Rechtlicher Vater

  • Weil ich Ihnen nicht den Termin vorsetzen wollte, was ist wenn Sie einfach nicht kommen? Sondern es zu Ihrer Idee machen wollte.


    Ich mache morgen einen Termin beim JA ( heute hat dieses geschlossen) und parallel wird die alte Anwältin reaktiviert.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich versteh dich Null. Du bist doch hier immer so wortgewaltig, haust Paragraphen raus und rätst immer nach dem Motto auf sie mit Gebrüll.


    Und hier wirste jetzt so seltsam "klein".


    ?-(

    Es ist besser,
    ein eckiges Etwas zu sein,
    als ein rundes Nichts.

  • Sondern es zu Ihrer Idee machen wollte.


    Wenn sie bis jetzt nicht selbst auf die Idee gekommen ist, hat das Gründe, die für mich eher damit zu tun haben, dass sie wirtschaftlich abgesichert sein möchte. Warum sollte sie dann jetzt auf Deine Anregung hin darauf kommen?


    Es geht hier m. E. um pragmatisches Handeln. Wenn sie nicht kommen möchte, wird sie nicht kommen. Du solltest mit Deiner Anwältin da alle Möglichkeiten durchsprechen. Hoffentlich ist sie in der Lage, Deine Interessen zu vertreten, wo Du eher aus unangebrachter Rücksicht heraus nicht handelst.

  • Tom,


    Du brauchst denen ja nicht gleich einen Termin vorsetzen....


    Gut heute ist euer JA zu....
    Aber ich hätte da die Situation kurz geschildert. Wer muss anwesend sein, was braucht man, wann ist der SB da, wie schnell
    bekommt man Termin oder hätte mir gleich 2-3 zur Auswahl geben lassen.


    Und diese Infos hätte ich der Mutter heute Mittag gegeben - gleich ein Zeichen gesetzt, aussitzen ist nicht.
    Ende nächster Woche kann das unter Dach und Fach sein.....da hätt ich richtig Druck gemacht.


    Nur für den Fall, dass jetzt alles nicht mehr hinhaut: ich würde auf keinen Fall und unter keinen Umständen Unterhalt zahlen.
    Die Ex kann Dich ja verklagen, während Du erstmal die Vaterschaft feststellen lässt.
    Der Unterhalt wird ja auch erst ab Geburt fällig (zumindest KU).
    Meinst die ist so frech, und will BU auch noch? Für ein Kind, was nicht Deins ist? Wäre echt krass finde ich.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • prinzipiell weiß ich ja wie es abläuft.



    Alle drei müssen persönlich anwesend sein.


    Ich sage, ich bin nicht der Vater, Sie sagt ich bin nicht der Vater, er sagt er ist der Vater und sie sagt er ist der Vater, das wird dann beglaubigt und tritt mit Scheidung in Kraft. Kann aber schon vorher, wie Frau Rausteiger schon erwähnte, bei allen Ämtern benutzt werden (schwebend wirksam?) und niemand kommt in der Zwischenzeit auf die idee, weder ein übereifriger Anwalt noch ein Sachbearbeiter beim JA ,mich wegen irgendwas anzuschreiben und selbst wenn, könnte ich die Vaterschaftsanerkennung des Next vorlegen und damit dürfte zu 99,99 % Ruhe sein.


    Das ist leider die einzige Option schon vor der Scheidung auf rechtlich sicheren Füßen zu stehen. Alles andere geht es nach der Scheidung.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • In dem Fall wäre Klarheit gewonnen.


    Dann ist klar wie der Hase laufen soll, bzw. wer die Party bezahlen soll.

  • Stehst du schlechter da wenn sie nicht kommen.


    Ja. Es müssen alle drei anwesend sein. Man stelle sich vor es ginge auch ohne Mutter und biologischem Vater.



    e // Auch eine Vollmacht wäre nicht ausreichend.

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    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

    Einmal editiert, zuletzt von Tomtomsen ()

  • Nee stehst nicht, das Ja sieht dich und deine Unterlagen und die km ist die, die verweigert. Kind wird ja auch sonst deinen Namen haben, oder? Mach einen Termin und lade ohne Spiele und Beleidigungen ein. Ich würde halt zwei Terminvorschläge machen. Dann gehen auch der anderen Seiten die Ausreden aus.


    Habe letztens erst eine Mutter getroffen. Kind ist 10 hat Umgang mit seinem echten Vater und eingetragen ist der ExMann. Durch die Fristen bleibt, der auch der Vater bis der Junge seinen echten Vater verklagt. Was er nicht tun wird, weil der ja dann erstmal zahlen muss . Mutter bekommt UVS und die Schulden des exmannes und nicht vater werden immer größer. Die drei haben sich auch nicht gekümmert.

  • Hm, so weit habe ich gar nicht gedacht. Ob das JA aber daran noch erinnert, wenn es die Wahl hat zwischen KU von mir und UHV, weiß ich noch nicht so....


    ja, die Frist beginnt mit Erkenntnis der Sachlage aber nicht vor der Geburt und läuft 2 Jahre für mich und 1 Jahr nach Scheidung für den biologischen Vater.


    Genauso werde ich das auch machen :) 2 Termine und gut ist.


    Das versteht sich von selbst, ist ja in meinem Sinne.

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    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ob das JA aber daran noch erinnert, wenn es die Wahl hat zwischen KU von mir und UHV, weiß ich noch nicht so....

    Da es ein "Amt" ist, sollte das aber funktionieren .....

  • Wenn sie bis jetzt nicht selbst auf die Idee gekommen ist, hat das Gründe, die für mich eher damit zu tun haben, dass sie wirtschaftlich abgesichert sein möchte.



    Hallo TomTomsen,


    man kann natürlich dem (der) Nächsten permanent das Schlechteste unterstellen. Man kann davon abraten, gelassen zu bleiben. Man kann raten, den Anwalt zu konsultieren weil das pragmatisch sei (kost' ja kein Geld). Man kann behaupten, das vereinfachte Verfahren zur Vaterschaftklärung (verlinkter Paragraf siehe in einem meiner Beiträge) könne man auch vor der Geburt durchführen. Man kann einen Fragesteller aufmunitionieren, Nebenschauplätze aufmachen und auch sonst für Entertainment sorgen. Ich lese so etwas ja ab und an recht gerne mal.


    Man kann aber auch einfach das tun, was ich in meinem ersten Beitrag hier geraten hatte: Einen Hörer in die Hand nehmen und im Jugendamt Köln anrufen wenn man es sicher wissen will. Genau das habe ich heute getan.

    Das Bürgerbüro fand meine Frage zwar zuerst ein bisschen übereifrig, es war mir wohl anzuhören, dass mir eine wesentliche Eigenschaft fehlt um eine Vaterschaft anzufechten. Ich wurde dann aber sehr bereitwillig durchgestellt zur Fachabteilung des Jugendamts. Die Dame dort war sich recht sicher, dass man zuerst Vater sein müsse um eine Vaterschaft im vereinfachten Verfahren zu klären. Auch sie meinte, der Wortlaut hieße nun einmal "zum Zeitpunkt der Geburt". Um ganz sicher zu sein, wollten wir dann aber den beurkundenden Beamten befragen, der jedoch den kompletten Vormittag irgendwelche Beurkundungen vorgenommen hatte.


    Dir geht seine Durchwahl via PN zu. Das ist allemal kostengünstiger als bereits jetzt einen Anwalt zu beauftragen.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
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    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Wir diskutieren gerade die Semantik einiger Aussagen per PN. Geduld :D

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Hallo FrauRausteiger,


    Bitte erkläre dem Kölner Jugendamt, dass in dem besprochenen Fall, wenn das Scheidungsverfahren bereits vor Geburt des Kindes im Gang ist und der biologische Vater und die Mutter und der Ehemann sich einig sind, einer bekundeten Anerkennung (schwebend bis zur rechtskräftigen Scheidung) des leiblichen Vater vor der Geburt nichts im Wege steht.


    Dies leitet sich aus den den §§ 1599 Abs. 2, 1594 BGB ab und wird in Deutschland täglich getätigt.


    VG,
    tegami

  • Hallo tegami,


    das darf TomTomsen gerne tun. Sobald er beginnt, die richtigen Leute zu fragen und sobald er vom beurkundenden Beamten verbindliche Auskünfte erhält wie dieser das handhabt, wird TomTomsen das dann sicher zu regeln wissen. Er ist groß, er kann das. Falls die Auskunft die gewünschte ist, ist das ganz klassetoll, dann kann er ja zielgerichtet aktiv werden und Termine vereinbaren. Falls sie nicht die gewünschte ist, wird ihm Deine Anweisung sicher hilfreich sein.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    Einmal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ich sage, ich bin nicht der Vater, Sie sagt ich bin nicht der Vater, er sagt er ist der Vater und sie sagt er ist der Vater



    Ist er denn überhaupt der Vater?


    Ich kenne die Mutter ja nicht und will ihr nichts unterstellen! Aber ich finde es schon sehr seltsam, dass die beiden als zukünftiges Elternpaar anscheinend gar kein Interesse haben, die Sache zu klären. Nur des Geldes wegen? Vielleicht bin ich da komisch, zu romantisch, zu gefühlsduselig - aber ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass einen da das Geld mehr interessiert...

    *********************************
    Ihr kennt bestimmt auch diese eine Person, die ihr bei einer Zombie Apokalypse sofort erschießen würdet.
    Egal ob Zombie oder nicht...

  • Ist er denn überhaupt der Vater?


    Ich kenne die Mutter ja nicht und will ihr nichts unterstellen! Aber ich finde es schon sehr seltsam, dass die beiden als zukünftiges Elternpaar anscheinend gar kein Interesse haben, die Sache zu klären. Nur des Geldes wegen? Vielleicht bin ich da komisch, zu romantisch, zu gefühlsduselig - aber ich kann mir überhaupt nicht vorstellen, dass einen da das Geld mehr interessiert...


    Wie heißt es so schön? Man hat schon Pferde kotzen sehen...


    Doch, ich kann mir das durchaus vorstellen. Leider.

  • Erstaunlich empfand ich in dem Zusammenhang, daß man eine Vaterschaft auch schon ein Jahr vor Geburt anerkennen kann, als nicht verheiratetes Paar.


    Man kann einfach zum Standesamt gehen und dort die Vaterschaft anerkennen lassen, ohne, daß man schwanger ist und alle Kinder , die im Laufe der nächsten 12 Monate geboren werden, haben dann den Unterschreibenden als Vater eingetragen in der Geburtsurkunde.

  • Ich kann schon verstehen, dass man keine Eile hat, die Vaterschaft amtlich zu machen. Ich selbst würde da vermutlich auch Klarheit haben wollen, weil ich für klare Verhältnisse bin, aber nun geht es ja darum, dass TS das richtige tut, um rechtlich gesehen nicht das zu sein, was er nicht ist und nicht sein möchte, nämlich der Vater des noch ungeborenen Kindes. Da wünsche ich ihm viel Erfolg und dass er das Richtige tut.

    2 Mal editiert, zuletzt von musicafides ()

  • In meinem Bekanntenkreis gab es 2 mal exakt diese Konstellation und jedes mal wurde das Problem durch eine Härtefall Scheidung gelöst. Die Scheidung ist doch schon lange eingereicht, also verstehe ich das Problem hier nicht, aus diesem Antrag einen Härtefall Antrag zu machen aufgrund der sich nun sehr offensichtlich gegebenen Umstände. Damit ist doch alles dann endgültig geklärt.


    In so einem Fall ist es ohne weiteres auch möglich, dass alles anhängige (Unterhalt, sorgerecht, zugewinn) abgetrennt und zu einem späteren Zeitpunkt geregelt wird.


    Eine Scheidung ist der sicherste weg aus der sch**** raus zu kommen. Wer weiß, ob der potenzielle KV überhaupt die Vaterschaft anerkennen will oder ob die km das will etc. Beide machen doch nicht den Anschein als wollten sie die Vaterschaft dem wahrscheinlichen KV angedeihen lassen.


    Im mindesten würde ich parallel zu den versuchen beim Jugendamt den Antrag bei Gericht stellen. Mit etwas Glück ist dann die Scheidung in ein paar Wochen durch und zwar vor der Entbindung auch wenn die km und der potenzielle KV nicht beim Jugendamt erscheinen. Es besteht ja nicht die unerhebliche Wahrscheinlichkeit, dass mit einem solchen Termin weiter Zeit geschunden wird...