Hallo!
Im Zuge meines Scheidungsverfahrens hat meine Anwältin der Gegenseite vorgeschlagen, dass unsere Anwartschaften in den Pensions- und Versorgungskassen saldiert werden, da ich Beamtin bin und es sich für mich nachteilig auswirken könnte, bzw. wird, wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bekomme. Daher möchte meine Anwältin es so lösen, dass wir uns nicht gegenseitig die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Pensions- und Rentenansprüche zusprechen, sondern, dass die Beträge saldiert werden, so dass die Summe, die er erwirtschaftet hat, von der Summe, die ich erwirtschaftet habe, abgezogen wird und er dann die Differenz davon ausgezahlt bekommt, während er (bzw. seine Rentenkasse) mir nichts geben muss.
Für ihn ändert sich dadurch gar nichts. Die Summe ist in beiden Fällen die Gleiche.
Für mich hätte es, wie ja oben schon geschrieben, Nachteile wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.
Seine Anwältin lehnt dies ab, weil sie Nachteile für ihn befürchtet, wenn die Rente irgendwann mal neu berechnet werden muss.
Es wird also auf eine gerichtliche Lösung hinauslaufen.
Kennt sich jemand hier mit einem solchen Verfahren aus und kann Erfahrungen beitragen?
Stimmt es wirklich, daß mein Ex Nachteile haben könnte, wenn seine Rente neu berechnet werden sollte? Warum sollte überhaupt seine bisher erwirtschaftete Rente neu berechnet werden? Es ist doch nun alles berechnet und kontrolliert.