Hallo liebe Forengemeinde,
ich habe eine Frage bezüglich des UV für meine Tochter.
Es ist ja so, dass der UV eingestellt wird, wenn man eine neue Partnerschaft mit Zusammenleben in einer gemeinsamen Wohnung führt.
Ich frage mich nun, ob der UV dann ab dem ersten Tag des Zusammenlebens eingestellt wird, oder ob es da so eine Art Übergangszeit gibt bevor der UV eingestellt wird.
Und wenn ich dann keinen UV mehr bekomme, kann ich dann über Beistandsschaft versuchen an etwas Unterhalt vom KV zu kommen? Und wie ist das da mit Kosten, falls es bis vors Gericht geht? Muss ich das dann bezahlen oder ist das über die Beistandsschaft abgedeckt?
Danke im Voraus für eure Antworten.
Liebe Grüße Monika