Wechselmodell gegen meinen Willen??

  • So, heute kam es zur Auflösung der Geschichte.
    Es wurde ein Vergleich geschlossen. Aktuell hatte er ja 8 Nächte im Monat verteilt. Heute würde sich auf 9 Nächte monatlich geeinigt, die auf 2 Blöcke, einmal 4 und einmal 5 Nächte geteilt wurden.
    Er sozusagen 9 Tage, ich 21.


    Nun der Knaller... gerade teilte er mir mit, dass er das anfechten will, da er, warum auch immer, von elf Nächten ausging? :frag
    War nie die Rede von?!


    Ich bin jetzt etwas verwirrt und auch richtig sauer?
    Kann er das? Der Umgang soll morgen starten? Wie verhalte ich mich nun?


    Lg

  • Wenn Ihr tatsächlich einen Vergleich geschlossen habt; dann habt Ihr Euch geeinigt. Dann gibt es auch keinen richterlichen Beschluss, den man (d. h. eine der beteiligten Parteien) anfechten könnte. Der Weg zum OLG ist also ausgeschlossen.

  • Wenn Ihr tatsächlich einen Vergleich geschlossen habt; dann habt Ihr Euch geeinigt. Dann gibt es auch keinen richterlichen Beschluss, den man (d. h. eine der beteiligten Parteien) anfechten könnte. Der Weg zum OLG ist also ausgeschlossen.

    Ja, es war ein Vergleich mit Ausschluss von Rechtsmitteln, sodass dieser ab morgen gilt.


    Er müsste dann sozusagen ein neues Verfahren einreichen?
    Damit macht er sich doch aber nun wirklich lächerlich?


    Mich hat es noch gewundert, dass er so schnell zugestimmt hat, nachdem der Vorschlag vehement abgelehnt wurde. Seine Anwältin fand es auch ok und hat ihm dann dazu geraten. Ging ziemlich fix. Dann wurde diktiert und die ferienregelung und feiertagsregelung aufgenommen und fertig wars.


    Nun habe ich ihm nochmal den Plan gesendet, da es ja morgen mit seinem Umgang startet ( hat meine Anwältin empfohlen), da ist ihm nun der "fehler" in seinen Augen aufgefallen.
    Es wurde aber mehrmals abgesprochen und auch besprochen, wenn er es nicht versteht, dann muss man doch nachfragen?!
    Jetzt bekniet mich seine Partnerin um zusätzliche Tage, sonst will er widerrufen.
    Was soll das bitte?
    Es gibt einen gültigen Vergleich, warum geht das Theater nun schon wieder los?

  • Ja, es war ein Vergleich mit Ausschluss von Rechtsmitteln, sodass dieser ab morgen gilt.


    Dann sollte er ab morgen gemäß des Vergleichs den Umgang wahrnehmen.

    Er müsste dann sozusagen ein neues Verfahren einreichen?


    Könnte er zwar machen, hätte aber wohl kaum Aussicht auf Erfolg.


    Er hat dem Vergleich im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte zugestimmt, war anwaltlich vertreten und wurde nicht arglistig getäuscht.

    wenn er es nicht versteht, dann muss man doch nachfragen?


    Ja, hätte er machen sollen.


    Nun ist es wie es ist.


    Ignoriere seine Partnerin und versucht euch jetzt erst einmal an den Vergleich zu halten.

  • Danke.
    Ich hab ihr den Sachverhalt nur nochmal dargelegt und kurz und knapp geschrieben, dass ich vorhabe mich an den Vergleich zu halten.
    Ich hoffe nur, er behält sie nicht einfach länger, das wäre eine Katastrophe, ich kann ihm ja schlecht die Polizei nach Hause schicken?!
    Ich warte jetzt mal ab und halte mich brav an alles, dann mache ich nix verkehrt.
    Wenn er das jetzt anfechtet kann er nur "verlieren". Schade, dass er es nicht mal probieren möchte und jetzt hier wirklich um einen Tag weiter gestritten wird.
    Der Richter ließ auch wirklich von der ersten Minute an keinen Zweifel daran, dass er die Kommunikation bisher boykottiert und daher kein WM angebracht ist.
    Wenn er jetzt noch den letzen Rest Vertrauen verspielt und ein neues Verfahren anleiert, dann ist das definitiv nicht im Kindeswohl und er macht sich dadurch auch absolut unzuverlässig, wie soll denn so jemals eine verbindliche Lösung gefunden werden?

  • Darüber wurde nicht gesprochen. Da frage ich morgen früh gleich mal meine Anwältin.


    Ich hoffe aber, dass es nicht dazu kommt und er jetzt erstmal schaut, wie es funktioniert.
    Hoffentlich wird er einmal vernünftig.


    Ansonsten Zweifel ich langsam wirklich, ob es eine so gute Entscheidung war mit dem Vergleich, wenn er sechs Stunden später wieder was anderes will.


    Und das schlimmste ist, unsere Tochter erneut dahin zerren will, weil er nicht zuhören kann. Da wirds mir echt anders.
    Dazu kommt, dass dieser "Spaß" nun auch nicht umsonst ist.

  • Wenn er nach einem geschlossenen, protokollierten Vergleich sofort wieder einen Antrag beim Familiengericht stellt, wird es mit Sicherheit weder zu einer erneuten Befragung des Kindes kommen, noch eine RA bei dir vonnöten sein, weil das gar nicht erst verhandelt wird.


    Da kannst du dann eine kurze Stellungnahme schreiben, sollte das erforderlich sein mit Verweis auf den geschlossenen Vergleich.

  • Na hoffentlich.
    Ist ja dann auch wirklich nicht zumutbar.


    Bzw. würde ja die Befragung unserer Tochter heute gar nicht thematisiert, da es vorab schon zum Vergleich kam.


    Ich hatte mich eigentlich gefreut, dass dieser Spuk nun endlich vorbei ist und man auch wieder leben kann und unsere Tochter nun feste Vereinbarungen hat.
    Nicht mal 6 Stunden danach erklärt er das für hinfällig. Find ich unter aller Sau, verschenkte Lebenszeit.


    Naja, ich schau mal was morgen raus kommt und versuche mich zurück zu lehnen und meine Tochter positiv auf den Umgang vorzubereiten. Mehr kann ich eh nicht tun.

  • Üblicherweise wird der in der Verhandlung erarbeitete Vergleich vom Gericht in schriftlicher Form zugeschickt und die Beteiligten haben 14 Tage Zeit, dem Vergleich zu widersprechen bzw. weitere Bedingungen auszuhandeln. Dass das häufiger passiert bzw. die Sache "weitergeht", sieht man ja hier. Der eine will doch noch mehr Tage Umgang, der andere will ein etwaiges Ordnungsgeld aufnehmen.


    Im Familienrecht machen Richter aber auch öfter "die Sache dicht" und holen sich die Zustimmung der Kontrahenten mündlich ein, nachdem aber zwingend der Vergleichstext zumindest vorgespielt wurde aus dem Diktiergerät. Und der Richter schneidet da "Ja" der Kontrahenten mit. Das Ganze, nachdem ein Rechtshinweis erfolgt ist (den aber üblicherweise nur der Anwalt kapiert und da aber verpflichtet ist, seinen Auftraggeber entsprechend sachkundig zu machen. Da der Anwalt aber durch den Vergleich sein Honorar quasi verdoppelt, ist dieser Hinweis auch oft etwas knapp...) Denn sonst besteht die Gefahr, dass tatsächlich die Sache nochmals aufgebunden wird.


    Welche Art des Vergleiches hier geschlossen wurde, ist nicht genau zu erkennen. Vieles deutet auf den abgeschlossenen vergleich. Die Aussage, "morgen aber die Anwältin" zu fragen zwecks Aufnahme Ordnungsgeld, deutet jedoch aufs Gegenteil.


    Egal wie: Wenn der Ex sich darauf beruft, immer 11 Tage haben zu wollen - was ja auch der Erstforderung entspricht - und geglaubt hat, diese 11 Tage wären jetzt im Vergleich abgesprochen gewesen, dann kann er schon das Fass wieder aufmachen mit einer Klage. Was der Richter dazu sagt, weiß man nicht. Einfach ablehnen kann er die Klage aber nicht, wenn sie entsprechend begründet ist.

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • Jetzt bekniet mich seine Partnerin um zusätzliche Tage, sonst will er widerrufen.
    Was soll das bitte?


    Sofern man sich als Eltern einig ist, kann man die Umgänge mit den Kindern - auch bei bestehendem Vergleich oder Beschluss - flexibel gestalten. Dazu würde ich aber gerade bei Euch nicht raten, weil Ihr da ganz unterschiedliche Vorstellungen habt. Aber vielleicht ist es gerade das, worauf die Partnerin abzieht, dass sie Dich nämlich dazu bewegen kann, den Kindern zu zusätzlichen Tagen bei ihrem Vater zu verhelfen.


    Andererseits: was hast Du mit der Partnerin des Ex zu schaffen? Wenn sie sich da schon nicht heraushalten kann oder möchte, dann würde ich mich da ganz klar von ihr abgrenzen. Denn wenn Du Dich - was die Kinder angeht - mit jemandem verständigen musst, dann ist das ausschließlich der Kindesvater. Sie hat da einfach nichts mitzureden.

  • Aber vielleicht ist es gerade das, worauf die Partnerin abzieht, dass sie Dich nämlich dazu bewegen kann, den Kindern zu zusätzlichen Tagen bei ihrem Vater zu verhelfen.


    Vielleicht will sie auch nur kein weiteres Gerichts-Bimbam mitmachen müssen. So wie die TE ja auch.


    Wenn der Vater hier den Vergleich nicht verstanden hat - also das Endergebnis davon - und dann das Ganze wieder von vorne anfängt...da brauchts als Partnerin auch gute Nerven (und vielleicht auch deren Geldbeutel mit).
    Ich kann das nachvollziehen.


    Vielleicht will sie einfach nur Ruhe und es ohne Gericht versuchen - der Vater ist ja eh unkommunikativ wie beschrieben wurde.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Vielleicht will sie einfach nur Ruhe und es ohne Gericht versuchen


    Dann verstehe ich allerdings nicht, warum sie damit droht, dass er widerruft. Es wäre besser, sie würde sich entweder raushalten oder versuchen, auf ihn mäßigend einzuwirken.


    der Vater ist ja eh unkommunikativ wie beschrieben wurde.


    Wie funktioniert denn so eine Partnerschaft, wenn ein Partner unkommunikativ ist? :nixwieweg

  • Vielleicht hat sie ja nur gesagt, dass er den Vergleich sonst widerruft, wenn TE sich nicht freiwillig darauf einlässt.
    Wenn man will, könnte man sowas als Drohung auffassen, wenn man nicht will, als einfache Information und als Hinweis, ob TE das denn möchte...die Next scheinbar ja nicht.
    Ggf. kann sie nicht mäßigend auf ihn einwirken, weil er sich grad beschissen vorkommt (obwohl selber verkackt). Raushalten nach ständigem Hickhack würde mir auch schwer fallen...nein, es wäre nicht möglich.


    Alles nur ne Vermutung und mal von der anderen Seite betrachtet.


    Der Vater ist mit der TE unkommunikativ...so hat sie es beschrieben. Er verweigert Kommunikation.
    Wie die Kommunikation zwischen Ex und Next ist...keine Ahnung.

    Grüsse Tani :wink



    Du bist nicht das was Du sagst, sondern das was Du tust!

  • Also meine Anwältin sagte, der Vergleich ist rechtskräftig.


    Es wurde aufgenommen, wir haben beide mit ja zugestimmt und auch auf eine Frist wurde verzichtet.


    Bisher hab ich von seiner Seite noch keine Rückmeldung, aber ich sehe ihn ja nachher zur Übergabe, mal sehen, was er sagt.


    Naja aber so können wir uns ja bis zum 18. Lebensjahr weiter streiten, wenn es danach ginge.
    Das ist nicht der Sinn der Sache und sicherlich nicht im kindeswohl.

  • Ja, es war ein Vergleich mit Ausschluss von Rechtsmitteln, sodass dieser ab morgen gilt.



    Dieses scheint doch jetzt wohl ganz klar ein Vergleich ohne Widerspruchsfrist, zumal die TO ja auch den Hinweis gegeben hat das der Vergleich diktiert wurde und vorgespielt.


    Widerspruchsfrist ist meiner Erfahrung nach eher unüblich und außerdem würde die RA da ja wohl auch den Hinweis darauf gegeben haben.


    Den Anspruch auf Zwangsmittel wird noch ergänzend stattgegeben, da dies in der Verhandlung normalerweise nicht verlesen wird aber im protokollierten Vergleich automatisch auftauchen sollte. (Eigene Erfahrung!)


    Sollte der KV jetzt diesen Vergleich ändern wollen, frage ich mich ernsthaft mit welchen guten Gründen einer solchen Abänderungsklage stattgegeben werden sollte?


    Edit: Hat sich jetzt mit Liros Beitrag überschnitten..

  • Vielleicht hat sie ja nur gesagt, dass er den Vergleich sonst widerruft, wenn TE sich nicht freiwillig darauf einlässt.
    Wenn man will, könnte man sowas als Drohung auffassen, wenn man nicht will, als einfache Information und als Hinweis, ob TE das denn möchte...die Next scheinbar ja nicht.
    Ggf. kann sie nicht mäßigend auf ihn einwirken, weil er sich grad beschissen vorkommt (obwohl selber verkackt). Raushalten nach ständigem Hickhack würde mir auch schwer fallen...nein, es wäre nicht möglich.


    Alles nur ne Vermutung und mal von der anderen Seite betrachtet.


    Der Vater ist mit der TE unkommunikativ...so hat sie es beschrieben. Er verweigert Kommunikation.
    Wie die Kommunikation zwischen Ex und Next ist...keine Ahnung.

    Naja, er war ja mit seinem Rechtsbeistand da und auch diese hat es geprüft, wenn beide "schlafen", was soll ich da nun machen?
    Ich werde den Vergleich bestimmt nicht selbst nach ein paar Stunden ändern.
    Es wurde so beschlossen.
    Seine Partnerin versucht zu vermitteln, ist ja ok, aber dafür hat er das Verfahren angestrebt und so zugestimmt, wenn ihm dann später einfällt, dass es doch nicht so doll ist, werde ich mich hier nicht seiner Willkür aussetzen. Nach zwei Wochen fällt ihm dann ein, er möchte doch was anderes?
    Das ist ein Fass ohne Boden und äußerst ärgerlich.


    Ich warte jetzt einfach mal ab und halte mich brav an den Vergleich. Ich Ärger mich nur so, da ich unserer Tochter das ganze positiv vermittelt habe und mich wirklich gefreut habe, dass nun alle zufrieden sind und für sie Ruhe reinkommt.
    Wenn er ihr nun zum Umgang etwas anderes vorlebt finde ich das richtig traurig. Ich wollte wirklich dahinter stehen und das für meine Tochter leben.


    Ziemlicher Mist.

  • Bisher hab ich von seiner Seite noch keine Rückmeldung, aber ich sehe ihn ja nachher zur Übergabe


    Ich sähe das so: je weniger Äußerungen vom KV, desto besser. Wenn Ihr auf eine Frist verzichtet habt, dann ist der Vergleich für Euch beide bindend. Lass Dich nicht verunsichern.


    Naja aber so können wir uns ja bis zum 18. Lebensjahr weiter streiten, wenn es danach ginge.
    Das ist nicht der Sinn der Sache und sicherlich nicht im kindeswohl.


    Ähnliche Situation hier. Ich muss davon ausgehen, dass Streitpotenzial bis zur Volljährigkeit vorhanden ist. Ich muss damit rechnen, dass fleißig weiter an den Kindern gezerrt wird. Auf Deine Situation übertragen: es könnte sein, dass er die Tochter gegen Dich zu beeinflussen versucht, das kannst Du gar nicht verhindern. Aber mit zunehmendem Alter wird der Einfluss schwächer werden, und Deine Tochter wird lernen, mit dem KV zurechtzukommen. Deshalb schau nicht so sehr darauf, was der KV tut (er macht, was er für richtig hält), sondern konzentriere Dich auf die Tochter und beschränke Dich darauf, die Umgänge zu ermöglichen und dabei kein negatives Wort über den KV zu verlieren.


    Denn man kann leider das Kind nicht vor dem Verhalten des anderen Elternteils schützen. Man kann es ihm aber ermöglichen, gut damit zurechtzukommen.

  • wenn ihm dann später einfällt, dass es doch nicht so doll ist, werde ich mich hier nicht seiner Willkür aussetzen.


    Sein Problem, nicht Deines. Du kannst und solltest nur von dem ausgehen, was das Ergebnis ist: er wollte einen geregelten Umgang, ihr habt Euch bei Gericht geeinigt, und jetzt übernimmst Du Deinen Teil der Verantwortung, indem Du die vereinbarten Umgänge ermöglichst.


    Das ist ein Fass ohne Boden und äußerst ärgerlich.


    Entweder er muss erneut klagen (dann hängst Du mit drin und bist davon abhängig, ob das zugelassen wird oder eben nicht), oder Ihr müsst Euch einigen, wenn einer von Euch es anders haben möchte. Wenn keine Einigung zustande kommt, dann bleibt es so, wie es ist.



    Ich Ärger mich nur so, da ich unserer Tochter das ganze positiv vermittelt habe und mich wirklich gefreut habe, dass nun alle zufrieden sind und für sie Ruhe reinkommt.


    Warum ärgerst Du Dich, dass der KV konsequent ist in seinem Verhalten und nicht aufhören kann / will, zu streiten? Ich denke schon, dass Du das auch jetzt noch Deiner Tochter so vermitteln kannst: die Einigung ist da und es ist schön, dass die Tochter ihren Vater auch weiterhin regelmäßig und verlässlich sehen kann.



    Wenn er ihr nun zum Umgang etwas anderes vorlebt finde ich das richtig traurig. Ich wollte wirklich dahinter stehen und das für meine Tochter leben.


    Siehe oben, was er ihr vorlebt, darauf hast Du keinen Einfluss. Er wird sich nicht ändern, und bestimmt nicht, weil Du versuchst, darauf positiven Einfluss zu nehmen. Und was spricht eigentlich dagegen, hinter dem Vergleich zu stehen und das für Deine Tochter auch so zu leben?

  • Ich werde das auch für meine Tochter leben, habe ich vielleicht etwas blöd ausgedrückt.
    Ich hoffe nur, er macht einfach keine Dummheiten, damit ich nicht weitere Schritte einleiten lassen muss (ordnungsgeld).
    Ein wenig mulmig ist mir auch wegen der Übergabe heute. Die erfolgt beim Schwimmtraining und wir sitzen dann eine Stunde zusammen.