Was kann ich Beantragen

  • Hallo zusammen,


    wie sieht das aus wenn der Kindsvater weniger Unterhalt bezahlen muss. Gibt es die Möglichkeit Gelder zu beantragen um dies wieder aufzufangen ? Wenn man vom Jobcenter Leistungen erhält wird dies ja aufgefangen in dem man dort den Ausgleich bekommt.


    Aber wie ist das wenn man arbeitet ? Besteht z.B. die Möglichkeit Wohngeld, Kindergeldzuschlage oder ähnliches zu beantragen ?


    Danke schon mal für eure Antworten.

  • Das ist nicht so leicht - ich bekomme 0 Unterhalt und 0 Leistungen - ich verdiene "zuviel".
    Wenn er unter dem UVG Satz zahlt - kannst du mit UVG aufstocken.


    Alle anderen Leistungen hängen an deinem Einkommen + Unterhalt - da gibt es keinen festen Sätze,
    das muss beantragt werden - oft wird dabei auch die Kaltmiete berücksichtigt.


    Kinderzuschlag bekommt man nur wenn man kein Unterhalt/UVG bekommt.,
    Wohngeld und ergänzendes ALG II solltest du prüfen - damit kommst auch in den Genuss des
    Bildung- und Teilhabe Paketes (BUT)

  • Kinderzuschlag bekommt man nur wenn man kein Unterhalt/UVG bekommt.,


    :hae: Ist das neu? Ich hab für Junior 6 Jahre UVG bekommen + eine Weile den Kinderzuschlag. Beim Jobcenter gibts auch ein Merkblatt dafür, ich zitiere (Ich hoffe, das geht in Ordnung)


    Zitat

    Um ihn zu erhalten, müssen diese Voraussetzungen erfüllt sein:


    Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für das Kind.
    Ihr Bruttoeinkommen beträgt mindestens 900 Euro (Elternpaare) oder 600 Euro (Alleinerziehende).
    Ihr Bruttoeinkommen übersteigt nicht die Höchsteinkommensgrenze.
    Zusammen mit dem Kinderzuschlag haben Sie so viel Einkommen, dass Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld haben.


    Der Unterhalt wird halt als Einkommen angerechnet, wenn man damit dann immer noch nicht über der Höchsteinkommensgrenze liegt, dürfte der Bezug doch kein Problem sein.