Private Vereinbarung über Unterhalt und andere Kosten

  • Wäre ja eine gute Idee, einfach einen SGB Antrag zu stellen, denn Behörden wissen ja normalerweise von wem sie wie viel Geld fordern können/dürfen und man kann sachlich Auskunft erteilen.

    Das wird vermutlich nicht möglich sein. Bei uns muss der Betroffene selbst die Hilfe beantragen, da er mit der Eingliederungshilfe auch seine Ziele im Antrag erarbeitet.
    Ob da das Sozialamt hilfreich wäre? Da habe ich auch von SB zu SB unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wir bekommen oft Hinweise von Vermietern/Nachbarn mit Hinweis auf Personen, die hilfsbedürftig sind. Wir suchen dann zeitnah diese Personen auf. Manchmal macht es Sinn zeitgleich den Sozialpsychiatrischen Dienst mit ins Boot zu holen. Diese würden(so bei uns🤷🏼‍♀️) sich ein Bild vor Ort machen und mit Institutionen wie der Caritas zusammenarbeiten und ggf. auch einen rechtlichen Betreuer anregen.Da reicht ein Anruf mit Schilderung von dir beim SPD.


    Der Vorteil, du könntest dich als Ex und Mutter aus dem Prozedere raushalten und wärst nicht oder nur gering der Buhmann.

    Auch die Sache mit der Scheidung würde ich abwarten.Lass doch erst einmal den SPD rein, die haben durch dich ja einen Auftrag, dem sie nachgehen müssen. Und das auch zeitnah. Die können dir dann auch sagen, ob die Sache mit der rechtlichen Betreuung Sinn macht.

  • Meint ihr, das wäre erstmal ein gutes Vorgehen?

    Ich halte das für das im Moment denkbar schlechteste Vorgehen.


    Warum?

    Anhand deiner Darstellung müsste zuerst jetzt einmal geklärt werden, ob dein Ehemann noch voll geschäftsfähig ist oder bis wann er es war. (Du kannst nicht dauernd an seiner Geschäftsfähigkeit zweifeln, gleichzeitig im innerehelichen Verhältnis so handeln, als wäre er es.)


    Ist das geklärt, ergibt sich daraus ein sinnstiftenden Vorgehen für die anderen Bereiche incl. dem Wissen über deinen Rechtsstatus. Du weißt erst dann, wer der Ansprechpartner ist (und ob nicht gar du selbst handeln darfst.)


    In der Zwischenzeit kannst du dich mal schlau machen über den Rechtsstatus eines gesetzlichen Betreuers (der sehr wohl ein Rechtsanwalt/Jurist sein kann, wenn das Gericht das als notwendig und hilfreich betrachtet.)


    Und auch darüber, wie die Rechtsposition von dir, deinem Besitz, den Rentenansprüchen, einem Versorgungsausgleich etc. wären. Sich da Beratung zu holen - nicht zwingend von einem Anwalt. Der muss selbst als Fachanwalt für Familien- und/oder Fachanwalt für Erbrecht nicht fit sein in all diesen Bereichen. Wichtig wäre dabei, dass alle Punkte aufgegriffen werden und nicht alles an einem Punkt festgemacht wird.

    Die Liste der abzuarbeitenden Punkte musst du dir erstellen. Du bist die Einzige, die darum weiss, was alles anliegt.


    Wirklich erst wenn da dann ein Überblick vorhanden ist, würde ich mich daran machen, die Punkte zu klären.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jep. Der Link bestätigt den Hinweis von Emma recht ausführlich.

    Zu beachten: Offiziell ist keine Scheidung beantragt. Ein Scheidungsbegehren wurde vor Jahren sogar ausdrücklich zurückgezogen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.