Guten Morgen đ, meine Tochter hat vor einigen Tagen ihren 18 Geburtstag gefeiert und es ist ein schönes GefĂŒhl, dass wir es bis dahin mit Höhen und Tiefen so gut (meistens đ) hinbekommen haben. Ich habe recht frĂŒh einen Unterhaltstitel erwirkt und war froh all die Jahre eine engagierte MA vom Jugendamt an meiner Seite gehabt zu haben. Jetzt ist die Beistandschaft erloschen und der KV hat mit Stichtag weniger als die HĂ€lfte des Unterhalts auf das Konto meiner Tochter ĂŒberwiesen und will mit ihr auch einen Betrag aushandeln. Ich bin insoweit im Bilde, dass wir beide je nach Einkommen Unterhalt an sie zahlen mĂŒssen und dass ihr auch das Kindergeld zusteht (was grundsĂ€tzlich nicht das Thema ist). Unterhalt ist aber kein Taschengeld und sie begreift nicht, dass davon eben auch Fahrkarten, Studienfahrten etc. finanziert werden. Hat hier jemand Erfahrung mit dieser Thematik, auch wieviel die Kinder zu den laufenden Kosten beisteuern etc. ? Der KV hat sich von Anfang sehr wenig gekĂŒmmert und ist seinen finanziellen Verpflichtungen nur mit Druck nachgekommen. Muss sich meine Tochter gar einen Anwalt nehmen, um ihren Anspruch durchzusetzen? Er wird das wie immer aussitzen. Kann er rĂŒckwirkend in die finanzielle Verantwortung genommen werden oder erst, wenn ein offizielles Schreiben da ist.
Ich freue mich auf Eure Erfahrungen.