Ferienumgänge

  • Liebe Foris, ich habe nun Mal nur eine kurze Frage.

    Laut Gericht gehört dem Vater in den Herbst-, Oster- und Pfingstferien die erste Woche. Was machen wir denn, denn wenn es keine 2 Wochen Ferien gibt? Hat er dann definitiv 1 Woche und ich dann halt nur 3 Tage? Wir wollen auch Mal verreisen und so wie diese Regelung steht, ist das für uns als Familie faktisch unmöglich. (Sommerferien Mal ausgenommen)

    Und was ist, wenn die Ferien nur 1 Woche lang sind?

    Und die Weihnachtsferien sind so aufgeteilt, dass sie vom 2. Weihnachtsfeiertag bis 1.1 beim KV ist. Das sind aber nächstes Jahr zum Beispiel fast die ganzen Ferien.


    Wenn ich mich mit KV darüber verständigen kann, dass wir das etwas anders handhaben, wäre das ja kein Problem.


    Aber wenn er auf seine "erste Woche" beharrt - auch in den Osterferien und ich dann nur 3 Tage habe? Bleibt mir dann nur der Weg zum Gericht?


    Wie handhabt ihr das so?

  • Ueblich ist die haelftige Aufteilung. Hier hat jetzt wohl das Gericht die Sache genauer klaeren Hessen, da die Eltern das nicht einvernehmlich hin bekommen haben. In der Praxis bei mir hat sich im Laufe der Jahre die Sache ausgeschlichen. Bei Euch fängt das jetzt aber wohl erst an. Und da gilt natürlich erst einmal das Gerichtsurteil (so blöde und unpassend das in der Praxis auch ist). Abänderungen müsste man einvernehmlich klären. Klappt das nicht, hilft nur die Klage. Aber das Urteil ist ja, wenn ich mich recht erinnere, gerade erst ergangen. Ob da der Richter nicht sagt, an der Situation hat sich nichts geändert, alle Parteien haben damals ihre Argumente einbringen können, ist die grosse Frage. Wenn ihr euch also nicht einvernehmlich einigen könnt als Eltern, braucht es eine Änderung des damaligen Ist-Zustandes. Schulferien liegen aber oft für Jahre im Voraus fest.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Hallo,


    das Gericht hat das wohl so beschlossen wie im zweiten Satz von Dir angemerkt.


    Du kannst ja mal unverbindlich bei ihm fragen, vielleicht ist es ihm selbst zu viel.


    Generell hat sich jeder an den Beschluss zu halten. Dass Herbstferien nur 1 Woche ist, wusste ja auch jeder im Gerichtssaal. Hätte man vor Ort anmerken können. Und dass heuer Weihnachten so fällt ist halt so. Das nächste Jahr ist es dann wieder anders.


    Natürlich könnte man (schon wieder) zu Gericht gehen und nen anderen Beschluss erwirken versuchen, wenn der andere es nicht einvernehmlich mitmacht...puh...Nächstes Jahr fällt dem andern dann wieder was ein...ne..das ist doch anstrengend.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Die Herbstferien sind 2 Wochen lang und die sind auch gar nicht mein Problem. Sondern die Formulierung, dass die erste Woche dem KV gehört. Denn wenn es nicht mehr als 1 Woche gibt, oder eben nur 1 1/2 wäre das meiner Ansicht nach erforderlich das gerecht aufzuteilen... Ich wollte das genau klären, aber der Richter war irgendwann genervt.. ^^ weil ich eben auf die unterschiedlichen Ferienlängen aufmerksam gemacht hab.

  • Dann hast du das ja sogar schon vorgetragen vor Gericht und dein Urteil bekommen. Da kannst du nur in die zweite Instanz gehen, wenn die Einspruchzeit nicht schon um ist.


    Oder halt einigen mit Ex bzw warten, bis er mal was anderes braucht...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.