Hallo an alle. Ich habe mal eine Frage. Ich bin alleinerziehend mit einem Kind. Der Vater hat kein Sorgerecht jedoch ist er eingetragener Vater. Ich bin zu fast 90% mit dem Kind alleine. Er zahlt Unterhalt. Jetzt hatte hnswe Kind für mehrere Wochen zu sich genommen. Und möchte dass ich ihm Unterhalt bezahle. Des Weiteren hat er mir versprochen eine Arztrechnung zu bezahlen, die ich wegen ihm hatte weil unser Kind sich anscheinend von ihm das letzte mal angesteckt hat. Die zahlt er jetzt nicht. Weil ich ihm keinen Unterhalt bezahle. Wie soll ich damit umgehen? Danke
Wer zahlt hier wem was?
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Hallo, was sind mehrere Wochen und was war der Grund?
Warum übernimmt die Krankenkasse die Kosten nicht?
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Hi. 4 Wochen. Vielleicht auch 6. Die Arztrechnung war eine Zusatz Untersuchung weil es nur eine Vermutung seinerseits war. Was will ich hier jetzt nicht sagen.
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Hallo Ufoblatt, zunächst einmal ein herzliches Willkommen hier im Forum.
Jetzt kurz zu deiner Frage: Grundsätzlich ist der Umgangs Elternteil, hier der Vater, zu Barunterhalt verpflichtet. In der sog. Düsseldorfer Tabelle, die Grundlage für die (gerichtliche) Unterhaltsberechnung ist, fließt auch ein "normaler Umgang" mit ein. Das bedeutet zeitlich Umgang jedes zweite Wochenende und die halben Ferien. Selbst bei Zeiten von drei zu vier Tagen haben Gerichte schon festgelegt, dass voller Unterhalt zu zahlen sei.
Heißt: Dein Ex kann eigentlich nur sehr schwierig begründen, Unterhalt von dir zu fordern. Er hat weiter zu zahlen, denn du hast ja eh die laufenden Kosten zu bestreiten.
Eine andere Sache, und zwar eine freiwillige wäre es, sich mit dem Vater bei besonderen Situationen zu einigen. Aber das ist eine freiwillige Sache von dir und es besteht kein Rechtsanspruch.
Bezüglich der Arztrechnung ist die Situation umgekehrt. Da hast du formal keinen Rechtsanspruch. Es sei denn, du könntest seine Zahlungszusage (letztlich vor Gericht) glaubhaft machen (die ethische Verpflichtung des Vaters steht auf einem anderen Blatt ...)
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Zitat: Selbst bei Zeiten von drei zu vier Tagen haben Gerichte schon festgelegt, dass voller Unterhalt zu zahlen sei.
Tagen oder Wochen?
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Tagen in der Woche. Also selbst bei einem fast "zeitgleichen" Wechselmodell gibt es (noch gültige) Gerichtsentscheide über die Zahlung von Unterhalt.
Das ändert aber nichts an der sdache, dass bei besonderen Situationen und eigentlich überhaupt erst einmal die Eltern gefragt sind, einvernehmliche Lösungen zu finden.
Wie habt Ihr denn, wenn ich fragen darf, den bisherigen Unterhalt vereinbart? Unter Euch? Über die Beistandschaft des Jugendamtes mit einem sog. "Titel" oder gerichtlich?
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Wir haben das bisher über die Düsseldorfer Tabelle geregelt. Jetzt schaut es so aus, das er aufgrund der Corona lage keine Arbeit hat (Freiberufler, Veranstaltungsbranche).
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Dann im laufenden Monat noch UVG beantragen.
Du musst den Unterhaltspflichtigen Elternteil zwar vorher in Verzug setzen, aber das kann man ja begründen und ankündigen.
LG von overtherainbow