Was wenn der KV heiratet? Auswirkungen auf KU??

  • Hallo zusammen :winken:


    Hab kürzlich von der Schwester meines Ex erfahren, dass er beabsichtigt zu heiraten.
    Nun hab ich mich natürlich gefragt, ob das irgendwelche Auswirkungen auf den Kindesunterhalt mit sich zieht?
    Er zahlt uns unseren Käfer aktuell vollen KU laut D-Tabelle und zusätzlich noch BU.


    Mit seiner LG hat er ebenfalls 1 gemeinsames Kind, dort zahlt er aber weniger Unterhalt.
    Soweit ich weiß leben sie aber nicht zusammen, sie wohnt in einem eigenen Haus (wird noch abgezahlt?!), ist nicht berufstätig, sie bekommt Kindergeld und Halbwaisenrente für 2 ältere Kinder, aber kein ALGII.


    Steigt daraufhin sein Selbstbehalt, weil er quasi mehr Personen zu "versorgen" hat?


    Vielleicht kennt sich jemand aus und kann helfen?!


    LG rundrum :)

    Sag deine Meinung grad und schlicht,

    bleib bei der Wahrheit, lüge nicht,

    und zeige nimmer dich aus List

    anders, als dir ums Herze ist.


    Albrecht Dürer

  • Nach der Hochzeit wird sich die Lohnsteuerklasse von derzeit 1 in Lohnsteuerklasse 3, 4 oder 5 ändern. Normalerweise müsste der Ex dadurch mehr "bereinigtes Nettoeinkommen" haben, der Grundlage, nach der Unterhalt berechnet wird. Je nach Steuerklasse ist das aber so gering, dass er dadurch nicht zwingend in die nächsthöhere Zahlungsstufe rutscht.


    Bereits heute hat er Unterhalt für beide Kinder zu leisten. Dies scheint er bei deinem Kind nach der Berechnung der Düsseldorfer Tabelle zu tun. Bei seinem zweiten Kind scheint er eine Einigung mit der Mutter getroffen zu haben. Das ist den Eltern natürlich freigestellt, tangiert aber nicht die Unterhaltsleistungen an dein Kind. Das betrifft auch den Betreuungsunterhalt. Hier hätte bereits bisher mutmaßlich sowohl an dich - was er tut - als auch an die Mutter des zweiten Kindes leisten müssen. Damit wäre er vielleicht - dazu müsste man jetzt die genauen Zahlen kennen - an die Selbstbehaltsgrenze gestoßen. Wenn er hier für Kind und für dich jeweils die volle Summe zahlt, dann ist das grundsätzlich auf den ersten Blick mehr, als er leisten müsste, wenn er eine offizielle Klärung herbeiführen würde (wenn er nicht sehr hochverdienend ist.)

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Nach der Hochzeit wird sich die Lohnsteuerklasse von derzeit 1 in Lohnsteuerklasse 3, 4 oder 5 ändern. Normalerweise müsste der Ex dadurch mehr "bereinigtes Nettoeinkommen" haben, der Grundlage, nach der Unterhalt berechnet wird. Je nach Steuerklasse ist das aber so gering, dass er dadurch nicht zwingend in die nächsthöhere Zahlungsstufe rutscht.


    Bereits heute hat er Unterhalt für beide Kinder zu leisten. Dies scheint er bei deinem Kind nach der Berechnung der Düsseldorfer Tabelle zu tun. Bei seinem zweiten Kind scheint er eine Einigung mit der Mutter getroffen zu haben. Das ist den Eltern natürlich freigestellt, tangiert aber nicht die Unterhaltsleistungen an dein Kind. Das betrifft auch den Betreuungsunterhalt. Hier hätte bereits bisher mutmaßlich sowohl an dich - was er tut - als auch an die Mutter des zweiten Kindes leisten müssen. Damit wäre er vielleicht - dazu müsste man jetzt die genauen Zahlen kennen - an die Selbstbehaltsgrenze gestoßen. Wenn er hier für Kind und für dich jeweils die volle Summe zahlt, dann ist das grundsätzlich auf den ersten Blick mehr, als er leisten müsste, wenn er eine offizielle Klärung herbeiführen würde (wenn er nicht sehr hochverdienend ist.)


    Danke für deine Antwort :thumbsup:


    Also in Zahlen sieht es folgendermaßen aus:
    Er erzielt Einkommen von Netto ca 1670€ (laut letzter Berechnung). mit StKl 1
    Laut Rechner hätte er in StKl 3 ca 1890€.
    Sowohl ich, als auch die LG erhalten 223€ Kindergeld (da 4. Kind)
    Abzüglich 5%Freibetrag und 1/2 Kindergeld zahlt er im Moment 231€ KU und 78€ BU an unser Kind.
    200€ KU bekommt seine LG für das gemeinsame Kind (selbe Altersgruppe)


    Da ich zu meinem Teilzeitjob ALG2 beziehe, hat das Jobcenter anhand seiner Lohnabrechnung usw die Höhe des KU und BU berechnet.Er war damals auch nicht begeistert, dass er mir soviel mehr bezahlen muss.
    Mag auch sein, dass es einerseits nicht gerecht ist, andererseits erziehe ich unser Kind alleine, die LG hingegen mit ihm zusammen und da kommt auch noch einiges an materiellen Unterhalt obendrauf (Windeln, Nahrung, Pflegeprodukte, Kleidung ect)Außerdem hätte er auf eine Neuberechnung bestehen können. Hat er nicht, also ist es irgendwie nicht mein Bier.


    Nun aber mal angenommen, er würde dann mit LG und 2.Kind zusammen leben, würde er doch auch keinen KU an das 2. Kind mehr zahlen müssen oder?
    Und wie wird dann gerechnet? Steigt er SB dementsprechend an?
    Wie ist es dann mit BU für die LG, FALLS er es drauf ankommen lässt und alles neu berechnet wird?


    Liebe Grüße

    Sag deine Meinung grad und schlicht,

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    Albrecht Dürer

  • Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt als finanzielle Zahlungspflicht fallen nicht an, wenn man als Paar zusammen wohnt/verheiratet ist.

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt als finanzielle Zahlungspflicht fallen nicht an, wenn man als Paar zusammen wohnt/verheiratet ist.


    Mein noch Ehemann und seine Affäre wohnen in unserem Haus mit deren gemeinsamen Kind zusammen. Sowohl für das Kind ku als auch für die Mutter fällt BU an. Dies wurde vom Gericht so angesetzt, weshalb ich nicht mal 50 % des trennungs bzw BU bekomme...

  • *hust* wenn ich mir die Zahlen so ansehe, würde ich an Deiner Stelle die Füße still halten und garnischts machen.


    Wenn er irgendwann schnackelt. daß er das zweite Kind anrechnen lassen kann, dann wars das mit BU und es gibt wahrscheinlich nichtmal Mindestunterhalt.


    Er hat letztendlich seine Frau und 2 Kinder zu finanzieren, dabei fällst zuallererst Du hinten runter und dann wird das was über dem Selbstbehalt nicht mehr viel sein.

  • Mein noch Ehemann und seine Affäre wohnen in unserem Haus mit deren gemeinsamen Kind zusammen. Sowohl für das Kind ku als auch für die Mutter fällt BU an. Dies wurde vom Gericht so angesetzt, weshalb ich nicht mal 50 % des trennungs bzw BU bekomme...

    Abgesehen davon das ich das moralisch unterste Kanone finde.. Liegt es daran, dass sie nicht verheiratet sind?!?

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    Albrecht Dürer

  • *hust* wenn ich mir die Zahlen so ansehe, würde ich an Deiner Stelle die Füße still halten und garnischts machen.


    Wenn er irgendwann schnackelt. daß er das zweite Kind anrechnen lassen kann, dann wars das mit BU und es gibt wahrscheinlich nichtmal Mindestunterhalt.


    Er hat letztendlich seine Frau und 2 Kinder zu finanzieren, dabei fällst zuallererst Du hinten runter und dann wird das was über dem Selbstbehalt nicht mehr viel sein.

    Das 2.Kind IST angerechnet.
    Es wurde mit 200€ bei der Berechnung berücksichtigt.
    Hab ihm gesagt, er soll halt Hälfte / Hälfte machen (obwohl er dann immernoch über SB gewesen wäre) aber dafür hätte er beim Jobcenter Widerspruch einlegen müssen, was er mangels Motivation nicht getan hat.


    Aber wie dem auch sei, ich bin gar nicht drauf aus, mehr zu bekommen, mich hat nur interessiert, ob sein SB aufgrund Heirat oder Zusammenzug mit Frau und Kind in irgendeiner Art und Weise beeinflusst, was sich negativ auf KU und BU auswirken würde.


    Danke und lg

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    Albrecht Dürer

  • Er hätte 4 Unterhaltspflichtige Personen.


    Die TS würde nicht hinten runter fallen, zumindest nicht mehr als die andere Mutter.


    Beide wären gleichgestellt und müssten sich den Rest des Kuchen teilen.


    Grob überschlagen dürfte er für beide Kinder den Mindestunterhalt zahlen können, was er auch aktuell tut.


    Ob da noch BU anfallen würde, müsste man durchrechnen. Mit 78 Euro kannst du aber sowieso nicht ewig planen.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • nofretete84


    Es liegt daran, dass das Kind 2 Monate älter als meines ist und somit die Mutter ebenso lang wie ich Anspruch auf BU hat. Eheliche und uneheliche Kinder sind sowieso gleich gestellt.


    Da aber Anfang nächstes Jahr das nächste seiner Kinder mit der Frau kommt, werde ich kaum noch tu bzw BU bekommen...


    Im Grunde profitiert die Affäre doppelt. Bekommt Unterhalt und wohnt mietfrei in meinem haus, während ich auch noch Miete zahlen muss. Und das mehr als abtrag für das Haus fällig ist. Den abtrag konnte er auch noch unterhaltsmindernd angeben.


    Ja moralisch ist das alles noch tiefer als unterste Schublade.

  • Und wenn er später die Affäre heiratet dann wird die Erbschaft auch noch aufgeteilt... Dann erbt die Affäre und der Pflichtteil geht nur zu 1/8 an gemeinsame Kinder während die Kinder mit der Affäre später den Rest erhalten...


    lg Thomas

  • An Erbe wird abgesehen von dem Haus nicht viel sein. Da er mit Geld sowieso nicht umgehen kann. Er bekommt jetzt sein viertes Kind. Das muss alles finanziert werden. Außerdem hat due Frau bereits noch 3 andere Kinder und kein eigenes Einkommen. Solange er mich nicht ausbezahlen kann, gehört das Haus auch weiterhin zur Hälfte mir. Und nach der Scheidung werden da auch die Karten neu gemischt. Das Eigenkapital war auch meins. Das war 1/5 des kaufpreises und ist vertraglich auch erfasst.


    Schon mal mit 6 Kindern und 2 Erwachsenen Urlaub gemacht? Da wird nicht viel möglich sein. 6 Kindern die Ausbildung finanzieren, Führerschein, Weihnachtsgeschenke...


    Die leben auf hartz4 Niveau trotz sehr gutem Einkommen. Ich hab Durststrecke bis Kind in die KiTa kommt, er über das renteneintrittsalter hinaus. ;-) hat er sich aber so ausgesucht...


    Soll er ruhig nochmal heiraten. Bekommt meine Tochter mehr Unterhalt...


  • Im Grunde profitiert die Affäre doppelt. Bekommt Unterhalt und wohnt mietfrei in meinem haus, während ich auch noch Miete zahlen muss. Und das mehr als abtrag für das Haus fällig ist. Den abtrag konnte er auch noch unterhaltsmindernd angeben.


    Hallo,
    wieso klärt ihr das mit dem Haus eigentlich nicht vernünftig, wenn ihr doch getrennt seid und wohl eher nicht vorhabt nochmal zusammen zu kommen?


    Des weiteren vergisst du, dass sie keine Anteile an dem Haus hat. Diese Immobilie aber aktuell weiter abgezahlt wird, was dir als Eigentümerin ja wohl trotzdem zu Gute kommt.


    Bitte stets Vor- und Nachteile betrachten. :-)

    2 Mal editiert, zuletzt von Tom Dooley ()

  • Im Grunde profitiert die Affäre doppelt. Bekommt Unterhalt und wohnt mietfrei in meinem haus, während ich auch noch Miete zahlen muss. Und das mehr als abtrag für das Haus fällig ist. Den abtrag konnte er auch noch unterhaltsmindernd angeben.

    Marsupilami, bekommst Du denn für Deinen Hausanteil Miete? Das steht Dir ja zu!


    VG
    Kati

  • Dann würde ihr aber auch zustehen, zur Darlehenstilgung etwas bei zu steuern.
    Bei sowas ist ein sauberer cut immer die Beste Wahl. Entweder sich einigen und einer wird aus den Rechten und Pflichten heraus genommen. Oder die Bude verkaufen, Rest Darlehen tilgen und wenn dann noch was übrig bleibt, bekommt jeder die Hälfte und beide können sich neu orientieren.

  • De

    Hallo,
    wieso klärt ihr das mit dem Haus eigentlich nicht vernünftig, wenn ihr doch getrennt seid und wohl eher nicht vorhabt nochmal zusammen zu kommen?


    Des weiteren vergisst du, dass sie keine Anteile an dem Haus hat. Diese Immobilie aber aktuell weiter abgezahlt wird, was dir als Eigentümerin ja wohl trotzdem zu Gute kommt.


    Bitte stets Vor- und Nachteile betrachten. :-)


    Der abtrag und Zinsen wird in vollem Umfang unterhaltsmindernd angerechnet. Nicht nur meine Hälfte. Im Grunde "zahle" ich dadurch seine Hälfte auch noch mit, indem mir das nicht als Teil des netto zur Verfügung steht.


    Und mit ihm ist nicht gescheit zu reden. Ich hab ihm schon mehrfach das Angebot gemacht, dass ich mein Eigenkapital und den Anteil des Geldes, was wir rein gesteckt haben und bereits abbezahlt wurde, auszuzahlen. Er hat das Geld aber nicht und die Bank lässt mich nicht aus dem Kredit raus.


    Wenn das Haus jetzt verkauft wird, ist mein Geld wegen der vorfälligkeitsgebühr weg und im schlechtesten Fall muss ich privatinsolvenz anmelden.


    Bleibt mir nichts anderes übrig als erstmal aussitzen.


    Und wegen der "Miete", die mir zusteht. Den wohnvorteil bekommt er aufs netto oben drauf gerechnet. Da ich mir den Unterhalt aber mit 3 Kindern und besagter anderer kindsmutter Teile, bleibt da auch nicht viel von übrig. Kann man drehen wie man will, er profitiert und sie 3 mal.

  • Abtrag und Zinsen werden bei dir Unterhalts mindern angerechnet? Das ist ungewöhnlich. Der Abtrag ist kapitalerhoehend, die Zinsen sind systemimmanent. Da sollte sich dein Anwalt noch mal schlaulesen in den aktuellen Kommentaren.


    Du selbst bildest natürlich mit jedem Euro Abtrag, den er leistet, auch 50 Cent Kapital. Hilft jetzt nicht, aber später.


    Ansonsten gibt es sowohl bei den Vorfaelligkeitszinsen gute Möglichkeiten (beliebt: Deal mit Bank, dass deren Immoabteilung die Hütte verhoekert und die nur verkauft, wenn Kunde bei ihr finanziert.)
    Oder: ihr setzt Abtrag bis zum Kreditende / Laufende auf Null. Dadurch bleibt Ex jetzt mehr, um Unterhalt zu leisten. Wenn Hütte verkauft wird nach Krediten de, bleibt euch weniger. Aber: Du hast mutmaßlich insgesamt jetzt mehr.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Abtrag und Zinsen werden bei dir Unterhalts mindern angerechnet? Das ist ungewöhnlich. Der Abtrag ist kapitalerhoehend, die Zinsen sind systemimmanent.


    Was kapitalerhöhend und systemimmanent diesbezüglich bedeuten sollen bleibt mir unklar.
    Grundsätzlich ist es durchaus richtig, wenn Schuldbeträge die beide betreffen aber lediglich von einem getilgt werden, eine Anrechnung beim KU finden.


    Das Problem hier liegt ja in der Tatsache, dass die Immobilie von ihm bewohnt wird. Würden sie beide das Haus nicht nutzen, sondern ein fremder Dritter würde dies zur Miete bewohnen, wäre eine Anrechnung völlig korrekt.

  • Was kapitalerhöhend und systemimmanent diesbezüglich bedeuten sollen bleibt mir unklar.
    Grundsätzlich ist es durchaus richtig, wenn Schuldbeträge die beide betreffen aber lediglich von einem getilgt werden, eine Anrechnung beim KU finden.


    Das Problem hier liegt ja in der Tatsache, dass die Immobilie von ihm bewohnt wird. Würden sie beide das Haus nicht nutzen, sondern ein fremder Dritter würde dies zur Miete bewohnen, wäre eine Anrechnung völlig korrekt.

    Tom, dann würde aber auch die Miete einkommenserhöhend angerechnet...


    Wenn hier keine Miete für den Anteil der TS gezahlt wird, sondern der Ex stattdessen den gesamten Abtrag, dann hat dies in der Unterhaltsberechnung nichts zu suchen. Und wenn man dann noch kleinlich wäre (egal von welcher Seite), könnte man noch gucken, wie sich der Abtrag zur ortsüblichen Miete verhält...

  • Welche Miete meinst du jetzt? Die fiktive von der Dritten Person welche das Haus mieten würde? Natürlich ist das so. Könnte aber auch ein Bekannter sein der mietfrei wohnt. Ich habe das deshalb nicht weiter ausgeschmückt weil es nur
    fiktiv gewesen ist. Die Hütte hätte auch leerstehen können. Wichtig war für mein Beispiel ja nur, dass beide nicht das Haus nutzen.


    Und unterm Strich denke ich ja auch das sie aktuell "beschissen" wird. Da bin ich ganz bei euch.