KV will gemeinsames Sorgerecht beantragen

  • Genau das befürchte ich eben, dass es einfach nur ums Leben schwer machen geht, weil er jetzt zahlen soll, genau wie lena sagt
    keks3 war dein Urteil nach 2013 ? Da gab es nämlich diese neue Gesetzesreform

  • Kümmert sich der Vater nicht, wozu will er dann das GS und warum sollte er es erhalten?

    Gegenfrage: Warum erhalten asoziale Mütter die die Kinder schlagen und verwahrlosen lassen das Sorgerecht ungeprüft ab Geburt an und liebevolle unverheiratete Väter nicht?

  • Zitat von »keks3«
    Gegenfrage: Warum erhalten asoziale Mütter die die Kinder schlagen und verwahrlosen lassen das Sorgerecht ungeprüft ab Geburt an und liebevolle unverheiratete Väter nicht?


    Ich glaube nicht, dass wir solch allgemein gefassten Fragen hier beantworten können. Ich bin sehr an euren persönlichen Erfahrungen, die mir in meiner persönlichen Situation weiterhelfen können. Ich denke alles andere würde den Rahmen sprengen


  • Wissen muss das weder "man" noch ein Gericht. Es wird ja auch niemand gefragt, warum man von seinem Wahlrecht gebrauch machen möchte, oder welche Partei man wählen will.

    Und wenn der Vater SO auf den Versuch reagiert, einen Kompromiss zu finden, indem man klärt, welche Rechte ihm da faktisch wichtig sind und warum, so dass sich vielleicht ein Kompromiss finden lässt, der für alle ein Entgegenkommen darstellt, weiß man auch prompt, womit man es zu tun hat.


  • Ich meine im Kopf zu haben das der KV 600 km weit weg wohnt. Wie soll es da denn möglich sein vernünftig und gewissenhaft das Sorgerecht aus zuüben

    Wenn eine KM mit GSR 600 KM weit wegziehen will ist es doch auch kein Problem mit der Sorgerechts-Ausübung für den UET und er darf es behalten. Also warum sollte es hier anders sein?


    Sie fordert ihre Rechte und er seine. Das erwachsenste wäre, wenn beide das selbstverständliche tun und Unterhalt zahlen ohne zu murren bzw. das SR "teilen". Nur will sie ihm seine nicht geben aber besteht auf ihres bzw. das ihres Kindes. "Zahle bitte regelmäßig in voller Höhe, halte dich aber bitte aus allen Sorgerechts-Bereichen heraus. Wenn ich nett bin darfst du mit entscheiden. Verzichte auf dein Recht, aber gebe mir meines bzw. uns unseres." Genau SO würde das bei mir rüberkommen. So ganz fair ist das nicht, vor allem da ich hier nichts Kindeswohl gefährdendes lese. Also warum wird den Grundrechten die euer Kind hat so unterschiedliche Bedeutung beigemessen?


    Ich will mal die Mutter hier im Forum sehen die sich das bieten lässt ohne einen Aufstand zu machen.



    Und dass (auch in diesem Forum) immer wieder die Beantragung des SR eines Vaters als Angriff gesehen wird ist sehr traurig. Ja es gibt Väter die es nutzen um zu ärgern, genau so gibt es Mütter die es nutzen um zu ärgern. Das darf doch nicht der Maßstab sein.



    Frage an die TO: Warum wohnt ihr so weit auseinander?

  • Lieber Ichtios
    er wohnt 600 km weit weg, weil er dort leben möchte, nicht bei uns. Er zahlt nicht weder für den Kleinen noch für mich, nimmt sein Umgangsrecht nicht wahr und untergräbt jede Kommunikation und droht , so dass wir nur noch über Anwälte kommunizieren.... es gibt auch nicht nur liebende, fürsorgliche Väter und gemeine Mütter

  • er wohnt 600 km weit weg, weil er dort leben möchte, nicht bei uns. Er zahlt nicht weder für den Kleinen noch für mich, nimmt sein Umgangsrecht nicht wahr und untergräbt jede Kommunikation und droht , so dass wir nur noch über Anwälte kommunizieren....


    und es sind genau solche Elternteile, die das Sorgerecht aus Jux und Dollerei fordern und dem anderen ET das Alleinerziehendsein mit kleineren oder größeren Schikanen erschweren wollen, aber die Pflichten weit von sich weisen. Wie ist es denn, an die TS: möchte der KV denn auch seine Sorgepflicht wahrnehmen...? Und wenn ja, wie? Diese Frage sollte man stellen!!

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    keks3


    life is a tale told by an idiot, full of sound and fury, signifying nothing (shakespeare)
    'Does anybody remember laughter?' (R.P.)

  • Ich bin recht froh kein GS zu haben.
    KV unbekannt verzogen und keinen Kontakt.


    Damals als es noch nicht so war, wusste ich das jede benötigte Unterschrift ( Ja ich weiss sind ja kaum zu machen :dribbel ) ein Kampf geworden wäre. Er war ja auf einmal anti alles was ich machen konnte.


    Es kann echt ein Krampf werden wenn ein ET sich überall querstellt.
    ( Ex wollte ja sogar nicht das Kind in den Kindergarten geht und wenn dann in einen der endlos weit weg ist.... warum? Einfach weil er es sagt. )


    Ich bin trotzdem dafür gerade bei einem Säugling das sich die Eltern um ein gemeinsames Gespräch bemühen.


    Das war bei uns nicht möglich, da Ex ins Ausland unbekannt verzog und keinen Kontakt wünscht.

  • Hallo,


    wenn jemand kein Interesse am SR hat, braucht er es ja auch nicht. In Deinem Fall Pijo machts ja wirklich keinen Sinn.
    Das kann man ja hier nicht sagen. Hier hat der Vater Umgang und SR angekündigt = Interesse. Und wenn es ihm nur darum geht, sich mal später mit der
    Klassenlehrerin zusammenzusetzen. Ohne SR geht das nicht (zumindest nicht ohne Zustimmung der Mutter).
    Auf solche Rechte würde ich als Eltern einfach nicht verzichten wollen - unabhängig davon, wie oft ich mein Kind sehe.


    Ich sehe es so: im Grunde spielt es keine Rolle, wie oft der Umgang ist. Klar ist oft schön. Funktioniert aber nicht immer so, wie man das als BET gerne hätte. Gewisse Dinge gehen einem auch nichts an,
    weil es nicht dessen Bier ist (z.B. wie oft der Vater das Kind besucht und wie und mit wem). Wichtig ist nur, dass es geregelt ist.
    Bindung kann nur dann aufgebaut werden, wenn dies a) vom UET so gewollt und b) vom BET unterstützt wird (und zwar aktiv).


    Also wenn ich mir überlege...wie oft mein Kind Person X,Y,Z im Jahr sieht und hat trotzdem Bezug....ne, spielt nicht so die Rolle. Es spielt aber sehr wohl eine Rolle, wie ICH als BET dazu stehe.


    Vielleicht sollte man sich einfach davon verabschieden, dass UET die gleiche Bindung/Bezug/Einfluß/Mitsprache usw. zum Kind haben muss wie der BET.
    Scheitert schon an der Praxis (außer beim WM ggf.).

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

    Einmal editiert, zuletzt von tanimami73 ()


  • ??
    Du meinst, dass Richter diese Ansicht grundsätzlich teilen?
    Bei uns war das nicht so. Der KV hatte nach jahrelangem Nichtkümmern keine Chance auf GS.
    Kümmert sich der Vater nicht, wozu will er dann das GS und warum sollte er es erhalten? Um der KM das Leben ein bisschen schwer zu machen? Das kann er hier und da schon, auch wenn manche das hier gerne bestreiten.


    Ist das die Begründung des Richters gewesen in seinem Beschluss zum Sorgerechtsantrag des Vaters: "Vater hat sich nicht gekümmert, will sich auch jetzt nicht kümmern, wozu soll er das Sorgerecht erhalten?" Dann muss der Vater eine entsprechende Aussage gemacht haben, dass er sich nicht kümmern will (und wäre verfahrenstechnisch ein Depp) und hat die auch so grundlegend in den Beschluss geschrieben bekommen. Oder der Richter ist verfahrenstechnisch ein Depp: Sein Beschluss würde vom OLG sofort kassiert, weil er sich nicht an die Gesetzesgrundlage hält. * Meinungen von Richtern fließen natürlich zu einem gewissen Grad in ein Urteil/einen Beschluss mit ein. Aber grundsätzlich hält er sich schon an die Gesetzesvorgabe. Und die heißt seit der letzten Familienrechtsänderung, dass das gemeinsame Sorgerecht dem Vater auf Antrag zuzusprechen ist, wenn dies dem Kindeswohl nicht widerspricht, dem Kind also schadet. Du als Mutter müsstest belegen, wodurch das Kind (weiteren) Schaden nimmt, wenn der Vater sich vorher nicht/kaum kümmert und nach der Sorgerechtserteilung mutmaßlich auch nicht ...


    Nein, Sorgerechtsanträge werden und müssen aus anderen Gründen abgelehnt. Zum Beispiel recht häufig, wenn die Zusammenarbeit zwischen den Eltern ständig im Streit endet (Pech für den Vater: Losgelöst davon, ob Vater, Mutter oder beide die Auslöser sind.).

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Und wenn der Vater SO auf den Versuch reagiert, einen Kompromiss zu finden, indem man klärt, welche Rechte ihm da faktisch wichtig sind und warum, so dass sich vielleicht ein Kompromiss finden lässt, der für alle ein Entgegenkommen darstellt, weiß man auch prompt, womit man es zu tun hat.


    Auch der KV wird schon wissen, mit wem er es zu tun hat. Mit einer Mutter, die ihm die Grundrechte vorenthalten will und stattdessen meint, ein "Kompromiss" (was soll das sein? Ein durch die Mutter verwaltetes Grundrecht?) finden zu müssen, wo es keinen braucht.


    Ich werde nie verstehen, warum es hier immer noch Diskussion geben muss. Alles Denke von Gestern.


    Und immer dieses Mimimi "Der will nur Macht ausüben". Ja was will denn eine Mutter, die das Sorgerecht nicht teilen möchte? Richtig! Ihre alleinige Macht behalten/ausüben, immer schön gepaart mit der Unterstellung, dass Mütter diese Macht ja schliesslich und ausschliesslich zum Wohle des Kindes ausüben. Geschenkt.

  • also Summerjam da gehst du jetzt zu weit . Du weißt nicht wie das abgelaufen ist und wenn zwei sich nicht einigen können, jeder Kontakt in Streit, Druck und Drama endet- dann kann man keine Entscheidungen treffen . Und es reicht einer um so eine Situation heraufzubeschwören

  • also Summerjam da gehst du jetzt zu weit . Du weißt nicht wie das abgelaufen ist und wenn zwei sich nicht einigen können, jeder Kontakt in Streit, Druck und Drama endet- dann kann man keine Entscheidungen treffen . Und es reicht einer um so eine Situation heraufzubeschwören


    Jolanta, das war nicht gegen dich persönlich gerichtet. Ich kenne dich und deine Situation nicht, kann ergo auch nicht darüber urteilen. Meine Aussage war einen allgemeine und bezogen auf Tüftles Annahme, welche hier im Forum wie eine Schallplatte mit Kratzer zu seit eh und je rumgeistert.


    Dir wurde aber auch gesagt, dass gerade deine Verweigerung ebenso Streit heraufbeschwört. Deine Reaktion wird eine negative Gegenreaktion auslösen. Wollen wir hoffen, dass du dich in den nächsten Jahren des Streites daran erinnerst.


    Viel Erfolg.

    Einmal editiert, zuletzt von Summerjam ()

  • Und immer dieses Mimimi "Der will nur Macht ausüben".


    ... gepaart mit der Auffassung, dass Kinder naturgemäß (als Eigentum?) zur Mutter gehören, mit entsprechend abstrusen Schlussfolgerungen, auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, um nicht ins Allgemeine abzudriften.


    Das Gegenteil von Verweigerung ist ja gerade nicht, zu allem Ja und Amen zu sagen. Wenn man als Eltern nicht miteinander reden kann, dann ist es aus Gründen des Kindeswohls wichtig, sich selbst zu überlegen, wie man denn Konflikte vermeiden oder bestehende Konflikte (selbst) deeskalieren kann, und zwar ohne Zutun des anderen Elternteils.


    Ob man nun recht hat oder nicht, darf dabei keine Rolle spielen.

  • Jolanta in der Regel ist es heutzutage schwer das Gemeinsame Sorgerecht nicht zu erhalten. Aber ich persönlich kenne einen ähnlichen Fall wie deinen - die gleiche räumliche Distanz - da hatte der Vater keine Chance. Er hat das Sorgerecht nicht erhalten ( trotz neuer Gesetzgebung ).

  • Jolanta,


    er hat aber Recht. Es geht doch eigentlich nur um DEINE Ängste. Es könnte so sein. Ja. Du darfst aber nicht davon ausgehen.


    Vielleicht unterschreibt er mal nicht fix. Und dann? Vielleicht will er erstmal selber mit der Lehrerin reden,
    ob Real- oder Hauptschule besser z.B., vielleicht will er auch nur mal beim Arzt nachfragen, ob alles ok ist. Warum soll er da Dich dafür brauchen müssen?
    Das würde mich auch ankeksen, wenn ich jedesmal beim anderen nachfragen müsste - wenn eh schlechte Kommunikation - da glaubt man doch schon gar nix.
    Also ich jedenfalls würde auf die gefilterten Informationen verzichten wollen und direkt mit denen reden, die da sachlich rangehen.


    Man meint immer als BET, man hätte begründet mehr Rechte, weil man praktisch gesehen auch mehr Pflichten hat so im Alltag...drum müsste der UET drauf verzichten
    oder sich dann beweisen in Form von gaaaaanz oft kümmern, sonst macht es ja keinen Sinn. Das ist Quatsch.


    Es spielt auch keine Rolle wie was abgelaufen ist. Du brauchst nichtmal persönlichen oder telefonischen Kontakt mit ihm. Ein e-mail Konto reicht.
    Man muss sich da nicht ständig zusammensetzen. Jeder kann sich seine Meinung selber bilden. Und das geht ja nur, wenn man als UET "Zugriff" auf die Informationsquellen hat.
    Liegt darin auch ein Problem?


    Und glaub mir: wenn Du einmal eine Unterschrift ersetzen lassen musstest und er musste dann dafür blechen, überlegt er vielleicht das nächste Mal schneller.
    Außerdem brauchts ja auch immer gute Begründungen - von Deiner und seiner Seite.


    Drama kannst Du vermeiden, wenn Du auch keines machst und ihm die Fläche dafür nicht gibst.
    E-mail. Frist. Fertig.


    Sehe ihn als "Geschäftspartner". Ganz sachlich. Und behandel ihn auch so.
    Du hast (noch) überzogene Vorstellungen von Erziehung des gemeinsamen Kindes. Es gibt keine GEMEINSAME Erziehung.
    Jeder macht in seiner Zeit es so, wie er es dann will. Wie bei "normalen" Familien eigentlich auch. Nur gibts 2 Wohnungen. Uns manchmal gemeinsame "Erziehungszeiten".
    Aber ganz ehrlich: wie endet das dann bei vielen. Da hat bestimmt der ein oder andere schon Erfahrungen gemacht.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!