Gegenseitiger Verzicht auf Unterhalt, Mutter ohne Einkommen

  • Ich mal wieder...


    Folgende Situation, Sohni lebt bei Mama, Tochter bei mir. Aktuell zahle ich für meinen Sohn Unterhalt, vor gut einem Jahr habe ich beim JA
    Beistandschaft beantragt und erhalte Unterhaltsvorschuss für meine Tochter.


    Jetzt will die KM (UHV läuft bei ihr ja als Schulden auf, und ich würde sie ausbeuten) das ich ihr unterschreibe auf Unterhalt zu verzichten,
    umgekehrt würde sie auch auf Unterhalt für unseren Sohn verzichten.


    An sich ja ne vernünftige Lösung, ABER: KM hat kein Einkommen, studiert, keine Ahnung wovon sie lebt, Bafög, H4, Wohngeld... ich weiss es nicht,
    jetzt unterschreibe ich da irgendwas und lege die Beistandschaft nieder, sie macht das gleiche, und dann klopft das H4 Amt bei mir an die Tür
    und will das ich Unterhalt zahle.


    Geht ja wohl so nicht, oder? Sie macht jetzt ein totales Theater... klar, sie hat kein Risiko, so ohne Einkommen.

  • Da der Unterhalt dem Kind zusteht, müsste dieses verzichten. Kind ist aber nicht geschäftsfähig. Du darfst für Kind diese Entscheidung nicht zu Kinds Ungunsten treffen.


    Kurz ind knapp: Nö. Kinder sind halt eine persönliche Verpflichtung.

  • Hallo ReKo,


    ich würde Kindesmutter sehr freundlich mitteilen, dass sie nicht auf Unterhalt für das bei ihr lebende Kind verzichten darf. Es handelt sich um das Einkommen des Kindes auf das es Anspruch hat und das du bezahlen wirst. Damit wäre für mich jegliche weitere Diskussion wohl beendet.


    Denkt man ihre Idee "Unterhaltsverzicht für das bei ihr lebende Kind" konsequent zu Ende, könnte man ihr auch vorschlagen, dass sie die von ihr vorgeschlagene Lösung einfach in ihrem eigenen Finanzmangement umsetzt: Sie kann ja das Geld, das sie erhält obwohl sie es nicht möchte, dazu nutzen, ihre eigenen Unterhaltsschulden zu bezahlen?


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die der Vollständigkeit halber anmerkt, dass keine Schulden aus dem UV auflaufen, wenn der betreffende Elternteil nicht leistungsfähig ist. Eventuell hat sich Kindesmutter nicht umfassend informiert?

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Reko,


    wenn du das so annimmst, dann würde die KM ja en Unterhaltsvorschuss beantragen können und bekommen, von wem die sich dann das Geld - da du ja anscheinend unterhaltsleistungsfähig (ich liebe die deutsche Sprache) bist - wiederholen?

  • Wenn sie nicht leistungsfähig ist und auch kein Schulanerkenntnis unterschreibt - dann laufen keine Schulden auf.
    Du must also gar nichts - das kann sie mit der Unterhaltskasse klären.


    Sie studiert... da sie aber auch ne abgeschlossene Ausbildung hat könnte sie auch arbeiten gehen, statt zu studieren.


    Und genau das erwartet das JA jetzt von ihr. Und sie macht mir gegenüber jetzt ein riesen Theater... Sie soll arbeiten gehen, sonst läufts als Schulden auf. Bei allem Verständnis für ihre Situation, aber mich hat auch nie einer gefragt ob ich das ganze denn überhaupt bezahlen kann, vor allem wo damals beide Kinder bei ihr waren und ich zeitweise echt fast nix zu essen im Kühlschrank hatte. Ich will ihr mit Sicherheit auch keine Steine in den Weg legen, aber letztlich möchte ich einfach auch nicht das Töchterchen und mir Nachteile dadurch entstehen.

  • Sie kann ja auch neben dem Studium jobben und zumindest den UVG Satz oder Mindest-KU zahlen - oder ihre Eltern zahlen oder...
    Ich sehe das echt nicht als deine Baustelle - du hast doch auch keine Wahl.
    Soll sie dir den KU vom Sohn zurücküberweisen - ist das für sie ja ne 0 Nummer - qausi ganz unbürokratisch.

  • Solche Vereinbarungen funktionieren nur, wenn beide Eltern von Sozialleistungen unabhängig sind.
    Wenn der Staat anstelle eines Elternteils leisten muß (Unterhaltsvorschußkasse, Jobcenter etc.), dann gibt es für solche Absprachen keinen
    Spielraum mehr, weil der Staat in Vorleistung geht und sein Geld wiederhaben will. Daß heißt, das kommt spätestens dann wieder auf dich
    zurück, wenn du oder die Mutter Arbeitslosengeld II bezieht.


    Zitat

    jetzt unterschreibe ich da irgendwas und lege die Beistandschaft nieder, sie macht das gleiche, und dann klopft das H4 Amt bei mir an die Tür
    und will das ich Unterhalt zahle.


    Genau so. Oder du wirst mal arbeitslos. Dann wird man von dir fordern, den Unterhalt auch einzutreiben.

  • Aber mit der Rücküberweisung ist es doch was sie will - nur ohne großes Papier und Ämter - das müßte doch für sie perfekt sein :love :love :love das mußt du ihr nur doll verkaufen

    Das habe ich auch schon versucht ihr zu verkaufen, will sie auf keinen Fall, ein weiterer Grund anzunehmen das sie hier nicht fair spielt.
    Das wäre ja eigentlich nämlich die perfekte Lösung, sie kann weiter studieren und wir alle haben unsere "Ruhe"

  • Das habe ich auch schon versucht ihr zu verkaufen, will sie auf keinen Fall, ein weiterer Grund anzunehmen das sie hier nicht fair spielt.
    Das wäre ja eigentlich nämlich die perfekte Lösung, sie kann weiter studieren und wir alle haben unsere "Ruhe"


    Deine Ex will nicht gegenseitig auf KU verzichten. Sie will keinen nachweisbaren Geldzufluss von dir auf ihr Konto (und keinen Abfluss von ihrem Konto). Letztlich will sie Dritten sagen können "Bekomme vom KV nichts. Bitte helft mir, mein Studium zu finanzieren!" Dass du bei ihrem Plan von Dritten in Regress genommen wirst, interessiert sie nicht. Hauptsache, sie selbst wird von niemandem in Anspruch genommen.

  • Reko, du bist der falsche Ansprechpartner. Die Ex kann und sollte alles mit der Beistandschaft klären.


    Es gibt gute und nachvollziehbare Gründe, dass sie ohne Schuldenauflauf ihr Studium beendet. Sie qualifiziert sich dadurch mutmaßlich höher und kann damit deutlich besser für den Unterhalt beider Kinder sorgen. Dies wird allgemein von Beistandschaften so gehandhabt und auch von Gerichten häufig so gesehen. Allerdings - und das liegt dann deutlich an der Mutter - muss das Studium in einer akzeptablen Zeit (wohlgemerkt: nicht zwingend in der Regelstudienzeit, da sie ja AE ist) abgeschlossen werden.
    Nun ist allerdings zu vermuten, dass die Beistandschaft jetzt muckst, weil diese "akzeptable Zeit" langsam erreicht ist. Könnte das sein? Doch auch dann liegt die Verantwortung für eine Klärung in Händen der Mutter. Es wird sicherlich gute Gründe geben, warum sie nicht strait durchstudieren konnte.


    Der Deal, den sie vor hat, geht aus den bereits genannten Gründen nicht. Hinzu kommt ein weiterer Grund: Zahlst du offiziell nichts, kannst du zB später von deinem volljährigen Kind verklagt werden, weil du den Unterhalt nicht geleistet hast/nicht angenommen hast und dadurch dem Kind Schaden zugefügt wurde (Ausbildung/Nachhilfe oder sonstiges nicht möglich, weil finanziell klamm ...). Dazu könnte theoretisch auch das Kind gezwungen werden, wenn es am Tropf der Sozialgeldempfänger hängen sollte.


    Jetzt falsch eingefädelte Sachen können also über viele Jahre auf dich und auch die Kids zurück fallen. Das macht man einfach nicht. Und wer das nicht einsieht wie anscheinend die Ex, wird auch in den kommenden Jahren nicht darauf verzichten, ähnlich krumme Dinger loszutreten, wenn es ihr einen Vorteil verspricht. Und dann bist du ggfls. durch die jetzige Lösung erpressbar. Diese Macht sollte man niemandem geben, dem man nicht voll und ganz vertraut. Ich bin mir nicht sicher, ob die Ex zu diesen Menschen gehört, denen du deine Zukunft anvertrauen würdest ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Danke für die deutlichen Worte.


    Gab gestern auch noch jede Menge Theater deswegen, weil ich nicht einfach so zustimme...


    Sie hat vorher ihr Abi nachgeholt, studiert jetzt seit einem Jahr, und das läuft wohl auch nicht so ganz problemlos wie ich
    das mitbekommen habe. Kann natürlich sein dass die Beistandschaften jetzt etwas härter vorgehen wg. der neuen UV-Regelung,
    denn im Juni wird meine Tochter 12, da wäre ja bis vor kurzem eigentlich Schluss gewesen.


    Habe ihr auch gesagt sie solle das noch einmal in Ruhe mit dem JA klären, vielleicht lässt sich da was machen, aber ganz ehrlich,
    wenn es nur ums Studium geht und sie auf den Unterhalt für den Sohn ja eh verzichten würde, könnte sie ja die Lösung mit der
    Rückzahlung annehmen, tut sie nicht, daher vermute ich hier andere Gründe. Als meine Tochter damals zu mir gezogen ist hat
    sie mir auch ganz deutlich gesagt... wenn sie zu Unterhalt aufgefordert wird geht sie direkt zum Anwalt. :nudelholz


    Was auch ein Grund sein könnte, sie wohnt ja wieder mit jemandem zusammen seit längerer Zeit schon, aber ich glaube nicht so ganz
    offiziell, Berufssoldat, verdient gut, Bedarfsgemeinschaft und so.


    Letztlich ist es aber auch so, sie studiert jetzt, hat dadurch später nun einmal entsprechende Verdienstmöglichkeiten und kann die Schulden
    ja dann zurückzahlen, ja tut weh, aber fair wäre es ja schon :frag

  • Gab gestern auch noch jede Menge Theater deswegen, weil ich nicht einfach so zustimme...


    :daumen


    Kann natürlich sein dass die Beistandschaften jetzt etwas härter vorgehen wg. der neuen UV-Regelung,
    denn im Juni wird meine Tochter 12, da wäre ja bis vor kurzem eigentlich Schluss gewesen.


    Die Beistandschaft sollte da keinen Unterschied machen. Wenn sie es dennoch machen, dann wohl ehr zu ihrem Vorteil. Die arme AE Mutter, die wegen dir und deiner Kinderchen jahrelang gehindert war, Karriere zu machen und nun mühsam ihr Studium nachholt, nachdem sie dir jahrelang den Rücken frei gehalten hat. Und zum Dank hast du ihr auch noch eines ihrer Kinder genommen. :tuedelue


    wenn sie zu Unterhalt aufgefordert wird geht sie direkt zum Anwalt.


    Hätte sie das nicht schon unlängst tun müssen? Wenn nach ihrer Aussage bereits Schulden auflaufen, wurde sie ja definitiv aufgefordert.


    Was auch ein Grund sein könnte, sie wohnt ja wieder mit jemandem zusammen seit längerer Zeit schon, aber ich glaube nicht so ganz
    offiziell, Berufssoldat, verdient gut, Bedarfsgemeinschaft und so.


    Der neue ist da ehr aussen vor. Im Gegenteil. Würde sie auf KU verzichten, müsste der neue vermutlich quersubventionieren. Ggf. haben die ja noch Schonfrist und wohnen noch kein Jahr zusammen, sodass eine Beweislastumkehr noch nicht stattgefunden hat.


    ja tut weh, aber fair wäre es ja schon


    Die Gute kann ja mal froh sein, dass man ihr nicht mit §170 StGb kommt und ihr den Führerschein oder gar ihre Freiheit nehmen will. Auch soll sie froh sein, dass du nicht zum Anwalt rennt, so wie sie das androht.
    Ausserdem ist sie in Medien und Gesellschaft das unschuldige Opfer. Denn dort heisst es pauschal, dass Grund für UHV Zahlungen durch den Steuerzahler (unwillige) Väter sind.


    Soll sie sich vom neuen bezahlen lassen. Wenn der mal nicht mehr aktuell ist, wird sie diese Rechnung sowieso aufgemacht.


    Der einzige Weg sinnige Weg wäre, du zahlst KU an sie und verzichtest im Gegenzug auf UHV und KU. Dass musst du


    - dir leisten können UND
    - dir leisten wollen, und zwar ohne Bedingungen oder Gegenleistungen (die sie ggf eh nicht halten kann/will).


    Wenn die beiden Punkte bei dir nicht funktionieren, dann ist das so.

  • Als meine Tochter damals zu mir gezogen ist hat
    sie mir auch ganz deutlich gesagt... wenn sie zu Unterhalt aufgefordert wird geht sie direkt zum Anwalt.


    Ja ganz toll so was ...
    Wurde ja alles schon geschrieben, auf keinen Fall darauf einlassen, DU verzichtest dann und hast im Gegenzug nach 3 Tagen einen gelben Brief im Kasten. Nö :devil:


    LG

  • Guten morgen,


    geht weiter hier... habe gestern selbst mit der Beistandschaft gesprochen, das das nicht funktioniert wenn KM am Sozialtropf hängt hat sie der KM selbst schon mitgeteilt. Aber: KM lebt wohl von Bafög und Kinderzuschlag, kein H4. Beistandschaft meint dann wäre das kein Problem, und sobald sich an ihrer Situation was ändert und sie doch H4 beantragt bringen sie den UHV auch wieder zum laufen, das der gleiche Stand wie vorher wäre.


    Wie ist das mit dem Kinderzuschlag? Klopfen die bei mir an und wollen eventuell Geld? Da kenne ich mich nicht aus.


    Ich bin mir unsicher, zum einen wäre es ja auch für mich ein Gewinn den Bürokratiekram los zu werden, mein Gehalt nicht mehr offen legen zu müssen usw... :frag


    Ich muss dazu sagen das ich hier mit unserem JA bisher als Vater wirklich keine schlechten Erfahrungen gemacht habe, mir wurde beim Unterhalt immer alles was ich vorgelegt habe anstandslos angerechnet, gab nie Probleme. Auch wenn ich dadurch nicht ganz den Mindestunterhalt leiste. Das war immer sehr entspannt. Gibt auch keinen Titel oder ähnliches.

  • Lass die krummen Dinger. Auch, weil Euer Verhältnis nicht harmonisch ist, wäre ich misstrauisch. Wie gesagt, sie kann es Dir ja zurück überweisen oder anlegen. Da sie aber darauf besteht, dass Du nicht zahlst, ist da ein krummes Ding im Busch.