Wäre ja eine gute Idee, einfach einen SGB Antrag zu stellen, denn Behörden wissen ja normalerweise von wem sie wie viel Geld fordern können/dürfen und man kann sachlich Auskunft erteilen.
Das wird vermutlich nicht möglich sein. Bei uns muss der Betroffene selbst die Hilfe beantragen, da er mit der Eingliederungshilfe auch seine Ziele im Antrag erarbeitet.
Ob da das Sozialamt hilfreich wäre? Da habe ich auch von SB zu SB unterschiedliche Erfahrungen gemacht. Wir bekommen oft Hinweise von Vermietern/Nachbarn mit Hinweis auf Personen, die hilfsbedürftig sind. Wir suchen dann zeitnah diese Personen auf. Manchmal macht es Sinn zeitgleich den Sozialpsychiatrischen Dienst mit ins Boot zu holen. Diese würden(so bei uns🤷🏼♀️) sich ein Bild vor Ort machen und mit Institutionen wie der Caritas zusammenarbeiten und ggf. auch einen rechtlichen Betreuer anregen.Da reicht ein Anruf mit Schilderung von dir beim SPD.
Der Vorteil, du könntest dich als Ex und Mutter aus dem Prozedere raushalten und wärst nicht oder nur gering der Buhmann.
Auch die Sache mit der Scheidung würde ich abwarten.Lass doch erst einmal den SPD rein, die haben durch dich ja einen Auftrag, dem sie nachgehen müssen. Und das auch zeitnah. Die können dir dann auch sagen, ob die Sache mit der rechtlichen Betreuung Sinn macht.