Fragen zum Unterhalt für die Kinder bei erneuter Hochzeit ....

  • Hi, habe mich ja soeben vorgestellt.
    Bin alleinerziehender Papa von zwei Söhnen im Alter von 17 und 14 Jahren.
    3 weitere Söhne leben leider bei der Mama im Alter von 9, 10 und 16 Jahren.


    Für die beiden "kleinen" bekommt meine Exfrau Unterhaltsvorschuss" den sich das Jugendamt bei mir wieder holt.


    Sie zahlt hingegen keinen Cent für die beiden die bei mir leben.


    Ich bin schon seid 3,5 Jahren in einer neuen Partnerschaft und wir wohnen auch zusammen.
    Meine Lebensgefährtin hat nur eine 20 Stunden Stelle und auch noch einen Sohn im Alter von 14 Jahren der bei seinem Vater in Luxemburg lebt. Sie wäre natürlich auch unterhaltspflichtig, aber aufgrund Ihres derzeitigen Einkommens nicht in der Lage dazu.


    Jetzt kommt meine Frage:
    Wie würde es sich verhalten, wenn ich meine Lebensgefährtin heiraten würde ?


    1. Würde Ihr Einkommen zu meinem gezählt und davon dann der Kindesunterhalt für meine bei der Mutter lebenden Kids neu berechnet ?
    2. Wie ist das mit Ihrem Sohn ? Er würde ja auch Unterhalt bekommen müssen ....


    Stellen wir uns finanziell besser, wenn wir nicht heiraten ?


    Nur noch kurz als Anmerkung: Wir möchten natürlich für unsere Kinder sorgen, egal wo sie leben. Aber es sollte auch gerecht sein und wir sollen auch noch leben können. Denn wir müssen meine beiden Söhne ja auch irgendwie durchbringen ! Denn wir bekommen keinen Unterhaltsvorschuss derzeit, weil das neue Gesetz ja noch nicht greift.


    Wir würden uns sehr über eure Hilfe freuen !


    Ganz liebe Grüße


    Thomas, Katja und die Jungs :thanks:

  • Warum bezieht sie UVG und du zahlst - bist du Leistungsfähig ? Warum zahlst du nicht direkt.
    Deine neue Frau würde nicht als Einkommen gezählt - aber nach der neuen Gesetzeslage könntest du für die beiden Kids die bei
    dir wohnen ab Sommer UVG beantragen und beziehen - aber nur, wenn du nicht neu verheiratet bist.
    Von daher würde ich aktuell von einer Hochzeit Abstand nehmen.


    Deine Neue muss den Unterhalt für ihren Sohn bei ihrem Ex anfordern.

  • Hallo,


    Deine Partnerin könnte doch auch mehr als 20 Stunden arbeiten oder? Dann könnte sie auch Unterhalt bezahlen für ihren Sohn, der beim Vater lebt.


    Ich würde an Deiner Stelle nicht heiraten, sonst bekommst für die großen bei Dir keinen Unterhaltsvorschuss ab Juli (glaub ich wars).


    Deine Ex wird dann auch für den 16-jährigen beantragen. Da kann sich aber dann das Amt rumstreiten/Verrechnen usw.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Hallo Lena,


    ich habe mich falsch ausgedrückt. Meine Exfrau bekommt Unterhalt von mir und hat vorher Unterhaltsvorschuss für die beiden kleinen erhalten.


    Sie zahlt aber im Gegenzug keinen Cent für die beiden, die bei mir leben. Meine Exfrau geht knapp über die 30 Stunden arbeiten. Den Rest füllt sie sich wohl mit dem Kindergeld und dem Unterhalt auf.


    Wir haben eine 14 Tagesregelung. D.h. das die Kids alle 5 immer im 14 Tagesrhytmus bei uns am Wochenende oder bei meiner Exfrau sind.


    Das große Thema ist, das meine Exfrau mit den Kids natürlich tolle Ausflüge machen kann, die auch Geld kosten. Z.b. Kino, Jahrmarkt usw.
    Letztlich bezahle ich das durch den gezahlten Unterhalt !!


    Wenn die Kids bei mir sind, wollen sie natürlich auch was machen. Aber uns bleibt da nichts über .... Wir können dann halt mal nur ans Meer fahren zum spazieren gehen und wenn es hoch kommt, auch mal für jeden ein Eis kaufen.


    Aber größere Sachen sind einfach nicht drin.


    Das ist doch alles nicht fair ....


    Zu meiner neuen Partnerin: Ihr Sohn lebt bei dem Vater in Luxemburg. Also nicht mit uns zusammen. Sie wäre unterhaltspflichtig und müsste zahlen, kann es aber aufgrund unserer gemeinsamen Situation nicht.

  • Ich weiß ja nicht, wie hoch der Unterhalt ist, den Du zahlst, aber auch vom Mindestunterhalt macht man keine großen Sprünge. Die Mutter arbeitet 30 Stunden, finde ich schon ok, denn sie hat ja noch 2 Grundschulkinder. Ich finde es auch nicht in Ordung zu meckern, dass Muttern kein Unterhalt für die großen Kinder bezahlt, aber Deine neue Partnerin dieses ebenfalls nicht für ihr Kind tätigt.


    Aber die eigentliche Frage ist ja, wie siehts nach einer Hochzeit aus. Unterhaltsvorschuss gibt es dann nicht. Aber der 17 jährige fällt eh bald raus. Zahlst Du nicht wenigstens den Mindestunterhalt für die Kinder, die bei der Mutter leben, so kann nach einer Hochzeit Dein Selbstbehalt weiter nach unten gedrückt werden, so dass wenigstens der Mindestunterhalt gezahlt wird. Durch die Lohnsteuerklasse 3 bekommst Du mehr Gehalt, eventuell erhöht sich da auch der Unterhalt für die Kinder.


    Das das Geld am Wochenende für Unternehmungen nicht reicht, lässt sich nur abändern, wenn ihr als Paar oder Du mehr arbeitet (Nebenjob) und so mehr Geld bekommt. Eventuell ist Deine Freundin ja bereit, auf eine Vollzeitstelle zu wechseln

  • Ein wenig anders sehe ich das schon wie kullerkeks: Ich denke, die Mutter ist durchaus verpflichtet, Vollzeit zu arbeiten. Denn so klein sind die Kinder nicht mehr, die bei ihr leben. Dann müssten sie halt nachmittags in den Hort.


    Hast Du eine Beistandschaft beim Jugendamt?

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Wenn ich nachfragen darf: Was ist mit dem dritten, 16 Jahre alten Sohn bei der Mutter? Ist der in der Ausbildung und erhält keinen Unterhalt? Oder zahlst du jetzt für den mit?
    Bei der Berechnung sind natürlich auch die Jungs bei dir mit einberechnet worden, wenn es um deine Einstufung geht. (Bei einer Hochzeit würde vielleicht auch deine Frau dann als Zählperson mit einberechnet und die Zahlstufe nochmals absenken, falls du noch nicht in Stufe 1 bist.
    Ist das Einkommen deiner Ex-Frau denn jemals berechnet worden und sie ist nicht leistungsfähig? Oder ist das eine Bauchvermutung?


    Und wie sieht es mit dem Sohn in Luxemburg von deiner jetzigen Frau aus? Luxemburger Staatsbürger und/oder Deutscher? Und beim leiblichen Vater und deiner Frau jetzt - welche Staatsbürgerschaft?


    Tatsächlich ist es so, dass euch jetzt eine Heirat vielleicht ab 1.7. finanzielle Verluste bringt, weil kein Unterhaltsvorschuss läuft. Das wären bei euch schon mehrere Hundert Euro in 3 1/2 Monaten. Mit gut 30 Stunden Arbeit und zwei kindern ist die leibliche Mutter wohl nicht zu mehr Arbeit zu zwingen. Das geht nur bei völlig alleinstehenden Unterhaltspflichtigen.


    Von der Sache her müssten bei einer nicht leistungsfähigen Mutter und einem Vater, der an den Selbstbehalt heran (vermute ich jetzt) Unterhalt zahlt, das pro Kopf zur Verfügung stehende Geld ungefähr gleich sein. Wie und für was es ausgegeben wird, ist dann die frage. Was die Mutter am Wochenende mit den Kids ausgibt, muss sie an anderer Stelle wohl abknapsen.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Oha, was für Einstellungen hier doch geschrieben werden.....
    Mir bleibt tatsächlich nur der Selbstbehalt zzgl. dem Einkommen meiner Lebensgefährtin. So kommen wir gerade über die HartzIV Grenze zzgl. dem Kindergeld für die beiden Jungs.


    Also laut meinem Anwalt müsste auch meine Exfrau Unterhalt zahlen und Sie wäre auch verpflichtet, in Vollzeit zu arbeiten, da die Kinder nicht mehr im Kleinkindalter sind die bei ihr leben.
    Das gehört hier zwar eigentlich nicht hin, aber zum verstehen meiner Seite vielleicht hilfreich....In der Woche geht Sie abends zum Sport und zum Schützenverein. In dieser Zeit passt dann der 16 jährige auf die 9 und 10 jährigen auf.
    Wir sprechen hier von mehreren Stunden und somit könnte Sie auch am Nachmittag für mehrere Stunden arbeiten gehen, um Ihren Unterhaltsverpflichtungen nachzukommen.
    Der Anwalt sagt aber ganz klar, das ich dies einklagen müßte, denn da wo kein Kläger auch kein Richter wäre. Das heißt, wenn ich das nicht selbst ins Rollen bringe, zahlt sie NIE ! Das wird sich ja wohl ab Einführung des neuen Unterhaltsvorschussgesetzes ändern.


    Dann zu der Aussage, ich soll doch einfach mehr arbeiten als meine bisher 48 Stunden in der Woche: Sorry, aber alles was ich noch mehr arbeite, geht dann auch zum größten Teil an meine Exfrau.
    Mir geht es hier nur um die Gerechtigkeit ! Nicht darum, das ich für meine Kinder zahle, damit es Ihnen an nichts fehlt ! Das ist dann schon wieder ein ganz anderes Thema, denn wo geht wirklich der Unterhalt hin ? An den Kindern merke ich nichts. Die Schuhe sind genauso verschlissen wie vorher auch oder die Pullover zu kurz....
    Was soll ich sagen ? Ich würde mich als absolut aufopfernden Vater verstehen und bezeichnen. Ich versuche den Kindern alles zu ermöglichen und spare an mir wo es nur geht. Meine Lebensgefährtin liebt meine Kids über alles und die Kids sie auch. Sie tut alles für die Jungs und gibt ihr Gehalt gerne her um den Kids neue Schuhe oder Klamotten zu kaufen, obwohl ich den Unterhalt zahle.


    Abschließend will ich nur noch sagen, das ich es schade finde, das immer noch der Irrglaube besteht, das die Väter die Zahler sein sollen und die Mütter ein normales vom Expartner finanziertes Leben führen dürfen. Ich denke, das sollte sich die Waage halten. Das mag ja alles so richtig sein, wenn die Kinder nur bei einem Expartner leben, aber wenn die Kinder wie bei uns aufgeteilt sind, dann ist das doch eine ganz andere Situation. Da muss doch gleiches Recht für beide Seiten gelten. Jeder sollte vernünftig leben können und nicht nur das finanzielle im Vordergrund stehen. Die Kinder stehen an erster Stelle !!!
    Vielleicht ist das bei uns durch die "Aufteilung" der Kinder auch extrem schwierig !
    Auch wurde da von unserer Familienministerin nicht mitgedacht. Mein Großer fällt mit seinen 17 Jahren jetzt aus dem Unterhaltsvorschuss raus aber seine Ausbildung muss ich trotzdem finanzieren und sein Leben auch (er macht eine schulische Ausbildung zum Physiotherapeuten die im Monat schlappe 320 Euro kostet und bekommt keine Ausbildungsvergütung)
    Also wo ist hier denn die Gerechtigkeit ?

  • Warum richtet du nicht eine Beistandschaft beim JA ein, die sich darum kümmern das deine ex auch Unterhalt zahlen muss?


    Dein Selbstbehalt müsste doch den Bedarf der bei dir lebenden Kindern erhöht werden.


    Und warum soll deine ex mehr arbeiten gehen um Unterhalt zahlen zu können, deine neue Partnerin aber ihrerseits nicht?