Unterschrift Schule ohne Kontakt zu KV

  • Zum Gericht und erst die Unterschrift ersetzen lassen ...daraus wurde bei uns wg nicht Kooperationen des KVs mein alleiniges Sorgerecht.
    Unsere Schule wollte das Kind ohne Zweitunterschrift nicht einschulen, die Schulpflicht war plötzlich nicht so wichtig.
    Na ja. So kann es dann gehen.

    Nicht auf das Leben kommt es an, sondern auf den Schwung, mit dem wir es anpacken. H. Walpole

    Einmal editiert, zuletzt von lenchen ()

  • Du kannst Dir auch Hilfe beim Schulamt holen. Das Kind kann von dort der Schule auch zugewiesen werden. Dazu bedarf es aber, dass für das Kind noch ein Platz an der Schule frei ist.


    Wofür die Schule auch künftig beide Unterschriften benötigen will ist mir nicht klar - außer der Veröffentlichung von Schülerfotos/-Videos fällt mir da gerade nichts ein. Lehrerbriefe und Arbeiten darfst Du allein unterschreiben, Zeugnisse m. E. auch.


    Nachtrag:
    Vielleicht kann ja das Jugendamt die Adresse herausbekommen? Hast Du da evtl. eine Beistandschaft für Unterhalt laufen? Dann müssten die ja zumindest ab und mal mit dem KV kommunizieren...

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

    Einmal editiert, zuletzt von Haselmaus ()

  • Hallo Tara N. Tula,


    ich meine zwar auch, dass diese Ankündigung, es wären immer mal wieder zwei Unterschriften nötig, ein ziemlicher Unsinn ist. Aber jetzt im Moment benötigt Ihr nun einmal eine Unterschrift, damit das Kind diejenige Schule besuchen kann, die dem Kindeswohl am besten entspricht, bzw. dass es überhaupt eine Schule besuchen darf - schließlich werden andere Schulen ebenfalls beide Unterschriften benötigen.


    Ich habe jetzt am Montag einen Beratungsgespräch beim Jugendamt. KV habe ich versucht über Facebook zu erreichen und ein Treffen zu arrangieren, kam bis jetzt keine Antwort. Außerdem sind meine Eltern mal zu der letzten mir bekannten Adresse gefahren - Nichts! Alle Wohnungen belegt, aber nicht mit KV. Wenn er nicht auf meine Facebook-Nachricht antwortet, sind meine Möglichkeiten dann auch schon erschöpft.


    Ich möchte raten, dies zeitnah und zuverlässig zu regeln: Gleich am Montag morgen solltest du den Rechtspfleger des zuständigen Amtsgerichts besuchen (Geburtsurkunde, Schreiben der Schule, Nachweis GSR, Nachweise der versuchten Kontaktaufnahmen mitnehmen), den Sachverhalt schildern und Eilantrag auf Übertragung der erzieherischen Sorge wahlweise "Ersetzung" der Unterschrift beantragen. Nicht vergessen, zu dokumentieren, wann die Schule spätestens die Unterschrift auf der Anmeldung benötigt. Die Rechtspflege wird für dich den Antrag durchformulieren und wird diesen dann dem zuständigen Richter vorlegen.


    Das gemeinsame Sorgerecht ist dazu gedacht, wichtige Entscheidungen gemeinsam zu treffen. Es ist nicht dazu gedacht, Kindern die Wahl einer Schule zu versauen weil die Eltern das Wort "gemeinsam" verschieden definieren möchten. Sollte nach Deinem Antrag eine einstweilige Anordnung ergehen und hätte Kindesvater etwas gegen diese Entscheidung einzuwenden, kann er sein Recht auf rechtliches Gehör geltend machen, ein Hauptsachverfahren anstrengen und im Zuge dessen dann Stellung nehmen warum ihm diese Schulwahl eventuell missfällt und welche andere Schule er hätte in Erwägung ziehen wollen, falls er denn für dieses Thema hätte erreichbar sein wollen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Hallo,


    hat er denn Deine Facebook-Nachricht gelesen?
    Freunde, Nachbarn usw. befragt? Irgendjemand weiß, wo der ist, hat seine Handy-Nummer usw.
    Wenn sich übers WE dahingehend nichts tut, würde ich am Montag dann doch beim Meldeamt aufschlagen.
    Vielleicht ist er in einer Therapiemaßnahme?


    Wenn alle Stricke reißen, dann halt übers Gericht. Das dürfte doch auch dann ziemlich flux gehen. Und bis 24.05. ist noch bissl Luft.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Wenn der KV nicht mit einer aktuellen Adresse gemeldet ist, würde ich eine Vermisstenanzeige in Erwägung ziehen - damit müsste sich doch auch die strengste Schule zufrieden geben. Du kannst das Kind ja nicht jahrelang unbeschult lassen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Also, der Mann weiß, dass er ein Kind gezeugt hat und dass dieses geboren wurde. Er kann sicher nachrechnen, wie alt das Kind ist und er ist über die Schulpflicht im Bilde.


    Ich sehe die Mutter nicht in der Pflicht, Geld für Suchmeldungen auszugeben, Handstand zu machen, um den Mann zu finden. Er ist ganz offensichtlich nicht kooperativ. Interesse am Kind hieße ja, dass er sich dann wenigstens regelmäßig meldet, was er auch nicht tut.


    Mein Weg ginge zum Gericht. Für so 'nen zeitraubenden Eiertanz mit Verschwendung meines Geldes wär mir das Leben zu schade.

  • Hallo,


    Gerichte arbeiten auch nicht umsonst. Ich würd sagen, kostet sogar mehr, als jemanden - der mehr wissen könnte/wüsste - zu fragen.


    Dass er irgendwann mal ein Kind bekommen hat...vielleicht auch mehrere....weiß der bestimmt auch. Die Frage ist nur, ob er auch nachrechnet, wie alt es ist und dass jetzt die weiterführende Schule dran sein müsste usw.
    Ist glaub ich viel verlangt von jemanden, der seit Jahren keinen Kontakt hat und diesen ganz offensichtlich nicht möchte. Der macht sich nicht so viele Gedanken, behaupte ich mal.


    Wenn der einmal gefunden wurde, ist das kein Schaden glaube ich. Wer weiß, wann man ihn das nächste Mal braucht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Tara, du willst ja den Platz an der ausgesuchten Schule. Erster Schritt dazu wäre jetzt, schriftlich! an die Schule heranzutreten.
    Bedanke dich für die mündliche Bestätigung, dass der Aufnahme nur! die fehlende Unterschrift des zweiten Elternteils im Wege steht. Teile der Schule mit, dass du aufgrund deren Aufforderung zum rechtssicheren Antrag nun beim Familiengericht die alleinige Entscheidungsberechtigung für die Anmeldung im Eilverfahren beantragen würdest. Du gehst davon aus, dass der Platz bis zum Gerichtsentscheid offen gehalten wird. - Das solltest du tun, damit dir nicht der Platz abgelehnt wird.


    Klage beim Amtsgericht / Eilverfahren kannst du über den empfohlenen Rechtspfleger einreichen oder selbst am Wochenende formulieren. Das Gericht ist verpflichtet, deinen Antrag "sinngemäß" zu interpretieren, auch wenn du ihn nicht juristisch formvollendet formulierst. In der Sache macht das also keinen Unterschied.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Vielen Dank für die zahlreichen Antworten!


    Die Schule möchte direkt nach den JA-Termin über das Ergebnis in Kenntnis gesetzt werden. Das werde ich selverständlich auch tun.


    Die FB-Nachricht scheint er nicht gelesen zu haben. Ich vermute, dass er das Profil nicht aktiv nutzt. Seinen Freundeskreis kenne ich nicht, alle früheren Freunde haben sich mit der Zeit abgewandt. Auch Familie hat er keine mehr. Ich würde jetzt aber auch ungern viel Zeit damit „vergeuden“, ihn auf eigene Faust zu suchen.


    Mir war nicht bewusst, dass eine Auskunft auf dem Meldeamt etwas kostet!?!? Die Frage die sich mir gerade stellt ist: wie weit muss ich denn gehen/ was wird erwartet, um zu untermauern, dass ich nicht weiß wo KV ist? Ein Gericht oder zumindest Amt hat doch im Normalfall viel schneller und effektiver Ergebnisse bei so etwas erzielt!? Ist es da tatsächlich notwendig, dass jetzt noch weiter Zeit verstreicht? Sicher besteht die Möglichkeit, dass ich ihn doch noch irgendwie ausfindig mache, aber nur weil ich ihn dann gefunden hätte, heißt das ja nicht, dass er bereit ist, eine Unterschrift zu leisten!


    Versteht mich nicht falsch, ich bin nach wie vor nicht scharf darauf, Kontakt herzustellen, da ich nun aber eh keine andere Wahl mehr habe und etwas unternehmen muss, wäre es dann nicht sinnvoll, direkt auf das ASR zu plädieren? Die eine Unterschrift ist sicher das was jetzt die höchste Priorität hat, aber was kommt dann vllt im nächsten oder übernächsten Schuljahr? Zumindest eine Vollmacht für die schulischen Belange sollte doch schon drin sein, oder sehe ich das falsch?

  • Das Jugendamt kann selbst nicht aktiv werden, sondern dir (auch nur) einen Rat erteilen bzw. Verfahrensmöglichkeiten erklären:


    Möglich wäre, dass du
    a) den Vater auftreibst und seine Zustimmung einholst
    b) beim Familiengericht dir die alleinige Entscheidungskompetenz einklagst
    c)(je nach dem Schulgesetz in deinem Bundesland) auf das Gymnasium verzichtest und das Kind auf die Regelschule (für deine Adresse zuständige Schule) anmeldest. (Klassischerweise ist das die nächstgelegene Gesamtschule. Dort wird eingewiesen wegen der Schulpflicht)


    Das Meldeamt kann dir als normaler Bürger nur eine Auskunft über den Wohnsitz von Ex geben, wenn a) der sich überhaupt umgemeldet hat und b) wenn er der Weitergabe der Adresse nicht widersprochen hat. Ein Selbstläufer ist das nicht. Du bist aber nicht verpflichtet, über das bisherige Maß hinaus zu "ermitteln". Behörden haben andere Wege. Das FamGericht könnte, so es eine Notwendigkeit sieht, Ex mutmaßlich einfacher ermitteln (so er Steuern zahlt oder angestellt ist, Sozialgelder bezieht, krankenversichert ist etc., falls er nicht ordnungsgemäß gemeldet ist. Aber die Mühe macht sich ein Gericht nur selten).
    Die Adressbesorgung übers Meldeamt kostet in den meisten Bundesländern. ("Auf'm Dorf" hab ich die neue Adresse von der ständig umziehenden Ex aber immer für lau bekommen. )


    Fakt ist, dass dir im Falle eines Falles die Zeit knapp wird. Der schule sagen zu können: Ich war auf dem Jugendamt und ich klage jetzt ist sicherlich hilfreich. Nicht dass du etwas Neues dort erfährst, aber für die Schule ist das ein Argument, den Platz offen zu halten. Und für das Gericht ein Hinweis, dass du alle erreichbaren Hebel in Bewegung gesetzt hast. Aber bereits am WE solltest Du einen "Klagetext" vorbereiten. Entweder für den Rechtspfleger (der braucht auch Fakten und Daten) oder fürs das Gericht selbst. (Auch hier die böse Nachricht: Auch die Klage wird kosten. Rechne grob mit 300 Euro (wenn das Gericht den ideellen Streitwert niedrig hält). Die Summe ist in der Regel vorab zu leisten, damit das Gericht die Arbeit aufnimmt.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Und wieder ein UPDATE:


    Heute war nun der Termin auf dem Jugendamt. Die Dame konnte auch nur herausfinden das KV vor längerer Zeit inhaftiert war, ansonsten hat sie mir nur den Rat gegeben, mich schnellstmöglich an das Familiengericht zu wenden und vorher noch beim Einwohnermeldeamt die Adresse anzufordern. Dort wiederum wurde mir mitgeteilt das KV „von amtswegen her abgemeldet sei und keine neue Anmeldung stattgefunden hat“.


    Also bin ich direkt danach zum Gericht gegangen und hab mit Hilfe der Rechtspfleger den Antrag auf Ruhen der gemeinsamen Sorge eingereicht. Ich bekam den Hinweis, dass KV um dies wieder aufzuheben, ebenfalls zum Gericht gehen und die Aufhebung beantragen muss.


    So hart es klingen mag, der beste Fall wäre für mich, auch das Gericht kann ihn nicht ausfindig machen und damit hat es sich. Jetzt heißt es aber wieder warten :crazy

  • Also bin ich direkt danach zum Gericht gegangen und hab mit Hilfe der Rechtspfleger den Antrag auf Ruhen der gemeinsamen Sorge eingereicht.


    Versucht jetzt das Gericht, den KV ausfindig zu machen? Hat man Dir genannt, wie lange das dauern könnte? Eigentlich klingt es doch ganz vernünftig, die Sorge ruhen zu lassen, bis der KV explizit beantragt, wieder gemeinsame Sorge ausüben zu wollen. Oder habe ich da jetzt etwas übersehen?

  • Hallo Tara N. Tula,

    So hart es klingen mag, der beste Fall wäre für mich, auch das Gericht kann ihn nicht ausfindig machen und damit hat es sich. Jetzt heißt es aber wieder warten


    nun solltest du die Schule informieren ("Anmeldung wird familiengerichtlich geregelt, gehen Sie bitte von einer rechtsgültigen Anmeldung aus"), dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Allzu lange dauern wird das nicht.


    Da in einem der vorhergehenden Beiträge die Kosten angesprochen wurden: Da Du keine Anwalt bemühst, sondern den Rechtspfleger und da der Verfahrenswert für Sorgerecht üblicherweise bei 3000 Euro ist, dürften sich die Kosten im Rahmen halten, vermutlich weniger als 100 Euro und dafür hättest du dann faktisch das alleinige Sorgerecht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • nun solltest du die Schule informieren ("Anmeldung wird familiengerichtlich geregelt, gehen Sie bitte von einer rechtsgültigen Anmeldung aus"), dich beruhigt zurücklehnen und abwarten. Allzu lange dauern wird das nicht.

    Da in einem der vorhergehenden Beiträge die Kosten angesprochen wurden: Da Du keine Anwalt bemühst, sondern den Rechtspfleger und da der Verfahrenswert für Sorgerecht üblicherweise bei 3000 Euro ist, dürften sich die Kosten im Rahmen halten, vermutlich weniger als 100 Euro und dafür hättest du dann faktisch das alleinige Sorgerecht.

    ein echtes Schnäppchen wenn man bedenkt was andere dafür hin blättern.
    Zum Rest, genau so würde ich es auch machen, das Kind wird schon eingeschult.

  • Eine Aussage über die Dauer der Bearbeitung konnte ich nicht bekommen, das wäre vom Richter abhängig und davon ob dieser noch Nachweise o.ä. benötigt.


    Ich finde die Variante mit dem „ruhen lassen“ auch super! Die Rechtspflegerin meinte eben auch das so ein harter Eingriff wie gänzlich allein erziehend immer nur sehr schwer erreichbar ist und da der Fall ja nun doch dringend ist, sollte man es lieber so machen, dann geht es im besten Fall ganz zügig durch.


    Mit der Schule habe ich schon vor telefoniert und erklärt, was ich jetzt in Angriff nehme. Sie waren dann natürlich auch gleich etwas freundlicher und nehmen nun auch Rücksicht darauf. Ich werde jetzt natürlich nochmal Bescheid geben, dass alles erledigt ist und nun nicht mehr wirklich in meiner Hand liegt, wie lange es dauert.


    Die Kosten werden tatsächlich nicht wahnsinnig hoch ausfallen. Ich fülle noch einen Antrag zur Verfahrenskostenhilfe aus und da ich nicht allzu viel verdiene, könnte ich also sogar noch günstiger wegkommen. Aber selbst wenn nicht, meine Familie steht hinter mir, das klärt sich schon alles :)

  • Jetzt habe ich noch etwas recherchiert was dieses Ruhen in der Praxis bedeutet und bin natürlich gleich wieder ganz nervös.
    Ich habe die ganze Sache jetzt so verstanden: in meinem Fall könnte das Gericht jetzt verfügen das die elterliche Sorge des KV ruht, solange dieser nicht auffindbar ist und dies zur jährlichen Prüfung durch die Rechtspflege ausstellen. Wenn also jetzt in einem Jahr die Rechtspflege feststellt, dass KV wieder einen Wohnsitz hat, wäre der Grund des Ruhens nicht mehr gegeben und das Ruhen wird wieder aufgehoben.
    Stimmt das so?
    Wird beim Ruhen der Sorge auch immer eine Prüfung festgelegt?
    Hat jemand Erfahrungen damit?

  • Hallo Tara N. Tula,

    Also bin ich direkt danach zum Gericht gegangen und hab mit Hilfe der Rechtspfleger den Antrag auf Ruhen der gemeinsamen Sorge eingereicht. Ich bekam den Hinweis, dass KV um dies wieder aufzuheben, ebenfalls zum Gericht gehen und die Aufhebung beantragen muss.


    von außen betrachtet scheint die Wahrscheinlichkeit nicht sehr hoch, dass Kindesvater in der Lage sein könnte einen derartigen Antrag zu stellen. Sollte er dazu eines Tages tatsächlich in der Lage sein, dürfte es ihm sehr schwer fallen, einen derartigen Antrag überzeugend zu begründen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • Um die Sorge wieder aufleben zu lassen, reicht der Nachweis des Ex, für Tara erreichbar zu sein, also in der Theorie Sorge ausüben zu können.


    "Ruhen der gemeinsamen Sorge" ist gedacht für Auslandseinsätze eines Arbeitnehmers, bei schwerwiegenden Erkrankungen und halt als Hilfsmittel bei gescheiterten Beziehungen und In Auffindbarkeit eines Elternteils. Der Rechtspfleger hier hat es sich einfach gemacht ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.