Vater des Kindes ist unbekannt-Jugendamt und so?

  • Schmetterli, genau so sollte mein Beitrag auch rüberkommen, ich sehe


    das genau so, und hab für so etwas keinerlei Verständnis ...

  • Ich war zwar nicht in der gleichen Situation aber sie kommt deiner schon ziemlich nahe.


    Kannte den Namen vom ihm und wusste auch wo er zu diesem Zeitpunkt gearbeitet hat. Leider war das keine "offizielle" Arbeitsstelle, von An- und Abmeldungen in diesem Ort hielt der KV anscheinend auch nicht viel und weil der KV mit seinem AG im Streit auseinanderging, wollte (angeblich konnte) mir der AG keine Auskünfte bezüglich Geburtsdatum etc machen.


    Ich saß also auch mächtig in der Klemme, als ich dementsprechend zum JA ging. :rotwerd


    Aber hab mal etwas mehr Vertrauen ins JA, denn wenn du ehrliche Angaben darüber machst über alles woran du dich erinnerst, sind die SB dort sehr nett und auch bemüht dir zu helfen.


    In meinem Fall haperte es am Geburtsdatum incl. Allerweltsnamen und trotzallem haben sie ihn gefunden :daumen


    Du solltest das auch nicht auf die lange Bank schieben, denn je länger es dauert bis sie ihn finden, desto grösser wird sein Schock, wenn irgendwann ein Brief "mit der frohen Botschaft" ins Haus geflattert kommt!
    Und auch entsprechend umfangreich sind die Schulden, die er ans JA zurückzahlen muss!! :nanana


    LG
    Nicole

    Einmal editiert, zuletzt von summerbreeze275 ()

  • Hi Catlady,


    Du wärst nicht die Erste, die gegenüber dem Jugendamt erklärt, dass der Vater eine Zufallsbekanntschaft in Pusemuckel war und Du auf Grund der eigenen Situation und der äußeren Umstände keinen Vater angeben kannst. Sowas wird dann als Erklärung zur Akte genommen. Es ist dann maximal so, dass nach der Aufnahme der Erklärung und wenn Du das Büro verlassen hast, sich der Sachbearbeiter ein Schmunzeln oder Lachen nicht mehr verkneifen kann. Das sollte aber nicht Deine Sorge sein.


    Es gibt natürlich Frauen, die absichtlich den Namen des Vaters nicht angeben und bewußt eine falsche Erklärung abgeben. Darauf zielen hier die Aussagen. Denn es ist nicht korrekt, den Vater nicht anzugeben. Dies schadet zum Einen dem Kind, indem der Vater verleugnet wird, aber auch Dir, indem Du keinen Kindes- und Betreuungsunterhalt für Dich bekommst. Außerdem muss Vater Staat leiden, weil er dann für Dich in dem Zeitraum HARTZ IV Leistungen erbringen muss und noch auf Jahre für das Kind Unterhaltsvorschussleistungen.


    Ciao


    Grinsekatze :D

  • Es ist nunmal wie es is ... und das kann doch jedem passieren, nur, wenn Du Geld vom Staat bekommen möchtest, dann befürchte ich, musst Du auch bereit sein, Dich auch unbequemen Fragen zu stellen, auch wenn es in Deinen Augen sinnlos ist, denn Du kannst ja keine weitern Angaben machen, als diejenigen die Du eh schon beantwortet hast.


    Bring es doch einfach schnell hinter Dich und dann musst Du nicht mehr daran denken!


    Sieh es doch einfach wie eine bittere Medizin an ... Augen und Nase zu und durch!


    Lieber Gruß, XXLMami

    Liebe ist die stärkste Macht der Welt, und doch ist sie die demütigste, die man sich vorstellen kann


    Mahatma Gandhi

  • :kopf :kopf :kopf keine Angst ohne zu verhüten mit nem wildfremden Typ zu schlafen aber Angst vor n paar lächerlichen Fragen :kopf :kopf :kopf


    Der Erzeuger meiner Tochter hat 5!!!!!!!!!!!!! potenzielle Väter angegeben ...was meinste was ich mir anhören durfte???????Du hattest das Selbstbewusstsein einem fremden Mann gegenüber dich nackt zu zeigen dann zeig dem Amt jetzt auch das dir son paar lächerliche Fragen nichts ausmachen ;)


    Ne schöne :schwanger wünsch ich dir


    :wink

    [MARQUEE]Ich geh vorwärts,ohne Furcht-nicht am Rand sondern MITTENDURCH!!!![/MARQUEE]

  • Zitat

    Original von Lovrel
    Solltest Du falsche Angaben machst, machst Du Dich strafbar. Das kann böse enden.


    :lgh Lovrel! wenn es eigentlich nicht so ein trauriges Thema wäre, würde ich echt lachen! Böse enden... ... ... :schiel
    Solange Ämter zusehen wie Mütter den Namen des Erzeugers verheimlichen, OBWOHL bekannt ist wer es ist, wird sich nicht viel ändern! (Übrigens bin ich nicht mehr die einzigste die gepetzt hat, da JA sieht jedoch keinerlei Handhabe zu reagieren :radab)
    Klar ist es strafbar, aber allmählich glaub ich ist die Wahrheit auch nicht wirklich interessant! Somit steht ungenutzt ein Paragraf im Gesetzbuch! :crazy


    Für mich ein blanker Hohn! :scared

  • Hallo Cat Lady!Wenn du dir nicht bald ein dickeres Fell zulegst wird die nächste Zeit für dich sehr schwer werden.Ich habe den Namen des Kindsvaters auch nicht angegeben,allerdings aus reinem Selbstschutz.Er ist sehr Gewalttätig.Du mußt unbedinngt eine Beratungsstelle aufsuchen,die haben den ganzen Kram beim JA für mich erledigt.Und mit denen kann man sehr gut über alles reden,die sind für solche Fälle da....Liebe Grüße Manuela

  • hi
    ich habe den Name des Vaters nicht bekannt gegeben, da er im Ausland ist. Ich musste einen Formular mit den Angabenbausfuhlen: Wo, wann und wie dieses Treffen stattgefunden hat. Das machstman alles schriflich - braucht man kein Gespräch.
    Kontrolle gab es nicht weder bei mir noch bei meinen Freundenkreis. Nach 2 Jahren sendet das JA dir noch ein Formular zu und du sollst bestätigen, ob etwas sich geändert hat.
    Du bekommst EUR 125 UVK für 6 Jahre, die ARGE zieht dir diesen Betrag ( plus Kindergeld EUR 154) ab.
    Du bekommst mehr Unterhaltgeld von der KV zieht die Arge dir den Betrag,die du bekommst ab.
    Viel Glück

  • Zitat

    Original von Schmetterli
    ....Sorry aber wer pimpern kann, sollte auch für die Folgen einstehen!


    :daumen


    Es ist mir unverständlich, dass sich irgendjemand über das Recht des Kindes zu wissen, wer sein Vater ist hinwegsetzten kann oder will (mal von der absoluten Ausnahme Vergewaltigung abgesehen....)


    :kopf

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • nimm es mir nicht übel Catlady aber ich denke du hast dch bereits auf nen "angriff" eingestellt, oder? Also das sowas immer kritik mit sich bringt, ist wohl klar...
    Egal ob Silvester, Konfirmation oder Beerdigung es gibt KEINEN grund um sowas "zu entschuldigen". Nichtmal mit 6promille würde mir sowas passieren... Ich find es toll das du das Kind bekommen wirst und ich denke du weißt das es nicht einfach wird und du wirst von ausserhalb genug anfeidung bekommen aber sei dem Kind gegenüber gerecht und suchen den Vater ich denk auch nicht das es sooo schwierig ist wenn man es will. Das Kind hat ein recht drauf und der werdente Vater auch...
    Glaub mir es wirf auch mit kenntniss wer der Vater ist mal schwierig und vorallem unangenehm genug dem Kind mal zu erklären wie es "entstanden" ist.. Auch wenn ich alleinerziehend bin ich bin FROH und STOLZ meinen Sohn mal sagen zu können das er auf der Welt ist weil seine Eltern sich geliebt haben aber es auf dauer einfach nicht funktioniert hat. Das ich ihm mal sagen kann wie sein Vater heißt, sein Geb und etwas von seinem Leben..
    Ich hoffe du meisterst ads alles- egal wie ein Kind ist das schönste Geschenk das eine Frau bekommen kann.


    lg raMONA

    :Flowers In ein Herz passen viele Menschen :Flowers


    :brille Wenn das Universum unendlich weit ist - wer weiss dann ob ich nicht doch der Mittelpunkt bin? :D

  • Ich weiß, dieser Thread ist nicht mehr ganz taufrisch - aber er erschien mir thematisch am passendsten.


    Folgende Frage:


    Wenn eine Mutter im Rahmen der Beantragung von Unterhaltsvorschuß gegenüber dem Jugendamt falsche Angaben macht (Vater angeblich nicht bekannt) und in Folge dieser Falschangabe auch Unterhaltsvorschuß bezieht, begeht sie dann damit eine Ordnungswidrigkeit oder eine Straftat?


    Und mit welchen Konsequenzen hat sie zu rechnen?
    Bußgeld? Geld- oder Freiheitsstrafe? Vorbestraft?


    Und macht es einen Unterschied (Strafmaß, Bußgeldhöhe), ob die Mutter die Falschangabe selbst gegenüber dem Jugendamt richtigstellt oder wenn der Vater dies dort anzeigt?
    Ist in einem solchen Fall auch der Vater von Konsequenzen betroffen (z.B. Beihilfe)?



    Und mal unabhängig von der Frage Ordnungsidrigkeit oder Straftat - wer muß denn nun dem Jugendamt den zu unrecht geleisteten Unterhaltsvorschuß ersetzen?


    Nachgefragt bei verschiedenen Jugendämtern in mehreren Bundesländern, scheint man auch dort mit der Frage "rückwirkende Erstattung durch den Vater oder Rückzahlung durch die Mutter" im Falle vorsätzlicher Falschangaben durch die Mutter, etwas überfordert zu sein. In der Regel wird auf die amtseigenen Hinweisblätter verwiesen, deren eines ich hier einmal beispielhaft einstelle:


    http://www.berlin.de/imperia/m…s=1281515393&file=uvg.pdf


    Gemäß diesem Formblatt (Seite 8 ) ist die Mutter im Falle vorsätzlicher Falschangaben zur Rückzahlung verpflichtet. Unabhängig davon ist der Vater aber zur Erstattung verpflichtet.

    Zitat

    Leistungen nach dem UVG sind von dem anderen Elternteil dem Land Berlin grundsätzlich zu erstatten!


    Die Leistungen müssen von Ihnen oder Ihrem Kind ersetzt oder zurückgezahlt werden, wenn bei der Antragstellung vorsätzlich oder fahrlässig falsche oder unvollständige Angaben gemacht worden sind.

    Was also nun?
    Muss der Vater erstatten oder die Mutter ersetzen/zurückzahlen?
    Oder holt sich das Jugendamt das Geld erstmal im Rahmen der Erstattung vom Vater und dieser bekommt den Gegenzug den Rückzahlungsanspruch gegen die Mutter?
    Oder anderherum: Die Mutter muss ans Amt zurückbezahlen und erhält im Gegenzug den Erstattungsanspruch gegen den Vater?
    Oder wie oder was ??
    Und wenn die Mutter zurückzahlen muss - wovon soll sie das eigentlich tun, wenn sie ausschließlich von staatlichen Leistungen lebt (Hartz IV und eben UHV), die gerade mal ausreichen, sich selbst und das Kind / die Kinder zu versorgen?
    Oder ist vielleicht sogar genau DAS der Knackpunkt und das ganze weniger eine juristische als vielmehr eine praktische Frage - nämlich: "Wo ist was zu holen?"
    Haften vielleicht Mutter (Ersatz) und Vater (Erstattung) gesamtschuldnerisch und das Amt holt sich das Geld einfach dort, wo es am einfachsten zu bekommen ist?



    Viele Fragen, ich weiß.
    Wär trotzdem schön, wenn jemand helfen könnte.
    Wenn ich das richtig verstanden habe, schreiben hier ja offenbar auch Leute vom Jugendamt mit - die müssten es ja eigentlich wissen.


    Lieben Dank!
    U.

    Das Wichtigste, das ein Vater für seine Kinder tun kann,
    ist, ihre Mutter zu lieben.
    (Henry Ward Beecher)

    Einmal editiert, zuletzt von User66 ()