Ihr Lieben,
ich habe schon quergegoogelt, möchte aber nochmal eine Bestätigung, dass ich auf KU für meinen Kleinen nicht verzichten darf.
Mein Ex hatte nämlich gestern Abend die glorreiche Idee, ich solle doch auf den KU verzichten, damit er mit seiner Frau und Kind auswandern kann. Sein Erspartes, welches er vor Gericht und im gesamten Prozess nicht angegeben hat, würde sonst nicht reichen.
:hä Ich glaub', mein Schwein pfeift...
Ich hab' ihm natürlich eine Absage erteilt, da mein Wissenstand ist, dass ich auf KU nicht verzichten darf (zumal ich dann UV beantragen müsste, was ja auch noch viel weniger wäre).
Allerdings habe ich im Net sowas wie ein freiwilligen Verzicht auf KU gefunden. Das geht doch sicher nur, wenn ich das Kind allein unterhalten kann und will und keinen UV benötige, oder? :frag
Außerdem: warum sollte ich zwei Jahre um KU kämpfen und dann verzichten? :radab