gesteigerte Erwerbsobliegenheit

  • Grundsätzlich muss nur der Mindest-KU gesichert werden.
    aber es kann auch durchaus vor Gericht ein fiktives Einkommen angesetzt werden, wenn z.B. ein Top-Manager
    plötzlich nur noch Fitnesstrainer in Teilzeit ist.


    Grundsätzlich gilt wahrscheinlich - wo kein Kläger, da kein Richter.


    Wenn der unterhaltspflichtige ET den Anschein einer normalen Berufstätigkeit erweckt und den Mindest-KU zahlt,
    wird da keiner groß nachharken.

  • Und wenn kein MUH gezahlt wird? Wie realistisch ist es zu denken, dass ein Richter den UET dazu "verurteilen" würde sich besser bezahlte Arbeit zu suchen?


    Theoretisch ist der UET ja auch verpflichtet höheres Einkommen zu melden, tut er das nicht und es kommt im nachhinein raus, kräht da auch kein Hahn nach.

  • (...)


    Theoretisch ist der UET ja auch verpflichtet höheres Einkommen zu melden(...)

    Das stimmt nicht bei Kindesunterhalt. Bei allen anderen Unterhaltsarten schon. Da sind aber beide Seiten auch verpflichtet.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Ich war der Meinung dass er das melden müsste. Dann verstehe ich nicht warum man nur alle zwei Jahre überprüfen darf. Macht es einen Unterschied wenn er Mangelfall ist? Jetzt, wo es UHV gibt , würde er nicht nur seine Kinder bescheissen , sondern auch noch die Allgemeinheit.


    Was heißt das beide Seiten verpflichtet sind? Muss ich dem Amt melden wenn ich weiß / ahne das er mehr verdient ? Verspiele ich dann die zwei Jahresfrist? Bei uns ist es nämlich so: er wurde mit einem Lohn von 14€/std berechnet. Dann hat er den AG gewechselt. Dort bekommt er seiner Aussage nur 13€/Std, geht aber auf Montage. Seit einem guten Jahr ist er zusaärtlich viel in Nachtschicht , außerdem fährt er mit dem Bulli nach Hause ( hat also eigentlich keine Kosten für den Arbeitsweg, was ja bei die Lohnsteuer auch angegeben werden müsste. Ich habe nicht berechnen lassen, weil sich a) weiß dass er die Kinder dann noch weniger nimmt und bis jetzt meine Kleine darunter leiden würde und b) weil seine Große nächstes Jahr evtl in Ausbildung geht und die Kleien in 11/2 Jahren 12 wird

  • Und wenn kein MUH gezahlt wird? Wie realistisch ist es zu denken, dass ein Richter den UET dazu "verurteilen" würde sich besser bezahlte Arbeit zu suchen?
    Theoretisch ist der UET ja auch verpflichtet höheres Einkommen zu melden, tut er das nicht und es kommt im nachhinein raus, kräht da auch kein Hahn nach.


    Das Einkommen wird anhand des steuerlichen Einkommens berechnet und nicht anhand des tatsächlichen. Steuerlich zählt das Kalenderjahr und den tastsächlichen Betrag hat man ja erst Ende des Folgejahres.
    Daher ist es unrealistisch wenn - auch bei einem Mangelfall - jedes höhere Monatseinkommen neu berechnet werden müsste...


    Wie wolltest du dann z.b. mit einem Arbeitnehmer verfahren der einen Grundlohn hat und Zulagen (nach Auftragslage, Akkord etc...) erhält?


    Beispiel:


    Der genannte Arbeitnehmer hat im Januar und Februar nur Grundlohn (gab keine Zulage weil keine Aufträge da waren)
    März bis Juni bekommt er 500€ Mehr im Monat wg Schicht und Überstunden, ab Juli läuft es bis Dezember wieder mit Grundlohn...


    Da das steuerliche Einkommen zählt kann dieser AN ja erst nach der Steuererklärung im Folgejahr die tatsächlichen Einkünfte benennen...


    Und wenn kein MUH gezahlt wird? Wie realistisch ist es zu denken, dass ein Richter den UET dazu "verurteilen" würde sich besser bezahlte Arbeit zu suchen?


    Kommt auf die Qualifikation und die Lebensumstände des Unterhaltsschuldners an...
    Wir haben in D das Problem dass ein "normales, einfaches" Einkommen den Mangelfall darstellt...


    bay-of-russel:


    Diese "Diskussion" hatten wir im letzten Gerichtstermin.... Da wollte die Anwältin das Thema Unterhalt ansprechen weil ich nicht mehr Arbeite. Die Richterin erklärte dass es keinen Grund gäbe, solange der Mindestunterhalt fließt, hier tätig zu werden.
    Woher diese Einkünfte stammen ist auch, solange Mindestunterhalt bezahlt wird, nicht Gegenstand einer Unterhaltsverhandlung.


    Mindestunterhalt -> Erwerbsobliegenheit erfüllt


    Anders sähe es aus wenn BET einen höheren Bedarf der Kinder nachweisen könne oder aber die Kinder einen höheren Lebensstandard hatten der nicht mehr Sichergestellt wäre...


    lg Thomas

  • Ich war der Meinung dass er das melden müsste. Dann verstehe ich nicht warum man nur alle zwei Jahre überprüfen darf. Macht es einen Unterschied wenn er Mangelfall ist? Jetzt, wo es UHV gibt , würde er nicht nur seine Kinder bescheissen , sondern auch noch die Allgemeinheit.


    Was heißt das beide Seiten verpflichtet sind? Muss ich dem Amt melden wenn ich weiß / ahne das er mehr verdient ? Verspiele ich dann die zwei Jahresfrist? Bei uns ist es nämlich so: er wurde mit einem Lohn von 14€/std berechnet. Dann hat er den AG gewechselt. Dort bekommt er seiner Aussage nur 13€/Std, geht aber auf Montage. Seit einem guten Jahr ist er zusaärtlich viel in Nachtschicht , außerdem fährt er mit dem Bulli nach Hause ( hat also eigentlich keine Kosten für den Arbeitsweg, was ja bei die Lohnsteuer auch angegeben werden müsste. Ich habe nicht berechnen lassen, weil sich a) weiß dass er die Kinder dann noch weniger nimmt und bis jetzt meine Kleine darunter leiden würde und b) weil seine Große nächstes Jahr evtl in Ausbildung geht und die Kleien in 11/2 Jahren 12 wird

    Du darfst, wenn du vermutest das er mehr als 10% mehr verdient als bei der letzten Berechnung, überprüfen lassen.


    Die 2 Jahres Frist gilt dann wieder erneut. Man stelle sich vor, exchen lässt alle 2 Monate das Gehalt überprüfen. Ein bissl Ruhe sei dem UET ja auch vergönnt.

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

  • Das ließe sich besser regeln, wenn uet verpflichtet wäre mehrverdienst angeben zu müssen, wenn ein mangelfall vorliegt oder er dadurch in die nächste Gruppe rutschen würde. Sollte das nicht geschehen und nach 2 Jahren rauskommen, dass er sein Einkommen nicht rechtzeitig angegeben hat, Nachzahlung fällig wird, nötigenfalls mit absenken des srkbstbehalts.


    Dann müssten bet nicht wie Geier um die uet kreisen und uet hätte ruhe.


    So wie es jetzt geregelt ist, ist es einfach zum Teil unmöglich für bet. Woher soll man wissen ob ex mehr verdient etc. Ich weiß ja nicht mal was mein Bruder oder meine Kollegen verdienen. Hat ja keiner ein Schild um den Hals. Ist ja in Deutschland auch kein Thema, was zum Smalltalk gerechnet wird.


    Ich weiß, dass ex eine Gehaltserhöhung bekommen hat, er hat sich per Vergleich gerichtliche sogar dazu verpflichtet die Abrechnung an mich zu senden. Unaufgefordert. Die Gehaltserhöhung war in September / Oktober. Bald ist Dezember und er hat sich noch immer nicht gerührt... Keine Ahnung, was ich da nun machen soll.

  • Man stelle sich vor, exchen lässt alle 2 Monate das Gehalt überprüfen. Ein bissl Ruhe sei dem UET ja auch vergönnt.


    Früher war das mal so. Da gab es keine 2 Jahres Frist. Die Gesetzgeberin ging fälschlicher Weise davon aus, dass die Mütter schon nicht den Auskunftsanspruch missbrauchen würde, um monatlich den Anwalt auf den Schuldner zu hetzten. Falsch gedacht. Bogen überspannt. Deswegen nunmehr nur alle 2 Jahre, ausser, es kann überzeugend dargelegt werden, dass sich das unterhaltsrelevante Einkommen um mehr als 10% erhöht hat.


    Ein höheres Einkommen muss der UET nicht melden, solange kein UHV fliesst, oder sich anderweitig vor Gericht verglichen wurde, bzw. die Parteien das so notariell vereinbart haben. Und schon gar nicht bei TU/EU/BU. Anders sieht es aus, wenn BU/EU Empfänger (Mehr)Einkommen erzielt. Das muss dem Unterhaltsschuldner sofort gemeldet werden. Tut er/sie das nicht, kann das eine (teilweise) Unterhaltsverwirkung zur Folge haben.

  • Das ließe sich besser regeln, wenn uet verpflichtet wäre mehrverdienst angeben zu müssen, wenn ein mangelfall vorliegt oder er dadurch in die nächste Gruppe rutschen würde. Sollte das nicht geschehen und nach 2 Jahren rauskommen, dass er sein Einkommen nicht rechtzeitig angegeben hat, Nachzahlung fällig wird, nötigenfalls mit absenken des srkbstbehalts.


    Warum so einseitig?


    Fair wäre, wenn der UET stehenden Fusses auch mal weniger zahlen darf, wenn sein Einkommen in einem Monat sinkt. Stattdessen wird erwartet, dass er von einem SB kurz über ALG II soviel beiseite legen kann, dass er auch mit einem Einkommen von 0€ noch min 1 Jahr leistungsfähig ist. 6 Monate, bis er einen Antrag stellen darf und dann noch mal (wenn es schnell geht) genau so lange, bis endlich mal ein Gericht entscheidet.


    Und an eines sollte man bei diesen Forderungen auch denken. Ab 18 gilt das dann bitte für beide Seiten. (was es oh Wunder natürlich in der Realität nicht tut). Der ehemalige BET hat keinerlei gesteigerte Erwerbsobligenheit, solange der ehemalige UET weiter in selbem Umfang leistungsfähig ist. Ex-BET kann also weiterhin auf Teilzeit arbeiten (oder auch gar nicht).


    So unfair das für so manchen BET alles angeblich ist, in die andere Rolle wechseln wollen sie dann aber auch nicht. Scheint also alles nicht so wild zu sein. Klar, mehr geht immer ;)

  • (...)


    Dann müssten bet nicht wie Geier um die uet kreisen und uet hätte ruhe.


    (...)


    also die Mütter, die wegen einer Stufe der DDT wie die Geier kreisen ( 20 Euro im Monat) die kreisen sowieso wegen jeden Scheiß und genau denen wurde mit der 2-Jahresregel ein Riegel vorgeschoben.



    E/ Und wer sagt denn, dass das Geld am Kind vorbei geht. Es geht erstmal an der Mutter vorbei....... :tuedelue

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
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  • Ich weiß, dass ex eine Gehaltserhöhung bekommen hat, er hat sich per Vergleich gerichtliche sogar dazu verpflichtet die Abrechnung an mich zu senden. Unaufgefordert. Die Gehaltserhöhung war in September / Oktober. Bald ist Dezember und er hat sich noch immer nicht gerührt... Keine Ahnung, was ich da nun machen soll.


    Das ist doch recht einfach, was man da macht: Eine nette Mail oder einen Kurzbrief schreiben und um die im Vergleich festgelegte Auskunft bitten.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • War klar, dass sich die Männer wieder angegriffen fühlen.


    Ich hab nix von einseitig gesagt, ich hab nix von 1 Monat mal was mehr verdienen gesagt...


    Und wenn 20 Euro ja "nix" sind, kann der UET sie ja auch ohne Probleme zahlen.


    Bei uns würde es am Kind vorbei gehen. KV wäre es sogar egal, wenn wir verhungern würden. Drauf angelegt hat er es ja schon, indem er kurz nach der Trennung sämtliche Konten leer geräumt hat inklusive Kindergeld und meinem elterngeld. Ich hatte 1 Monat keinen Cent und er hatte 3600 Euro...


    Ihr vergesst immer, dass nicht alle uet so lieb und nett sind. Die es sind, haben auch keine Probleme und den anderen darf man ruhig mal ein bisschen Dämpfer geben.


    Ich als bet muss auch jeden Cent zeitnah offenlegen. Warum nicht auch der bet?!?


    Ich werde nächste Woche bei der Anwältin anrufen. Sollen die Anwälte das klären. Gab schon genug Streit...

  • Ich werde nächste Woche bei der Anwältin anrufen. Sollen die Anwälte das klären. Gab schon genug Streit...


    ... und das zahlt Dir dann die Allgemeinheit (wegen Prozesskostenhilfe)? Wenn ich der KV wäre, würde das sicherlich nicht zur Deeskalation beitragen. Ich würde es mit einem freundlichen Brief versuchen und nicht gleich scharfe Geschütze auffahren.

  • Er weiß darum. Ich bin kein laufendes Memo. Ich hab schon 10 Briefe geschickt. Ohne einschreiben kommen sie nicht an. Und mit einschreiben bekomme ich nur ne Portion Frechheit.


    Es endet immer damit, dass ich zum Anwalt muss. Komischerweise klappt es dann zumindest besser. Wenn Anwalt nicht hilft, muss die Richterin ihm erklären wie es läuft. Kann ich leider nicht ändern.


    Deeskalation gibt's bei uns im übrigen nicht mehr. Das hab ich Monate versucht. Scheidung mit 1 Anwalt etc. Wollte er nicht. Ich warte seit 1 jahr auf persönliche Sachen. Rückt er nicht raus. Etc. Ich hab da keinen Nerv mehr zu.

  • Ich als bet muss auch jeden Cent zeitnah offenlegen. Warum nicht auch der bet?!?


    Das halte ich für schlicht weg falsch.
    Wer oder was zwingt dich denn, dem BET alles (?) zeitnah offen zu legen? Dein Einkommen muss erst offen gelegt werden, wenn ihr kein SR mehr habt und das Kind ab 18J euch beide verklagt.
    Solltest du einem JC oder einer Wohngeldstelle oder einem Finanzamt etwas offen legen müssen, dann hat der BET damit zunächst einmal nichts zu tun. Und wenn er das hat, wird zB ein JC an den BET von sich aus herantreten. :frag

  • (...)Ihr vergesst immer, dass nicht alle uet so lieb und nett sind. Die es sind, haben auch keine Probleme und den anderen darf man ruhig mal ein bisschen Dämpfer geben. (...)


    das gilt aber auch umgekehrt und man muss sich auch nicht als UET auf der Nase rumtanzen lassen, auch nicht die lieben und netten.


    Die meisten UET hören doch nur was vom BET, wenn es ums Geld geht oder um eine Unterschrift ( nicht mal um eine eigene Meinung, denn die Entscheidung ist schon längst gefällt, sondern nur um die Unterschrift) dann, und nur dann, ist es wieder das gemeinsame Kind

    Seit ich nicht mehr rauche höre ich nur noch Musik von Menschen die nicht rauchen und siehe da: mein Plattenschrank ist leer.
    Ich lese nur noch Bücher von Menschen die nicht rauchen. Eigentlich nur Kafka, denn der hatte TBC.

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  • Das halte ich für schlicht weg falsch.
    Wer oder was zwingt dich denn, dem BET alles (?) zeitnah offen zu legen? Dein Einkommen muss erst offen gelegt werden, wenn ihr kein SR mehr habt und das Kind ab 18J euch beide verklagt.
    Solltest du einem JC oder einer Wohngeldstelle oder einem Finanzamt etwas offen legen müssen, dann hat der BET damit zunächst einmal nichts zu tun. Und wenn er das hat, wird zB ein JC an den BET von sich aus herantreten. :frag


    Ich bekomme betreuungsunterhalt. Genauso wie eine andere Frau mit der er sich während der Ehe vermehrt hat. Daher mangelfall und ich muss mitteilen was ich an Einkommen habe und sobald sich das ändert...