Meine Tochter wohnt zur Miete. Sie zahlt für einen Parkplatz auf dem Hof. Jetzt wird die Straße neu gemacht. Im Zuge dessen wird vom Vermieter die Einfahrt zum Hof neu gemacht. Darf der Vermieter diese Kosten auf die Mieter umlegen, sprich es würde die Miete erhöhen?
Einfahrt zum Hof wird neu gepflastert
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Parkplätze sind kein Wohnraum und unterliegen deshalb auch nicht irgendwelchen Kappungsgrenzen oder rechtlichen Vorgaben für die Umlage von Kosten. Es steht dem Vermieter völlig frei - so nichts anderes im Vertrag steht - , für den Platz demnächst eine Mio Euro im Monat zu verlangen oder bei der Nutzung 100.000 Euro auszuzahlen.
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Es geht um die Hofeinfahrt auf dem Gehweg...ich wollte nur erwähnt haben, dass es ein paar Parkplätze auf dem Hof gibt. Kann der Vermieter die Erneuerung der Einfahrt auf die Miete umlegen?
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Ist der Stellplatz im Mietvertrag enthalten oder gibt es einen separaten Vertrag?
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Im Vertrag, aber die Einfahrt hat ja nix mit dem Stellplatz zu tun, und es gibt nur 3 oder 4 Stellplätze. Wenn das wichtig wäre, dürften die Kosten ja nur auf die Mieter der Stellplätze umgelegt werden. Aber die anderen Mieter laufen halt über diese Einfahrt
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Sie zahlt für einen Parkplatz auf dem Hof.
Parkplätze sind kein Wohnraum und unterliegen deshalb auch nicht irgendwelchen Kappungsgrenzen oder rechtlichen Vorgaben für die Umlage von Kosten. Es steht dem Vermieter völlig frei - so nichts anderes im Vertrag steht - , für den Platz demnächst eine Mio Euro im Monat zu verlangen oder bei der Nutzung 100.000 Euro auszuzahlen.
Wie bereits geschrieben: Kann er nicht. Aber er kann die Parkplatzmiete völlig frei gestalten ohne Einschränkung.
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Instandhaltung von Gehwegen kann man nicht auf den Mieter umlegen - ich denke das gilt auch bei Fahrwegen.
Hat der Vermieter soetwas angekündigt? Wann und wie? -
Im Anschlag im Hausflur steht bisher nur, dass der Kostenbescheid erfolgt und die Mieter sind in heller Aufregung, dass nun die Miete erhöht wird. Ich habe es mir ja fast gedacht, dass es nicht rechtens wäre, wollte halt mal horchen, was ihr dazu sagt. Der Vermieter ist ein harter Hund. Zum Glück hat Tochter in ihrer Rechtsschutz Mietdinge mit drin.
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Doch, doch. Er kann die Parkplatzmiete erhöhen. Ungebremst. Egal, ob mit oder ohne Zufahrtssanierung.
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war bei mir auch so, wurde erhöht und war rechtens. War für mich aber auch ok, hielt sich im Rahmen. Günstiger wird leider nix.
Die nächste Erhöhung wird sicher mit den Grundsteuerbescheiden kommen und diese dann umgelegt
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Claudi123 - die Parkplatzmiete oder die Miete für die Wohnung? Da bei meiner Tochter der Parkplatz im Mietvertrag steht, kann sie ihn ja auch nicht kündigen...heftig
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Ein Parkplatz ist doch gut, ich bin froh über meinen eigenen.
Ist glaub egal ob extra ausgewiesen. Ein vermmieter kann durch Renovierung/Modernisierung erhöhen oder sogar innerhalb einer Frist um einen gewissen Prozentsatz zum Mietspiegel.
Ich würde erstmal abwarten was kommt und dann kann sie immer noch eine Rechtsberatung machen.
Wovor haben alle dort Angst?