Frage zur Neuberechnung Unterhalt – Abzug Beträge neuer Ehefrau und deren 2 Kids?

  • Hallo zusammen,
    nachdem auch dieses Jahr die Düsseldorfer Tabelle wieder angepasst wurde habe ich meinen Ex das erste mal angeschrieben mit Bitte um Anpassung des Unterhalts da sich in den letzten 5 Jahren doch einiges verändert hat. Hier hatte ich ihn um die letzten 3 Gehaltsabrechnungen gebeten sowie eine Aufstellung seiner abzugsfähigen Kosten/ Aufwände incl. wo er sich dann in der Düsseldorfer Tabelle eingruppieren würde. Er verdient netto deutlich mehr, hat zwischenzeitlich geheiratet und seine Frau bringt 2 Kinder (14j & 10j ) mit in die Ehe deren Vater aber keinen Unterhalt zahlt.


    Meine 2 Fragen sind nun:
    a) darf er diese 2 hier so ansetzen? Er hat für sie gesamt 640€ abgezogen - Adoption sei geplant.
    b) „Eigenbedarf des Ehegatten“ - so hat er seine Frau mit 960€ abgezogen – ist das richtig?


    Am Ende kommt bei seiner Berechnung raus das er ja eigentlich weniger zahlen müsste, da sogar niedriger eingestuft würde als bisher – bietet aber „großzügig“ an, den bisherige Betrag beizubehalten….


    Danke für Anregungen und Meinungen vorab.
    Elli

  • Meine 2 Fragen sind nun:
    a) darf er diese 2 hier so ansetzen? Er hat für sie gesamt 640€ abgezogen - Adoption sei geplant.
    b) „Eigenbedarf des Ehegatten“ - so hat er seine Frau mit 960€ abgezogen – ist das richtig?


    a)nein, erst wenn die Adoption "durch" ist. Und dann sind die minderjährigen Kinder alle gleichrangig.
    b)nein, da die Ehefrau nachrangig ggü. den minderjährigen Kindern ist


    Er verdient netto deutlich mehr, hat zwischenzeitlich geheiratet


    Naja, durch die StKl. 3 verdient er netto mehr.


    LG

    Einmal editiert, zuletzt von Yogi ()

  • Vielen Dank für die rasche Antwort. :thanks:


    Das er so viel netto nur wg der Steuerklasse mehr hat, denke ich nicht, es sind gut über 1000€. Aber egal, mit der Info komme ich auf jeden Fall schon mal weiter.


    Grüßles
    Elli

  • Es kommt darauf an, was er denn nun wirklich verdient und was er zahlt. Klar gehen Eure Kinder in der Berechnung vor, aber um allen Unterhaltspflichtigen und damit auch der Ehefrau Unterhalt leisten zu können, ist eine Herabstufung bis in die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.
    Wie das mit den 2 anderen Kindern funktioniert, weiß ich leider nicht. Schließlich kann die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss erwirken, da die beiden ja verheiratet sind und man in dem Fall davon ausgeht, dass der Stiefvater sie mitversorgt. Würde mich aber echt interessieren? Möglich, dass die Mutter von ihren zustehenden Unterhalt ihre Kinder versorgen muss?

  • Es kommt darauf an, was er denn nun wirklich verdient und was er zahlt. Klar gehen Eure Kinder in der Berechnung vor, aber um allen Unterhaltspflichtigen und damit auch der Ehefrau Unterhalt leisten zu können, ist eine Herabstufung bis in die unterste Stufe der Düsseldorfer Tabelle vorzunehmen.
    Wie das mit den 2 anderen Kindern funktioniert, weiß ich leider nicht. Schließlich kann die Mutter keinen Unterhaltsvorschuss erwirken, da die beiden ja verheiratet sind und man in dem Fall davon ausgeht, dass der Stiefvater sie mitversorgt. Würde mich aber echt interessieren? Möglich, dass die Mutter von ihren zustehenden Unterhalt ihre Kinder versorgen muss?


    Der UET hier ist 3 Personen unterhaltspflichtig, damit kann maximal um eine Stufe herabgesetzt werden. Im Gegenteil durch das zusammenleben und die Haushaltsersparnis kommt sogar noch eine Herabsetzung des Selbstbehaltes in Frage.


    Minderjährige Kinder gehen auf jeden Fall der Ehepartnerin vor. Die Unterhaltsansprüche der Kinder sind zuerst zu bedienen, danach die der Ehefrau. Man kann nicht einfach einen Vorwegabzug in passender Höhe vornehmen, um dann von dem um 1600 :wow EUR reduzierten pseudo "bereinigten" Einkommen nur noch für den Mindestunterhalt leistungsfähig zu sein. Stiefkinder haben i.d.R. gegen ihre Stiefeltern gar keine Unterhaltsansprüche, höchstens indirekt durch Erhöhung des Einkommens des leiblichen Elternteils . Die Mutter müsste den Unterhalt gegen den KV ihrer eigenen Kinder geltend machen, wenn die Familie mit dem Geld, was bleibt nicht zurecht kommt.




    LG

  • Vielleicht zum besseren Verständnis nochmals genauer die Personen die beteiligt sind:


    • Ich (war mit Ex nie verheiratet, keine Bezüge von ihm, bin wieder berufstätig)
    • unser Sohn (5j) aus der Beziehung
    • Ex selber
    • 1 leiblicher Sohn 19j (aus 1. Ehe)
    • eine neue Ehefrau nebst deren 2 Kinder


    seine Aufstellung sieht so aus:


    Nettoeinkommen (incl. Prämien, Weih./Urlaubsgeld etc):

    6.352,30 €
    Berufsbedingte Aufwendungen

    150,00 €
    notwendiger Eigenbedarf:

    1.080,00 €
    Unterhalt Sohn 1 (19j, leiblich)

    500,00 €
    Wohnkosten (hat er nicht angesetzt, hat Eigentumswohnung)

    - €
    Monatlicher notwendiger Eigenbedarf des Ehegatten

    960,00 €
    Bedarf Kind 1 - Geb. 2003

    360,00 €
    Bedarf Kind 2 - Geb. 2007

    280,00 €

    Verbeiben netto zur Unterhaltsberechnung für meinen Sohn

    3.022,00 €
    =seine eigene neue Eingruppierung (Seite 6) lautet nun Zeile 5 in Düsseldorfer Tabelle:

    315€


    (seine Eingruppierung vor 5 Jahren per Gericht / Anwalt war Zeile 6 wo er aktuell 326€ bezahlt statt 342€ - oder eben mehr je nach jetzigem Verdienst)


    http://www.olg-duesseldorf.nrw…Duesseldorfer-Tabelle.pdf

  • Dein Ex ist ja lustig.


    Hier im Forums gibt es einige Profis. Aber so geht es nicht.


    Laut meiner Rechnung kommt da wesentlich mehr raus. Zudem ist er bei Sonderbedarf Leistungsfähig.


    Warum manche Männer das Geld lieber in die Next und Beutekinder stecken, als den eigenen Kindern zugute kommen lassen ist für mich unbegreiflich.


    Er kann doch beiden leiblichen Kindern locker Unterhalt bezahlen und hat immer noch genug für die "Neue" Familie übrig.

  • Von seinem Nettoeinkommen sind die von ihm angesetzten 150,- Euro an beruflichen Aufwendungen (wahrscheinlich) abzusetzen. Bleiben € 6.200,-, die Grundlage für die Unterhaltsberechnung sind.
    Das ist jenseits der Stufe 10 der DüTa und müsste als Sonderfall berechnet werden.


    Was er keinesfalls kann/darf ist der Ansatz, erst alle anderen Unterhaltsberechtigten zu befriedigen, erst anschließend euer Kind ... Es müsste eine gültige Stufe für alle Unterhaltsberechtigten ermittelt werden. (Vielleicht hat er das getan, schreibt es aber anders ...)


    Klar ist: Es stehen für alle Unterhaltsberechtigten bis 5.120 Euro für Unterhaltsleistungen zur Verfügung. Im müssen nämlich nur 1080 Euro bleiben. Der Rest geht ggfls. voll und ganz an die Unterhaltsberechtigten. Und das wären im Höchstfall fünf Personen.
    Next und deren Kinder werden aber üblicherweise nur durch eine Runterstufung der Zahlstufe berücksichtigt. Nicht durch einen Zahlbetrag. Da er jenseits der Stufe zehn liegt, wäre eine Runterstufung auf vielleicht Stufe sieben ein großzügiges Angebot deinerseits (sollte aber nicht die erste Forderung sein, sondern die Stufe, die dann als Kompromiss gefunden wird) ... Am Anfang könntest du ihn also mit der Stufe 10 konfrontieren ...

    Liebe Grüße



    Bap



    Wir können unser Leben nicht neu formatieren, ein anderes Betriebssystem aufspielen und alles wieder neu beginnen. Erst wenn man sich den Fehlern der Vergangenheit stellt, kann man positiv in die Zukunft blicken.

  • ja, er versucht es halt mal - aber an sich müsste er inzwischen gelernt haben das er das bei mir nicht machen sollte. Ich würde es ungern erneut durch einen Anwalt klären lassen wollen, trotzdem rechnet er sich halt einfach mal arm, begründet das damit das der Vater der anderen Kids nichts zahlt (...ja und? Ist das mein Problem? Hat er doch vorher gewusst und sie dennoch geheiratet sogar?) Dann ist sie wohl auch recht erfolglos selbständig.... nur warum soll sein Sohn das abgezogen bekommen?


    Der Kiga wird auch nicht günstiger (Mini besucht einen Integrationskiga, war ein extremes Frühchen), ich muss auch sehen wo ich bleibe, in den letzten 5 Jahren habe ich es hingenommen weil ich nicht wegen "5€" hin oder her feilschen wollte, ok - und generell ungern um Geld diskutiere. Das weiß er. Aber lässt er es wieder mal drauf ankommen wenn er seine Frau als auch deren Kids quasi gegen sein Kind "anrechnet", besteht er da weiterhin drauf, nun dann lasse ich es anwaltlich klären, dann darf er aber dann nun auch die Kiga Kosten tragen was ich bisher allein tue. Wenn schon denn schon - er verdient ein x-faches mehr als ich.


    Ich werde ihm nachher antworten und seine Aufstellung - bereinigt um die Abzüge Frau und deren Kids schicken - incl. Einstufung wie sie dann wohl ist: Stufe 9 was seinem Netto von etwa 4600 entspricht.


    Danke schon mal!

  • OK, hab selbst ich sogar einen gedanklichen Fehler gemacht weil ich rein den Betrag nehme was ihm nach Abzügen/Kosten bleibt statt einfach pauschal den Gesamt Netto Betrag anzusetzen? So "gierig" wollte ich ja gar nicht mal sein....

  • Hab jetzt auch mal rasch über Deine Angaben geschaut:


    6.352,30 € Nettoeinkommen
    - 150,00 € Berufsbedingte Aufwendungen
    bleiben 6.202,30 € zur Berechnung des Unterhalts.


    Der Eigenbedarf wird nicht vom Einkommen abgezogen, sondern ist die Summe, die ihm mindestens bleiben muss.


    Der 19jährige Sohn ist bereits volljährig und steht damit – ebenso wie die Ehefrau – nach Deinem minderjährigen Sohn in der Rangfolge. Die Stiefkinder sind nicht unterhaltsberechtigt. Wenn die Familie nach seinen Unterhaltszahlungen zu wenig zum Leben hat, müssen sie ALG II beantragen.


    Warum beantragst Du nicht eine Beistandschaft beim Jugendamt? Im Gegensatz zum Anwalt berechnen sie den Unterhalt kostenfrei.

    Im Forum gängige Abkürzungen:
    ABR: Aufenthaltsbestimmungsrecht (kann sich auf das alleinige ABR beziehen) / ASR: Alleiniges Sorgerecht / GSR: Gemeinsames Sorgerecht / SR: Sorgerecht
    BU: Begleiteter Umgang oder Betreuungsunterhalt / KU: Kindesunterhalt / UHV: Unterhaltsvorschuss / WM: Wechselmodell / BET: Betreuungselternteil / UET: Umgangselternteil
    TE bzw. TS: Threadersteller bzw. Themenstarter / JA: Jugendamt
    KV: Kindsvater / KM: Kindsmutter / ET: Elternteil / GE: Großeltern

  • Beistandschaft beim Jugendamt - Danke! Werde mich mal einlesen was genau das ist, Ablauf etc. Es sagt mir zwar etwas aber warum ich es vor 5 Jahren nicht gemacht hatte weiß ich aktuell gerade nicht mehr, ich meine weil es auch um meinen Unterhalt ging. Jetzt wäre es ja Mini allein.


    Ich werde jedoch erstmal versuchen es direkt zu klären bevor ich jemanden 3. ins Boot holen muss.

  • Wohnkosten (hat er nicht angesetzt, hat Eigentumswohnung)


    hier käme dann noch ein Plus zu seinem Einkommen...Wohnwertvorteil in Höhe xxx, abzüglich eventueller Kosten (Zinsen, max. 4% vom Jahresbrutto/12).


    Was macht der 19-Jährige? Allgemeine Schulausbildung? Dann gleicher Rang, sonst nachrangig.


    Lass' Dich nicht über den Tisch ziehen!


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


    Nur wer einen Schatten hat, steht auf der Sonnenseite des Lebens!

  • Er ist angestellt, was genau er mit diesen 150€ angesetzt hat weiß ich nicht. Theoretisch sind ja 5% des Nettos möglich, er hat wohl diese 150€ als max. Pauschale genommen obwohl ich nicht denke das er groß Aufwendungen hat (wohnt keine 2km von seinem Job entfernt, fährt oft per Fahrrad hin) Aber egal - die 150€ reißen es jetzt nicht heraus so das ich da rumfeilschen müsste.
    Weiteres als oben an Posten steht hat er nicht aufgeführt. Kann durchaus sein das er da Sachen, die er ansetzen dürfte, mangels Wissen nicht angeführt hat. Nur: dann informiert man sich eben bevor man so etwas zusammen stellt - habe ich ja auch getan bzw tue ich ja gerade umfassend.


    Was der 19j Sohn macht weiß ich nicht.


    Ich überlege nun was ich passenderweise antworte bzw werde ich wohl erst klären müssen was der Große macht um die Aufstellung dann richtig zu haben.

  • Ich empfehle dir, da nicht groß nachzufragen oder zu klären. Da ist er in der Bringschuld.


    Mein Vorschlag: "Lieber Ex, herzlichen Dank für Deinen Einkommensnachweis, den ich so akzeptiere. Entsprechend den Unterhaltsberechnungsvorgaben des OLG Düsseldorf, nach dem sich bundesweit gerichtet wird, bist du mit dem Nettoeinkommen weit jenseits der Stufe 10. Aufgrund deiner Unterhaltsverpflichtungen mehreren Personen gegenüber bin ich entsprechend den in der sog. Düsseldorfer Tabelle angegebenen Empfehlungen gern bereit, die Berechnungsstufe abzusenken auf Stufe 10/9/8 ((entscheide das, bedenke aber, du bist auf dem Basar. Ihr werdet handeln und euch irgendwo treffen müssen. Wenn er klug ist, hat er das auch schon so gemacht und die Stufe 5 als Verhandlungsgrundlage gesetzt ...)). Ich bitte also um Zahlung von XY Euro rückwirkend zu meiner Zahlungsaufforderung vom ((Datum erstes Schreiben um Auskunft. Diese gesetzlich vorhandene Zahlungspflicht ab diesem Datum hast du dann auch als Verhandlungsmasse und kannst das dann schenken und sagen: Gut, erst ab diesem oder jenem Datum, meinetwegen Februar 2017 ...))"

    Liebe Grüße



    Bap



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  • Hallo Miss.Elli,

    Er ist angestellt, was genau er mit diesen 150€ angesetzt hat weiß ich nicht. Theoretisch sind ja 5% des Nettos möglich, er hat wohl diese 150€ als max. Pauschale genommen obwohl ich nicht denke das er groß Aufwendungen hat (wohnt keine 2km von seinem Job entfernt, fährt oft per Fahrrad hin) Aber egal - die 150€ reißen es jetzt nicht heraus so das ich da rumfeilschen müsste.


    Das ist abhängig vom zuständigen OLG! In manchen OLGs gibt es diese Pauschale nicht, hier werden Einzelnachweise verlangt.


    An Deiner Stelle würde ich aktuell (also ohne Adoption der beiden Beutekinder) die Stufe 9 verlangen.
    Stufe 10 bei zwei UH-Berechtigten, da 3 UH-Berechtigte eine Stufe runter.
    Wenn die Beiden dann adoptiert wurden, würde ich auf eine genauere Angabe der EK-Verhältnisse bestehen: in welchem Rang steht der Große (wobei das vermutlich egal sein wird, so lange er UH-berechtigt ist), den Wohnvorteil würde ich auf jeden Fall mit berücksichtigen, da kommt schnell ein hübsches Sümmchen dazu.
    Es ist dann durchaus möglich, dass trotz der zusätzlichen UH-Berechtigten keine Herabstufung erfolgt. Das ist eine Kann-Bestimmung. Bei den Einkommensverhältnissen KANN man auch darauf verzichten.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


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  • edit.. Lotta war schneller...


    zu wohnwerter Vorteil:
    Es gilt die ortsübliche Miete, einfach Mietspiegel checken
    Falls abbezahlt, kann er da nicht viele Kosten abziehen
    ansonsten ggf Zinsaufwendungen und Instandhaltung...


    Altersvorsorge und BU sind noch abzugsfähig.

  • er studiert seit 2 Jahren.


    somit ist er nachrangig! Er zählt zwar als UH-Berechtigter, sein UH wird aber erst nach Abzug des UHs für Dein Kind berechnet. Wie gesagt, macht bei dem EK des KVs keinen Unterschied. Der KV darf aber nicht den UH von seinem ersten Kind abziehen, bevor er den UH für Euer Kind berechnet.


    LG Lotta

    edit: Rechtschreibfehler gefunden und korrigiert


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