Hi.
Hab heut einen Anruf von der ARGE bekommen, dass sie die Daten des KV brauchen, da dieser mir unterhaltspflichtig ist.
Ich dachte das gilt nur für Verheiratete???
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
LG
Hi.
Hab heut einen Anruf von der ARGE bekommen, dass sie die Daten des KV brauchen, da dieser mir unterhaltspflichtig ist.
Ich dachte das gilt nur für Verheiratete???
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
LG
Hallo,
es ist so das der KV der Kindsmutter bis zum 3.Lebensjahr des Kindes Unterhaltspflichtig ist.
Gruß Hep
Vielen lieben Dank.
Darauf verzichten kann man wohl nicht, oder?
nein kannst du nicht!
ich hab auch ne kopie bekommen von dem was die arge dem KV geschickt hat. Er soll sein komplettes Einkommen und Steuererklärungen vorlegen :crazy
hm danke, dann kann ich wohl nichts machen..
Hallo,
darauf kann man nur verzichten, wenn man kein Geld von der ARGE bezieht.
ZitatAlles anzeigenOriginal von LadyLein
Hi.
Hab heut einen Anruf von der ARGE bekommen, dass sie die Daten des KV brauchen, da dieser mir unterhaltspflichtig ist.
Ich dachte das gilt nur für Verheiratete???
Kann mir da bitte jemand weiterhelfen?
LG
:nanana WEnn Ihr nicht verheiratet ward, ist er dir gegenüber NICHT unterhaltspflichtig!!!!!!!
Nur dem Kind gegenüber. ABer dort sitzen oft solch Pappnasen das man die nochmal daraufhinweisen muss :radab
Mach das mal, ruf an und sag Ihnen das. Für Verheiratet ist es ja jetzt auch neu das der Unterhaltspflichtige *nur* noch höchstens die Hälte der Ehejahre Unterhalt zahlen muss!!!!! Wenn Kinder den 3 Geburtstag erreicht haben muss der der das Kind bei sich hat wieder selbst für sich sorgen.
Gruss Krissi
:rotwerd oah nee, der Thread ist ja uralt :pfeif :pfeif
:lgh :lgh @apassio
Ach im übrigen.................ein KV muss seiner Partnerin auch dann Unterhalt bezahlen, wenn beide nicht verheiratet waren (sie müssen nicht einmal in einer eheähnlichem Gemeinschaft gelebt haben!!!). Zumindest in den ersten 3 Lebensjahren des Kindes!!!
LG
Silke
:brille Danke Silke :aetsch :lach
Nee echt jetzt? Das ist ja interessant.