Berechnung Unterhalt

  • Moin,


    ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe bei der Berechnung, ich hab mich schon ein wenig schlau gemacht weiß aber nicht ob ich nicht irgendwo einen Denkfehler drin habe. Es geht um den Ausgleichsbetrag beim paritätischen WM (angeordnet durch Gericht). Die Zahlen sind teilweise vorläufig weil ich keine Unterlagen der KM habe und meine Steuererklärung vom FA noch nicht zurück ist. Es geht eher um die Berechnungsmethode, Zahlen können später angepasst werden.


    Ab dem 01.08. habe ich "nur" noch eine 90 % Stelle damit ich die Betreuungszeiten leisten kann, KG bekommt die KM und den Mehrbedarf (KiGa) habe ich außen vor gelassen, der wird komplett von mir bezahlt, also Betreuung und Verpflegung


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    Wäre nett wenn die Rechen-Nerds da mal drüber gucken könnten, nicht dass mir ein Denkfehler unterlaufen ist

  • warum ziehst Du bei Dir Kindgeld ab, schlägst es der KM aber zu? *grübel*


    und warum rechnest Du KiGa als Mehrbedarf?
    insbesondere die Verpflegungskosten? die gehören in die Rechnung mEn. nicht rein-


    Sind die 1000 Euro der KM Hartz IV? oder woher nimmt sie dieses Geld, da Du sie ja als "nicht berufstätig" ansiehst?


    Die Arbeitszeitreduzierung auf 90% ist auch so eine Sache :frag


    da ist viel, was nicht wirklich eindeutig ist-

    Lieber Gruss


    Luchsie


    Dein Denken kann aus der Hölle einen Himmel und aus dem Himmel eine Hölle machen.


    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Fangen wir mal an:


    KG wird an die KM ausbezahlt, also nach meiner Denkweise würde mir ja die Hälfte zustehen


    KiGa ist in der Berechnung völlig außen vor, wird komplett von mir bezahlt


    Die 1000 EUR sind ALG1


    Zwerg geht 30 Stunden die Woche in den KiGa, Einrichtung und KM möchten erst abwarten wie es sich entwickelt. Die Kapazität wäre aber da um auf 35 Stunden die Woche zu erhöhen. Deshalb die Verringerung meiner Arbeitszeit wegen Betreuung des Kindes.

  • korrigiert mich... aber mEn. zählt man als ALG1 Empfänger als berufstätig....
    und als Unterhaltspflichtiger darf man idR. sein EK nicht freiwillig reduzierien :frag (auch, wenn ich die Gründe durchaus nachvollziehen kann-)


    KiGa ist mEn. nicht "völlig" aussen vor- es reduziert denke ich Dein EK vor KU-


    ich würde rechnen Deine 2229 abzgl. KiGa (ohne Verpflegungskosten)-
    somit wäre Kind mEn. Stufe 3 mit 377 Euro- abzgl. 96 Euro-
    somit müsstest Du an KM 281 Euro zahlen :frag

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Wem genug zu wenig ist, dem ist nichts genug. (Epikur)

  • Moin,


    sorry war den ganzen Tag mit Zwerg unterwegs und hinterher waren wir beide platt 8-)


    Wie man den Unterhalt berechnet wenn es einen BET und einen UET gibt ist ja kein Thema, aber in unserem Fall wechseln wir uns ja jeweils damit ab. Wir sind durch das paritätische WM ja beide Barunterhaltspflichtig.


    Ich hoffe ich darf den Link hier setzen, aber bei meiner Berechnung hatte ich mich daranorientiert.

  • Hallo Marcus,
    also ich verstehe die Berechnung so weit, was ich nicht verstehe, ist das Ergebnis,
    also so wie ich das sehe zahlst Du momentan den gesamten KUH allein ebenso MB, anrechnen kannst Du das 1/2 Kindergeld. Das ergibt sich daraus, dass KM gar kein Einkommen oberhalb des SB erzielt (ob der jetzt für "arbeitslos" sprich ALG 1 bei 880 oder 1080 liegt, ist zweitranging, müsste man sich mal beraten lassen).


    Das mit der Reduzierung der Stunden auf 90 Prozent finde ich hingegen in Ordnung.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • wenn man die Berechnung zu Grunde legt kommt man auf einen Gesamtbedarf des Kindes von: 438 Euro abzgl. dem Kindergeld von 192 Euro bleiben 246 Euro-
    diese 246 Euro stehen dem Kind zusätzlich zum Kindergeld zu-
    Du trägst 100%, KM trägt 0%-
    somit müsstest Du (lt. dem Link) 246 Euro abzgl. hälftiges Kindergeld von 96 Euro- also in Summe 150 Euro an KM zahlen...
    allerdings widerspricht sich der Link teilweise selber, und sagt- dass eine korrekte Berechnung kaum möglich ist ;-)


    (der Denkfehler war bei mir, dass das KG komplett an KM ausgezahlt wird)-
    oder rechnest Du 246/2-96... das kann aber lt. dem Link auch nicht passen :-(
    weil es ja hiesse, der Unterhalt sei gleich hoch....

    Lieber Gruss


    Luchsie


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    Einmal editiert, zuletzt von Luchsie ()

  • Also meine Rechenmethode sah wie folgt aus:


    • Ermittlung meines bereinigten Nettos (jetzt mal unerheblich ob aufgrund VZ oder 90 % Stelle)


    • Mehrbedarf KiGa komplett außen vor gelassen (sollte eine Quotelung zum Tragen kommen, würde ich meiner Meinung nach die KM ja besser stellen da ich 100 % übernehme; dass war schon vor der gerichtlichen Anordnung des WM von mir zugesichert, dazu stehe ich auch jetzt noch)


    • Einkommen der KM und mir abzgl. Selbstbehalt wobei ich den ALG1-Bezug als nicht berufstätig eingestuft habe, das ergibt die aktuelle Quotelung der Einkommen


    • Zurechnung bzw. Abzug des hälftigen KG


    • Anrechnung des halben Kindesunterhaltes


    • Daraus ergibt sich dann die Höhe der Ausgleichszahlung


    Ich habe genau die Punkte 1-6 aus dem Bsp. zur Berechnung beim WM übernommen.


    Das Problem ist wirklich dass man für die genaue Berechnung des Anspruches nix verlässliches findet. Aktuell fließt noch kein Geld, also KM bekommt KG und ich zahle den Mehrbedarf. Ausgezogen ist sie Mitte Mai und Ende Juni hatten wir den Beschluss des Gerichtes. Bisher ist die KM nicht auf mich zugekommen und so rechne ich jetzt selber mit den mir bekannten Informationen weil das Geld dem Zwerg ja auch zusteht. Meine Anwältin wollte mir wohl noch eine Berechnung des BGH per Mail senden, hat es aber bisher nicht geschafft evtl. auch vergessen (obwohl ich mich nun wirklich nicht über sie beschweren kann). Die werde ich auch noch mal anschreiben

  • Beim Wechselmodell solltet ihr euch als Eltern nicht nur über die Ausgestaltung des WM einigen, sondern auch über die Finanzierung. Die könnt ihr "frei Nase" gestalten - es sei denn, einer der Eltern ist von Sozialgeldern abhängig. Das das WM gesetzlich immer noch nicht vorkommt, gibt es auch kaum Rahmenbedingungen bei der Finanzierung. Grob kann man sagen, dass beide Nettoelterneinkommen nach Bereinigung addiert und dann gequotelt werden sollten. Ob das am Ende so funktioniert, wie es auf der ja hauptsächlich Nebel werfenden Anwaltsseite angedeutet wird (eigentlich stiftet die ja nur so viel Verwirrung, dass jeder User sagt: muss ich den Anwalt zur Berechnung beauftragen ...), ist fraglich.
    Eigentlich zeigt sich hier in der Praxis das klassische Wechselmodellproblem: Wechselmodell kann nur da funktionieren, wo ueberdurchschnittlich viel Familieneinkommen da ist und man nicht auf ein paar Hundert Euronen gucken muss.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Beim Wechselmodell solltet ihr euch als Eltern nicht nur über die Ausgestaltung des WM einigen, sondern auch über die Finanzierung


    Geeinigt hat man sich bei Gericht über das Wechselmodell, also wird die Finanzierung evtl. der nächste Akt werden weil es der Gegenseite nicht genug sein könnte.

    Ob das am Ende so funktioniert, wie es auf der ja hauptsächlich Nebel werfenden Anwaltsseite angedeutet wird (eigentlich stiftet die ja nur so viel Verwirrung, dass jeder User sagt: muss ich den Anwalt zur Berechnung beauftragen ...), ist fraglich.


    Muss ich Dir recht geben, mir wäre dabei viel wohler wenn die Berechnung von einem Gericht und sonst einer offiziellen Stelle wäre und nicht von einem Rechtsverdreher

    Wechselmodell kann nur da funktionieren, wo ueberdurchschnittlich viel Familieneinkommen da ist und man nicht auf ein paar Hundert Euronen gucken muss.


    Ich bin der Meinung dass kann schon funktionieren, eine Erklärung verkneife ich mir aber jetzt weil ich sonst evtl. meine gute Erziehung strapazieren würde. Außerdem würde ich wahrscheinlich einen Roman schreiben.


    Aber schon mal danke für Deine Antwort

  • Ein Wechselmodell anordnen, ohne die Finanzierung zu klären? Was hast du denn da für eine Pfeife als Anwalt gehabt? Oder ging es um die Chance, wenigstens 50% das Kind zu haben?
    Hat das Gericht keine Aussage zur Finanzierung gemacht, scheint es keine Notwendigkeit gesehen zu haben. Jeder finanziert seine Zeit, würde das heißen. ... Wer bekommt Kigeld - und warum? Bei wem ist Kind laut Gericht gemeldet?

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Mir ging es darum das Kind zu 50 % zu haben bzw. es weiterhin mit betreuen zu können, mehr wollte ich nicht weil es mir bewusst ist dass ein Kind beide ETs haben sollte und zwar so viel wie möglich. Die KM bzw. deren Anwältin wollte es bei der Anhörung zwecks Unterhalt ansprechen, dass wollte aber die Richterin nicht hören und hat das schlicht und ergreifend abgewürgt. Lt. Beschluss werden die Kosten des Verfahrens gegeneinander aufgehoben.


    Kindergeld bezieht die KM. Nachdem sie aber fast alle Unterlagen mitgenommen hat (bis auf Geburtsurkunde, Sorgeerklärung und Vaterschaftsanerkennung, die vorher in Sicherheit gebracht habe) könnte ich noch nicht mal sagen auf wen von uns beiden das KG läuft. Ich bilde mir nämlich ein, auf meinen Namen und wir hätten nur vor längerer Zeit die Kto.Verbindung auf die KM geändert.


    Zwerg ist immer noch bei mir gemeldet, KM wollte von mir zwar eine Vollmacht zur Ummeldung die ich aber nicht gegeben habe und das EWA wurde damals umgehend von mir verständigt dass ich meine Unterschrift nicht gebe. Das Gericht hat auch hierzu nichts ausgeführt.