Gebt ihr jedes mal die Krankenkassen Karte mit?

  • Die Frage haben ex und ich uns irgendwie nie gestellt, aber es liegen auch 150 km zwischen uns, also gebe ich sie meistens ( wenn wir es nicht vergessen) mit. Als er noch hier gewohnt hat habe ich die Karte gehabt, da war sie aber meistens auch nur von SA auf SO bei ihm.
    Ex von meiner Schwester holt die Kinder Freitag direkt von der Betreuung ( kita und tamu) ab und bringt sie Montag wieder hin. Jetzt waren sie das zweite we bei ihm, er hat sie schon mit Fieber bei der tamu abgeholt ( sagt er, von der tamu kam keine Nachricht an meine Schwester weil ja der papa die kleine abgeholt hat). Beide Kinder hatten das ganze we Fieber, aber er konnte nicht zum Arzt weil ja die Karten und die u Hefte nicht da waren. ( gemeldet hat er sich nicht, aber darum geht es mir gar nicht).
    Meine Frage wäre tatsächlich ob ihr die Karten immer mitgebt bzw man sie auch immer mitgeben muss . sie hat es tatsächlich einfach nicht bedacht, er unterstellt ihr jetzt Absicht und gibt ihr natürlich auch die schuld daran dass er nicht zum Arzt konnte.

  • Also mal unabhängig von der Thematik ( bei uns stellt sich die Frage nicht), kann man natürlich auch ihne Karte zum Arzt. Ich hatte sie ab und zu mal nicht. ( Vergessen, nicht gefunden, ) und es war nie ein großes Problem. Man kann bei der KK anrufen, selbst von der Praxis aus, und die schicken eine kurze Bestätigung oer Fax an die Praxis. Ich musste sie auch einfach schonmal nur nachreichen.

  • Ich gebe die Karte immer mit, außer die Kinder sind nur einen Nachmittag unter der Woche bei der KM. Ich meine, nachreichen müsste auch gehen. Schwierig ist es nur dann, wenn ein Elternteil die Karte bunkert und nicht herausgibt aus Prinzip.


    Blindeshuhn: könnte Deine Schwester nicht grundsätzlich die Karte am Freitag im Ranzen des jeweiligen Kindes mitgeben? Ich hätte es an Stelle des KV vermutlich auch versucht, zum Arzt zu gehen, anstatt Absicht zu unterstellen.

  • Mitgeben könnte sie die, keine Frage. Sie packt ja die Taschen für die Kinder. Es ist aber zu befürchten dass er sie dann bei sich zu Hause vergisst. Sie hat ja schon neue weil er die Karten bei der Trennung leider im Zuge des Umzuges verloren hat. ( die von seinem ersten Sohn natürlich nicht).

  • Was ist mit der Beantragung einer Zweitkarte. Das wurde bei mir abgefragt. Oder eine Dauerhafte Bestätigung der KK, die er behält?

  • Hallo Blindeshuhn,


    es gibt Versicherungen, die stellen zwei Karten aus - womit dann jeweils eine bei jedem Elternteil verbleiben könnte.
    Andere Versicherungen, die nur eine Karte ausstellen, haben oftmals doch wenigstens Lösungen wie z.B. Behandlungsscheine, die man dann beim Arzt abgeben kann. Diese könnte man in das Gepäck der Kinder packen. Die dürfen dann auch gerne bei jedem Besuch "vergessen" werden. Eventuell haben sie ja eines Tages einen gewissen Sammlerwert. Allerdings würde ich das nur dann so handhaben, wenn Kindesvater die Karte öfters mal "vergisst" und sie dann auch leider nicht z.B. per Briefpost zurückgeben möchte oder etwas häufiger womöglich gar nicht mehr finden kann. Manchmal spülen die Kinder so etwas ja auch das Klo runter, dann sind sie eben weg.


    Übrigens gab es in meinem Umfeld bisher noch keinen einzigen Arzt, der die Behandlung eines Kindes verweigert hat weil keine Karte vorgelegt werden konnte. Jeder ARzt war damit einverstanden, die Karte nachzureichen was man recht unkompliziert erledigen kann, wenn man die Karte samt frankierten Rückumschlag an die betroffene Praxis verschickt. Findet dies nicht statt (weil z.B. "vergessen" wird über den Arztbesuch zu informieren) wird schlimmstenfalls dann eben eine Privatrechnung an den betreuuenden Elternteil verschickt. Aber auch hier reicht es meistens, dann eben die KV-Karte nachzureichen.


    Also: Es war unverantwortlich von Kindesvater, nicht zum Arzt zu gehen wenn er dazu die Notwendigkeit gesehen hätte, dies aber ausschließlich aufgrund einer fehlenden Karte nicht getan haben will. Was die fehlenden U-Hefte mit dieser Nachlässigkeit zu tun haben, erschließt sich mir sowieso nicht.


    Beste Grüße
    FrauRausteiger

    .
    .
    •» Cave quicquam dicas, nisi quod scieris optime. :rauchen «•
    .
    .

    2 Mal editiert, zuletzt von FrauRausteiger ()

  • Ernsthaft? Er hat doch vorher auch nicht bemängelt, dass er keine Karte hatte. Und selbst wenn, man kann auch ohne Karte zum Arzt und das ganze laufende Quartal nachreichen. Das uheft brauch er dafür auch nicht.


    Vom uheft würde ich ne Kopie machen für seine Unterlagen und bei der Krankenkasse anrufen und für den Vater eine zweite Ausfertigung bestellen. Problem gelöst.

  • Ich war auch schon zum impfen ohne Karte, da diese noch beim papa war ( und mir umgehend zu gesendet wurde). Aber beim Ex meiner Schwester geht sowas immer alles nicht. Wobei die Idee mit der zweitkarte bzw dem nachfragen bei der KK gut ist. Habe ich gerade so weiter gegeben.
    Wie krank die Kinder letzten Endes waren lassen wir mal dahin gestellt. Gestern Abend 21 Uhr waren sie beide noch zu krank um in die kita und zur tamu zu gehen, jetzt sind sie beide wieder bei Mama und top fit. Aber Kinder genesen ja schnell, Gott sei dank.


    Das u Heft möchte er um immer über den impfstatus informiert ist. Der ändert sich ja gerade bei 1 und 3 jährigen häufig. Dann sollte da eine entsprechende Kopie ja auch ausreichen.

  • Wenn der Papa das Kind an dem Tag abholt - wird auch der Papa informiert.
    Das U-Heft braucht man bei akuten Erkrankungen nicht.
    Der Kinderarzt bei dem die Kids sind, behandelt sicher auch ohne Vorlage der KV Karte.
    Fremde Ärzte lassen sich kurz ne Kostenübernahme von der Krankenkasse faxen.
    In der Regel sollte die Mutter doch erreichbar sein und würde die Karte oder Angaben nachreichen.
    Mit Fieber muss man ja nicht zwingend zum Arzt.


    Die KV Karte habe ich noch nie mitgegeben.

  • So lange sind die beiden nicht getrennt, den impfstatus des 3 jährigen sollte er also kennen, und das die 1 jährige geimpft wurde weiß er, das wurde ihm von meiner Schwester mitgeteilt, zusammen mit den Ergebnissen der U.


    Angeblich hatte die Kinder von Freitag Nachmittag bis gestern sehr hohes Fieber, da wäre ein Arztbesuch dann doch mal nötig gewesen, vor allem wenn sie noch so kl ein sind und beide gleichzeitig betroffeb. aber eben laut ex nicht möglich. Über die Argumente des Ex zerbrechen ich mir nicht den Kopf, ich vermute auch das die Kinder zukünftig des Öfteren an seinem WE krank werden und Montags morgens nicht in die kita und zur tamu gebracht werden können. ( zumindest die Kleine, der Kindergarten des " großen" liegt auf dem Schulweg seines ältesten, der hatte aber heute schulfrei). Sich darüber den Kopf zu zerbrechen ist müßig.
    Aber wir möchten zumindest weniger schwarze Peter in der Hand meiner Schwester haben, daher meine Frage

  • So lange sind die beiden nicht getrennt, den impfstatus des 3 jährigen sollte er also kennen, und das die 1 jährige geimpft wurde weiß er, das wurde ihm von meiner Schwester mitgeteilt, zusammen mit den Ergebnissen der U.


    Vielleicht sucht er ja immer wieder Gründe, Deiner Schwester etwas vorwerfen zu können, direkt oder hintenrum. Da hilft m. E. nur, ihm die nötigen Instrumente (hier: Krankenkassenkarte bzw. Zweitkarte bzw. Kopie davon) zukommen zu lassen. Über Arzttermine würde ich ihn stets informieren, dann kann er sich ja entscheiden, ob er daran teilnehmen möchte oder nicht. Falls nein, würde ich ihm kurz schriftlich die wesentlichen Ergebnisse mitteilen. Mehr nicht. Das sollte schon helfen, etwaigen Wind aus den Segeln zu nehmen.

  • musicafides natürlich sucht er die, das ist schon klar. Über den impf- und u Termin war er informiert, er wurde vor der Trennung gemacht, die Ergebnisse hat er bekommen. alles andere war ja vor der Trennung. Das mit der zweitkarte wird ja jetzt in die Wege geleitet. Ich hab so einen Zirkus nie gehabt, da ist vieles Neuland für mich. Der Umgang war ja erst der zweite. Daher ja meine Frage.


    Genauer gesagt geht es ex um 3 Dinge: Vorwürfe gegen sie erheben zu können, gewisse Dinge nach seinen Spielregeln laufen zu lassen ( es wurde seinerseits gestern über den Übergabe Ort diskutiert. Ganz bringen war im mit insgesamt 4 kindern- er hat noch Sohn 2 zum Umgang da) zu stressig, sie hat dann die halbe Strecke vorgeschlagen, und er musste dann seinen willen durchsetzen sie drei Haltestellen weiter fahren zu lassen, damit er diese drei weniger fahren muss), und um seine Bequemlichkeit. Eigentlich fände er es besser wenn ihm die Kinder gebracht und wieder abgeholt würden. Hat ja bei seiner anderen ex auch funktioniert. Die bringt Sohn 2 immer brav rund 300 km mit dem Zug und holt ihn wieder ab. Aber wie gesagt, das warum ist müßig...

  • Die bringt Sohn 2 immer brav rund 300 km mit dem Zug und holt ihn wieder ab.


    Warum tut sie das? Bei uns ist Übergabe im Normalfall bei uns zuhause, in Ausnahmefällen in der näheren Umgebung (wenn z. B. die Kinder aufgrund einer Veranstaltung nicht zum festgesetzten Termin zuhause sein können. Ich finde, man muss den Umgang nur ermöglichen, aber mehr auch nicht. Mir nimmt ja auch niemand ab, die Kinder von A nach B zu fahren, wenn es nötig ist.


    Wenn es immer wieder absehbare Diskussionen dieser Art gibt, würde ich solche Regelungen nur noch im Beisein Dritter fixieren. Man muss solchen Kindergarten wirklich nicht mitmachen

  • Ab Schulalter hatten meine Kinder ihre Versichertenkarte immer in ihrem Portemonnaie. Darauf haben sie auch immer aufgepasst, denn ihre Fahrkarte befand sich auch darin - ohne hätten sie nicht so schnell nach Hause gekonnt. (Ohne Fahrkarte wären sie nicht gefahren, das kam gar nicht in ihren Gedankengängen vor.)


    Als sie kleiner waren hab ich ihnen die Karte meist eingepackt, wenn sie übers Wochenende/zum Urlaub zu Großeltern etc. aufgebrochen sind. (Trennung vom KV war erst später)

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Ich gebe die nur dann mit, wenn der KV weiter weg ist. Hier in der Umgebung kann ich problemlos ja zur betreffenden Praxis und die Karte nachreichen.


    Aber wir hatten es hier auch schon, dass man nicht zum Arzt gegangen ist, weil das ohne Karte ja nicht geht.

  • Hier in der Umgebung kann ich problemlos ja zur betreffenden Praxis und die Karte nachreichen.


    Also, ich habe Anderes zu tun, als zu irgendwelchen Ärzten zu rennen, um die Krankenkassenkarte nachzureichen. Da finde ich es viel einfacher, die Karte mitzugeben, aber das geht auch nur, weil ich davon ausgehen kann, sie wieder zurückzubekommen.