Unterschrift Schule ohne Kontakt zu KV

  • Dafür muss er von all dem erstmal Kenntnis bekommen und tatsächlich es auch wollen. Sobald das sorgerecht ruht, würde ich so Dinge wie Konten einrichten fürs Kind etc erledigen. Bis zum 18 braucht man wahrscheinlich sowieso nie wieder was.


    Wenn wenn wenn ist Zukunftsmusik. Keine Gedanken über ungelegte Eier!!! Du hast mit nem ruhenden sorgerecht erstmal alles, was du gerade brauchst. Kind kann auf wunschschule, was ja der eigentliche Grund war. Asr ist ja jetzt nur ein Zubrot. :thumbsup:

  • Jetzt habe ich soeben Post vom Gericht bekommen. HILFE!


    Nur ein Satz, in dem mir mitgeteilt wird: dem Vater wurde der Antrag zur Stellungnahme zugesandt.


    Wie bitte? Bedeutet das, dass sie ihn nun doch gefunden haben? Oder meinen die damit die „öffentliche Zustellung“? Logisch für mich wäre ja, dass man mich informiert, sollte er doch auffindbar sein!?

  • Es ist normal, dass Anträge der Gegenpartei zur Stellungnahme zugestellt werden. Diese wirst Du dann ebenso zur Kenntnis erhalten. Was würdest Du mit seiner Adresse anfangen wollen? Was irritiert Dich an diesem Vorgehen?

  • Hallo Tara N. Tula,


    Wie bitte? Bedeutet das, dass sie ihn nun doch gefunden haben? Oder meinen die damit die „öffentliche Zustellung“? Logisch für mich wäre ja, dass man mich informiert, sollte er doch auffindbar sein!?


    es ist offenbar keine Eile geboten, da die Unterschrift nicht sofort benötigt wird. Also tut das Gericht der Form Genüge und bemüht entweder das Einwohnermeldeamt oder andere Möglichkeiten und stellt den Antrag zu. Ob sie ihn tatsächlich gefunden haben? Das kann dir im Moment wohl niemand beantworten. Dem Gericht genügt eine Adresse und ein Briefkasten - unabhängig davon, ob sich Kindesvater dort tatsächlich aufhält.


    Wichtig ist aber: Mit der Aufforderung Stellung zu nehmen, wird Kindesvaters Recht auf Gehör umgesetzt. Es würde ihm also schwer fallen, eines Tages eventuell irgendwelche Entscheidungen zu reklamieren weil er keine Kenntnis gehabt haben will.


    Da Ihr eine durchaus turbulente und übergriffige Vergangenheit habt und da niemand wissen kann, ob sich sein Zustand gebessert oder verschlechtert hat, solltet ihr in den nächsten Wochen eventuell erhöht achtsam sein bezüglich ungewöhnlicher Vorkommnisse in eurer Umgebung - im gesunden Maße natürlich. Ggfls kann der Weiße Ring hier kompetent beraten.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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  • musicafides
    Mich irritiert, dass es ja keine Anschrift gab. Der Grund warum ich zum Gericht musste war ja, dass er nicht erreichbar für mich ist. Daher war die Frage, gibt es jetzt doch eine Adresse? Was ist denn mit dem Einzeiler gemeint? Bedeutet das Schreiben zwangsläufig, dass es nun doch eine Anschrift gibt? Muss ich jetzt irgendetwas tun?
    Ich hatte einfach noch nie ein Gerichtsverfahren und habe so absolut gar keinen Schimmer davon, was wie getan wird. Fakt ist aber, wenn er diesen Antrag tatsächlich liest, hat er alles. Handynummer, Adresse und vor allem mehr als genug Gründe, Kontakt zu mir aufzunehmen.


    FrauRausteiger, wie immer Danke für die stets hilfreichen und ausführlichen Antworten! :)

  • Das Gericht schreibt an die letzte bekannte bzw. die im Melderegister bekannte Adresse. Das wurde weiter oben ja bereits angekündigt. Das muss aus formalen Gründen geschehen. Du bekommst das als Verfahrensbeteiligte mitgeteilt.


    Ob das Gericht bereits dem Ex adressmäßig hinterher recherchiert hat, weiß man nicht. Öffentlich aufgerufen hat das Gericht unter der vorliegenden Formulierung im Normalfall nicht. Das würde anders formuliert.
    Problem kann sein und solltest du im Blick behalten: Wenn das Gericht nicht konsequent vorgeht, kann viel Zeit ins Land gehen. Da wirst du ggfls. drängen müssen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Soweit ich weiß wird so ein Poststück, soll es nicht zugestellt werden können, dann öffentlich ausgehängt und gilt somit als zugestellt.
    Wenn ich Du wäre, würde ich die alleinige Sorge beantragen und nach dem selber Verfahren handeln.

  • Danke für die detaillierte Antwort!
    Inwiefern kann ich drängen? Reicht es dazu anzurufen und den Bearbeitungsstand zu erfragen, oder muss so etwas schriftlich passieren?


    Anrufen ist bei den meisten Richtern nicht möglich. Du kannst mit dem Hinweis, dass das Kind ja zur Schule angemeldet werden muss, schon ein bisschen Druck machen und um Ansetzung des Termins bitten. Muss / sollte aber über deinen Anwalt gehen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Heute hatte ich Post vom verschollenen KV. Er sitzt im Gefängnis und hat mir einen langen Brief geschrieben. Ich würde den Inhalt mal kurz zusammenfassen.


    Er freut sich endlich mal was von uns zu hören, auch wenn er den Weg übers Gericht nicht verstehen könnte. Schließlich hätte er ja auch versucht uns vergeblich zu erreichen (wir haben noch ca. ein halbes Jahr da gewohnt und danach hatte ich für 1 Jahr einen Nachsendeauftrag eingerichtet). Er fände es toll, dass Kind sich so entwickelt und würde dort niemals im Weg stehen(er schreibt aber auch nicht, ob er nun Stellung genommen hätte oder eine Unterschrift leisten will oder überhaupt! Nichts zum Gerichtsverfahren). Er unterstellt mir, ich hätte während der Schwangerschaft und danach Drogen konsumiert und er hätte mich deswegen ja auch nie angeschwärzt (diese Unterstellung habe ich schon ganz oft von ihm gehört, mal mehr oder weniger ausgeprägt - nur um das klarzustellen, es stimmt nicht). Außerdem interessiere ihn brennend was ich Kind denn gesagt hätte, wenn Kind nach KV gefragt hätte(nicht, es gab keine Fragen). Er fragt warum ich ihm jetzt auch noch das Sorgerecht nehmen wöllte, nachdem ich schon keinen Kontakt zugelassen hätte (stimmt so auch nicht). Bei ihm wäre alles nun auch auf dem Weg der Besserung, auch wenn es noch ein paar Monate dauern würde ( wie lange denn? Wegen was sitz er und warum geht er davon aus, dass er dieses Mal nicht rückfällig oder wieder kriminell wird?).


    Ich weiß eigentlich immernoch gar nicht was ich darüber denken soll und bin dankbar für alles was eventuell von euch kommt.

  • Na, super.


    Jetzt bleibt dir nur zu hoffen das er angehalten wird, die Unterschrift zu leisten.


    Ich schwanke zwischen - gar nicht beantworten - oder sehr sachlich/sarkastisch.


    Vielen Dank für deinen Brief und die Bekanntgabe der Adresse (die kannst du jetzt auch der UVG Kasse melden).
    blabla Bereitschaft zur Unterstützung des Kindes ist es dringend erforderlich die Unterschrift (Antrag nochmal beifügen) bis xx.xx.xxxx
    an meine Adresse zu senden - das Verfahren wird dann sicher eingestellt.


    Wünsche dir für deine Entwicklung und blabla...


    auf Sorgerecht und Drogen würde ich nicht eingehen.
    Alternativ würde ich gucken ob es einen Sozialdienst im Knast gibt und den um Vermittlung und Unterschrift ihres Klienten bitten.

  • Liebe Mitglieder,

    ich habe heute kein Problem und möchte eigentlich nur erzählen wie meine Geschichte aus- und weiterging. Außerdem möchte ich mich bei allen bedanken, die mir Ihre Meinung gesagt und mich damit unterstützt haben. DANKE.

    KV hatte mir ja aus dem Gefängnis geschrieben. Ich habe auf diesen Brief nicht reagiert und es hat sich rausgestellt, dass das auch gut so war, denn kurz darauf hat KV sich einen Anwalt genommen. Es hat dann 5 lange Wochen gedauert, bis deren Stellungnahme draußen war. Kurz deren Inhalt: Über das Ruhen der Sorge für die Zeit der Inhaftierung könne man sprechen, der Schulwahl wird zugestimmt, alles andere möchte KV nicht. Es gab keine Gewalt, alles war supi und ich bin die böse, die immer völlig grundlos Kontakt vereitelt hat.


    Dieses Schreiben hab ich genommen und bei der zukünftigen Schule eingereicht (alles geschwärzt außer den Teil mit der Zustimmung zur Schulwahl). Das haben sie als rechtgültige Anmeldung akzeptiert und zum offiziellen Termin wurde mein Kind an der Wunschschule angenommen!


    Zeitgleich mit der Stellungnahme wurde ein Gerichtstermin festgelegt. Alle Beteiligten (auch Kind) sollten erscheinen. Ich habe mir in der Zwischenzeit auch einen Anwalt genommen und mit dessen Hilfe nochmal Stellung bezogen. Dann kam auch schon der gefürchtete Gerichtstermin.
    Der Richter war furchtbar nett und die Organisation war einwandfrei! JA und Richter haben Kind „befragt“ und erst als Kind mit den Großeltern das Gebäude verlassen hat, wurde KV mit Polizeischutz und Handschellen in den Verhandlungsraum geführt.


    Die ganzen Details der Verhandlung würde ich jetzt mal weglassen, sonst schreibe ich morgen noch ;)


    Es wurde das Ruhen der Sorge beschlossen. Meine größte Angst, dass dieses Urteil dann einfach wieder aufgehoben wird, sobald KV draußen ist, hat sich nicht bewahrheitet! Auflage für KV ist in jedem Fall das Absitzen der Strafe und erfolgreich abgeschlossene Drogentherapie. Der Richter hat aber klar und deutlich gesagt, dass das allein nicht ausreichend ist. KV kennt das Kind nicht und Kind kennt den KV nicht, daher kann KV auch keine Entscheidungen bezüglich des Kindes treffen. Außerdem gibt es keine Elternebene und solange die nicht da ist, kann auch kein gemeinsames Sorgerecht ausgeübt werden.

    Da er bis mindestens 09/2019 weggesperrt bleiben wird, kann ich auch bis mindestens dahin ruhig weiterleben und glücklich sein! :)