Ferienjob und Minijob

  • Ich hoffe hier kennt sich jemand aus.


    Großkind hat schon länger einen Minijob. Möchte aber in den kommenden Ferien vor dem Studium einen klassischen Ferienjob machen.


    Wie läuft das Steuerlich? Muss ihr bisheriger Arbeitgeber sie für den Zeitraum abmelden? Kann beides nebenher laufen ohne finanzielle Einbußen?


    Ob sie nach den Ferien ihren Minijob weiterhin ausüben kann, steht sowieso noch in den Sternen.

  • Das ist pauschal gar nicht einfach zu beantworten. Ich nenne mal ein paar Eckpunkte.

    Zuerst: Es gibt zwei Arten von Minijob: Den 520,-Euro-Minijob, bei dem jeden Monat bis zu dieser Grenze gearbeitet und verdient wird. Die Stundenzahl ergibt sich aus dem Stundenlohn.

    Dann gibt es den kurzfristigen Minijob. Kurzfristig heißt: Im Laufe eines Kalenderjahres dürfen an nicht mehr als insgesamt 70 Tagen bzw. 3 Monate gearbeitet werden. Dabei darf das monatliche Entgelt schwanken.


    Frage ist also, was Großkind macht.

    Den "Ferienjob" als Klassiker gibt es nicht mehr so richtig. Was Großkind da macht, hat Auswirkung auf den Minijob und kann zur Versicherungspflicht führen, wenn die gesetzten Grenzen (Zeit, Einkommen) überschritten werden. Beim "Ferienjob" kommt es zuallererst auf Umfang, Lohn und Dauer an. Grenzwerte und Bedingungen gibt es bei Arbeitsagentur.de erläutert. Da bekommt man einen Überblick. Da muss man ein bisschen rechnen, was sich wie lohnt und was möglich ist.


    Wichtig auch: Übt Großkind einen Ferienjob aus und läuft nicht unter Minijob (s.o.), dann ist dies sein "Hauptjob". Der neue AG muss darüber informiert werden, dass Großkind auch noch einen Minijob ausübt und dies in der Regel genehmigen.

    Nimmt Großkind einen zweiten oder dritten Minijob an, muss es jedoch selbst im Blick behalten, die Grenzwerte nicht zu überschreiten. Dafür ist nicht der Minijob-AG zuständig.

    Vielleicht können Großkind aber die jeweiligen Personaler bei den jeweiligen Arbeitgebern ein bisschen unter die Arme greifen, wie man das am besten aufstellt.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Wenn der Ferienjob normal (über Steuerkarte) abgerechnet wird, ist der Minijob kein Problem - sollte Großkind nur im Personalbogen angeben - hat aber keine Auswirkungen.

    Angegeben wurde alles. Beide Arbeitgeber sind informiert.


    Der Minijob ist variabel. Selten mehr als 200,-€ im Monat.


    Jetzt soll 6 Wochen am Stück in Vollzeit und Schicht gearbeitet werden. Daher die Frage wie wir das am Besten machen.