Unterhalt ab 18 - Nachweise von Kindsmutter

  • Auch gibt es keine Quote beim KU. Jeder kann seinen Zahlbetrag aus der DDT ablesen, völlig unabhängig was der andere verdient.


    Die gibt es sehr wohl. Lediglich, wenn klar ist, dass die Mutter keinen Cent zahlen wird, kann der Vater so tun, als ob nur er alleine KU-pflichtig ist und in der DDT ablesen.


  • Die gibt es sehr wohl. Lediglich, wenn klar ist, dass die Mutter keinen Cent zahlen wird, kann der Vater so tun, als ob nur er alleine KU-pflichtig ist und in der DDT ablesen.


    Du hast teilweise Recht. Lebt das volljährige, unverheiratete Kind nicht mehr zu Hause und geht noch zur Schule, müssen die z.Z. 735 Euro gequotelt werden.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Du hast teilweise Recht. Lebt das volljährige, unverheiratete Kind nicht mehr zu Hause und geht noch zur Schule, müssen die z.Z. 735 Euro gequotelt werden.


    Auch bei zuhause lebenden Volljährigen.


    Das ber. Gesamteinkommen der Eltern ergibt die Stufe der DDT. Also den Bedarf.


    Dieser wird dann nach den Einkommensverhältnissen geqoutelt (vom Bedarf wird noch das komplette KG abgezogen. Der beziehende ET muss es dem Kind zu Verfügung stellen).


    Dabei muss ein ET aber nie mehr zahlen, als den Betrag, den er als alleiniger Unterhaltspflichtiger zahlen müsste und der ET bei dem das Kind lebt darf seinen Anteil als Naturalunterhalt "zahlen", kann aber auch Barunterhalt leisten und mit dem Kind ausmachen, wieviel es dann vom Gesamtunterhalt abgibt

  • der ET bei dem das Kind lebt darf seinen Anteil als Naturalunterhalt "zahlen"


    Nicht per se. Es besteht Barunterhaltsanspruch. Weiterhin Naturalunterhalt zu leisten wäre die individuelle Vereinbarung zw Zahler und Empfänger, wenn letzterer damit einverstanden ist. Default = Cash, alles andere ist eine gesonderte Vereinbarung.

  • Der volljährige Nachwuchs muss tatsächlich, so es ein Elternteil verlangt, die Berechnung offenlegen. Um genaue einkommenszahlen bei einem Elternteil kommt man bei der Offenlegung nur drum herum, wenn dieser Elternteil durch ein beglaubigtes Dokument entweder nachweist, nur Einkommen unterhalb des Selbstbehalts zu haben oder aber nachweist, dass sein Einkommen so hoch die Grenzwerte überschreitet, dass er den Unterhalt vollständig übernimmt. Aber das sind Spitzfindigkeiten. In der Praxis muss die Berechnung dem Zahlungspflichtigen nachgewiesen werden durch eine nachvollziehbare Berechnung.


    Das ist in so einer Situation für den bisherigen Betreuungselternteil oft eine üble Erfahrung. Bisher hat sich immer nur der Umgangselternteil "nackisch" machen müssen. Der ist es dann schon gewohnt, vielleicht sogar via Gericht schon zur Offenlegung gezwungen worden ...


    Den Naturalunterhalt, den der betreuungselternteil bis 18 hat leisten können, gibt es ab 18 nicht mehr. Es muss eine Summe in Heller und Pfennig berechnet werden. Ob der 18jährige diese Summe dann verlangt oder wie Betreuungselternteil und 18jähriger sich intern einigen, ist deren Bier. Aber dem 18jährigen fließt offiziell die genannte Summe vom Betreuungselternteil zu. (Keine Frage ist, dass bisherige Unterkunft und "Naturalversorgung" meist deutlich höherwertig ist als der Barunterhalt.)


    Keine Frage ist aber auch, dass der bisherige Umgangselternteil meist besser da steht als bisher. Beim Durchschnittsumgangsbürger senkt sich die finanzielle Belastung, teilweise eklatant. Allerdings muss/sollte gerade bei Schülern und Studis drauf geachtet werden, dass der Bafög-Antrag gestellt wird, wenn der bisherige Betreuungselternteil nicht überdurchschnittlich viel verdient. ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.


  • Wie ist das eigentlich bei einem unbefristeten Titel, habe meinen gerade nicht vor den Augen. Gesetzlich besteht ja aber ein Anspruch auf einen unbefristeten Titel, zumindest laut der Rechtsprechung einiger OLG.


    Ich meine, wenn die Ex nicht leistungsfähig ist, bekommt das Kind ja weniger Unterhalt oder verstehe ich da was falsch?

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ist der eine Elternteil nicht leistungsfähig, kommt der Unterhalt vom anderen Elternteil. Das könnten dann halt die 735 Euronen sein. (Deshalb der deutliche Bafög-Hinweis ... und dass Kind das Kindergeld beantragt usw.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Ist der eine Elternteil nicht leistungsfähig, kommt der Unterhalt vom anderen Elternteil. Das könnten dann halt die 735 Euronen sein. (Deshalb der deutliche Bafög-Hinweis ... und dass Kind das Kindergeld beantragt usw.)


    Kann man dann das Geld, später, vom anderen Elternteil einfordern oder ist das für immer weg?


    Frag für einen Freund :lach

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Kann man dann das Geld, später, vom anderen Elternteil einfordern oder ist das für immer weg?


    Das Geld ist doch nicht weg! Es ist gut investiert :)
    Vom anderen Elternteil (nicht leistungsfähig) kann nichts zurückverlangt werden. Auch ist es so, dass der ehemalige BET keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, solange der bisherige Zahler (UET) die Summe zahlen kann. BET kann also trotz Barunterhaltspflicht weiterhin halbtags oder auch gar nicht arbeiten gehen.

  • Bei uns steht das heuer ja auch an....


    Wenn ich bisher als BET 36 Std./Woche gearbeitet habe (statt 40), kann ich dass dann weiterhin auch oder muss ich Vollzeit arbeiten?


    UET hat vor einigen Jahren auch seine Stunden reduziert (ohne Grund, also weiteres Kind oder so) und es wurde dann der UH immer vom theoretischen Vollzeitgehalt berechnet, dass es nicht zu Lasten unserer Tochter geht.

  • Anmida
    das dürfte in der Berechnung lediglich einen Unterschied von wenigen Euro (bzgl. der Tabelle und/oder der Unterhaltsquotelung) ergeben-
    Wenn der KV so berechnet wird, und Du keine zu betreuenden weiteren Kinder hast, dann sollte das bei Dir auch erfolgen
    (würde die Sache einfacher machen, und im Ergebnis kaum einen Unterschied)-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)


  • Das Geld ist doch nicht weg! Es ist gut investiert :)
    Vom anderen Elternteil (nicht leistungsfähig) kann nichts zurückverlangt werden. Auch ist es so, dass der ehemalige BET keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit hat, solange der bisherige Zahler (UET) die Summe zahlen kann. BET kann also trotz Barunterhaltspflicht weiterhin halbtags oder auch gar nicht arbeiten gehen.


    Und wenn das bisherige UET die Summe nicht zahlen kann? :hae:
    Hintergrund: älteres Kind wird voraussichtlich noch mehr als 2 Jahre Gymnasium besuchen, dann zum Abitur bereits knapp 20 Jahre sein. Ab diesem Jahr (18. Geburtstag) müssten KM und ich uns den Unterhalt ja aufteilen, was zu 99% an fehlendem Einkommen ihrerseits scheitern wird.
    Ich könnte ja auch anbieten, dass die letzten zwei Jahre hier absolviert werden.


    LG

  • Ok,
    hab ja die komplette Anrechnung des Kindergeldes vergessen, dadurch sinkt ja der Zahlbetrag ...


    LG

  • Hallo Tegami,
    wir haben das schon besprochen, er bleibt seiner Mutter zuliebe bis zum Ende der Schule bei ihr wohnen (so seine Aussage). Ist halt doof, wenn man als UET erst immer informiert wird, wenn alle anderen sich bereits entschieden haben...


    LG

  • Bei minderjährigen Kinder gibt es eine gesteigerte Erwerbsobliegenheit. Da wird dann auch unter Umständen, wenn Unterhaltspflichtiger nicht voll arbeitet, aber könnte von einem fiktiven Einkommen ausgegangen. Ist das Kind jedoch 18 Jahre alt und befindet sich nicht mehr in der allgemeinen Schulausbildung gibt es keine gesteigerte Erwerbsobliegenheit mehr. Dann zählt der höhere Selbstbehalt und es wird auch kein fiktives Gehalt angesetzt, sondern das Einkommen betrachtet. Ist das Kind volljährig und wohnt zu Hause und besucht die allgemeinbildende Schule, dann wird es den Minderjährigen Kindern noch gleichgestellt hinsichtlich gesteigerter Erwerbsobliegenheit und Selbstbehalt.

  • Yogi
    so einfach ist das für die KM nicht-
    Du überweist den Betrag X an das Kind-
    wenn die KM Hartz IV bezieht, dann würde ihr hier etwas angerechnet werden, wenn sie an Sohn "untervermietet"-
    ansonsten gilt auch für sie die gesteigerte Erwerbsobliegenheit :frag bzw. könnte ein fiktives Einkommen angenommen werden (falls nicht Hartz IV)

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Hallo Luchsie,
    danke für den Hinweis. Hier ist es so, dass die KM ja neben einem weiteren fast jugendlichen Kind mit mir noch ein drittes kleines Kind hat, also gesteigerte Erwerbsobliegenheit fällt wohl raus weil nicht zumutbar.
    Wie sie das finanziert ist mir auch nicht klar wobei sie bald wieder mit jemand zusammenzieht, also H4 Bezug schließe ich aus. Mit 1 Einkommen, 2 x Unterhalt, 1 x UHV und 3 mal Kindergeld lässt es sich doch ganz auskömmlich leben.
    Ich will hier auch nicht den großen Streit aufmachen, denn ehrlicherweise hat sie sich bisher mit einem statischen Betrag » MUH zufriedengegeben ohne mir ständig weitere Scherereien deswegen zu bereiten.
    Sehe da eher das große Kind in der Pflicht, die Schule dann mindestens zügig zu beenden und sich eine Ausbildung zu suchen oder ein Auskommen. Notfalls bis dahin einen Nebenjob um sich gewisse Sachen zu finanzieren. Mit fast 20 hab ich schon 4 Jahre eigenes Geld verdient und nicht unbedingt mehr meiner AE Mutter auf der Tasche gelegen aber dieses Bewusstsein fehlt mir bei ihm noch etwas ;)
    Aber eine Baustelle nach der anderen.


    LG

  • Komm wir essen Opa.
    Komm, wir essen, Opa.


    Satzzeichen können Leben retten.


    Kennste das, Yogi? ;)


    Hier


    Hier ist es so, dass die KM ja neben einem weiteren fast jugendlichen Kind mit mir noch ein drittes kleines Kind hat, also gesteigerte Erwerbsobliegenheit fällt wohl raus weil nicht zumutbar.


    habe ich erstaunt gelesen, dass Du mit Deiner Exfrau noch ein drittes, kleines Kind hast... Erst das


    Zitat von Yogi

    2 x Unterhalt, 1 x UHV


    klingt dann so, als ob das kleine Kind von einem anderen Mann ist?


    Sehe da eher das große Kind in der Pflicht, die Schule dann mindestens zügig zu beenden und sich eine Ausbildung zu suchen oder ein Auskommen. Notfalls bis dahin einen Nebenjob um sich gewisse Sachen zu finanzieren. Mit fast 20 hab ich schon 4 Jahre eigenes Geld verdient und nicht unbedingt mehr meiner AE Mutter auf der Tasche gelegen aber dieses Bewusstsein fehlt mir bei ihm noch etwas


    Echt jetzt? Du möchtest nicht, dass Dein großes Kind die Ausbildung macht, die es möchte; auch wenn das ein Studium wäre, sondern arbeiten geht, damit es seine Mutter unterstützen kann; weil Du das auch gemacht hast?

    LG
    CoCo




    Halte mich fern von der Weisheit, die nicht weint; von der Philosophie, die nicht lacht und von der Größe, die sich nicht vor Kindern verneigt.
    ~ Kalil Gibran ~

  • Coco,


    ich habe auch erstaunt gelesen, dass da ein gemeinsames, drittes Kind ist. :lach


    Was die Unterstützung der Mutter angeht, verstehe ich es so, dass Yogi Verantwortung erwartet. Das würde ich von Junior auch, weil ich es auch so gemacht habe und es richtig war. Ich habe mit 14 angefangen zu jobben und mir sukzessive Jobs gesucht, die mehr einbrachten aber halt auch "anspruchsvoller" waren. Als ich anfing zu studieren bin ich ausgezogen und habe mir einen Putzjpob gesucht, der mich ernährt hat. Ich habe keinen Unterhalt (außer Kindergeld) bekommen und kein Bafög. Meine Mutter hat sich mit Händen und Füßen gewehrt, ihre Finanzen offen zu legen und klagen war auch mir dann zu viel. Außerdem wollte ich keine Schulden machen, wenn ich mich selber ernähren kann. Ich bin stolz darauf sagen zu können, es alleine geschafft zu haben. Ich muß niemandem "Danke" sagen, niemandem was zurück zahlen. Und ich erwarte von Junior auch ein gewisses Maß an Verantwortung für sein Leben. Ich werde ihn wohl mehr unterstützen, als ich es erfahren habe, einfach, weil ich mehr zur Verfügung habe. Aber ganz ohne den Willen, es zu schaffen, würde ich Junior auch nicht durch's Leben tragen.