Hallo,
für 2018 hat sich da ja einiges geändert.
Meine Frage ist nun:
Im Titel steht 120 % des Mindestunterhalts, das war bis jetzt Stufe 5.
Nun haben sich aber die Einkommensgrenzen und die Stufen verschoben.
Was gilt dann ab 01.01.2018?
Geht es nach den 120 % oder nach der jeweiligen Einkommensgruppe, was dann 115 % entsprechen würde?
Oder müßte eine Änderung des Titels beantragt werden?
Vielen Dank