wo ein überdurchschnittlicher Betreuungsaufwand vonnöten ist und damit das betreuende Elternteil in unzumutbarer Weise belastet wäre, wenn es vollzeit arbeiten müsste - da wird dieses Urteil greifen.
    Standard wird allerdings bleiben: Betreuungsunterhalt gibt es für drei Jahre. Dies ist vom BGH so bestätigt. Neu ist die Zulassung von begründeten Ausnahmen. Um Ausnahme zu bleiben im juristischen Sinne, dürfen die üblicherweise nicht mehr als 3 Prozent aller möglichen Fälle überschreiten. Sonst wäre es keine Ausnahme mehr.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • So wie ich das verstehe ist das ja nun doch nicht wirklich bahnbrechend,zumindest für Verheiratete (bzw. Geschiedene) ändert sich doch nichts??Interessant wäre,ab wann man verpflichtet wird Vollzeit zu arbeiten,kennt sich da jemand aus?Die Kinder sind 5 und 7 und ich arbeite 50%,habe das während der Ehezeit schon aufgestockt und werde wahrsch im Oktober geschieden.Allerdings graut mir vor der Einschulung im nächsten Jahr,das bringt das ganze System wieder ins Wanken.Ab wann muß man Vollzeit arbeiten und wie lange muß der Kindsvater Betreuungsunterhalt zahlen???


    Danke für Infos!

  • Doch, doch. Bisher war die klare Ansage: Ist das Kind 3 Jahre alt, gibt es keinen Betreuungsunterhalt mehr. Strittig waren Altregelungen bzw. Bestandschutz. (Quasi: Wer nach dem alten Gesetz geheiratet hat, durfte sich darauf verlassen... aber wie gesagt: strittig). Jetzt sind Ausnahmeregelungen zuläössig. Was da die Gerichte draus machen, wird die Zeit erweisen. Die Gerichte werden definieren müssen, was eine Ausnahme ist.


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hi,


    hier geht es doch um eine Gleichstellung von geschiedenen und unehelichen Partnerschaften, die Kids haben UND es geht nur um BU.
    Deshalb verzögerte sich auch das neue UG.
    AU bleibt von dieser Entscheidung unberührt.


    Der RA der Mutter forderte sogar wieder das Altersphasenmodell einzuführen. Dies bekam er aber nicht durch. Es soll immer eine Einzelfallentscheidung bleiben.


    @bap der BU konnte schon immer bei ehemals verheirateten länger als 3 Jahre eingefordert werden. Da gab es das Altersphasenmodell.
    Bei Nichtverheirateten, sollten im Gestzentwurf, es generell nach 3 Jahren Schluß sein. Dies hat das BVerfgericht gerügt und deshalb ist dies ins neue Gesetz eingearbeitet worden.
    Dies ist einfach eine Umsetzung davon.


    Gruß
    babbedeckel

    Die Männer, die mit den Frauen am besten auskommen, sind dieselben,
    die wissen, wie man ohne sie auskommt. (Charles Baudelaire)


    Jedes Kind bringt die Botschaft,
    dass Gott die Lust am Menschen noch nicht verloren hat.


  • Hm, ich bin jetzt nicht ganz firm. Aber nach meinen Infos ist beim neuen, zwischenzeitlichen Gesetz der BU allgemein auf 3 Jahre gesetzt worden. Bestandsschutz für Alteehen und Altverfahren. Sprich: Auch (ehemals) verheiratete Elternteile müssen nach drei Jahren jetzt voll arbeiten bzw. beziehen keinen BU mehr. Das war ja die Krux: Gleichstellung Verheirateter und Unverheirateter. Ergebnis: Es wird auf das niedrigere Niveau der Unverheirateten heruntergeschraubt. Das hat weiter Bestand. Allerdings: Jetzt wird auf den Fall geguckt, nicht auf irgendwelche Ehezettel. Darum auch die schwierig juristisch zu klärende Sache: Haben beide Elternteile den Kinderwunsch gehabt, muss/kann länger zur Zahlung verpflichtet werden.
    Das gibt schöne juristische Auseinandersetzungen...


    Gruß


    Bap

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ....da fragt man sich nur wie lange man auf die "Einzelfallentscheidung"(sind wohl eher Massenentscheidungen) warten darf bei der zu erwartenden Klageflut und wer das letztendlich alles bezahlen kann,denn umsonst arbeiten die Gerichte wohl nicht....

  • Das Urteil ist natürlich ein Schlag ins Gesicht für jeden Barunterhaltspflichtigen. Da steht der Mutter eine Ganztagsbetreuung zur Verfügung, und nur weil es ihr unzumutbar erscheint nach ihrem Vollzeitjob noch die Kinder zu bespielen und ins Bett zu bringen, darf der Vater dafür zahlen. Der BGH folgt damit seiner üblichen Praxis: Wahlfreiheit für Mütter, Zwangszahlungen für Väter.
    Es dürfte nicht lange dauern bis auch die ersten Wochenend-Väter sich weigern Vollzeit zu arbeiten, weil es für sie ebenfalls unzumutbar erscheint die Kinder am Wochenende zu bespielen, zu verköstigen und ins Bett zu bringen, und folglich auf Teilzeit umsatteln.

  • ist eigentlich wie jacke oder hose ;).



    fact ist dass wenn sich ausschliesslich einer der elternteile um die komplette versorgung des/der kinder kümmert.


    steht ihm eines normal gerechtigkeitsempfindenden menschen ein ausgleich dafür zu.



    da er weder für seine rente vorsorgen kann


    noch vollzeit arbeiten gehen kann - wobei kann schon - jedoch zu lasten des kindes - dass der andere elternteil schön narzistisch


    je nach einzelfall - sollten mehrere kinder und bet vorhandensein kann die lage anders aussehen - und das geht rein gerechtigkeitsempfindend einfach gar nicht.




    ich frage mich nur wann frauen anfangen das einzufordern was ihnen zusteht nicht nur das was ihnen irgendjemand zuspricht.



    weiter finde ich den aspekt - ich möchte nicht dass mein exmann/frau lebenspartner/in kindvater/mutter für mich zahlt,


    da ich ja so unabhängig bin und nur nicht abhängig sein möchte - völlig sinnfrei - da geht die vermeintliche unabhängigkeit


    nämlich zu lasten des kindes - und darauf stolz zu sein - nun jeder wie er möchte wenn die egospielchen von beiden et


    auf kosten der kinder gehen dann finde ich das jedenfalls unmenschlich ! und ist somit jeder menschlichkeit gerechtigkeit


    offenheit und schafft auch kein vertrauen.

  • öhm das ist von 2008 ich glaub wir haben schon 2011 udn somit wird das hier dann wohl bald drei jahre alt sfg.

    mein hirn weigert sich ständig, so langsam zu denken, wie meine finger tippen können. meine finger sind so damit beschäftigt, sich zustreiten, wer als erstes auf die tasten darf, das die nicht mal merken wie sie den gedanken hinterherhinken