Liebe Foris, ich habe nun Mal nur eine kurze Frage.
Laut Gericht gehört dem Vater in den Herbst-, Oster- und Pfingstferien die erste Woche. Was machen wir denn, denn wenn es keine 2 Wochen Ferien gibt? Hat er dann definitiv 1 Woche und ich dann halt nur 3 Tage? Wir wollen auch Mal verreisen und so wie diese Regelung steht, ist das für uns als Familie faktisch unmöglich. (Sommerferien Mal ausgenommen)
Und was ist, wenn die Ferien nur 1 Woche lang sind?
Und die Weihnachtsferien sind so aufgeteilt, dass sie vom 2. Weihnachtsfeiertag bis 1.1 beim KV ist. Das sind aber nächstes Jahr zum Beispiel fast die ganzen Ferien.
Wenn ich mich mit KV darüber verständigen kann, dass wir das etwas anders handhaben, wäre das ja kein Problem.
Aber wenn er auf seine "erste Woche" beharrt - auch in den Osterferien und ich dann nur 3 Tage habe? Bleibt mir dann nur der Weg zum Gericht?
Wie handhabt ihr das so?