Saldierung Versorgungsausgleich

  • Hallo!

    Im Zuge meines Scheidungsverfahrens hat meine Anwältin der Gegenseite vorgeschlagen, dass unsere Anwartschaften in den Pensions- und Versorgungskassen saldiert werden, da ich Beamtin bin und es sich für mich nachteilig auswirken könnte, bzw. wird, wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung bekomme. Daher möchte meine Anwältin es so lösen, dass wir uns nicht gegenseitig die Hälfte der während der Ehe erwirtschafteten Pensions- und Rentenansprüche zusprechen, sondern, dass die Beträge saldiert werden, so dass die Summe, die er erwirtschaftet hat, von der Summe, die ich erwirtschaftet habe, abgezogen wird und er dann die Differenz davon ausgezahlt bekommt, während er (bzw. seine Rentenkasse) mir nichts geben muss.

    Für ihn ändert sich dadurch gar nichts. Die Summe ist in beiden Fällen die Gleiche.

    Für mich hätte es, wie ja oben schon geschrieben, Nachteile wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.


    Seine Anwältin lehnt dies ab, weil sie Nachteile für ihn befürchtet, wenn die Rente irgendwann mal neu berechnet werden muss.

    Es wird also auf eine gerichtliche Lösung hinauslaufen.


    Kennt sich jemand hier mit einem solchen Verfahren aus und kann Erfahrungen beitragen?

    Stimmt es wirklich, daß mein Ex Nachteile haben könnte, wenn seine Rente neu berechnet werden sollte? Warum sollte überhaupt seine bisher erwirtschaftete Rente neu berechnet werden? Es ist doch nun alles berechnet und kontrolliert.

  • Das ist eine schwierige Geschichte. Es gibt ganz unterschiedliche Meinungen und Aussagen dazu, ob eine Saldierung für den einen oder anderen besser oder schlechter ist.

    M.W. hat es erstmals 2015 eine OLG-Entscheidung dazu gegeben. Inhalt: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf eine Einzelgegenrechnung von Rentenanspruechen. Das müsste deine Anwältin auf Freiwilligkeitsbasis mit dem Ex vereinbaren (ein BGH-Entscheid ist aber mal auf den Weg gebracht worden. Weiss aber nicht, ob der durch ist oder noch läuft.).


    Und klar kann Rente neu berechnet werden und wird es wahrscheinlich. Und da gab es bisher immer Abweichungen zwischen der Rentenversicherung und der Beamtenpension.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Erst einmal danke für die Antwort.


    Und klar kann Rente neu berechnet werden und wird es wahrscheinlich. Und da gab es bisher immer Abweichungen zwischen der Rentenversicherung und der Beamtenpension

    Hat denn derjenige, der gesetzlich rentenversichert ist, einen Nachteil, wenn die Ansprüche saldiert werden?

    Meine Anwältin hat mir erklärt, dass nur ich als Beamtin hier einen Nachteil habe und sich für den Ex, der ausschließlich gesetzlich Rentenversichert ist, kein Unterschied bei einer Saldierung ergeben würde. Ist das richtig? Die Gegenseite argumentiert nämlich damit, dass für den Ex Nachteile durch die Saldierung entstehen könnten.

  • Da gibt es, wie gesagt, unterschiedliche Meinungen. Und ist vielleicht auch situationsbedingt. Ob die Anwälte denn mal eine Berechnung zum Stichtag vorlegen können? Streitet man sich um einen Euro, zehn, hundert im Monat oder Jahr? Oder können die das auch nicht sagen, sondern nur vermuten?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Gute Frage. Die Berechnung ist abgeschlossen. Ich habe bei meiner Beamtenversorgung fast doppelt so viel an Pensionsansprüchen erwirtschaftet wie er bei seiner Rentenkasse. Die Berechnungen der Rentenkasse sind stimmig, sagt er.


    Als Beispielrechnung, um die Idee meiner Anwältin zu verdeutlichen:

    Ich habe 50.000€ in der Pensionskasse, er hat 25.000€ in der Rentenkasse.

    Somit müsste er 25.000€ von meiner Pensionskasse kriegen und ich würde 12.500€ in der gesetzlichen Rentenversicherung bekommen.

    Meine Anwältin schlägt vor, dass die 12.5000 von den 25.000 abgezogen werden und er die Differenz aus meiner Pensionskasse erhält und ich dafür auf Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung verzichte.

    Seine Anwältin befürchtet jetzt, dass, wenn seine Rente irgendwann mal neu berechnet wird, die Zahlen dann nicht mehr stimmen und das dann nachteilig für ihn wäre.

  • Hallo,

    “Für mich hätte es, wie ja oben schon geschrieben, Nachteile wenn ich Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung habe.“


    Verstehe ich nicht. Wieso? Welche Nachteile sind das genau?


    Ich denke, das Problem bei dieser Thematik liegt in dem Fakt, dass die Versorgungsbezüge erst beim Eintritt in den Ruhestand berechnet werden und die Rente bzw. die erreichten Punkte nach den tatsächlich gezahlten Beiträgen beteits fixiert wurde.


    Näheres wird hier erläutert.


    http://www.beamtenversorgungsr…versorgungsrecht_2013_k_7


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Seine Anwältin wollte es nicht näher erläutern, welche Nachteile sie für ihren Mandaten befürchtet.


    Für mich wären Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in so fern von Nachteil, als das die Rentenpunkte einen geringeren Wert haben als die Pension (so habe ich zumindest meine Anwältin verstanden)


    Zudem kann es doch auch sein, dass, wenn meine Pension zu hoch ist, die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Oder passiert das beim Versorgungsausgleich nicht?

  • Dann hast Du ja eine uebereinstimmende Antwort von beiden Anwälten: die Pensionsansprüche werden beim Rentenausgleich weniger hoch bewertet als sie tatsächlich wert sind... Klar, dass der Ex das nicht will und du dagegen schon ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Der Anwalt von ihm meint schon.


    Aber es ist, soweit ich weiss, eh so, dass die Sache hinfällig ist, wenn Ex nicht zustimmt. Weil bei einer gerichtlichen Entscheidung scheint Saldierung keine Option zu sein (wenn es nix Neueres als den OLG- Entscheid von 2015 gibt). Geht also nur außergerichtlich. Und dazu müsste Ex wohl überzeugt werden. Dazu würde es reelle Zahlen brauchen, damit man es sieht. Falls du belegen kannst, dass er keinen Verlust macht, würde er vielleicht am Anwalt vorbei zustimmen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Seine Anwältin wollte es nicht näher erläutern, welche Nachteile sie für ihren Mandaten befürchtet.


    Für mich wären Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung in so fern von Nachteil, als das die Rentenpunkte einen geringeren Wert haben als die Pension (so habe ich zumindest meine Anwältin verstanden)


    Zudem kann es doch auch sein, dass, wenn meine Pension zu hoch ist, die Anwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung gekürzt wird. Oder passiert das beim Versorgungsausgleich nicht?

    Natürlich haben Rentenpunkte einen geringeren Wert als eine Pension. Aber, genau das ist ja der Sinn des Versorgungsausgleichs, dass der, der mehr (wertmäßig) mehr hat, was abgibt. Das müsste also nach Wert saldiert werden. Ob das zulässig ist, entzieht sich meiner Kenntnis.


    “Wenn die Pension zu hoch ist kann die Rente gekürzt werden.“ Das ist sicher nicht richtig (die Pension wird gekürzt, aber nur dann, wenn Rente + Pension höher sind als die Pension, die man erreicht hätte, wenn man nur Beamte/r ohne Rentenanspruch wäre) und das ergibt sich aus der gesetzlichen Regelung.


    https://www.dgbrechtsschutz.de…f7d364382a6e08f8&type=999


    Die Antwort wäre ja hier, steht das zu befürchten? Wenn doch vorab die Pension sowieso um die (u.U. erheblichen) Ansprüche des Ex-Ehegatten verringert wird?


    So habe ich es als Laie verstanden.


    Von der Logik her macht das für mich - von seiner Seite aus - nur Sinn, wenn man auf eine mögliche Erhöhung der Pensionen spekulieren möchte.


    Für mich macht es daher Sinn, wie es Deine Anwältin sieht.


    Bleibt dann noch das Problem der Quantifizierung. 1 Rentenpunkt ist als Bezugsgröße ja fixiert. Der zukünftige EUR Gegenwert der Pension eher nicht, deswegen müsste man hier den %-satz der ruhegehaltfähigen Bezüge entsprechend der Dauer der Ehe einsetzen und keinen fixen Geldbetrag.


    Zur Berechnung habe ich hier unter Punkt IV interessante Information gefunden. Da wird es auch genau so beschrieben.


    http://www.lebenslage-scheidun…usgleich-bei-beamten.html


    Punkt VII beschreibt den Weg der Ablöse durch Zahlung des Betrages an den Dienstherren.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Zum Thema Saldierung wird da aber nichts gesagt, oder? Hier wird schlicht das Standardmodell beschrieben, oder habe ich was über sehen?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für eure Mühe!


    Wenn ich es richtig verstanden habe, ergibt sich für den Ex also bei einer Saldierung kein Nachteil, sondern lediglich die Hoffnung, dass er, wenn die Pension sich erhöht, noch mehr Geld abstauben kann, als die ihm ohnehin schon zugerechneten Ansprüche.


    Rechtlich dagegen vorzugehen wird schwierig. Neben dem hohen Betrag, den er von meinen Anwartschaften bekommt, habe ich zudem noch Einbußen durch die Anwartschaften in der gesetzlichen Rentenversicherung, da diese weniger wert sind, als die Pensionsansprüche.

    Moralisch ist das ziemlich daneben und rechtlich ist das, meiner Meinung nach, auch eine ziemliche Schieflage

  • Nein. Das siehst du im Grundsatz falsch, denke ich. Dein Dienstherr kauft für deine heutigen halben Pensionsansprüche aus Ehezeiten Rentenpunkte. Die Rentenversicherung zahlt an deinen Dienstherrn. Das ist auf jeden Fall so in Ordnung und gerecht.

    Bei der Saldierung müsste man Zahlen sehen. Dein Anwalt, schreibt du, sieht da Vorteile für dich. Da Gesamtrente/Pension für euch als Ehepaar gleich bleiben müsste, wäre dein Vorteil sein Nachteil. Sollte er gleich bleiben und du mehr bekommen, zahlt das die Allgemeinheit, wenn ich es richtig sehe. Das wäre dann die eigentliche Schieflage.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • 1.Absatz. Würde ich so sehen ja, aber das ist meine Sicht als Laie.


    2. Absatz. Sehe ich nicht so, da er persönlich darauf keinen Einfluss hat, dass die Pensionen anders geregelt und finanziell viel besser gestellt sind als die GRV.


    Es ist schon so, dass ihm rechtmäßig ein Ausgleich zusteht.


    Im Prinzip ist es nicht anders, wenn beide Arbeitnehmer sind und relativ unterschiedlich verdienen. Ich habe quasi 1/2 meiner Punkte abgegeben und dafür fast nichts bekommen (Ex hat nur 7,50 EUR Tariflohn pro Std bei 30 Std/ Woche verdient) 🙄.

    Meine bAV wurde auch noch geteilt, dafür gab es gar 0,0 als Ausgleich.


    So sind wir beide jetzt nicht ganz arm dran auch wenn das im Vergleich zu einer Pension nur Peanuts sind.


    Aber darauf lässt man sich halt mit der Heirat ein. Wenn das alle vorher wüssten, würde wohl gar niemand mehr heiraten :D


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...

  • Nein. Das siehst du im Grundsatz falsch, denke ich. Dein Dienstherr kauft für deine heutigen halben Pensionsansprüche aus Ehezeiten Rentenpunkte. Die Rentenversicherung zahlt an deinen Dienstherrn. Das ist auf jeden Fall so in Ordnung und gerecht.

    Bei der Saldierung müsste man Zahlen sehen. Dein Anwalt, schreibt du, sieht da Vorteile für dich. Da Gesamtrente/Pension für euch als Ehepaar gleich bleiben müsste, wäre dein Vorteil sein Nachteil. Sollte er gleich bleiben und du mehr bekommen, zahlt das die Allgemeinheit, wenn ich es richtig sehe. Das wäre dann die eigentliche Schieflage.

    Meine Anwältin sieht einen Nachteil für mich, wenn ich Anwartschaften in der Rentenkasse erhalte, daher hat sie die Saldierung vorgeschlagen.

  • Aber darauf lässt man sich halt mit der Heirat ein. Wenn das alle vorher wüssten, würde wohl gar niemand mehr heiraten :D


    LG

    Das Ausmaß war mir zum Zeitpunkt der Hochzeit nicht bewusst (wie so viele andere Dinge auch nicht...)

    Mittlerweile würde ich jedem vor einer Hochzeit dazu raten, einen Ehevertrag abzuschließen

  • Was wären deine Nachteile, wenn du neben deiner Pension auch Rentenpunkte hättest?


    Über Ehevertraege lässt sich sicherlich streiten. Aber wenn es darum geht, in der Ehe erworbene Renten- und Pensionsanwartschaften nicht zu teilen und im Extremfall den einen gut rauskommen zu lassen und den anderen von Sozialgeldern leben zu lassen, wird das spätestens schwierig.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Was wären deine Nachteile, wenn du neben deiner Pension auch Rentenpunkte hättest?


    Über Ehevertraege lässt sich sicherlich streiten. Aber wenn es darum geht, in der Ehe erworbene Renten- und Pensionsanwartschaften nicht zu teilen und im Extremfall den einen gut rauskommen zu lassen und den anderen von Sozialgeldern leben zu lassen, wird das spätestens schwierig.

    Hallo, der konkrete Nachteil wäre dieser:


    “Vor allem kann ein Nachteil sein, dass er in Höhe seines Ausgleichswertes auch seine Dienstunfähigkeitsabsicherung verliert, während er seinerseits aus den ihm übertragenen Anrechten vielfach keine entsprechende Invaliditätsabsicherung beziehen kann. Denn erhält der Beamte von dem anderen Ehegatten z.B. ein Anrecht der gesetzlichen Rentenversicherung übertragen, kann der Beamte daraus eine Invaliditätsversorgung nur unter besonderen Voraussetzungen erlangen, die Beamte regelmäßig nicht erfüllen. Denn nach § 43 SGB VI ist erforderlich, dass 3 Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung geleistet wurden.“


    Ansonsten bleibt der allgemeine Verlust an EUR Wert, aber das ist ja genau SO offensichtlich vom Gesetzgeber gewollt um einen “Ausgleich“ herbeizuführen. Sagt ja schon der Name. Der, der mehr hat soll dem anderen etwas ausgleichen.


    Statt einen Ehevertrag zu schließen, der bei Krankheit oder Gebrechlichkeit oder Ausbildung sofort vom Jobcenter oder Sozialamt zerpflückt wird, bleibt wohl tatsächlich nur ledig zu sein.


    Ich habe das Thema hier mit meiner neuen Partnerin auch, die möchte gerne heiraten =O bisher konnte ich mich damit raus reden, dass immer noch PKH zurück zahle. Wenn ich ehrlich bin, habe ich darauf so gar keinen Bock mehr.


    Aber das ist ein eigenes Thema.


    LG

    ... unn denn bin ick in mir jejangen, war aber ooch nüschd los! :drink ...