Umsetzung neue Düsseldorfer Tabelle 2018

  • Hallo,


    für 2018 hat sich da ja einiges geändert.


    Meine Frage ist nun:
    Im Titel steht 120 % des Mindestunterhalts, das war bis jetzt Stufe 5.
    Nun haben sich aber die Einkommensgrenzen und die Stufen verschoben.


    Was gilt dann ab 01.01.2018?


    Geht es nach den 120 % oder nach der jeweiligen Einkommensgruppe, was dann 115 % entsprechen würde?
    Oder müßte eine Änderung des Titels beantragt werden?


    Vielen Dank

  • Nein, es gibt keine Beistandschaft.


    Wir haben früher den Unterhalt immer selber berechnet und vor zwei Jahren wollte er plötzlich einen Titel. Lief dann auch nicht über das Jugendamt, sondern Anwalt und Gericht (weil egal, ob das dann was kostet).


    Neuberechnung lohnt jetzt eigentlich nicht, denn Tochter wird im Mai 18 und dann muss eh neu gerechnet werden.
    Er hat schon angedeutet, dass er die entsprechenden Unterlagen anfordern lassen wird.


    Dann probier ich jetzt mal mein Glück und schreib ihm das so.... d.h. es wird mehr Unterhalt und nicht wie er meinte, 15 € weniger (auch wenn es eigentlich so ist).


    Steht das irgendwo?

  • Na in deinem Titel steht das so. Wenn er das ändern möchte, muss er den ändern lassen. Wie anitadr schreibt. Solange er den nicht ändern läßt, muss er laut Titel zahlen. Kannst in sogar pfänden lassen, wenn du möchtest, weil er den Titel nicht bedient, wenn er weniger zahlt.

  • Ja, aber er geht davon aus, dass sich das automatisch anpasst an die entsprechende Einkommensstufe....

  • Davon kann er ja ausgehen, es stimmt aber nicht. Wenn in deinem Titel 120 % steht, dann muss er diese Stufe auch zahlen. Er kann nicht eigenmächtig weniger zahlen, auch wenn die Stufen nicht mehr passen. Immerin wollte er doch den Titel, sogar über ein Gericht. Dann muss er auch damit leben, zumindest bis eure Tochter dann im Mai 18 wird. Danach ist eh alles anders.

  • Laut meiner Anwältin erhöht sich der Unterhalt, wenn im Titel die 120 Prozent stehen. Er kann natürlich bei Gericht einen Antrag auf Abänderung stellen, da aber die Veränderung weniger als 10 Prozent Unterhaltszahlungen sind, wird der Antrag bei Gericht gar nicht angenommen. Somit haben die Kinder Glück, die vor dem 01.01.2018 den dynamischen Titel in der Hand hielten.

  • Es wäre völlig unsinnig, zum jetzigen Zeitpunkt den Titel anzugreifen. So kurz vor dem 18. Geburtstag beisst ein Vater in den sauren Apfel und akzeptiert die Unterhaltsmaximierungsbemühungen der Gegenseite zähneknirschend. Ab dem 18. ändert sich ja so einiges und ein Unterhaltspflichtiger kommt dann in die Situation, ob er genau so handelt, wie der Nachwuchs und dessen Mutter - also den Weg des gesetzlich maximal Machbaren geht vs sich aussergerichtlich und individuell zu einigen. Letzteres scheint hier nicht nicht Fall zu sein.


    Dauert ja nicht mehr lange...

  • Es wäre völlig unsinnig, zum jetzigen Zeitpunkt den Titel anzugreifen. So kurz vor dem 18. Geburtstag beisst ein Vater in den sauren Apfel und akzeptiert die Unterhaltsmaximierungsbemühungen der Gegenseite zähneknirschend. Ab dem 18. ändert sich ja so einiges und ein Unterhaltspflichtiger kommt dann in die Situation, ob er genau so handelt, wie der Nachwuchs und dessen Mutter - also den Weg des gesetzlich maximal Machbaren geht vs sich aussergerichtlich und individuell zu einigen. Letzteres scheint hier nicht nicht Fall zu sein.


    Dauert ja nicht mehr lange...


    Ich finde Deine Formulierung etwas anmaßend!
    Was ich machen werde, steht auf einem ganz anderen Blatt.... ich habe mich vorab erkundigt, was richtig ist.... seine Meinung oder meine!


    Zweitens hat er unser schlechtes Verhältnis geschaffen, weil er sich nicht an Abmachungen gehalten hat und plötzlich Zahlungen eingestellt hat, die abgesprochen waren und drückt sich vor allem, was nicht wirklich rechtlich sein muss!
    Daher liegt es wohl nicht an mir... und es ist eine Frechheit zu schreiben, "ob er genaus o handelt, wie der Nachwuchs und dessen Mutter".


    Es muss doch möglich sein, hier eine neutrale Frage zu stellen ohne dass gleich unverschämte Unterstellungen folgen!



    An alle anderen:
    Vielen Dank für die Antworten!

  • Hallo Anmida,


    also lt. DDT 2018 müsste er 464 EUR bezahlen (das hälftige KG bereits abgezogen).


    Da haben die Richter einfach nicht sauber gearbeitet bei den Änderungen. Sind die nur von nichttitulieren Unterhaltsforderungen ausgegangen?
    Die titulierten 120% passen nunmal nicht zum Einkommen hier. Er könnte es nichtmal abändern lassen, weil dafür dann doch zu wenig.
    Tja. So ist das. Mich würde das auch ankotzen, weil es einfach eine Rechtsunsicherheit darstellt.


    Ich würde ihm das schreiben....rechtlich ist es so....aber offen lassen, ob er das auch zahlt oder nicht. Quasi vom moralischen Aspekt her, weil Unterhalt immer vom Einkommen gerechnet wird und er hat das Einkommen ja nicht, richtig?
    In Bezug auf das, was ab Mai dann kommt, würde ich ihm entgegenkommen. Sonst brennt da der Kittel.
    Und wir haben schon Februar. Ich würde das auch gleich in Angriff nehmen wollen.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ich habe ihn ursprünglich Anfang Januar angeschrieben, dass er doch bitte die neue DDT beachten soll und die Unterhaltszahlung anpassen.
    Da, wie immer, keine Reaktion kam, habe ich letzte Woche nochmal geschrieben.


    Darauf hat er mir dann seine Rechnung mitgeteilt, dass er jetzt 15 € weniger zahlen muss.


    So kam es zu meiner Frage....


    Darauf hab ich ihm meine Ansicht mitgeteilt, aber noch keine Reaktion erhalten.
    Es ging mir vorab aber darum, ob meine Ansicht überhaupt richtig ist bevor ich da nochmal was behaupte.


    Ich denke, ein guteer Kompromiss wäre sonst, dass wir es bei der aktuellen Zahlung lassen, weil es ja ab Mai eh anders ist.
    Mal schauen, worauf wir uns einigen.....


    Streiten werde ich darum aber auf keinen Fall.... das ist es nicht wert....

  • Huhu



    Hab zu dem Thema mal ne Frage



    Habe heut mit meiner Beistandschaft gesprochen.
    Da alle 2 Jahre eine Überprüfung bzgl seines Verdienstes zusteht.


    BS sagte mir, er könne es berechnen lassen und Kv anschreiben, aber durch die neue Regelung sind ja 2 Einkommenstufen zusammen??


    Daher wenn ich Pech habe, würde ich dann weniger bekommen...


    Im Dez/ Jan muss KV eh angeschrieben werden, da unser Sohn dann in die 2. Alterstufe kommt.


    Wenn aber KV doch wesentlich mehr verdient, dann könne man 120% veranlassen und einen Titel bekommen


    Zu uns.
    Mein Sohn ist 5
    Kv ist in Stufe 4, 110% und einen Titel.


    Also soll ich es besser belassen mit der Neu Berechnung?
    Versteh das irgendwie nicht so
    :kopf:hilfe