Ausweitung Umgangsrecht 1 Jähriger Sohn

  • Das vermeintliche Eingeständnis ist ein Argument, ob es gut ist, weiß ich nicht. Das bessere Argument ist jedoch, dass die "Eingewöhnung" des Kindes (analog KiTa) bei Dir damit unterbrochen wird und man danach von vorne anfangen muss. Es ist zwar ungewöhnlich, aber Dein Anwalt kann dem Gericht mitteilen (Bezug auf das Aktenzeichen des Umgangsbeschlusses), dass du vorerst den Umgang begleitet wahrnehmen wirst und Kindesmutter frei stellst, eine Begleitung aus ihrem Umfeld zu benennen, andernfalls der Opa zur Verfügung stehen wird. Nach Ostern würdest du dann eine professionelle Begleitung bis zur Klärung der Vorwürfe beantragen bei Kinderschutzbund/Jugendamt/Caritas etc. Das Gericht würde dann eher nicht via Eilsbeschluss die Umgänge aussetzen falls Kindesmutter einen solchen Antrag stellen würde.


    Die Km hat den Kleinen in den jetzigen Osterferien auch aus der Kita genommen. Obwohl diese auch in den Ferien Betreuung anbieten.
    D.h. hier wird nächste Woche auch wieder neu angefangen werden können.


    Eine Begleitung aus dem Umfeld der Km hat wir in der Mediation besprochen. Da gibt es keinen den sie vorgeschlagen hat, bzw. sie konnte auch keinen vorschlagen.
    Mein Vater ( Opa) will das mit offiziellen Charakter nicht machen. Ist ihm auch gesundheitlich nicht zuzumuten.
    Es gibt niemanden aus ihrem und meinem Umfeld, der dies noch machen könnte.


    Also, habe ich die Idee, analog zur Kita auszusetzen und mich aber auch schon diese Woche um Unterstützung vom Caritas, Kinderschutzbund etc. zu kümmern.
    Für meinen Anwalt ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Beschluß. Dieses kurze Fax, kann ich ja auch selbst an das Gericht faxen unter Angabe AZ und Beschlußdatum.

  • Hallo Marlon12,

    Die Km hat den Kleinen in den jetzigen Osterferien auch aus der Kita genommen. Obwohl diese auch in den Ferien Betreuung anbieten.
    D.h. hier wird nächste Woche auch wieder neu angefangen werden können.

    Das ist nicht dein Problem. Du argumentierst nur analog einer üblichen Eingewöhnung KiTa, egal welche Fehler Kindesmutter bei der Eingewöhnung dort tatsächlich macht.


    Eine Begleitung aus dem Umfeld der Km hat wir in der Mediation besprochen. Da gibt es keinen den sie vorgeschlagen hat, bzw. sie konnte auch keinen vorschlagen.
    Mein Vater ( Opa) will das mit offiziellen Charakter nicht machen. Ist ihm auch gesundheitlich nicht zuzumuten.
    Es gibt niemanden aus ihrem und meinem Umfeld, der dies noch machen könnte.

    Es ist vollkommen egal, ob Kindesmutter bei der Mediation eine Umgangsbegleitung vorgeschlagen hat oder nicht. Du schilderst in deinem Schreiben an das Gericht lediglich, dass sie die Gelegenheit hat, selbst jemanden vorzuschlagen oder es begleitet eben der Opa - mit dem sie ja beim letzten mal einverstanden war. Das ist das Angebot, das das Gericht zur Kenntnis nimmt, unabhängig davon, ob Kindesmutter dann Gründe finden möchte, warum auch das (!) nicht möglich sein soll. Du musst die Spielchen und Verweigerungen aus der Mediation nicht unaufgefordert selbst in das Gericht tragen. Schildere dein Angebot möglichst kurz und prägnant. Ohne Prosa. Das Gericht soll über die tatsächlichen Vorschläge von dir informiert sein falls Kindesmutter tatsächlich einen Antrag auf EA und Umsetzung des Ausgangs stellt.


    Also, habe ich die Idee, analog zur Kita auszusetzen und mich aber auch schon diese Woche um Unterstützung vom Caritas, Kinderschutzbund etc. zu kümmern.

    Die werden diese Woche so kurz vor Ostern nichts tun. Auch nach Ostern wird es nicht gleich zu Terminen kommen.
    Du sollst Dein Handeln ("so wie man üblicherweise in einer Eingewöhnung in der KiTa vorgeht") auch nicht anpassen an das, was Kindesmutter tatsächlich ihrem Kinde zumutet indem sie die Eingewöhnung dort unterbricht.
    In deinem Schreiben an das Gericht teilst du mit, wie ihr den Beschluss jetzt in den Feiertagen umsetzen könnt (Bekannte von Kindesmutter oder Opa) und wie du gedenkst, danach vorzugehen um Kindesmutter entgegen zu kommen bis das Strafverfahren geklärt ist.

    Für meinen Anwalt ist das Verfahren abgeschlossen mit dem Beschluß. Dieses kurze Fax, kann ich ja auch selbst an das Gericht faxen unter Angabe AZ und Beschlußdatum.

    Kannst Du! *Daumenhoch*


    Beste Grüße
    FrauRausteiger,



    die anmerkt, dass du Kindesmutter diesen Vorschlag natürlich unterbreiten musst, aber nicht von deinem Schreiben an das Gericht berichten solltest. Es ist davon auszugehen, dass Kindesmutter dann den Umgang eben verweigern wird - was dann das passende Licht auf sie und ihre Argumente werfen wird. Richter sind nicht doof, sie kennen ihre Pappenheimer.

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  • Ich hab da mal ne ganz blöde frage, aber wann genau fanden die umgänge statt?


    Besteht die Möglichkeit, dass das Kind sich aufgrund von Müdigkeit so benimmt? Es ist ein einfaches einen mittagsschlaf ausfallen zu lassen, damit das Kind total verdreht ist (hatte meine ex Schwiegermutter gut drauf).


    Wenn du kannst, würde ich die umgänge auf Vormittags halb 10 oder 10 Uhr legen. Generell würde ich die Mutter mal nach schlaf- und essenszeiten fragen. Ein hungriges Kind lässt sich nämlich genauso wenig beruhigen.


    Besteh darauf, dass sie eine Flasche bzw das, was er schon isst, mitbringt.

  • Ja, hier finden die Umgänge mit unter 1 Jahr auch morgens statt, da Kinder dann am fittesten sind.
    Wenn die Umgänge nach der KiTa zB stattfinden, dann würd ich mich auch nicht wundern wieso das Kind so drauf ist.

  • In der Woche haben wir nachmittags von 15- 17 Uhr. Stimmt ist nach der Kita. In der Woche geht es nicht am vormittag.
    Am WE ist es von morgens bis Mittag. Er bekommt dann was zu essen , derzeit bei der Mama und macht er ein Schläfchen.
    War aber am letzten WE auch morgens und dennoch nur am weinen. Viellicht war er auch da schon (zu) lange auf. Er ist ein ausgesprochener Frühaufsteher, sagte Km jedenfalls mal.
    Aber das will ich jetzt auch nicht überbewerten.

  • Ja aber normalerweise müsste doch da drin stehn wie. Damit du dich zu den Anschuldigungen äußern kannst. Und was gedenkst du dagegen zu tun? Je nach Anschuldigung würde ich halt schauen wen ich zum Umgang mitnehmen würde.

  • Wir stellen also jetzt einen Antrag bei Gericht "Kindesmutter muss dem Kind eine Erlaubnis geben"? Interessant. Meine Einschätzung ist: Eher würden die Umgänge ausgesetzt werden.


    Interessant ist, was Du in das hineinliest, was ich geschrieben habe. Von einem Antrag bei Gericht habe ich in diesem Zusammenhang nichts geschrieben. Auch ein Antrag beim Gericht wird natürlich nicht dazu führen, dass die KM dem Kind tatsächlich diese (innere) Erlaubnis geben kann und wird. Wahrscheinlich kann sie es gar nicht.



    Wenn ein Kind schreit, Angst hat, sich verweigert, ist der Umgang eben nicht zum Wohle des Kindes. Es wäre nicht der erste Umgang, der dann ausgesetzt würde bis das Kind älter ist.


    Ah ja? Dann haben es die verweigernden Mütter ja einfach. Sie müssen nur alles tun, damit das Kind mit niemand anderem als mit ihnen selbst zu tun haben, dann können sie natürlich prima argumentieren, dass Umgang gegen das Kindeswohl ist. Vor allem mit denjenigen, die sie nicht mögen. Können ihre Kinder aus dem Kindergarten herausnehmen mit der Folge, dass es zum sozialen Krüppel wird. Und "älter" bedeutet dann wohl, dass die Phase, in der es dem Kind einfacher fällt, eine gute und stabile Bindung zu entwickeln, einfach verstreicht, bis das Kind selbst entscheiden kann und darf? Da es dann natürlich keine Bindung zum betreffenden Erwachsenen aufbauen konnte, wird es von sich aus wenig tun, um den Kontakt zu suchen?


    Das soll zum Wohle des Kindes sein? Interessante Argumentation. Und das zählt zu meiner Meinungsfreiheit, dies geäußert zu haben, ob es nun anderen passt oder nicht.

  • Die Km will heute wissen, ob ich auf die beiden Termine freiwillig verzichte, ansonsten reicht sie morgen Klage ein, aufgrund des von ihr eingeleiteten Strafverfahrens wegen Kindesmißhandlungeinen Antrag auf Aussetzung des Umganges zu stellen.


    Kann sie, soll sie. Du zeigst Dich kooperativ und bietest an, dass die Umgänge (professionell) begleitet werden, sobald das möglich ist. Das muss völlig unabhängig davon sein, was sie zu tun gedenkt, ob sie eine erneute Klage einreicht oder nicht.


    Wollen kann sie viel. Aber das, was sie macht, ist Erpressung. Da es dabei nicht um das Kind geht, solltest Du ihr da nicht weiter entgegenkommen, Dich erst recht nicht damit beschäftigen. Da es ja nun einen Beschluss des Gerichts auf unbegleiteten Umgang gibt, würde ich dem Gericht tatsächlich auch nur kurz schreiben, warum Du es für sinnvoll erachtest, dass die Umgänge - wegen der Reaktion des Sohnes - begleitet werden. Und nur deshalb. Die Kindesmutter wird sicher Gelegenheit haben, sich dazu zu erklären. Aber das braucht Dich nicht zu kümmern.


    Sie wird immer Gründe finden, warum die Umgänge nicht stattfinden sollten. Aber hol Dir ruhig Rückendeckung bei JA und / oder Kinderschutzbund. Die KM braucht davon ja nichts zu erfahren. Das wird sie noch früh genug. Und dann steht es ihr natürlich frei, das zu tun, was sie für erforderlich hält, um die Umgänge weiter zu unterbinden.


    Das JA wird wohl erfahren, wenn eine Strafanzeige bzw. ein Antrag auf Aussetzung des Umgangs vorliegt, so dass Du auch da nicht aktiv werden musst. Und immer schön konstruktive Vorschläge bei Gericht, JA und anderen offiziellen Stellen machen. Bei der KM musst Du nicht konstruktiv vorgehen, weil Du dann Gefahr läufst, über den Tisch gezogen zu werden.


    Indem Du so agierst, wird dann hoffentlich auch klar, dass nicht Du es bist, der an dem Kind zerrt.

  • Hallo,


    Musica, so sehe ich das auch. Man kann JEDES Kind JEDEN Alters dazu bringen, auf die Barrikaden zu gehen und dass es auf einmal Angst vor einem Elternteil hat.


    Das mit dem Hunger und der Müdigkeit kann zwar sein...nur was macht man denn da? Man füttert es und fährt es im Kinderwagen durch die Gegend, bis
    es einschläft. Aber genau das will ja die Mutter nicht, dass dies der Vater tun könnte und vereitelt die Bereitschaft des Kindes...also mir fällt da manchmal nichts mehr ein.
    Ein weinendes Kind beim Vater zu belassen entspricht schon nicht mehr dem Kindeswohl?....ohne weitere Worte.
    Ich frage mich, wie der Mensch überhaupt bis heute überleben konnte und warum Eltern, deren Kinder weinen und bocken, nicht sofort das Kind entzogen bekommen (so wie in diesem Fall Entzug durch die Mutter).


    Marlon:
    Ich verstehe da auch den Opa, der offiziell nicht als Begleiter (Zeuge) fungieren will. Wer weiß, was die Mutter dem auch noch ans Bein bindet.
    Da hat man hinterher Probleme, die kein Mensch braucht. Du siehst es ja bei Dir. DAS kann einem Angst machen.


    Ich sehe da schwarz für die Beziehung zwischen Vater und Kind. Außer die Mutter besinnt sich. Aber damit ist nicht zu rechnen. Die dreht ja noch mehr auf und durch.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Ein weinendes Kind beim Vater zu belassen entspricht schon nicht mehr dem Kindeswohl?....ohne weitere Worte.


    Ich frage mich gerade, ob aus solchen Äußerungen zu folgern sein sollte, dass es kindeswohlschädigend ist, wenn das Kind während des Aufenthalts bei wem auch immer weint und schreit? Was für ein Väter- oder Männerbild hat wohl jemand, der so eine Meinung vertritt?

  • Hallo musicafides,

    Ah ja? Dann haben es die verweigernden Mütter ja einfach. Sie müssen nur alles tun, damit das Kind mit niemand anderem als mit ihnen selbst zu tun haben, dann können sie natürlich prima argumentieren, dass Umgang gegen das Kindeswohl ist. Vor allem mit denjenigen, die sie nicht mögen. Können ihre Kinder aus dem Kindergarten herausnehmen mit der Folge, dass es zum sozialen Krüppel wird. Und "älter" bedeutet dann wohl, dass die Phase, in der es dem Kind einfacher fällt, eine gute und stabile Bindung zu entwickeln, einfach verstreicht, bis das Kind selbst entscheiden kann und darf? Da es dann natürlich keine Bindung zum betreffenden Erwachsenen aufbauen konnte, wird es von sich aus wenig tun, um den Kontakt zu suchen?


    Das soll zum Wohle des Kindes sein? Interessante Argumentation. Und das zählt zu meiner Meinungsfreiheit, dies geäußert zu haben, ob es nun anderen passt oder nicht.

    du, das ist vollkommen in Ordnung wenn Menschen ihre Meinung zum (eigentlichen) Thema äußern.


    Ich bitte zu beachten, dass du diese Diskussion jedoch nicht mit mir führen kannst. Ich bin in diesem Falle nicht diejenige, die irgendwie "argumentiert" und das dann mit dir oder anderen diskutieren möchte. Ich bin diejenige, die ihre Erfahrungen teilt und informiert, wie Gerichte hier immer mal wieder entscheiden. Auch dies tu ich nicht, weil ich hierüber dann die Diskussion mit dir suche und/oder meine Beitragszähler in die Höhe schrauben will. Sicher haben hieran andere Leute Freude, ich nicht. Mein Anliegen ist es, Marlon12 hierüber zu informieren, damit er seine Vorgehensweise darauf abstimmen kann.


    Weitergehendes Diskussionsbedürfnis über die individuell-moralische Bewertung derartiger Beschlüsse, oder über "die verweigernden Mütter" oder irgendetwas verweigernde Väter habe ich nicht. Fände ich hier im Themenstrang auch nicht wirklich zielführend.


    Mein Anliegen (siehe oben) habe ich jetzt noch einmal klar gemacht.
    Sollte Marlon12 nun weitergehende Anliegen haben und Wert auf meine Erfahrungen legen, stehe ich (dann allerdings via PN) gerne zur Verfügung.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

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    4 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • @FrauRaussteiger
    Gute Idee mit der PN, wenn Du nicht (öffentlich) diskutieren möchtest. Es gibt aber durchaus den einen oder anderen hier, der auch Erfahrungen in seinem Leben gemacht hat - vielleicht auch im Real Life und nicht nur juristisch (theoretisch) gesehen - und dies dann (öffentlich) teilen und auch (öffentlich) diskutieren möchte.


    Musica
    Das wäre der logische Umkehrschluss.
    Blöd nur, dass jeder weiß, dass Kinder nunmal weinen und schreien in dem Alter. Ich glaube, da wird einfach zu viel reininterpretiert und als Basis für irgendwelche Ängste hergenommen.


    Marlon
    Du hast ja noch nen älteren Sohn, der bei Dir lebt. Mich würde wirklich mal interessieren, wie der das so sieht und was der zu dem ganzen Zirkus sagt.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Den Umgang aussetzen würde ich nicht wollen - das ist für so kleine Kinder eine sehr lange Zeit. Danach wird es auch nicht besser werden. Ist das Kind schon fertig mit dem fremdeln?


    Wenn Kind quasi ohne Grund schreit und da nicht rausfindet - bei meinen Kindern hat dann geholfen, sie zu überraschen. Dazu eignet sich vieles, hier mal ein paar von mir erprobte Sachen:
    sagen "guck mal, der schöne große Hund": Kind hat sich dann aufs Suchen konzentriert (Hund stand weiter weg), Kind ohne Vorankündigung hochwerfen oder kopfüber drehen, andere Person, die Kind mag, kommt dazu... Auch toll fand ich den uns unbekannten älteren Herrn, der so lange Faxen machte, bis Kind aufhörte.


    Wenn die KM vor ein paar Tagen noch beim Mediator versprochen hat, nicht zu klagen, jetzt aber mit Klage droht, wenn Du nicht auf den Umgang verzichtest, für den Du vor Gericht gekämpft hast und den sie nicht aussetzen darf - ich denke, auf die Klage würde ich es ankommen lassen. Die KM macht auf mich den Eindruck, dass sie den Umgang unbedingt verhindern will, sie hat das Kindeswohl überhaupt nicht im Blick und ist so gar nicht entspannt, wenn das Kind auch noch jemand anderen außer ihr mag. Das wird sich aber auf Dauer nicht vermeiden lassen, und ich würde mich nicht vom anderen Elternteil kampflos entsorgen lassen.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern


  • Ich frage mich gerade, ob aus solchen Äußerungen zu folgern sein sollte, dass es kindeswohlschädigend ist, wenn das Kind während des Aufenthalts bei wem auch immer weint und schreit? Was für ein Väter- oder Männerbild hat wohl jemand, der so eine Meinung vertritt?

    Es kommt ja auch sehr darauf an WIE es weint. Ganz kleine Kinder können sich ja nur durch weinen ausdrücken und machen das eben in unterschiedlichen Stufen und Stärken. Und man sollte darauf auch Rücksicht nehmen. Wenn sich das Kind so gar nicht beruhigen lässt (von wem auch immer), ist irgendwas nicht okay an der Situation. In vielen Posts klingt das so herzlos. Als ob es völlig normal wäre, dass das Kind weint und da muss es nun eben durch.


    Mich würd ja fast mal die Anleitung interessieren wie ich es schaffe, dass mein Kind explizit Menschen nicht mag, wenn ich noch nicht mit ihm reden kann. Bisher klappt das irgendwie nicht :hae:

  • Es kommt ja auch sehr darauf an WIE es weint. Ganz kleine Kinder können sich ja nur durch weinen ausdrücken und machen das eben in unterschiedlichen Stufen und Stärken. Und man sollte darauf auch Rücksicht nehmen. Wenn sich das Kind so gar nicht beruhigen lässt (von wem auch immer), ist irgendwas nicht okay an der Situation. In vielen Posts klingt das so herzlos. Als ob es völlig normal wäre, dass das Kind weint und da muss es nun eben durch.


    Mich würd ja fast mal die Anleitung interessieren wie ich es schaffe, dass mein Kind explizit Menschen nicht mag, wenn ich noch nicht mit ihm reden kann. Bisher klappt das irgendwie nicht :hae:


    Hallo,


    Wenn Du Dir diesen Themenstrang von A bis Z durchliest, findest Du eine hervorragende Anleitung.
    Säuglinge und Kleinstkinder sind übrigens nicht aus Beton, welche ihre Umwelt und auch Spannungen, Ärger, nicht wahrnehmen.


    Ich finde Deine Nachricht geschmacklos und herzlos. Dem Kind und dem Vater gegenüber, welche beide im Augenblick sehr viel ertragen müssen.